Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Analyse: Die Wahlrechtsreform in der Ukraine – quo vadis? | Ukraine-Analysen | bpb.de

Ukraine Zwischen Resilienz und Trauma: Mentale Gesundheit (02.11.2023) Analyse: Mentale Gesundheit in Zeiten des Krieges Karte: Angriffe auf die Gesundheitsinfrastruktur der Ukraine Analyse: Den Herausforderungen für die psychische Gesundheit ukrainischer Veteran:innen begegnen Umfragen: Umfragen zur mentalen Gesundheit Statistik: Mentale Gesundheit: Die Ukraine im internationalen Vergleich Chronik: 1. bis 15. Oktober 2023 Ukraine-Krieg in deutschen Medien (05.10.2023) Kommentar: Der Kampf um die Deutungshoheit. Deutsche Medien zu Ukraine, Krim-Annexion und Russlands Rolle im Jahr 2014 Analyse: Die Qualität der Medienberichterstattung über Russlands Krieg gegen die Ukraine Analyse: Russlands Aggression gegenüber der Ukraine in den deutschen Talkshows 2013–2023. Eine empirische Analyse der Studiogäste Chronik: 15. bis 30. September 2023 Ökologische Kriegsfolgen / Kachowka-Staudamm (19.09.2023) Analyse: Die ökologischen Folgen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine Analyse: Ökozid: Die katastrophalen Folgen der Zerstörung des Kachowka-Staudamms Dokumentation: Auswahl kriegsbedingter Umweltschäden seit Beginn der großangelegten russischen Invasion bis zur Zerstörung des Kachowka-Staudamms Statistik: Statistiken zu Umweltschäden Chronik: 1. bis 14. September 2023 Zivilgesellschaft / Lokale Selbstverwaltung und Resilienz (14.07.2023) Von der Redaktion: Sommerpause – und eine Ankündigung Analyse: Die neuen Facetten der ukrainischen Zivilgesellschaft Statistik: Entwicklung der ukrainischen Zivilgesellschaft Analyse: Der Beitrag lokaler Selbstverwaltungsbehörden zur demokratischen Resilienz der Ukraine Chronik: 19. April bis 3. Mai 2023 Wissenschaft im Krieg (27.06.2023) Kommentar: Zum Zustand der ukrainischen Wissenschaft in Zeiten des Krieges Kommentar: Ein Brief aus Charkiw: Ein ukrainisches Wissenschaftszentrum in Kriegszeiten Kommentar: Warum die "Russian Studies" im Westen versagt haben, Aufschluss über Russland und die Ukraine zu liefern Kommentar: Mehr Öffentlichkeit wagen. Ein Erfahrungsbericht Statistik: Auswirkungen des Krieges auf Forschung und Wissenschaft der Ukraine Chronik 5. bis 18. April 2023 Innenpolitik / Eliten (26.05.2023) Analyse: Zwischen Kriegsrecht und Reformen. Die innenpolitische Entwicklung der Ukraine Analyse: Die politischen Eliten der Ukraine im Wandel Statistik: Wandel der politischen Elite in der Ukraine im Vergleich Chronik: 22. März bis 4. April 2023 Sprache in Zeiten des Krieges (10.05.2023) Analyse: Die Ukrainer sprechen jetzt hauptsächlich Ukrainisch – sagen sie Analyse: Was motiviert Ukrainer:innen, vermehrt Ukrainisch zu sprechen? Analyse: Surschyk in der Ukraine: zwischen Sprachideologie und Usus Chronik: 8. bis 21. März 2023 Sozialpolitik (27.04.2023) Analyse: Das Sozialsystem in der Ukraine: Was ist nötig, damit es unter der schweren Last des Krieges besteht? Analyse: Die hohen Kosten des Krieges: Wie Russlands Krieg gegen die Ukraine die Armut verschärft Chronik: 22. Februar bis 7. März 2023 Besatzungsregime / Wiedereingliederung des Donbas (27.03.2023) Analyse: Etablierungsformen russischer Herrschaft in den besetzten Gebieten der Ukraine: Wege und Gesichter der Okkupation Karte: Besetzte Gebiete Dokumentation: Human Rights Watch: Torture, Disappearances in Occupied South. Apparent War Crimes by Russian Forces in Kherson, Zaporizhzhia Regions (Ausschnitt) Dokumentation: War and Annexation. The "People’s Republics" of eastern Ukraine in 2022. Annual Report (Ausschnitt) Dokumentation: Terror, disappearances and mass deportation Dokumentation: Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) gegen Wladimir Putin wegen der Verschleppung von Kindern aus besetzten ukrainischen Gebieten nach Russland Analyse: Die Wiedereingliederung des Donbas nach dem Krieg: eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung Chronik 11. bis 21. Februar 2023 Internationaler Frauentag, Feminismus und Krieg (13.03.2023) Analyse: 8. März, Feminismus und Krieg in der Ukraine: Neue Herausforderungen, neue Möglichkeiten Umfragen: Umfragen zum Internationalen Frauentag Interview: "Der Wiederaufbau braucht einen geschlechtersensiblen Ansatz" Statistik: Kennzahlen und Indizes geschlechterspezifischer Ungleichheit Korruptionsbekämpfung (08.03.2023) Analyse: Der innere Kampf: Korruption und Korruptionsbekämpfung als Hürde und Gradmesser für den EU-Beitritt der Ukraine Dokumentation: Statistiken und Umfragen zu Korruption Analyse: Reformen, Korruption und gesellschaftliches Engagement Chronik: 1. bis 10. Februar 2023 Kriegsentwicklung / Jahrestag der Invasion (23.02.2023) Analyse: Unerwartete Kriegsverläufe Analyse: Die Invasion der Ukraine nach einem Jahr – Ein militärischer Rück- und Ausblick Kommentar: Die Unterstützung der NATO-Alliierten für die Ukraine: Ursachen und Folgen Kommentar: Der Krieg hat die Profile der EU und der USA in der Ukraine gefestigt Kommentar: Wie der Krieg die ukrainische Gesellschaft stabilisiert hat Kommentar: Die existenzielle Frage "Sein oder Nichtsein?" hat die Ukraine klar beantwortet Kommentar: Wie und warum die Ukraine neu aufgebaut werden sollte Kommentar: Der Krieg und die Kirchen Karte: Kriegsgeschehen in der Ukraine (Stand: 18. Februar 2023) Statistik: Verluste an Militärmaterial der russischen und ukrainischen Armee Chronik: 17. bis 31. Januar 2023 Meinungsumfragen im Krieg (15.02.2023) Kommentar: Stimmen die Ergebnisse von Umfragen, die während des Krieges durchgeführt werden? Kommentar: Vier Fragen zu Umfragen während eines umfassenden Krieges am Beispiel von Russlands Krieg gegen die Ukraine Kommentar: Meinungsumfragen in der Ukraine zu Kriegszeiten: Zeigen sie uns das ganze Bild? Kommentar: Meinungsforschung während des Krieges: anstrengend, schwierig, gefährlich, aber interessant Kommentar: Quantitative Meinungsforschung in der Ukraine zu Kriegszeiten: Erfahrungen von Info Sapiens 2022 Kommentar: Meinungsumfragen in der Ukraine unter Kriegsbedingungen Kommentar: Politisches Vertrauen als Faktor des Zusammenhalts im Krieg Kommentar: Welche Argumente überzeugen Deutsche und Dänen, die Ukraine weiterhin zu unterstützen? Dokumentation: Umfragen zum Krieg (Auswahl) Chronik: Chronik 9. bis 16. Januar 2023 Ländliche Gemeinden / Landnutzungsänderung (19.01.2023) Analyse: Ländliche Gemeinden und europäische Integration der Ukraine: Entwicklungspolitische Aspekte Analyse: Monitoring der Landnutzungsänderung in der Ukraine am Beispiel der Region Schytomyr Chronik: 26. September bis 8. Januar 2023 Wirtschaft unter Kriegsbedingungen / Friedensverhandlungen (14.12.2022) Analyse: Acht Monate Kriegswirtschaft: Die Fiskalpolitik ist entscheidend Kommentar: Verhandlungslösung? Kommentar: Keine Verhandlungen um jeden Preis Kommentar: Warum der Krieg nicht zu einem weiteren eingefrorenen Konflikt werden darf Dokumentation: Das Telefongespräch von Bundeskanzler Olaf Scholz und dem Präsidenten der Russischen Föderation Wladimir Putin am 2. Dezember 2022 Chronik: 13. bis 25. September 2022 Frauen im Krieg / "Filtration" (29.11.2022) Analyse: Wie ukrainische Frauen die schwere Last des Krieges schultern Analyse: "Filtration": System, Ablauf und Ziele Dokumentation: Bericht von Human Rights Watch zu den "Filtrationslagern" Chronik: 29. August bis 12. September 2022 Humanitäre Krise / Serhij Zhadan (03.11.2022) Analyse: Der nahende Winter und gezielte russische Angriffe auf die kritische Infrastruktur verschärfen die humanitäre Krise in der Ukraine Dokumentation: Dankesrede von Serhij Zhadan zur Verleihung des Friedenspreises 2022 dekoder: Serhij Zhadan Chronik: 15. bis 28. August 2022 Hilfe für die Ukraine während des Krieges / Perspektiven und Probleme des Wiederaufbaus (17.10.2022) Analyse: Internationale Hilfen für die Ukraine: Der "Ukraine Support Tracker" zeigt Kluft zwischen Zusagen und Umsetzung auf Dokumentation: Militärische Unterstützungsleistungen für die Ukraine aus Deutschland Analyse: Ein "grüner" Marshall-Plan für die Ukraine? Dokumentation: German Marshall Fund: Designing Ukraine’s Recovery in the Spirit of the Marshall Plan: Principles, Architecture, Financing, Accountability: Recommendations for Donor Countries Dokumentation: Civil Society Manifesto 2022 (Lugano Declaration) Kommentar: Wie ein grüner Wiederaufbau aussehen kann Kommentar: Wiederaufbau und Neubau. Perspektiven für die Ukraine im und nach dem Krieg Kommentar: Korruption in der Ukraine: Wie wichtig ist das Problem? Dokumentation: The Cost of Reconstruction: Calculations of the National Recovery Council Chronik: 9. Juli bis 14. August 2022 Kriegsverbrechen / Kriegsgeschehen (21.07.2022) Editorial: Dokumentation und Aufarbeitung von Kriegsverbrechen Analyse: Russlands Aggression in der Ukraine Analyse: Welche Rolle ein "Sondertribunal zum Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine" für die Opfer des Krieges spielen könnte Dokumentation: Ukraine mobilizes international law: ways to punish Russia for aggression and more Dokumentation: OSZE ODIHR: Report on Violations of International Humanitarian and Human Rights Law, War Crimes and Crimes Against Humanity Committed in Ukraine (1 April – 25 June 2022) Dokumentation: Eastern Ukrainian Center for Civic Initiatives: Most of the civilians killed in Bucha were males of conscription age. A digest of international humanitarian law violations Dokumentation: Amnesty International: Ukraine: Angriff auf Theater in Mariupol ist Kriegsverbrechen russischer Truppen Dokumentation: Human Rights Watch: Ukraine: Executions, Torture During Russian Occupation (Ausschnitt) Chronik: 16. Juni bis 8. Juli 2022 Krieg und Wohnungsmarkt / EU-Kandidatenstatus (13.07.2022) Analyse: Wohnraum und Krieg in der Ukraine Kommentar: Warum der EU-Kandidatenstatus für die Ukraine sicherheitspolitisch geboten und längst überfällig ist Kommentar: Was der EU-Kandidatenstatus für die Ukraine bedeutet Kommentar: Der Status eines EU-Kandidatenlandes für die Ukraine: symbolische Bedeutung und praktische Implikationen Kommentar: "Heute wird über die Zukunft Europas entschieden" Kommentar: Auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft: Alte und neue ukrainische Wege zur europäischen Integration Dokumentation: Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur Ukraine und zu den Beitrittsgesuchen der Ukraine, der Republik Moldau und Georgiens, 23. Juni 2022 Chronik: 1. bis 15. Juni 2022 Krieg, Geschichte und Erinnerungskultur (22.06.2022) Analyse: Geschichte als "Waffe"? Russlands Instrumentalisierung der Erinnerungskultur im Zuge des Angriffskrieges gegen die Ukraine Analyse: Das Asow-Regiment und die russische Invasion Analyse: Stepan Bandera: Geschichte, Erinnerung und Propaganda Kommentar: Erinnerungskultur in der "Zeitenwende". Die deutsche Weltkriegserinnerung und der Ukrainekrieg Kommentar: "Russland – das verstehe ich, Ukraine – das verstehe ich nicht" Chronik: 25. April bis 31. Mai 2022 Flucht vor dem Krieg / Zukunft der Ukraine-Forschung / Auswirkungen des Krieges auf die Bildung / Kriegsgeschehen in der Ukraine (30.05.2022) Analyse: Flucht in und aus der Ukraine Kommentar: Die Osteuropäische Geschichte und die Ukraine nach Russlands Angriff Kommentar: Ukraine-Studien in Deutschland. Beobachtungen eines Historikers Kommentar: Wir brauchen eine De-Kolonisierung und Aufwertung der Osteuropaforschung Kommentar: Fehler im Betriebssystem Kommentar: Wir brauchen dringend und schnell eine interdisziplinäre Ukrainistik an deutschsprachigen Universitäten Dokumentation: Bildung und Krieg Chronik: 10. bis 24. April 2022 Deutschland und der Krieg (04.05.2022) Kommentar: Abschied vom Wolkenkuckucksheim. Deutschlands langsamer Wiedereintritt in die Weltpolitik Kommentar: Es war nicht alles falsch! Oder doch? Kommentar: Deutschlands Selbstbild – ein Kollateralschaden des Krieges? Kommentar: Der russisch-ukrainische Krieg und die Zukunft Europas Kommentar: Russlands Krieg gegen die Ukraine und die deutsche Erinnerungskultur Kommentar: Frieden und Sicherheit für die Ukraine und Europa entstehen nicht am Reißbrett des Westens Kommentar: Kommunikationsstrategien im Krieg: Andrij Melnyk und Vitali Klitschko Kommentar: Deutschland in den russischen staatsnahen Medien Cyber-Operationen / Digitalisierung (02.05.2022) Analyse: Cyber-Operationen im Kontext des Russland-Ukraine-Krieges 2022 Dokumentation: Cybervorfälle im Verlauf von Russlands Krieg gegen die Ukraine (Februar bis April 2022) Analyse: Zur persönlichen Einstellung von Beschäftigten des öffentlichen Sektors gegenüber aktuellen eGovernment-Initiativen in der Ukraine Dokumentation: Top-10-Vorschläge aus der ukrainischen Zivilgesellschaft für das Ministerium für digitale Transformation für 2021–22 Chronik: 11. März bis 9. April 2022 Selenskyjs vs. Putins Rhetorik / Gesellschaftlicher Widerstand / Deutschlands Blick auf die Ukraine / Selenskyjs Erfolge / Ukrainische Verhandlungsposition / Russische Kriegsverbrechen (11.04.2022) Analyse: Zweierlei Spiegelungen. Putins und Selenskyjs rhetorische Strategien Analyse: Was mobilisiert den ukrainischen Widerstand? Analyse: Deutschland, die Ukraine, Russland und das Erbe des deutschen Kolonialismus in Osteuropa Analyse: Herausragende Leistung: Selenskyj als Präsident der geeinten Ukraine dekoder: Neutrale Ukraine – ein Ausweg aus dem Krieg? Dokumentation: Human Rights Watch: Ukraine: Apparent War Crimes in Russia-Controlled Areas Dokumentation: Internationale Hilfen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine Chronik: 2. bis 10. März 2022 Russlands Angriffskrieg / Friedensverhandlungen / Selenskyjs Rede im Bundestag (28.03.2022) Analyse: Russlands Überfall auf die Ukraine: Warum gerade jetzt? Kommentar: "Keine Kompromisse mit dem neofaschistischen Russland" dekoder: Wie kann man diesen Krieg beenden? dekoder: Warum Putin die Ukraine grundsätzlich missversteht Dokumentation: Ansprache des Präsidenten der Ukraine, Wolodymyr Selenskyj, im Deutschen Bundestag Dokumentation: Statement der EU-Regierungschefs zu Russlands Krieg gegen die Ukraine Dokumentation: Mehr als nur Waffenruhe: Die Ukraine braucht dringend einen Schutz für Aktivist*innen und eine De-Okkupation (Erklärung der Kyjiwer Gespräche) Chronik: 24. Februar bis 1. März 2022 Russlands Angriff auf die Ukraine / Kosaken (14.03.2022) Von der Redaktion der Forschungsstelle Osteuropa Bremen: Spendenaufruf Kommentar: Putins Angriff auf die Ukraine und die erzwungene Rückkehr zur Logik des kalten Krieges Kommentar: Russland will die Ukraine kontrollieren – und wird langfristig das Gegenteil erreichen Kommentar: Die Ukraine kämpft für Europa Dokumentation: Offene Briefe gegen Russlands Krieg in der Ukraine Dokumentation : Internationale Hilfen für die Ukraine Dokumentation : Diplomatische Gespräche im Vorfeld des Krieges Analyse: Kosakenorganisationen in der heutigen Ukraine Chronik: 18. – 23. Februar 2022 Russlands aggressive Ukraine-Politik / Deutschland im Russland-Ukraine Konflikt / Konfliktlösung in der Sackgasse? (22.02.2022) Von der Redaktion: Die Russland-Ukraine-Krise im Kontext Kommentar: Drei Lehren und drei Hinweise zur Außenpolitik Putins gegenüber der Ukraine und dem Westen Kommentar: Kriegsoptimismus im Russland-Ukraine-Konflikt: Grund zum Pessimismus? Kommentar: Die Russland-Ukraine Krise: Wo steht Deutschland? Kommentar: Die Russland-Ukraine-Krise 2022 Ein Moment der Wahrheit für Deutschland Kommentar: Wir schulden der Ukraine Unterstützung – und eine klare Linie Kommentar: Russlands Passportisierung des Donbas: Von einer eingeschränkten zu einer vollwertigen Staatsbürgerschaft? Kommentar: Die OSZE-Sonderbeobachtermission in der Ukraine: Wunsch und Wirklichkeit Kommentar: Das Normandie-Format und die Minsker Abkommen: Können sie zu einer Deeskalation im Konflikt mit Russland beitragen? Umfragen: Meinungsumfragen zu den Spannungen zwischen Russland und der Ukraine Dokumentation: Rede des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj auf der 58. Münchener Sicherheitskonferenz, 19.02.2022, München Chronik: 8. bis 17. Februar 2022 Bewaffneter Konflikt in der Ostukraine / Lage in den nicht von der Ukraine kontrollierten Gebieten (14.02.2022) Analyse: Leben im Schatten: Überlebensstrategien der Menschen in der "Volksrepublik Donezk" Analyse: Die Silowiki in den "Volksrepubliken" Donezk und Luhansk: Entstehung der bewaffneten Einheiten Analyse: Der illegale Handel mit Kohle aus den Donezker und Luhansker "Volksrepubliken" Analyse: Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie und ihre sozio-ökonomischen Folgen in den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten der Regionen Donezk und Luhansk Analyse: Die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen: Was ist möglich? Chronik: 24. Januar bis 7. Februar 2022 Einstellungen zur Sowjetunion (03.02.2022) Analyse: Einstellungen junger Ukrainerinnen und Ukrainer zur sowjetischen Vergangenheit Chronik: 1. bis 23. Januar 2022 Agrarstrukturentwicklung in der Ukraine (10.01.2022) Einleitung: Von der Redaktion Akquisitionsverhalten ukrainischer Agrarholdings Wandel im ukrainischen Geflügelsektor Chronik: 22. November bis 31. Dezember 2021 Weitere Angebote der bpb Redaktion

Analyse: Die Wahlrechtsreform in der Ukraine – quo vadis?

Steffen Halling

/ 14 Minuten zu lesen

Wie sieht das aktuelle ukrainische Wahlsystem aus und welche Schwächen weist es auf? Welche Verbesserungen erhoffen sich die Befürworter der Wahlrechtsreform in der Ukraine? Eine Übersicht über die Entwicklungen der letzten Jahre und die Erfolgschancen des Reformanliegens.

Befürworter der Wahlrechtsreform auf einer Kundgebung im Mai 2018 in Lwiw. (© picture-alliance/dpa, Sputnik)

Zusammenfassung

Ein wesentliches Reformanliegen, das von der ukrainischen Zivilgesellschaft, reformorientierten Politikern und internationalen Akteuren seit Jahren unterstützt wird, stellt die Veränderung des Wahlsystems dar, mit dem die Abgeordneten des ukrainischen Parlaments gewählt werden. Geht es nach den Befürwortern einer Wahlrechtsreform, soll das Parlament zukünftig nach einem reinen Verhältniswahlsystem auf der Grundlage lose gebundener regionaler Parteilisten, die in der Ukraine als "offene" Listen bezeichnet werden, gewählt werden. Die Reform des ukrainischen Wahlrechts stellt zwar gewiss kein Allheilmittel dar, allerdings könnte sie den Kampf gegen politische Korruption unterstützen, zu einer besseren Abbildung des Wählerwillens führen und somit die Institution freie und faire Wahlen als wesentlichen Bestandteil der Demokratisierung der Ukraine stärken. Ob die Reform rechtzeitig vor den Parlamentswahlen im Oktober 2019 umgesetzt wird, ist jedoch ungewiss.

Seit der Unabhängigkeit von der Sowjetunion wurden in der Ukraine bisher sieben Parlamentswahlen abgehalten. Die jeweilige Wahlgesetzgebung hat dabei dutzendfach Änderungen erfahren, und es kamen seit 1994 drei unterschiedliche Wahlsysteme zum Einsatz. Änderungen und Neufassungen von Einzelwahlgesetzen im Vorfeld von Wahlen gelten in der Ukraine in der Regel als Versuch der jeweils regierenden politischen Kraft, sich Vorteile zu verschaffen. Es steht außer Frage, dass sich häufige Änderungen der Wahlgesetzgebung sowohl in der Bevölkerung als auch bei politischen Akteuren negativ auf das Vertrauen in die Institution Wahlen auswirken. Bei den ersten freien Parlamentswahlen 1994 wurden alle Abgeordneten der Werchowna Rada zunächst per direktem Mehrheitswahlrecht in Einerwahlkreisen gewählt. Um in das Parlament einzuziehen, musste ein Kandidat (entweder im ersten Wahlgang oder in einer Stichwahl) mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten. Die Wahlbeteiligung musste dabei mehr als 50 Prozent betragen. Diese Bestimmungen führten dazu, dass die Wahlen in manchen Wahlkreisen mehrfach wiederholt werden mussten und auch nach der Konstituierung des neu gewählten Parlaments nicht alle Wahlkreise durch einen Abgeordneten im Parlament vertreten waren. 1998 und 2002 erfolgte die Wahl der Abgeordneten dann durch ein gemischtes Wahlsystem, bei dem die Hälfte der Parlamentssitze per Verhältniswahl nach landeseinheitlichen und starren Parteilisten, die andere Hälfte per Mehrheitswahl in Einerwahlkreisen besetzt wurde. Für die Parlamentswahlen 2006 sowie die vorzeitigen Neuwahlen 2007 sah die Gesetzgebung dann eine reine Verhältniswahl auf der Grundlage von landesweiten Kandidatenlisten vor, die von Parteien und Wahlbündnissen aufgestellt wurden. Die bisher letzte Metamorphose des Wahlsystems erfolgte 2011 durch Verabschiedung eines neuen Parlamentswahlgesetzes im Vorfeld der Parlamentswahlen 2012. Dieses Wahlgesetz sah eine Rückkehr zum gemischten Wahlsystem der Jahre 1998 und 2002 vor und kam zuletzt 2014 zur Anwendung.

Defizite des aktuellen Wahlsystems

Das zu den Parlamentswahlen 2012 erlassene Parlamentswahlgesetz, das bis heute Gültigkeit besitzt, sorgte bereits bei seiner Verabschiedung für harsche Kritik. Kritisiert wurde damals unter anderem, dass das Gesetz von der damaligen Regierungskoalition unter Führung der Partei der Regionen und mit der Mehrheit der Stimmen der Opposition in einem intransparenten und äußerst eiligen Verfahren verabschiedet wurde (siehe dazu auch die Externer Link: Ukraine-Analysen Nr. 99 vom 24.1.2012). Darüber hinaus hatten sich auf Wahlgesetzgebung spezialisierte ukrainische Nichtregierungsorganisationen – wie das Komitee der Wähler der Ukraine (Komitet Wyborziw Ukrajiny/KWU) und OPORA – ebenso wie die Europäische Union und die Venedig-Kommission des Europarats bereits im Vorfeld gegen die Wiedereinführung des gemischten Wahlsystems ausgesprochen. Die Beanstandung dieses Wahlsystems hat im Kontext des politischen Systems der Ukraine mehrere Gründe. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Erstens führt das in der Ukraine bestehende gemischte Wahlsystem dazu, dass etliche Stimmen der ukrainischen Wählerinnen und Wähler bei der Mehrheitswahl, durch die die eine Hälfte der Abgeordneten gewählt wird, keine Berücksichtigung finden. Anders als beispielsweise in Deutschland, werden Direktmandate in der Ukraine nämlich nicht auf Listenmandate angerechnet. Das heißt, Mehrheitswahl und Verhältniswahl stehen in der Ukraine nebeneinander und werden ohne Verrechnung miteinander angewandt. Dieses Wahlsystem wird daher auch als "Grabenwahlsystem" bezeichnet.

Neben der Nichtberücksichtigung all jener Stimmen, die in der einfachen Mehrheitswahl auf unterlegene Direktkandidaten entfallen, führt das Wahlsystem zweitens dazu, dass einzelne Fraktionen, insbesondere die der jeweiligen "Partei der Macht", sowohl durch Direktkandidaten, die von einer Partei aufgestellt werden, als auch vermeintlich unabhängige Kandidaten im Vergleich zum Landesergebnis stark überrepräsentiert werden können. Im Kontext eines von Korruption geprägten politischen Systems kommt das schwerwiegende Problem hinzu, dass durch die Direktwahl von Abgeordneten in Einerwahlkreisen der Einsatz administrativer Ressourcen sowie der Kauf von Wählerstimmen begünstigt werden, weil sie effektiver betrieben werden können als in einer Verhältniswahl. Hiervon können vor allem Oligarchen und andere finanzstarke Geschäftsleute profitieren, die durch den Einsatz finanzieller Ressourcen und den "Kauf eines Wahlkreises" den politischen Wettbewerb verzerren und sich selbst oder persönliche Vertreter ins Parlament wählen lassen. Dies erfolgt vor allem über Träger von Direktmandaten, die häufig eine "unabhängige" Kandidatur deklarieren, sich nach der Wahl zur Sicherung ökonomischer Interessen aber der Regierungsmehrheit anschließen. Für die Demokratie schädliche Praktiken wie Korruption und Klientelismus werden dadurch verstetigt.

Schließlich steht drittens auch die derzeitige Verhältniswahl, durch die die andere Hälfte der Abgeordneten gewählt wird, seit Jahren in der Kritik. Zu berücksichtigen sind hierbei die mangelnde Konsolidierung des ukrainischen Parteiensystems sowie unzulängliche demokratische Strukturen innerhalb der Parteien. Die Zusammenstellung der landesweiten Parteilisten erfolgt in der Regel hochgradig intransparent. Da die Wähler nur eine landesweite Parteiliste en bloc wählen können, muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere jene Listenplätze, die unterhalb des Radars der öffentlichen und medialen Aufmerksamkeit liegen, gleichzeitig aber aussichtsreich genug sind, um einen Einzug ins Parlament zu ermöglichen, gehandelt werden. Auch das System der starren Parteilisten stellt somit ein Vehikel der Einflussnahme durch Oligarchen und Geschäftsleuten dar und leistet der politischen Korruption Vorschub.

Der Reformprozess nach dem Euromaidan

Um den Defiziten des gegenwärtigen Parlamentswahlsystems zu begegnen, fordern vor allem Wahlrechtsexperten aus ukrainischen Nichtregierungsorganisationen wie OPORA und KWU sowie internationale Organisationen – wie die Venedig-Kommission des Europarats und das Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE (ODIHR) – die Einführung einer reinen Verhältniswahl auf der Grundlage lose gebundener regionaler Listen (in der Ukraine als "offene" Listen bezeichnet). Im Unterschied zu starren Listen, bei denen die Reihenfolge der Kandidaten durch Parteigremien festgelegt wird, überlassen lose gebundene Listen dem Wähler die Entscheidung über die Wahl eines Kandidaten beziehungsweise einer Kandidatin einer Partei. Die somit von den Wählern zum Ausdruck gebrachten Präferenzen sind für die schlussendliche Kandidatenreihenfolge bei der Besetzung der Parlamentssitze maßgeblich.

Die Idee einer entsprechenden Reform besteht darin, dass das reine Verhältniswahlsystem den Wählerwillen besser abbilden und gleichzeitig den Einsatz administrativer Ressourcen sowie den Kauf von Wählerstimmen erschweren könnte. Ferner könnten regionale Wahllisten, die den Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit geben, bestimmte Kandidaten zu präferieren, die innerparteiliche Konkurrenz stärken, die Transparenz erhöhen und die Attraktivität des Verkaufs von Listenplätzen schmälern. Ein derartiges Wahlsystem findet auch in der Bevölkerung Rückhalt. Laut einer Umfrage des Rasumkow-Zentrums vom Dezember 2017 sprechen sich 34,5 Prozent der Befragten für die Einführung einer reinen Verhältniswahl mit "offenen" Parteilisten aus (siehe Grafik 1 am Ende des Textes). Die Beibehaltung des gemischten Wahlsystems präferieren indes 17,2 Prozent. Eine reine Mehrheitswahl von Direktkandidaten in Einerwahlkreisen, wie sie 1994 erfolgte, unterstützen 16,1 Prozent und eine reine Verhältniswahl mit starren beziehungsweise "geschlossenen" Parteilisten nach dem Beispiel der Parlamentswahlen 2006 und 2007 nur 5,2 Prozent.

Die Forderung nach der Einführung eines reinen Verhältniswahlsystems für Parlamentswahlen ist nicht neu. Die Venedig-Kommission wies bereits im Nachgang der vorzeitigen Parlamentsneuwahlen 2007 sowie im Zuge der Wahlrechtsreform 2011 darauf hin, dass die Einführung einer reinen Verhältniswahl in regionalen Wahlkreisen jene Nachteile abbauen könnte, die sowohl mit dem gemischten Wahlsystem als auch mit der Verhältniswahl in einem landesweiten Wahlkreis einhergehen. Unter der Administration von Präsident Janukowytsch fehlte allerdings der politische Wille, das gemischte Wahlsystem wieder abzuschaffen. Schließlich hatte sich dieses bei den Parlamentswahlen 2012 zur Sicherung der Regierungsmehrheit der Partei der Regionen bewährt. Zuvor war dieses System von der Partei der Regionen bei den Lokalwahlen 2010 durch eine kurzfristige Anpassung des entsprechenden Lokalwahlgesetzes erfolgreich erprobt worden (siehe dazu auch die Externer Link: Ukraine-Analysen Nr. 82 vom 9.11.2010).

Durch den Euromaidan, den Sturz Janukowytschs und den Zerfall der Partei der Regionen schienen sich die Aussichten für eine Veränderung des ukrainischen Wahlrechts vor allem im Hinblick auf das Wahlsystem für Parlamentswahlen verbessert zu haben, auch weil die Reform hin zu einer reinen Verhältniswahl mit "offenen" regionalen Listen im Koalitionsabkommen von 2014 als Ziel ausgegeben wurde. Gleichzeitig offenbarte sich jedoch auch recht früh das Dilemma, dass die Wahlgesetzgebung letztlich von jenen Abgeordneten reformiert werden muss, die 2014 durch das bestehende Wahlgesetz in die Werchowna Rada gewählt worden sind und von diesem entsprechend profitiert haben. Dies trifft insbesondere auf die Direktkandidaten zu. Erst drei Jahre nach den Parlamentswahlen von 2014, im Oktober 2017, als ein Bündnis aus verschiedenen Oppositionsparteien, einzelnen Abgeordneten und Vertretern der Zivilgesellschaft zu Großdemonstrationen vor dem Parlament aufgerufen hatte und – neben der Schaffung eines Antikorruptionsgerichts sowie der Abschaffung der Immunität von Abgeordneten – die Änderung des Wahlsystems als eine zentrale Reform einforderte, kam das Thema der Wahlrechtsreform überhaupt auf die Agenda des Parlaments. Zwei Tage nach dieser Demonstration wurden drei Gesetzesvorschläge, die bereits im Dezember 2014 registriert worden waren, auf die Tagesordnung des Parlaments genommen. Alle drei Gesetzesinitiativen, darunter eine, die die Einführung einer reinen Verhältniswahl mit "offenen" Listen vorsah, wurden jedoch zugleich in erster Lesung abgelehnt.

Umso überraschender erschien es, dass kurze Zeit später, am 7. November 2017, der Entwurf eines umfassenden einheitlichen Wahlgesetzbuches (sieheExterner Link: http://w1.c1.rada.gov.ua/pls/zweb2/webproc4_1?pf3511=56671) in erster Lesung angenommen wurde. Im Unterschied zu den zuvor verabschiedeten Neufassungen von Einzelwahlgesetzen handelt es sich hierbei um eine einheitliche Kodifikation, die nicht nur den Gesetzesrahmen für Parlamentswahlen, sondern auch für Kommunalwahlen und Präsidentschaftswahlen sowie für die Arbeit der Zentralen Wahlkommission und für das zentrale Wählerregister absteckt. Die Wahlgesetzgebung soll somit insgesamt harmonisiert werden. Die Annahme des von den Abgeordneten Andrij Parubij, Leonid Jemez (beide von der Partei Volksfront) und Oleksandr Tschernenko (Block Petro Poroschenko) eingebrachten Wahlgesetzentwurfs, der für Parlamentswahlen eine Verhältniswahl und die Einführung "offener" Listen in regionalen Wahlkreisen vorsieht, kam vor allem deshalb überraschend, weil nur 124 der insgesamt 226 Stimmen für den Entwurf von der Regierungskoalition kamen (siehe Externer Link: http://w1.c1.rada.gov.ua/pls/radan_gs09/ns_golos?g_id=15333). Skeptische Beobachter des Prozesses gingen aufgrund des untypischen Abstimmungsverhaltens der Abgeordneten davon aus, dass es sich beim Votum des Parlaments um einen "Unfall" gehandelt habe und dass vor allem Abgeordnete des Oppositionsblocks sowie Träger von Direktmandaten nur deshalb für den Entwurf gestimmt hätten, weil sie davon überzeugt gewesen seien, dass dieser ohnehin nicht angenommen werde. Gleichzeitig machte sich schnell auch Ernüchterung breit, nachdem bekannt wurde, dass nach der Annahme in erster Lesung mehr als 4000 Änderungsanträge zum Entwurf des Wahlgesetzbuchs eingebracht wurden. Diese Änderungsanträge werden nun von einer Arbeitsgruppe bearbeitet, die der zuständige Ausschuss für Rechtspolitik und Justiz im April 2018 eingesetzt hat. Bis Ende Mai hatte diese Arbeitsgruppe etwa 300 Änderungsanträge bearbeitet. Erst wenn die Arbeitsgruppe alle Änderungsanträge geprüft und dem Ausschuss eine entsprechend überarbeitete Version des Entwurfs vorgelegt hat, wird dieser über den überarbeiteten Entwurf abstimmen müssen, bevor eine Vorlage im Parlament für die zweite Lesung erfolgen kann. Die parlamentarische Geschäftsordnung der Werchowna Rada sieht dabei keine Fristen vor, bis wann eine Befassung im Ausschuss oder auch im Parlamentsplenum erfolgen muss.

Strittige Punkte im Entwurf des Wahlgesetzbuchs

Die hohe Anzahl an Änderungsanträgen, die nach der ersten Lesung zum Entwurf des Wahlgesetzbuches eingebracht wurden, kann als taktische Maßnahme interpretiert werden, die den Gegnern der Reform dazu dient, den Reformprozess auszubremsen. Gleichzeitig muss jedoch auch konstatiert werden, dass der Entwurf des Wahlgesetzbuches bereits 2010 verfasst worden ist und somit in vielen Bestimmungen änderungsbedürftig ist, da diese nicht mehr im Einklang mit der aktuellen Gesetzgebung und dem politischen Kontext stehen, in dem sich die Ukraine mittlerweile befindet. Hierzu gehören zum Beispiel Bestimmungen zu Beschwerdeverfahren, zum Prozedere der Wählerregistrierung sowie zur Frage, wie Binnenflüchtlinge von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen sollen. Darüber hinaus gibt es mit Blick auf die im Entwurf des Wahlgesetzbuchs angeführten Bestimmungen zur Wahl des Parlaments mehrere zentrale Streit- beziehungsweise Kritikpunkte.

Hierzu gehört unter anderem die Frage nach der Höhe der Sperrklausel und der Möglichkeit von unabhängigen Kandidaten, an Parlamentswahlen teilzunehmen. Im Zuge der Parlamentswahlgesetzgebung von 2011 wurde die Sperrklausel von 3 auf 5 Prozent erhöht. Höhere Sperrklauseln lassen größere Parteien profitieren und verringern die Chancen von kleinen Parteien. Der Entwurf des Wahlgesetzbuches sieht nun eine Sperrklausel von 4 Prozent vor. Gleichzeitig sieht der Entwurf keine Möglichkeiten für unabhängige Kandidaten vor, an den Wahlen teilzunehmen. Letztlich würden somit vor allem die etablierten Parteien mit gut entwickelten Strukturen in den Regionen gestärkt.

Ein weiterer strittiger Punkt stellt die Frage nach den Möglichkeiten von Frauen dar, ins Parlament gewählt zu werden. Der gegenwärtige Frauenanteil in der Werchowna Rada von nur etwa 12 Prozent gehört zu den niedrigsten in Europa. Eine Änderung des Wahlsystems könnte durch die Abschaffung der Mehrheitswahl von Direktkandidaten positive Effekte auf ein ausgeglicheneres Geschlechterverhältnis im Parlament haben. Gleichzeitig führen "offene" Listen aber tendenziell auch dazu, dass die Wahlchancen von Frauen geschmälert werden. Gleiches trifft auf Minderheiten oder auch auf Technokraten zu. Die aktuelle Gesetzgebung hat nur sehr schwache Bestimmungen, um die Wahlchancen von Frauen zu erhöhen. Parteilisten müssen demnach zu mindestens 30 Prozent aus Männern und Frauen bestehen. Sanktionsmechanismen bei Verstößen gibt es nicht. Zudem gibt es keine Vorschriften darüber, auf welchen Listenplätzen Frauen beziehungsweise Männer platziert werden müssen. Der Entwurf des Wahlgesetzbuches verspricht hier Besserung, indem er vorsieht, dass nur drei von fünf Kandidaten auf den "offenen" regionalen Parteilisten das gleiche Geschlecht haben dürfen. Daraus würde sich eine Frauenquote von mindesten 40 Prozent für die regionalen Parteilisten ergeben. Nichtsdestotrotz ergeben Simulationen, die auf der Basis der Wahlergebnisse von 2014 erstellt wurden, dass auch diese Bestimmungen den tatsächlichen Frauenanteil in der Werchowna Rada im ungünstigsten Fall lediglich auf 20 Prozent erhöhen würden (siehe dazu Externer Link: https://gallery.mailchimp.com/8a39d40b8b64140d1e69644f5/files/ab763f52-22e3-41ef-8f73-a462fb9b5a4b/IFES_Ukraine_Reynolds_and_Kovryzhenko_Report_on_ Open_List_PR_v1_2018_04_18_Eng.pdf).

Umstritten ist drittens das vorgesehene Verfahren, nach dem Stimmen in Parlamentssitze umgewandelt werden. Im Unterschied zu den meisten Parlamentswahlsystemen sieht der Entwurf des ukrainischen Wahlgesetzbuches nicht vor, dass die Anzahl der Sitze, die eine Partei in einer Region gewinnen kann, von der dortigen Anzahl der Wahlberechtigten abhängt. Vielmehr spricht sich der Entwurf dafür aus, dass sich die Anzahl der Parlamentsmandate, die einer Partei in einer Region zusteht, an der Anzahl der abgegebenen Stimmen in der Region bemisst. Dies würde Landesteile mit hoher Wahlbeteiligung über- und Landesteile mit niedrigerer Wahlbeteiligung unterrepräsentieren. In der gegenwärtigen Situation negativ betroffen wären dementsprechend vor allem die Oblaste Donezk und Luhansk sowie die Oblast Cherson, der im Entwurf des Wahlgesetzbuches die Autonome Republik Krim zugeordnet wird. In diesen drei Regionen wäre aufgrund von Binnenflucht im Zusammenhang mit dem Krieg im Donbas sowie mit der Annexion der Krim die Anzahl der registrierten Wahlberechtigten deutlich höher als die Zahl derer, die derzeit tatsächlich an einer Parlamentswahl teilnehmen könnten.

Ausblick

Die Einführung einer reinen Verhältniswahl mit "offenen" Parteilisten in regionalen Wahlkreisen bei Parlamentswahlen ist nach wie vor eine der entscheidenden Reformen, die zu einer nachhaltigen Demokratisierung der Ukraine führen können. Ob rechtzeitig vor den nächsten regulären Parlamentswahlen im Oktober 2019 eine Änderung des Wahlsystems erfolgen wird, ist sehr ungewiss. Die Venedig-Kommission des Europarats empfiehlt, dass Änderungen des Wahlsystems spätestens ein Jahr vor einer Wahl vorgenommen werden sollten. Dadurch, dass ein entsprechendes Einzelwahlgesetz für Parlamentswahlen vom Parlament im Oktober 2017 abgelehnt worden ist, gleichzeitig jedoch ein komplexes Wahlgesetzbuch in erster Lesung angenommen wurde, hat sich die Wahrscheinlichkeit verringert, dass eine entsprechende Änderung des Wahlsystems noch in diesem Jahr verabschiedet wird. Gleichwohl bietet das Wahlgesetzbuch die Möglichkeit, die bisherigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu harmonisieren. Mit Blick auf die vorgesehene Abschaffung des gemischten Wahlsystems bleibt dabei festzuhalten, dass diese Abschaffung zu einer besseren Abbildung des Wählerwillens führen und gleichzeitig den Spielraum für politische Korruption und den Einsatz administrativer Ressourcen einschränken kann.

Allerdings stellt die bloße Veränderung des Wahlsystems kein Allheilmittel dar, um den Schwächen und Problemen des politischen Systems der Ukraine zu begegnen. Schließlich muss jedes Wahlsystem immer auch in seinem politischen Gesamtkontext betrachtet werden. Damit eine Veränderung des Wahlsystems hin zu einer reinen Verhältniswahl in regionalen Wahlkreisen letzten Endes nicht lediglich zu einer stärkeren Verlagerung der politischen Korruption von der nationalen auf die regionale Ebene führt und damit nicht administrative Ressourcen zukünftig genutzt werden, um bestimmten Kandidaten (dann nicht mehr als Direktkandidaten, sondern als Kandidaten in "offenen" Parteilisten) Vorteile zu verschaffen, bedarf es vor allem auch einer stärkeren gesetzlichen Reglementierung des Wahlkampfes und der Wahlkampffinanzierung. Ebenso sind bessere gesetzliche Rahmenbedingungen notwendig, um Verstöße gegen die Wahlgesetzgebung strafrechtlich verfolgen und bestrafen zu können. Ein entsprechender Gesetzentwurf mit der Nummer 8270 (siehe Externer Link: http://w1.c1.rada.gov.ua/pls/zweb2/webproc4_1?pf3511=63864), an dem Wahlrechtsexperten der ukrainischen Nichtregierungsorganisation OPORA mitgearbeitet haben, wurde kürzlich im Parlament registriert. Er sieht vor, bisherige Gesetzeslücken zu schließen, und soll der bislang bestehenden faktischen Straflosigkeit von schwerwiegenden Wahlrechtsverstößen begegnen.

Wichtig für die Institution freie und faire Wahlen wird darüber hinaus die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Zentralen Wahlkommission sein. Bereits seit Juni 2014 sind die an sich auf sieben Jahre festgesetzten Amtszeiten von 13 der insgesamt 15 Mitglieder der Zentralen Wahlkommission abgelaufen. Zwar hat Präsident Poroschenko im Februar 2018 eine Liste mit Neunominierungen eingereicht, die im April 2018 vom zuständigen Parlamentsausschuss zur Abstimmung in der Werchowna Rada gebilligt wurde. Diese Liste schafft allerdings nicht die Voraussetzungen für eine politisch balancierte Zusammensetzung der Kommission, die für eine ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen eine Schlüsselrolle spielt: Erstens enthält die Vorschlagsliste des Präsidenten keinen Vertreter des Oppositionsblocks, der derzeit drittstärksten Fraktion im Parlament. Zweitens sind zwar alle anderen Fraktionen und Gruppen in der Vorschlagsliste Poroschenkos vertreten, allerdings könnte die Präsidentenpartei am Ende dennoch sieben der 15 Mitglieder der Zentralen Wahlkommission kontrollieren. Die Vorschlagsliste des Präsidenten ist bislang allerdings selbst innerhalb der Regierungskoalition nicht mehrheitsfähig: Anfang Juli weigerte sich Poroschenkos Koalitionspartner Volksfront, die Neubesetzung der Zentralen Wahlkommission im Parlament zu unterstützen. Da die Vorschlagsliste Poroschenkos einen Kandidaten zu viel enthält, fürchtet die Partei von Arsenij Jazenjuk, dass einer ihrer insgesamt drei Kandidaten in einer Kampfabstimmung im Parlament das Nachsehen haben könnte. Wie dieser Konflikt um die Neubesetzung der Zentralen Wahlkommission aufgelöst wird, ist unklar. Eine in Bezug auf die Parteien einseitig zusammengesetzte Zentrale Wahlkommission würde die Zweifel an der Institution Wahlen in der Bevölkerung sowie das Misstrauen zwischen den politischen Akteuren verstärken.

Lesetipps:

Websites wichtiger NGOs:

Fussnoten

Steffen Halling ist Doktorand an der Forschungsstelle Osteuropa an der Universität Bremen und Gastwissenschaftler in der Forschungsgruppe Osteuropa und Eurasien bei der Stiftung Wissenschaft und Politik in Berlin. Er forscht zu Oligarchen in der Ukraine und ihren Legitimationsstrategien. Für die "European Platform for Democratic Elections" (EPDE) beobachtet er die ukrainische Wahlrechtsreform (Externer Link: https://www.epde.org/en/documents/category/ukraine.html).