Können Kolonialverbrechen gesühnt werden, und welche Rolle spielen Reparationen beziehungsweise Reparationsforderungen dabei? Welche Erkenntnisse lassen sich aus dem Umgang verschiedener europäischer Länder mit dem durch sie verursachten historischen Unrecht gewinnen? In Namibia, das von 1884 bis 1915 als „Schutzgebiet“ unter deutscher Kolonialherrschaft stand, zeigen Zivilklagen gegen Deutschland, dass es bis heute Missverständnisse darüber gibt, was unter Reparationsleistungen verstanden wird. Worin bestehen diese Missverständnisse, und wie ließe sich ihnen begegnen, um zu einer echten, transformativen Anerkennung zu gelangen?
Vom Völkermord zur „Gemeinsamen Erklärung“
Die eigene koloniale Vergangenheit galt in Deutschland lange als unbedeutend und war im kollektiven Gedächtnis kaum präsent. Noch in den 1990er Jahren hieß es vielfach relativierend, Deutschland habe „nur wenige“ Kolonien gehabt und dann „nur kurz“. Die Ausstellung „Deutscher Kolonialismus“ 2016/17 im Deutschen Historischen Museum in Berlin änderte dieses Bild: Eine Weltkarte zeigte den gesamten überseeischen Besitz des Deutschen Reiches bis zum Ersten Weltkrieg, vom heutigen Namibia („Deutsch-Südwestafrika“) über Kamerun, Togo, Gebiete in Tansania, Burundi, Ruanda („Deutsch-Ostafrika“), Papua-Neuguinea bis zum chinesischen Pachtgebiet Tsingtau und einigen Pazifikinseln.
Die Aufarbeitung beschränkt sich allerdings weitgehend auf Namibia, in dem zwischen 1904 und 1908 der erste Völkermord des 20. Jahrhunderts verübt wurde: vom Deutschen Kaiserreich an den indigenen Herero und Nama, Damara und San, die der deutschen Landnahme im Weg standen. Um den lokalen Widerstand zu brechen, erließ Generalleutnant Lothar von Trotha seinen berüchtigten Vernichtungsbefehl, den er als „Brief an das Volk der Herero“ richtete: „Innerhalb der Deutschen Grenze wird jeder Herero mit oder ohne Gewehr, mit oder ohne Vieh erschossen, ich nehme keine Weiber und keine Kinder mehr auf, treibe sie zu ihrem Volke zurück oder lasse auch auf sie schießen.“
Nach dem Ersten Weltkrieg stand Namibia bis zu seiner Unabhängigkeit 1990 unter der Apartheid-Verwaltung Südafrikas. Die Folgen der Kolonialzeit sind bis heute spürbar: Ein Großteil der Indigenen ist landlos, etwa 70 Prozent des kommerziellen Farmlandes sind in weißem Besitz.
2015 begannen die deutsche und die namibische Regierung mit der Aushandlung einer „Gemeinsamen Erklärung“ („Joint Declaration“), um die koloniale Vergangenheit aufzuarbeiten. Unter dem Titel „Vereint im Gedenken an unsere koloniale Vergangenheit, vereint im Willen zur Versöhnung, vereint in unserer Vision für die Zukunft“ wurde der Entwurf im Mai 2021 von den Sonderbeauftragten beider Staaten angenommen, allerdings bis heute nicht endgültig unterzeichnet. Dennoch war die erstmalige offizielle Anerkennung deutscher Verantwortung für die damaligen Verbrechen ein Meilenstein in den deutsch-namibischen Beziehungen und der deutschen Erinnerungskultur. Die Bundesrepublik bekennt sich in der Gemeinsamen Erklärung zu ihrer moralischen und historischen Verantwortung für Gräueltaten, „die aus heutiger Perspektive als Völkermord bezeichnet würden“, und verpflichtet sich zur Zahlung von 1,1 Milliarden Euro über einen Zeitraum von 30 Jahren, überwiegend für ein „Unterstützungsprogramm für Wiederaufbau und Entwicklung“.
Vertreter der Herero und Nama lehnen die Vereinbarung jedoch ab. Zum einen, weil Deutschland zwar eine politisch-moralische Schuld einräumt, nicht aber eine juristische, aus der sich Reparationsansprüche ergeben würden.
Stimmen der Betroffenen
Der ersten Anhörung des anhängigen Verfahrens vor dem High Court wohnte ich im November 2025 in Windhoek bei. Die folgenden Zitate stammen, sofern nicht anders gekennzeichnet, aus Gesprächen mit Prozessbeobachtern aus Betroffenengruppen im Kontext der Verhandlungen.
Aus dem ganzen Land waren traditionelle Chiefs der Herero, Nama, Damara und San angereist: „Ich muss hier sein, um meinen Clan zu vertreten.“ Der Ausschluss von den bilateralen Verhandlungen erinnerte einige an die berüchtigte Berliner Afrika-Konferenz 1884/85,
Erstens: Der Völkermord ist für die Herero und Nama Gegenwart, nicht Vergangenheit. Während der Genozid in Deutschland als historisches Unrecht besprochen wird, ist er für die Nachfahren der damals Betroffenen allgegenwärtig: „Wir sind immer noch gefangen in dem, was vor 120 Jahren geschah. Wir spüren den Völkermord im Trauma, im Verlust unserer Sprache, unseres traditionellen Wissens, unserer Vorfahren, unseres Landes, unserer Kulturgüter.“
Zweitens: Primäre Forderung der Betroffenen ist Mitsprache, nicht Geld. Während viele Deutsche Reparationsforderungen mit Geldzahlungen verbinden, geht es für Herero und Nama vor allem auch um Mitsprache im Verhandlungsprozess: „Sie verhandeln in unserem Namen, aber wir wissen nicht, worüber.“ Der Prozess ist für sie ebenso wichtig wie die Ergebnisse: „Wir wollen von Anfang an mit am Tisch sitzen und nicht in einen Nachtrag hineingezwängt werden.“
Drittens: Aus staatlicher Sicht wird Teilhabe als Repräsentation diskutiert: „Wir sind ein moderner Staat, wir müssen mit Vertretern zusammenarbeiten, um Einheit zu schaffen, sonst fallen wir zurück in den Tribalismus“, so ein Sprecher der namibischen Regierung. Nachfahren der Betroffenen hingegen verlangen, selbst und auf Augenhöhe mit den Verursachern des Leids zu sprechen, um Trauer und Schmerz verarbeiten zu können. „Wenn die Deutschen uns in die Augen sehen würden, würden sie besser verstehen.“
Viertens: Entschädigungsleistungen erfordern einen gerechten Staat. Obwohl Namibia seit 1990 unabhängig ist, blieben koloniale Denkmuster und Strukturen bestehen. Viele indigene Gemeinschaften erleben koloniale Kontinuitäten, weil sie sich von ihrer eigenen Regierung missachtet fühlen: „Wir haben eine Regierung, die das Geld der deutschen Steuerzahler dafür verwendet, einen Anwalt vor Gericht gegen das eigene Volk zu bezahlen. Anstatt uns zu unterstützen, unterstützen sie die Hand, die sie füttert.“ Der Kolonialismus hat Hierarchien, Abhängigkeiten und Narrative geschaffen, die einige Gruppen bevorzugen und anderen die Mitsprache genommen hat.
Fünftens: Reparationen oder „freiwillige“ Zahlungen sind keine Entwicklungshilfe. Während Deutschland die in der Gemeinsamen Erklärung verabredeten Zahlungen als eine Form der Entwicklungshilfe versteht, lehnen betroffene Gemeinschaften die Entwicklungsidee ab, denn erst die ausbeuterische Kolonialisierung habe den „Entwicklungsbedarf“ erzeugt: „Entwicklungshilfe reproduziert eine Dynamik aus aktivem Geber und passivem Empfänger; bei Reparationen geht es darum, uns selbst zu befreien.“ Sie verstehen Reparationen als Mittel zur Heilung von Beziehungen durch Respekt, Anerkennung und Gleichberechtigung – mit ihrer Regierung und mit Deutschland.
Sechstens: Restitution bedeutet die Wiederherstellung von Würde. In diesem Sinne sind nicht nur materielle beziehungsweise monetäre Leistungen gefragt, sondern die Anerkennung von Geschichte, Tradition und Identität. Dafür muss auch die Beziehung zum eigenen Land wiederhergestellt werden, nicht unbedingt als Eigentum, sondern durch Zugang zu Wasserstellen, Grabstätten und Weideflächen: „Ich bin gezwungen, das Leben eines anderen zu führen. (…) Meine Menschlichkeit zu respektieren bedeutet auch, meine Tradition zu respektieren.“ Das heißt beispielsweise, dass menschliche Schädel und Überreste zurückgegeben werden, damit sie beigesetzt werden können.
Siebtens: Bilaterale Regierungsverhandlungen ignorieren die Rechte Indigener. Herero und Nama betonen, dass die Verbrechen nicht an der namibischen Regierung verübt wurden, sondern an ihnen. Die Regierung ist stark von der Ovambo-Bevölkerungsmehrheit geprägt, und obwohl diese nicht unmittelbar von ihrem Land verdrängt wurde, kam die bisherige Landverteilung vor allem ihr zugute.
Der High Court in Windhoek hat nun die Aufgabe, die Annahmen zu hinterfragen, auf denen die Gemeinsame Erklärung basiert. Vor Gericht wird es von Betroffenen nochmals explizit gemacht: „Die Joint Declaration dient den Interessen der Regierungen – und nicht uns, den vom Genozid Betroffenen. Sie beschränkt, welche Formen der Entschädigung überhaupt möglich sind.“ Aber wie sind die Aussichten auf Erfolg? Wird diese Zivilklage eine Veränderung bewirken? Eine Zivilklage spiegelt stets die Frustration und Enttäuschung über bisherige Gesprächsbedingungen und -verläufe wider. Anders als viele meinen, liegt die Relevanz eines Gerichtsverfahrens jedoch nicht nur in seinem Ausgang, sondern auch im Prozess an sich. Selbst wenn Klagen abgewiesen werden, bieten die Verfahren eine Plattform, um die Anliegen der Kläger in eine breitere Öffentlichkeit zu tragen und das Gespräch auszudehnen, unter anderem von Völkermord auf Landenteignung. Es ist für die indigenen Gruppen auch ein Gewinn und ein sichtbarer Akt von Selbstbehauptung, dass sie durch die Klage zueinander finden. Der zeitliche und finanzielle Preis dafür ist allerdings hoch. Im Fall des Völkermords an den Herero und Nama die Betroffenen nicht auf eine für sie bedeutsame Weise zu sehen und zu sprechen, ist das eigentliche, grundlegende Problem, das koloniale Muster wiederholt und damit Diskussionen über transformative Ansätze im Weg steht. Was ließe sich hier aus anderen Kontexten lernen?
Umgang mit Kolonialgeschichte im internationalen Vergleich
Im vergangenen Jahrzehnt ist die Sichtbarkeit von Opfern kolonialer Gewalt gewachsen, sie fordern Anerkennung für das desaströse Erbe, das die Gewalt des Kolonialismus in ihren Ländern und ihren Leben hinterlassen hat. Diese Aufmerksamkeit kam nicht von selbst – wie in Namibia waren vor allem Zivilklagen dafür entscheidend.
Niederlande/Indonesien
Der „Fall Rawagede“ von 2011 war außergewöhnlich; vor dem Zivilgericht in Den Haag erging ein wegweisendes Urteil.
Vereinigtes Königreich/Kenia
Ein Zivilgerichtsverfahren zwang auch die britische Regierung, bei den Opfern ihrer Kolonialpolitik in Kenia um Entschuldigung zu bitten und ehemaligen Mau-Mau-Kämpfern, die im Kenianischen Unabhängigkeitskrieg (1952–1960) Widerstand geleistet hatten, Entschädigungen zu zahlen.
Karibik/Europa
Auch die Anerkennung von Sklaverei als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gestaltet sich schwierig. Während Überlebende schon zu Zeiten der Sklaverei Wiedergutmachung forderten, wurden nach der Abschaffung der Sklaverei stattdessen oft die ehemaligen Sklaveneigentümer für ihren „Kapitalverlust“ entschädigt. Entschädigungen für Versklavte und ihre Nachkommen sind erst in den vergangenen Jahren ein Politikum geworden, zuerst in den USA,
Ein gewichtiger Grund für diese Entwicklungen ist eine Reparationsforderung aus der Karibik. 2014 verabschiedete die Caribbean Community (CARICOM), ein Bund aus 15 karibischen Staaten, einen „Zehn-Punkte-Plan für Reparationen“ für die von den ehemaligen europäischen Kolonialmächten durch Sklaverei, Sklavenhandel und Völkermord verursachten Schäden.
Von Anerkennung zu Transformation
Zivilklagen haben Opfer kolonialen Unrechts in Europa sichtbarer gemacht, sind aber zu individuell, um den kollektiven Charakter zu erfassen. Politischer Wille ist nötig, um Verantwortung zu übernehmen und hegemoniale Strukturen zu verändern. Die Idee des paychecks ist inzwischen als eine Karikatur dessen entlarvt, was Betroffene fordern: eine Debatte, die den gesellschaftlichen Zweck des Geldes thematisiert, statt das Geld zum Selbstzweck zu erklären. Es geht darum, die Gesellschaft also solche zu „reparieren“. Dafür ist es notwendig, die Kolonialgeschichte nicht als die „der Anderen“, sondern als „geteilte“ Geschichte zu sehen. Dabei zeigt sich, dass die geteilte Geschichte viel komplexer ist, als sie im Gerichtssaal repräsentiert wird, wo sich zwei Parteien – ehemalige Kolonialmacht und Kolonisierte – gegenüberstehen. Sie umfasst ebenso die afrikanische Diaspora im postkolonialen Europa, die sich oft als Bürger zweiter Klasse fühlt, sowie das postkoloniale Afrika, wo ebenso struktureller Rassismus aufgearbeitet werden muss. Ziel ist es, hier wie dort diskriminierende Hierarchien aufzulösen. In welcher Weise Reparationen oder Entschädigungen hierbei helfen können, ist umstritten. Denn es besteht die Gefahr, dass durch sie alte Rollenmuster nur verfestigt werden.
Ein weiteres Risiko besteht darin, dass der „Kampf um Anerkennung“ die bestehenden Machtverhältnisse reproduziert, wenn allein der Staat entscheidet, wer anerkannt wird – wie im namibischen Fall zu beobachten ist. Eine „Ideologiekritik der Anerkennung“ zeigt, dass sie in die Reproduktion problematischer sozialer Ordnungen verwickelt sein kann,
Reparationsgespräche verschleiern oft die Tatsache, dass es nicht nur um external repair sondern auch um internal repair geht. Namibia und Deutschland beziehungsweise Afrika und Europa benötigen einen inneren Heilungsprozess für ihre Schuld- und Schamgefühle. Sima Luipert von der Nama Traditional Leaders Association sagt dazu: „Wenn ein deutsches Publikum mich fragt: ‚Wie können wir dir in deinem Kampf helfen?‘, antworte ich: ‚Ihr könnt nichts für mich tun, bevor ihr nicht etwas für euch selbst tut. (…) Also geht in eure eigene Geschichte, setzt euch damit auseinander.‘“
In der internationalen Wahrnehmung wird die deutsche Erinnerungskultur mit Blick auf den Holocaust regelmäßig auch in einen Zusammenhang mit der solidarischen Haltung der Bundesrepublik gegenüber Israel gebracht. Das Leid der Palästinenser werde dadurch ausgeblendet, was wiederum zur Solidarisierung der kolonialen Opfer mit der palästinensischen Bevölkerung führt. Besonders deutlich wurde dieser Zusammenhang etwa, als der namibische Präsident Hage Geingob im Januar 2024 von einer „schockierenden Entscheidung“ sprach, nachdem die deutsche Regierung erklärt hatte, dass sie die Klage Südafrikas gegen Israel wegen des Vorwurfs des Völkermords in Gaza vor dem Internationalen Gerichtshof nicht unterstützen werde.
Fazit
Im aktuellen Fall am High Court in Windhoek treten die beschriebenen Missverständnisse darüber, was Reparationen für Kolonialverbrechen aus Sicht betroffener Gruppen eigentlich sein sollten, deutlich zutage. Das bisherige Unvermögen, diese Missverständnisse aufzulösen und die Betroffenen angemessen einzubinden, belastet die deutsch-namibischen Beziehungen. Hier lässt sich aus den internationalen Beispielen einiges für Deutschland lernen.
So benötigt auch Deutschland eine Reparationsdebatte „nach dem Komma“ – also jenseits der folgenlosen Entschuldigung und darüber, was „Reparationen“ eigentlich sind. Die Unterscheidung zwischen affirmativer und transformativer Anerkennung verdeutlicht, dass sich in der Logik von Entschädigungen oft Logiken des Unrechts wiederholen, etwa Exklusion oder Marginalisierung.
Deutschland könnte etwa durch das direkte Gespräch mit Nama und Herero – aber auch mit deutschsprachigen Namibiern und der afrikanischen Diaspora in Deutschland – lernen, koloniale Reparationen neu zu denken, nämlich als Maßnahmen, die institutionelle Gewalt adressieren, in denen koloniale Strukturen oft unbewusst nachwirken. Reparationen für Kolonialverbrechen betreffen unsere Gegenwart, in der weiterhin diskriminiert, marginalisiert und ausgebeutet wird. Dies erfordert auch eine andere Reparationsdebatte: eine, die das eigene Menschenbild, die eigene Lebensform und unsere Vorstellungen von Gerechtigkeit befragt.
Eine Alternative zur „Joint Declaration“ etwa könnte ein „Joint Disagreement“ sein, um die Differenzen zwischen deutscher und namibischer Regierung und Herero- und Nama-Gemeinschaften offenzulegen. Dies könnte eine ehrlichere Auseinandersetzung ermöglichen und enthüllen, dass staatliche Reparationen oft systemstabilisierend sind und nicht die Strukturen europäischer Gewalt verändern. Dabei geht es bei Reparationen nicht nur um die Täter oder die Opfer, sondern um die Gesellschaft als Ganzes.