Das Referendum
Was bedeutet "Brexit"?
Wortneuschöpfung Brexit. Foto: Sabine Schmidt-Peter (© bpb)
Wortneuschöpfung Brexit. Foto: Sabine Schmidt-Peter (© bpb)
Das Kunstwort "Brexit" setzt sich zusammen aus den Worten "Britain" (englisch für Großbritannien) und "exit" (Ausgang) und bezeichnet den möglichen Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (EU) . Die Wortschöpfung basiert wahrscheinlich auf dem Begriff des "Grexit" ("Greece"/"Greek" und "exit"), dem möglichen Ausscheiden Griechenlands aus der Eurozone, welches seit 2009 diskutiert wird. Es treten nun vermehrt weitere Wortfolgen dieser Art auf: z.B. der "Frexit" oder "Fixit" – ein möglicher Austritt Frankreichs respektive Finnlands aus der Interner Link: Eurozone.
Wie lautet die Referendumsfrage?
Am 23. Juni sind die britischen Wählerinnen und Wähler aufgefordert, die folgende Frage zu beantworten: Should the United Kingdom remain a member of the European Union or leave the European Union?
Remain a member of the European Union
Leave the European Union
(Sollte das Vereinigte Königreich ein Mitglied der Europäischen Union bleiben oder die Europäische Union verlassen?
Ein Mitglied der Europäischen Union bleiben
Die Europäische Union verlassen)
2015 war in einem Gesetzentwurf des "European Union Referendum Act 2015" noch eine andere Formulierung der Frage vorgesehen:
Should the United Kingdom remain a member of the European Union?
Yes
No
(Sollte das Vereinigte Königreich ein Mitglied der Europäischen Union bleiben?
Ja
Nein)
Die britische Wahlkommission kam nach einer Befragung jedoch zu dem Ergebnis, dass diese Formulierung von einigen als unausgewogen angesehen wurde und den Befürwortern für den Verbleib hätte zugutekommen können.
Wer darf beim Referendum abstimmen?
Bei dem Referendum dürfen alle abstimmen, die am 23. Juni mindestens 18 Jahre alt sind und die...
britische oder irische Staatsangehörige sind, die im Vereinigten Königreich leben,
als Bürger/innen der Interner Link: Commonwealth-Staaten im Vereinigten Königreich leben,
Abgeordnete des Oberhauses und Bürgerinnen und Bürger des Commonwealth in Gibraltar sind
als britische sowie irische Staatsangehörige im Ausland leben, sich aber in den vergangenen 15 Jahren für eine Wahl im Vereinigten Königreich registriert haben.
Voraussetzung ist, dass sie sich zum 9. Juni zur Wahl registriert haben.
Ist das Ergebnis des Referendums bindend?
Das Ergebnis des Referendums ist nicht rechtlich bindend. Sollten die Britinnen und Briten sich für einen Brexit entscheiden, müsste zuerst das Parlament die Gesetze verabschieden, die einen Ausstieg Großbritanniens aus der EU regeln. Der "Externer Link: European Communities Act" von 1972, der den Beitritt des Vereinigten Königreichs in die Europäischen Gemeinschaften regelt, müsste aufgehoben (oder geändert) werden; ebenso wie die Gesetze, durch die EU-Richtlinien implementiert wurden.
Die Austrittsvereinbarung müsste vor dem Inkrafttreten auch noch vom Interner Link: Parlament ratifiziert werden. Theoretisch könnten also das britische Unter- und/oder Oberhaus dagegen stimmen. Politisch könnte man das Referendum allerdings als bindend verstehen; bisher wurden laut Nicolai von Ondarza von der Stiftung Wissenschaft und Politik die Ergebnisse aller Referenden von den britischen Regierungen befolgt, weshalb das EU-Referendum "praktisch als verbindlich" eingestuft werden könne.
Was halten die Menschen in anderen EU-Staaten von einem möglichen Brexit?
Während im Vereinigten Königreich Befürworter und Gegner eines Brexit in Umfragen etwa gleichauf liegen (Stand: 20. Juni 2016), scheint die Mehrheit der Bevölkerung anderer EU-Staaten für den Verbleib Großbritanniens in der EU zu sein.
Das Meinungsforschungsinstitut Externer Link: ICM befragte Ende November 2015 jeweils 1.000 Menschen in neun Ländern Europas (Deutschland, Frankreich, Norwegen, Schweden, Dänemark, Finnland, Italien, Spanien, Portugal): Im Durchschnitt waren 53 Prozent für den Verbleib, 20 Prozent für den Brexit; nur in Norwegen, das als einziges der befragten Länder kein Mitglied der EU ist, war eine leichte Mehrheit von 34 Prozent für und 27 Prozent gegen Großbritanniens Ausstieg aus der EU.
Eine großangelegte Externer Link: Befragung von Lord Ashcroft Polls, dem Meinungsumfrageinstitut des früheren stellvertretenden Vorsitzenden der Conservative Party Michael Ashcroft, kommt zu einem noch größeren Zuspruch für den Verbleib Großbritanniens von Seiten der Menschen in 27 Mitgliedstaaten (außer Großbritannien): In einer Befragung von knapp 29.000 Menschen waren im Januar und Februar dieses Jahres 60 Prozent der Befragten für den Verbleib und 10 Prozent für den Austritt.
Eine Externer Link: repräsentative Befragung der Bertelsmann Stiftung, die im April durchgeführt wurde, kam zu dem Ergebnis, dass die Mehrheit der EU-27-Bürgerinnen und Bürger (54 Prozent von 9.500) für, 21 Prozent gegen den Verbleib Großbritanniens in der EU sind.
Das Meinungsforschungsinstitut Externer Link: TNS befragte im Mai 2016 jeweils ca. 1000 Menschen in den EU-Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Irland, Polen, Tschechien, Dänemark, Finnland und Luxemburg – mit dem Ergebnis: 62 bis 70 Prozent der Befragten waren in den Ländern für den Verbleib, 6 bis 34 Prozent dagegen.
Die Vorgeschichte
Seit wann ist Großbritannien Mitglied der Europäischen Union (EU) bzw. Europäischen Gemeinschaften (EG)?
Das Vereinigte Königreich, Dänemark, Irland und Norwegen unterzeichneten am 22. Januar 1972 die Beitrittsverträge zu den Interner Link: Europäischen Gemeinschaften, den Vorläufern der Europäischen Union: Mit Inkrafttreten der Verträge am 1. Januar 1973 werden das Vereinigte Königreich, Dänemark und Irland Mitglieder der Interner Link: Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und der Interner Link: Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom). Die Norweger stimmten in einem Referendum gegen den Beitritt.
Zurzeit hat das Vereinigte Königreich 73 Sitze im Europäischen Parlament. Zwischen 1977 und 2005 hatte das Land fünfmal die EU-Ratspräsidentschaft inne. Das nächste Mal werden die Briten 2017 die Ratspräsidentschaft übernehmen.
Mehr zum Thema:
Ursula Lehmkuhl: Interner Link: Großbritannien zwischen Empire und Europa.
Ursula Lehmkuhl: Interner Link: Großbritannien in den Europäischen Gemeinschaften.
Warum findet in Großbritannien ein Referendum über seine EU-Mitgliedschaft statt?
Die britischen Beziehungen zur EU und ein möglicher Austritt des Landes sind immer wieder ein Thema in der britischen Politik. Bereits 1975 kam es zu einem ersten Interner Link: Referendum über die Mitgliedschaft Großbritanniens in den Interner Link: Europäischen Gemeinschaften (EG). Konkret wurde die Idee eines Referendums über den Austritt, als Premierminister David Cameron am 23. Januar 2013 seine Externer Link: Grundsatzrede zur EU hielt. Er versprach, ein Referendum über den Verbleib seines Landes in der EU abzuhalten, sollte die Interner Link: Conservative Party bei den Unterhauswahlen im Jahr 2015 gewinnen. Damit reagierte er auch auf die wachsende Unzufriedenheit mit der EU aus den eigenen Reihen. "Es ist Zeit, dass die Briten zu Wort kommen. Es ist Zeit, die Europäische Frage in der britischen Politik zu klären"
Welche Reformen wurden beim EU-Gipfel im Februar 2016 vereinbart?
Nach zweitägigen Verhandlungen während des EU-Gipfels in Brüssel einigten sich der britische Premierminister David Cameron und die übrigen Staats- und Regierungschefs der EU am 19. Februar 2016 auf ein Reformpaket über die zukünftige Beziehung Großbritanniens und der EU. Es soll an dem Tag in Kraft treten, "an dem die Regierung des Vereinigten Königreichs dem Generalsekretär des Rates mitteilt, dass das Vereinigte Königreich beschlossen hat, Mitglied der Europäischen Union zu bleiben", heißt es in den Schlossfolgerungen des Europäischen Rates.
Sozialleistungen von EU-Arbeitnehmerinnen und -nehmern
Zugeständnisse machte der Europäische Rat im Bereich der Zahlung von Sozialleistungen gegenüber EU-Arbeitnehmerinnen und -nehmern: Es sei legitim, "Maßnahmen zur Begrenzung von Arbeitnehmerströmen vorzusehen, wenn diese ein derartiges Ausmaß annehmen, dass sie negative Auswirkungen sowohl für die Herkunftsmitgliedstaaten als auch für die Bestimmungsmitgliedstaaten haben."
Ein "Warn- und Schutzmechanismus" soll verhindern, dass ein zu hohes Ausmaß an Zuwanderung negative Auswirkungen auf das Sozialsystem eines Mitgliedstaats hat. Damit soll "der vom System der Lohnergänzungsleistungen eines Mitgliedstaats ausgehenden Sogwirkung Rechnung" getragen werden. Der betroffene Mitgliedstaat teilt in diesem Fall der Kommission und dem Rat mit, dass er den Schutzmechanismus in Anspruch nehmen will. Nach Prüfung der Interner Link: Kommission, kann der Interner Link: Europäische Rat den Mitgliedstaat ermächtigen, die Sozialleistungen zu beschränken.
Dann könnten neu eingereisten EU-Arbeitnehmerinnen und -nehmern für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren, nachdem sie in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten angefangen haben, Sozialleistungen wie Lohnaufbesserungen oder der Anspruch auf Sozialwohnungen verweigert oder gekürzt werden. Dieser Schutzmechanismus kann höchstens sieben Jahre lang angewendet werden. Cameron hatte zunächst 13 Jahre gefordert.
Auch im Bereich des Kindergeldes wurden Reformvorschläge gemacht. Entscheidend wird demnach der Aufenthaltsort des Kindes, nicht des Arbeitnehmers: Die Mitgliedstaaten sollen die Möglichkeit erhalten, die Höhe der Leistungen an die Bedingungen des Mitgliedstaates, in dem das Kind wohnt, zu koppeln.
Souveränität
"Es ist anerkannt, dass das Vereinigte Königreich in Anbetracht seiner Sonderstellung nach Maßgabe der Verträge nicht zu einer weiteren politischen Integration in die Europäische Union verpflichtet ist."
Die Parlamente der Mitgliedsländer sollen die Möglichkeit haben, Einspruch gegen Gesetzesvorhaben aus Brüssel zu äußern. Demnach können sie nach der Vorlage eines EU-Gesetzesvorhabens aufgrund des Interner Link: Subsidiaritätsprinzips innerhalb von zwölf Wochen Bedenken gegen den Entwurf äußern. Repräsentieren sie dabei 55 Prozent der den nationalen Parlamenten zugewiesenen Stimmen (also 15 der 28 Mitgliedstaaten), scheitert der Gesetzesentwurf oder muss abgeändert werden.
Eurozone
Zwar ist Großbritannien Mitglied der Europäischen Union, doch hat es sich nicht an der dritten Stufe der Interner Link: Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion beteiligt und gehört daher nicht zur Interner Link: Eurozone.
"Eine Diskriminierung natürlicher oder juristischer Personen aufgrund der offiziellen Währung des Mitgliedstaats oder gegebenenfalls der Währung, die in dem Mitgliedstaat, in dem sie ansässig sind, als gesetzliches Zahlungsmittel fungiert, ist unzulässig", so der Europäische Rat.
Wettbewerb
Die Wettbewerbsfähigkeit der EU soll verbessert werden. "Hierzu werden die einschlägigen Organe der EU und die Mitgliedstaaten alles tun, um den Binnenmarkt in vollem Umfang zu errichten und zu stärken sowie ihn so anzupassen, dass er mit dem sich wandelnden Umfeld Schritt hält." Der Europäische Rat versprach hierzu Schritte zu einer besseren Rechtsetzung; der Verwaltungsaufwand soll gesenkt, unnötige Rechtsvorschriften sollen aufgehoben werden. Dabei sollen die EU-Standards in Bezug auf Verbraucher - Arbeitnehmer-, Gesundheits- und Umweltschutz jedoch bewahrt werden.
Ist das Referendum am 23. Juni das erste britische Mitgliedschaftsreferendum?
Nein, bereits am 5. Juni 1975, zwei Jahre nach ihrem Eintritt, stimmten die Briten über den Verbleib in den Interner Link: Europäischen Gemeinschaften (EG) ab. Zwei Drittel der Wählerinnen und Wähler, 17,4 Millionen Menschen, stimmten für den Verbleib in den EG.
Die Parallelen und Unterschiede zwischen dem Referendum 1975 und dem 2016 analysiert Mathias Haeussler. Interner Link: Weiter...
Seit wann ist ein Austritt aus der Europäischen Union möglich?
Der Interner Link: Austritt eines Mitgliedstaates aus der Europäischen Union (EU) ist seit dem Vertrag von Lissabon formell möglich und rechtlich geregelt. Davor war ein Austritt in den Verträgen der EU nicht vorgesehen. Der Interner Link: Verfassungsvertrag der EU enthielt erstmals einen Regelung (in Externer Link: Artikel I-60) für den freiwilligen Austritt eines Mitgliedstaats aus der Staatengemeinschaft. Der Vertrag scheiterte jedoch an der Ratifizierung in mehreren Ländern und trat nie in Kraft. Der Vertrag von Lissabon knüpft an den gescheiterten Verfassungsentwurf an. Seit 2009 kann nun jeder Mitgliedstaat gemäß Externer Link: Artikel 50 des Vertrags von Lissabon beschließen, freiwillig aus der EU auszutreten. In einem solchen Fall handelt die EU mit dem Staat ein Abkommen über den Austritt sowie den Rahmen der künftigen Beziehungen zur EU aus. Nach dem Austritt kann ein Staat erneut die EU-Mitgliedschaft beantragen.
Hat bisher jemals ein Mitgliedstaat die Europäische Union verlassen?
Nein, bisher hat noch kein Mitgliedstaat die Europäische Union wieder verlassen.
Allerdings hielt Grönland, eine autonome Region Dänemarks, am 23. Februar 1982 ein Referendum über den Verbleib in den Interner Link: Europäischen Gemeinschaften (EG) ab. 1973 war Dänemark und damit auch Grönland den EG beigetreten. Nachdem die Insel 1979 mehr Autonomie gewonnen hatte, stimmten neun Jahre nach dem Eintritt 52 Prozent der Grönländer für einen Austritt aus den Gemeinschaften. Nach mehrjährigen Verhandlungen trat Grönland am 1. Februar 1985 aus den EG aus.