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Die Wiedergutmachung vermessen Oder: die Frage, ob deutsche Entschädigungszahlungen zur Aussöhnung beigetragen haben

Stephan Lehnstaedt

/ 15 Minuten zu lesen

Deutschland hat nach dem Zweiten Weltkrieg beträchtliche Anstrengungen unternommen, um Opfer von Krieg und Verfolgung zu entschädigen. Wie aber wirkt die „Wiedergutmachung“? Haben die Zahlungen aus Perspektive der Überlebenden zu einer Aussöhnung beigetragen?

„Also Wiedergutmachung, was können sie mir ersetzen? Meinen Vater, meine Tante? Also das ist lächerlich.“

Die von der Auschwitz-Überlebenden Eva Umlauf aufgeworfene Frage ist der zentrale Dreh- und Angelpunkt der deutschen Entschädigung für die Verbrechen des Holocaust und des Zweiten Weltkriegs: Was kann überhaupt wiedergutgemacht werden? Die Restitution geraubten Eigentums ist oft möglich, solange Dinge nicht zerstört wurden; vorenthaltener Lohn oder Renten lassen sich nachträglich zahlen; auch zwischenstaatlich ist in Form von Reparationen ein Ersatz volkswirtschaftlicher Schäden denkbar. Doch individuelles Leid, die Zerstörung bisheriger Lebensentwürfe und insbesondere der Verlust von Menschenleben stellen anders gelagerte Probleme dar, denn sie lassen sich nur mit individuellen und subjektiven Maßstäben beurteilen.

Tatsächlich hat Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten beträchtliche finanzielle Anstrengungen unternommen, die den Opfern von Krieg und Verfolgung zugutekamen. Ende 2024 betrug die Gesamtsumme dieser seit Kriegsende an Einzelpersonen geleisteten Zahlungen 85,36 Milliarden Euro. Umgerechnet auf einen Zeitwert sind das über 180 Milliarden Euro. Allerdings erhielt nur ein kleiner Teil der insgesamt rund 20 Millionen Opfer überhaupt etwas – nicht zuletzt, weil viele von ihnen ermordet wurden.

Knapp zwei Drittel des Betrags gehen auf das Bundesentschädigungsgesetz (BEG) zurück. Und nach wie vor werden Gelder ausgezahlt: Im Jahr 2024 waren es 1,74 Milliarden Euro, obwohl Anträge nach weiteren Öffnungsklauseln nur bis einschließlich 1987 gestellt werden konnten. Das Bundesfinanzministerium gibt die Zahl dieser Anträge mit 4.384.138 an. Unter Berücksichtigung auch der Reparationszahlungen und -leistungen der DDR, der Arbeit deutscher Kriegsgefangener sowie territorialer Abtretungen im Osten umfassen die gesamtdeutschen Kriegsfolgekosten umgerechnet in heutige Kaufkraft mindestens 1,2 Billionen Euro.

Doch offensichtlich lässt sich von einer abgeschlossenen Wiedergutmachung höchstens aus deutscher Perspektive sprechen. Das verdeutlichen nationale Forderungen nach Reparationen etwa aus Griechenland oder Polen ebenso wie die eingangs zitierte Aussage von Eva Umlauf: „Wiedergutmachung“ heißt im Wortsinn, etwas wieder gut zu machen, und geht somit über eine bloß materielle Leistung hinaus. Das umfasst eine starke moralische Komponente: das Anerkennen des begangenen Unrechts und den Versuch, dieses umfassend zu beheben. Es ist bezeichnend, dass es in anderen Sprachen keine exakte Entsprechung für den deutschen Terminus gibt; das üblicherweise für die deutschen Entschädigungsleistungen benutzte hebräische Wort Shilumim bedeutet wörtlich so etwas wie „Vergeltungszahlung“.

„Entschädigung“ hingegen, selbst wenn es oft als Synonym für Wiedergutmachung verwendet wird, ist ein juristisch-technischer Begriff, der in erster Linie den finanziellen Ausgleich für erlittene Schäden beschreibt – sei es für einen Unfall, eine Enteignung oder andere Benachteiligungen. Anders als Wiedergutmachung ist Entschädigung nicht explizit moralisch konnotiert, sondern bleibt meist auf den materiellen Ausgleich beschränkt. Der zentrale Unterschied liegt also in der Tiefe und Bedeutung der Termini: Während Wiedergutmachung eine symbolisch-moralische Anerkennung schweren Unrechts einschließt, steht bei Entschädigungen der sachlich-rechtliche Schadensausgleich im Vordergrund. Im Zusammenhang mit den deutschen Verbrechen des Nationalsozialismus wurde hierzulande freilich nicht zufällig der Begriff „Wiedergutmachung“ gewählt, denn es ging darum, die ethische und historische Tragweite des Prozesses zu betonen.

Wissen über Wiedergutmachung

Erst seit Anfang dieses Jahrtausends entstanden umfassende Studien, in denen die bürokratischen Abläufe und die politischen Aushandlungsprozesse der Entschädigung analysiert werden. Sie zeigen, wie umstritten die Zahlungen in der deutschen Bevölkerung in den Nachkriegsjahrzehnten waren. Letztlich war Wiedergutmachung für die Opfer des Nationalsozialismus bis ins 21. Jahrhundert ein langer Kampf: Die Politik schaute meist nur auf das Geld, während es Verwaltung und Justiz an Empathie, Engagement und Unabhängigkeit mangelte. Zugleich gab und gibt es jedoch immer Politikerinnen und Politiker sowie Teile der Zivilgesellschaft, die sich mit echter Überzeugung für Entschädigung und die Rechte der Überlebenden einsetzten und Deutschlands moralische Verpflichtung anmahnten.

Ein charakteristisches Merkmal des gesamten Wiedergutmachungsprozesses ist stets zu konstatieren: Die Opfer sind als Individuen weitgehend abwesend, weil es in bürokratischen Verfahren mit hunderttausenden Fällen im Grunde unmöglich ist, Leid individuell zu würdigen. Doch die Verfolgten fehlen auch deshalb, weil sie höchstens als Fälle in den Akten erscheinen, aber fast nie persönlich in Erscheinung treten. Für die Reparationsbürokratie waren sie lediglich abstrakte Antragsteller, die Geld wollten. Diese Abwesenheit ist umso bemerkenswerter, als sich angesichts bis heute erfolgender Zahlungen die Frage aufdrängt, wie denn die Wiedergutmachung zu bewerten ist. Wurde aus der Perspektive der Überlebenden wirklich etwas wieder gut gemacht? Haben die Zahlungen zu einer Aussöhnung beigetragen?

Die Forschung leistet auch deshalb lediglich eine teilweise Evaluation, weil sie sich nur wenig für die Überlebenden in den Entschädigungsfällen interessiert. Über sie oder ihre Agenda ist praktisch nichts bekannt, was auch daran liegt, dass die Millionen von Entschädigungsakten kaum etwas über individuelle Wahrnehmungen aussagen. Erste Untersuchungen liegen immerhin zu Mittlerinstitutionen wie der United Restitution Organization oder der Claims Conference vor. Aus anderer Perspektive wurde die Reduzierung der Überlebenden auf fragwürdige Bittsteller in den Ghettorenten-Verfahren analysiert.

Wie aber wirkt die Wiedergutmachung? Einzelne Befunde aus den 2000er Jahren gibt es vor allem zu den Zahlungen für Zwangsarbeit. Ausgewertet wurden Schreiben, die einzelne Empfängerinnen und Empfänger dieser Leistung an die Claims Conference richteten, wobei mehr oder weniger direkt die Dankbarkeit für die Gelder zum Ausdruck kommt. Es gibt aber auch ablehnende Reaktionen, die Enttäuschung über die verspätete Entschädigung und die Höhe der Zahlung widerspiegeln. Besonders bemerkenswert dabei ist, dass in der subjektiven Wahrnehmung nicht differenziert wird zwischen dem aktuell vorliegenden Entschädigungsgrund Zwangsarbeit und der damit nicht berücksichtigten Verfolgung im Holocaust: Die Überlebenden verstanden das Geld als eine „Anerkennung und Kompensation für ihre gesamte Unrechts- und Leiderfahrung“.

Wichtige Ergebnisse liefert vor allem eine traumapsychologische Untersuchung ebenfalls im Umfeld der Entschädigung für Zwangsarbeit. Der auf wenigen narrativen Interviews beruhende Aufsatz zeigt die ambivalenten Wahrnehmungen der Zahlungsempfängerinnen und -empfänger: Freude über das Geld kam nicht auf, eher wurde bezweifelt, ob man es überhaupt annehmen solle. Eine symbolische Dimension wollten die befragten jüdischen Überlebenden der Entschädigung nicht zumessen, zumal sie zwar eindeutig Deutschland als Geber identifizierten, aber kaum zwischen den einzelnen Programmen und den damit verfolgten Absichten differenzierten. Das widerspricht früheren sozialpsychologischen Interpretationen, wonach es vor allem um die Anerkennung von Leid und Leiden gehe, was mittels der Wiedergutmachung geleistet werden könne. Dem stehe allerdings deren bürokratische Abwicklung im Wege, die gerade keine Individualisierung leiste, sondern ganz im Gegenteil von den Opfern unempathisch Nachweise fordere, was dem Wunsch nach Anerkennung diametral entgegengesetzt sei.

Angesichts dieser insgesamt wenig aussagekräftigen Befunde haben wir an der Touro University Berlin in den Jahren 2024/25 eine von der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft finanzierte Untersuchung vorgenommen. Wir haben dafür mit insgesamt 56 Empfängerinnen und -empfängern deutscher Entschädigungszahlungen, sowie in Einzelfällen auch mit deren Kindern, in sieben Ländern Interviews geführt, die zwischen zweieinhalb und fünf Stunden dauerten. Wir sprachen mit ihnen in Deutschland, Polen, Israel, Belgien, Belarus, Georgien und Lettland, wobei es sich im Falle der ehemaligen Sowjetunion teilweise um Menschen handelt, die keine staatlichen Gelder erhalten haben, sondern nur solche der zivilgesellschaftlichen Initiative Kontakte-Kontakty e.V. Vergleichend für mehrere Länder können wir damit erstmals substanzielle und tatsächlich valide Aussagen über die Wirkung der Wiedergutmachung treffen.

Die meisten unserer Gesprächspartner sind Überlebende des Holocaust, also Personen jüdischer Herkunft, die zwischen 1933 und 1945 aufgrund sogenannter rassischer Maßnahmen der Deutschen und der mit ihnen zusammenarbeitenden lokalen Instanzen im besetzten Europa vertrieben, verfolgt oder diskriminiert wurden. Offensichtlich ist, dass es sich hier um hochbetagte Menschen handelt, die nur in der Minderzahl der Fälle bei Kriegsbeginn bereits das Erwachsenenalter erreicht hatte. Unser Oral-History-Ansatz war insofern gezielt auf damalige Kinderüberlebende ausgerichtet.

Wirkung der Wiedergutmachung

Die Interviews zeigen, dass die deutschen Intentionen von Aussöhnung und außenpolitischer Anerkennung für die Empfängerinnen und Empfänger der Zahlungen absolut nachrangig sind. Für die allermeisten von ihnen ist das Geld eine Form von Gerechtigkeit, und zwar in dem Sinne, dass die Deutschen einen Teil ihrer Schuld zumindest materiell abtragen. Umso ärgerlicher fanden sie die komplizierte bürokratische Abwicklung der Zahlungen, die sie in die Position von Antrag- oder gar Bittstellern zwang. So konterkarieren die hochbürokratischen Abläufe die Absicht der Wiedergutmachung: Die Überlebenden fühlen sich als Anspruchsberechtigte, doch Deutschland vermittelt ihnen konstant den Eindruck, seinen unwiderlegbaren Verpflichtungen nur ungern nachzukommen. So kritisieren die von uns befragten Menschen die Entschädigungsbürokratie viel stärker als die Höhe der Zahlungen.

Zugleich betonen sie, dass das Leid des Holocaust niemals mit Geld aufgewogen werden kann. Überlebende in Belgien äußern diesen Gedanken ganz direkt, und auch in Israel hoben unsere Gesprächspartner hervor, dass die Wunden nicht verheilt sind. Das hängt vermutlich auch mit dem nationalen Diskurs zusammen, denn wiewohl Überlebende in allen Ländern diskutierten, ob sie überhaupt Geld von Deutschland empfangen wollen, war die Debatte darüber in Israel besonders scharf und umfasste mehr oder weniger die ganze Gesellschaft: Sollte man angesichts der Dimension der deutschen Verbrechen überhaupt Zahlungen aus dem Land der Täter annehmen?

Besonders ist der deutsch-deutsche Fall, denn in der DDR waren die Überlebenden als Verfolgte des Nationalsozialismus mit gewissen Privilegien ausgestattet, für die sie im Gegenzug politische Loyalität zeigen mussten. Der Respekt hatte also seinen Preis: Man war einerseits gewissermaßen ein öffentlicher und offizieller Verfolgter, was andererseits mit einer Zugehörigkeit zum angesehenen Kreis der kommunistischen Widerstandskämpferinnen und -kämpfer einherging. Die Befragten bewerteten diesen herausgehobenen Status positiv und sahen ihn als Begründung für die im Vergleich zum Westen deutlich geringere finanzielle Entschädigung an. Symbolisches Kapital kann demnach materielle Leistungen zumindest manchmal ausgleichen beziehungsweise ersetzen.

Sehr deutlich ist dieser Effekt bei den Verfolgten im östlichen Europa zu beobachten, die erst nach dem Fall des Eisernen Vorhangs deutsche Gelder erhielten. Das betrifft beispielsweise die Zwangsarbeiterinnen und -arbeiter in Polen und der vormaligen Sowjetunion, aber auch die dort lebenden Jüdinnen und Juden. Ähnlich wie in der DDR dominierten in diesen Ländern Angehörige des kommunistischen und später des nationalen Widerstands sowie Insassinnen und Insassen von Konzentrationslagern den Erinnerungsdiskurs. Die Zahlungen aus Deutschland führten nach der Jahrtausendwende zur Gründung eigener Opferorganisationen, vor allem aber zu einer Art offizieller Anerkennung durch die Täter und damit zu einer größeren Wahrnehmung auf nationaler Ebene. In diesen Ländern zeigt sich außerdem, dass monatliche Leistungen, wie sie jüdische Überlebende heute erhalten, zu positiveren Einschätzungen Deutschlands und seiner Wiedergutmachungsversuche führen als die inzwischen meist 20 Jahre zurückliegenden Einmalzahlungen.

Diese Einmalzahlungen gab es für Zwangsarbeit Anfang der 2000er Jahre, aber auch im Rahmen des Bundesentschädigungsgesetzes in den 1950ern und 1960er Jahren etwa für Freiheitsentzug – so zahlte die Bundesrepublik beispielsweise 5 D-Mark für jeden Tag Haft in einem Konzentrationslager. Demgegenüber gibt es zum Beispiel für anhaltende Gesundheitsschäden oder als Rente für Beschäftigungen in einem Ghetto monatliche Leistungen.

Viele Überlebende differenzieren dabei zwischen ihrer persönlichen Situation und der binationalen Versöhnung. Immer wieder betonen sie, dass die heutigen Deutschen nicht die Täter des Zweiten Weltkriegs sind. Die nationalsozialistischen Verbrechen sehen sie allerdings als eine Verpflichtung, als ein Erbe, das Deutschland nicht vergessen dürfe. Diejenigen Gesprächspartner, die der Medienberichterstattung folgen, beobachten die aktuellen politischen Entwicklungen – etwa den Aufstieg der Alternative für Deutschland (AfD) sowie den wachsenden Antisemitismus nach dem Massaker der Hamas in Israel vom 7. Oktober 2023 – mit großer Sorge. Deutschland müsse diesen Tendenzen entschieden gegenübertreten, denn Wiedergutmachung heiße auch, dass das Schicksal der Verfolgten sich nicht wiederholen dürfe.

Den damaligen Opfern ist das anhaltende Lernen aus der Geschichte daher wichtiger als fortgesetzte Zahlungen an ihre Nachfahren oder an die Staaten, in denen sie heute leben. Die materielle Entschädigung dürfe mit ihrem Tod enden, sie sei nicht für die zweite oder dritte Generation gedacht. Derartige Feststellungen konnten wir in allen von uns untersuchten Ländern machen. Die Überlebenden betonen, große Teile des erhaltenen Gelds für ihre Kinder oder Enkel verwendet zu haben, insbesondere für deren Ausbildung. Sie hätten die Zahlungen vor allem dann für sich selbst genutzt, wenn sie einen konkreten medizinischen Bedarf gehabt hätten. Dies ist allerdings die gegenwärtige Perspektive. Eine Untersuchung für Israel von 1975 zeigt beispielsweise, dass die Zahlungen damals insbesondere für den Erwerb von Immobilien verwendet wurden.

Die von uns in einigen Fällen befragten Angehörigen der zweiten Generation teilen die Einschätzung bezüglich des Endes der Wiedergutmachung bei gleichzeitig anhaltender deutscher Verpflichtung zur Erinnerung. Zumindest für die jüngere Vergangenheit können sie außerdem die Zahlungen den jeweiligen Programmen zuordnen, was den Überlebenden selbst oft schwerfällt: Für sie ist es schlicht deutsches Geld. Die ausdifferenzierte Logik der Wiedergutmachung sowie deren Prozesscharakter erschließen sich meist nur den hauptamtlichen Mitarbeitern oder Vorsitzenden von Opferorganisationen.

Bei all dem haben zusätzliche Zahlungen für Menschen mit einem gewissen Vermögen keine so große Relevanz wie für weniger Begüterte. Sie werden dann aber auch als weniger angemessen angesehen. So waren Anfang der 2000er Jahre die in der ehemaligen Sowjetunion für Zwangsarbeit gezahlten dreistelligen oder niedrigen vierstelligen Euro-Beträge eine Menge Geld, deren Bedeutung die Überlebenden nach wie vor betonen. Demgegenüber steht der belgische Fall: Viele Befragte wissen gar nicht mehr, seit wann sie Zahlungen erhalten; meist handelt es sich dabei um sechs oder sieben Jahrzehnte mit an die Inflation angepassten Summen, die heute einen monatlichen Betrag von tausend Euro übersteigen. Dies wird tendenziell als nicht besonders bemerkenswert beurteilt.

Es gibt also eine Art Gewöhnung an Entschädigungszahlungen, die nicht notwendigerweise mit dem Gefühl einer Versöhnung einhergehen muss. Demgegenüber werden gerade die einmaligen Pauschalen für Zwangsarbeit positiv gesehen, weil sie nach Jahrzehnten der Ignoranz gegenüber dieser Opfergruppe unerwartet kamen. Indirekt betonen die Überlebenden aber immer wieder, warum monatliche Überweisungen für sie eine wesentlich substanziellere Form deutscher Leistungen sind: Sie können kontinuierlich etwa für die Ausbildung der Nachkommen oder eigene medizinische Bedürfnisse verwendet werden, was in allen Ländern als wichtig gilt. Im Unterschied zu den Einmalzahlungen wird bei den regelmäßigen Zahlungen auch nicht deren Höhe kritisiert. Die Befragten sagen nicht, dass sie mehr Geld von Deutschland wollen, sondern vor allem, dass es einfacher zu erhalten sein sollte.

Bemerkenswert ist, dass die vom Verein Kontakte-Kontakty in die ehemalige Sowjetunion gezahlten Summen sehr geschätzt werden, obwohl sie sich nur auf wenige hundert Euro belaufen. Erstens richtet sich die Initiative an Opfergruppen, die sonst von deutschen Entschädigungsleistungen ausgeschlossen sind, wie frühere Bewohnerinnen und Bewohner niedergebrannter Dörfer in Belarus oder ehemalige sowjetische Kriegsgefangene. Zweitens handelt es sich dabei um eine zivilgesellschaftliche Aktion ohne staatliche Unterstützung, was den freiwilligen Charakter der Zahlung betont. Drittens verschickt der Verein individuelle Briefe mit der Bitte um Entschuldigung und organisiert Treffen mit den Überlebenden. Als Gegenmodell zu einer staatlich-bürokratischen Lösung steht hier also das Individuum mit seinem Schicksal im Vordergrund. Es geht um eine persönliche Entschuldigung, wie sie bei den deutschen Entschädigungsleistungen sonst nicht vorkommt.

Abschließend ist zu betonen, dass wir keine Unterschiede in der Wahrnehmung durch Männer und Frauen feststellen konnten. Ganz anders sieht es auf nationaler Ebene aus: Die „neuen“ Empfänger im östlichen Europa beurteilen die noch nicht so lange zurückliegenden deutschen Entschädigungsversuche anders und tendenziell vorteilhafter als diejenigen in Israel und Belgien, die meist schon seit Jahrzehnten Gelder aus der Bundesrepublik erhalten. Gerade die umfassenden Erfahrungen mit der deutschen Bürokratie sorgen dort für die Eintrübung des Bildes, das ansonsten mit Blick auf die zwischenstaatliche Aussöhnung durchaus positiv ist. Bei den Überlebenden aus Deutschland sind diejenigen mit einer DDR-Sozialisation ein Sonderfall, wohingegen diejenigen aus dem Westen in vielen Einschätzungen mit den belgischen und israelischen Gesprächspartnern und -partnerinnen übereinstimmen.

Ende oder Zukunft der Wiedergutmachung?

Die zentrale Herausforderung für eine echte Wiedergutmachung ist sowohl in Deutschland als auch bei den Empfängerinnen und Empfängern deren Wahrnehmung: Die Entschädigung hat ein schlechtes Image, sie gilt als Zwang und lästige Pflicht. Sie könnte viel wirkungsvoller sein, wenn mit ihr, inspiriert vom Gedanken einer moralischen Verpflichtung, tatsächlich der Versuch unternommen würde, so etwas wie Gerechtigkeit zumindest anzustreben. Dazu gehören Großmut ebenso wie die Bereitschaft, die Antragstellerinnen und Antragsteller grundsätzlich als Berechtigte anzusehen und ihnen Glauben schenken zu wollen. Es ist kontraproduktiv im Sinne einer Aussöhnung, Überlebenden mit Misstrauen zu begegnen. Handlungsleitend sollte der Grundsatz sein: So großzügig, individuell und persönlich wie möglich.

Die Bundesrepublik sollte sich von der Einsicht leiten lassen, dass es nicht wenige ehemalige Verfolgte Überwindung kostet, vom Land der Täter Geld zu akzeptieren: Die Annahme von Geld impliziert zumindest teilweise die Bereitschaft, dass Dinge wirklich wieder gut gemacht werden können. Gleichzeitig wäre wohl nichts verkehrter, als aus der Annahme von Zahlungen zu folgern, dass eine Schuld tatsächlich beglichen sei. Dafür bräuchte es zwei moralische Akteure: einen, der bereit ist, um Entschuldigung zu bitten, und jemanden, der diese auch annehmen möchte. Statt eines Bewilligungsbescheids – oder zumindest zusätzlich – wäre eine aufrichtige, individuell adressierte Bitte um Verzeihung angemessen. Umgekehrt sind ernst gemeinte Gesten und Symbole entsprechend materiell zu untermauern.

In den Augen der immer weniger werdenden Überlebenden ist die monetäre Entschädigung untrennbar mit der innerdeutschen Auseinandersetzung mit dem Holocaust und den Verbrechen des Zweiten Weltkriegs verbunden: Die Erinnerung muss weiter verankert werden. Vor allem erwachsen daraus Verpflichtungen im Kampf gegen Antisemitismus und Rechtsextremismus. Für Jüdinnen und Juden soll nicht nur Israel, sondern auch Europa Sicherheit bieten – die doppelte Staatsbürgerschaft für die Nachfahren der früheren Opfer ist ein sichtbares Zeichen von Verantwortung.

Abschließend sollte sich Deutschland von der Vorstellung verabschieden, dass Wiedergutmachung durch eine bestimmte Summe von Geld zu erreichen ist: Es handelt sich vielmehr um einen andauernden Prozess moralischer Verantwortung, der auch mit finanziellen Belastungen einhergeht. Er lässt sich weder mit Wunschdenken noch mit politischen Beschlüssen beenden, sondern kann ausschließlich von den ehemaligen Opfern als ausreichend befunden werden. Der belgische Holocaustüberlebende Denis Baumerder bringt es auf den Punkt: Deutschland habe zwar „seine Pflicht gegenüber den Juden erfüllt“, könne aber „niemals genug bezahlen“, um die Wunden und Verluste tatsächlich ungeschehen zu machen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Interview Eva Umlauf, 29.9.2024, Externer Link: https://portal.oral-history.digital/tourober/de.

  2. Vgl. Bundesministerium der Finanzen, Leistungen der öffentlichen Hand auf dem Gebiet der Wiedergutmachung, Stand 31.12.2024, Externer Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Oeffentliche-Finanzen/Wiedergutmachung/leistungen-oeffentliche-hand-wiedergutmachung.pdf. Eigene Umrechnung auf den Zeitwert gemäß der ausführlichen Zahlen in einer Mail des Bundesministeriums der Finanzen an den Autor vom 21.4.2021.

  3. Umfassend hierzu Constantin Goschler, Schuld und Schulden. Die Politik der Wiedergutmachung für NS-Verfolgte seit 1945, Göttingen 2005.

  4. Vgl. ebd.

  5. Vgl. Karl Heinz Roth/Hartmut Rübner, Wyparte – odroczone – odrzucone. Niemiecki dług reparacyjny wobec Polski i Europy, Poznań 2020, S. 277. Dort nochmals aktualisierte Zahlen im Vergleich zur dt. Ausgabe von dies., Verdrängt, Vertagt, Zurückgewiesen. Die deutsche Reparationsschuld am Beispiel Polens und Griechenlands, Berlin 2019, S. 396f.; eine Kaufkraftumrechnung der tatsächlichen Geldtransfers ist darin nicht enthalten.

  6. Vgl. Stephan Lehnstaedt, Reparationen und Wiedergutmachung. Aktuelle Entwicklungen im deutsch-polnischen Fall, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 1/2023, S. 54-68.

  7. Zu den Begriffen vgl. Berthold Unfried, Vergangenes Unrecht. Entschädigung und Restitution in einer globalen Perspektive, Göttingen 2014, S. 39–44.

  8. Vgl. Tobias Winstel, Über die Bedeutung der Wiedergutmachung im Leben der jüdischen NS-Verfolgten. Erfahrungsgeschichtliche Annäherungen, in: Hans Günter Hockerts/Christiane Kuller (Hrsg.), Nach der Verfolgung. Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in Deutschland?, Göttingen 2003, S. 199–228, hier S. 202. Für eine Kritik am Begriff „Wiedergutmachung“ vgl. Lutz Niethammer, „Wieder-gut-machung“ als Beitrag zur deutschen Erinnerungskultur, in: Alfons Kenkmann et al. (Hrsg.), Wiedergutmachung als Auftrag, Essen 2007, S. 283–294.

  9. Vgl. Benno Nietzel, Neuere Literatur zur Wiedergutmachung von NS-Unrecht in Deutschland, in: Neue politische Literatur 2/2011, S. 207–234. Für eine umfassende Bibliographie siehe etwa Norbert Frei/José Brunner/Constantin Goschler (Hrsg.), Die Praxis der Wiedergutmachung. Geschichte, Erfahrung und Wirkung in Deutschland und Israel, Bonn 2010, S. 733–764.

  10. Vgl. Hans Günter Hockerts, Anwälte der Verfolgten. Die United Restitution Organization, in: Ludolf Herbst/Constantin Goschler (Hrsg.), Wiedergutmachung in der Bundesrepublik Deutschland, München 1989, S. 249–271; Tobias Winstel, Die Testamentsvollstrecker. Zur Rolle von Anwälten und Rechtshilfeorganisationen, in: Frei/Brunner/Goschler (Anm. 9), S. 533–553. Zur Claims Conference vgl. Benno Nietzel/Patrice G. Poutrus, Die Jewish Claims Conference und die Entschädigung für NS-Zwangsarbeit, in: Constantin Goschler (Hrsg.), Die Entschädigung von NS-Zwangsarbeit am Anfang des 21. Jahrhunderts, Bd. 2: Transnationale Opferanwaltschaft. Das Auszahlungsprogramm und die internationalen Organisationen, Göttingen 2012, S. 7–79.

  11. Vgl. Kristin Platt, Bezweifelte Erinnerung, verweigerte Glaubhaftigkeit. Überlebende des Holocaust in den Ghettorenten-Verfahren, München 2012.

  12. Nietzel/Poutrus (Anm. 10), S. 65f.

  13. Vgl. Ilka Quindeau/Emanuel Kapfinger, Erfahrungen jüdischer Antragsteller mit der Entschädigung für Zwangsarbeit, in: Goschler (Anm. 10), S. 226–258.

  14. Vgl. ebd., S. 240–243.

  15. Vgl. William G. Niederland, Folgen der Verfolgung. Das Überlebenden-Syndrom Seelenmord, Frankfurt/M. 1980, S. 11f.

  16. Vgl. Quindeau/Kapfinger (Anm. 13), S. 253f. Zu den bürokratischen Abläufen der frühen Entschädigung vgl. Sina Sauer, Formalisierte Entschädigung. Zur Wirkmacht von Formularen in der nachkriegsdeutschen Finanzverwaltung 1948–1959, Bielefeld 2024.

  17. Für die umfassenden Projektergebnisse vgl. Stephan Lehnstaedt (Hrsg.), Die Wirkung der Wiedergutmachung. Internationale Perspektiven auf die Erfahrungsgeschichte der deutschen Entschädigung für nationalsozialistisches Unrecht, Berlin 2025.

  18. Vgl. Marta Ansilewska-Lehnstaedt, Pole jüdischer Herkunft. Selbstdeutung polnischer Kinderüberlebender des Holocaust, Berlin 2019, S. 43–49.

  19. Vgl. grundlegend Dan Diner, Rituelle Distanz. Israels deutsche Frage, München 2015, insb. S. 67–109; Jacob Tovy, Israel and the Question of Reparations from Germany. Post-Holocaust Reckonings (1949–1953), Berlin 2023.

  20. Vgl. Jeffrey Herf, Zweierlei Erinnerung. Die NS-Vergangenheit im geteilten Deutschland, Berlin 1998, S. 87–129.

  21. Vgl. hierzu schon Piotr Filipkowski, Biographische Narrative polnischer Zwangsarbeiter und KZ-Häftlinge. Eine Lektüre im Kontext des Entschädigungsdiskurses, in: Constantin Goschler (Hrsg.), Die Entschädigung von NS-Zwangsarbeit am Anfang des 21. Jahrhunderts, Bd. 3: Nationale Selbstbilder, Opferdiskurse und Verwaltungshandeln. Das Auszahlungsprogramm in Ostmitteleuropa, Göttingen 2012, S. 158–214.

  22. Vgl. Raul Teitelbaum, Ha-pitsu’im ha-ishiyyim le-nitzolei ha-Shoah ve-ha-ribud ha-hevrati be-Yisrael, in: Te’orya u-viqoret 27/2005, S. 71–102, hier S. 87.

  23. Interview Denis Baumerder, 20.1.2025, Externer Link: https://portal.oral-history.digital/tourober/de.

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autor/-in: Stephan Lehnstaedt für Aus Politik und Zeitgeschichte/bpb.de

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ist Professor für Holocaust-Studien an der Touro University Berlin. Er ist Herausgeber des 2025 erschienenen Buches „Die Wirkung der Wiedergutmachung. Internationale Perspektiven auf die Erfahrungsgeschichte der deutschen Entschädigung für nationalsozialistisches Unrecht“.