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Dokumentation: Waffenruhe, Freilassung der Gefangenen und gesicherter Zugang internationaler Organisationen: Fünf Jahre Nichtumsetzung des Minsker Protokolls werfen die Frage nach dessen Wirksamkeit auf | Ukraine-Analysen | bpb.de

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Dokumentation: Waffenruhe, Freilassung der Gefangenen und gesicherter Zugang internationaler Organisationen: Fünf Jahre Nichtumsetzung des Minsker Protokolls werfen die Frage nach dessen Wirksamkeit auf

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Im September 2014 einigten sich die Ukraine, Russland und der OSZE auf einen Friedensplan. Fortschritte gab es seitdem kaum. Die internationale Zivilgesellschafts-Plattform CivilM+ erinnert in dieser Dokumentation an die noch offenen Abmachungen des Minsker Protokolls.

Trotz unterschriebener Abmachungen des Minsker Protokolls ist keine Ende des Konflikts in Sicht. (© dpa)

Am 5. September 2014 wurde in Minsk das "Protokoll zu den Ergebnissen der Konsultationen der Trilateralen Kontaktgruppe hinsichtlich gemeinsamer Schritte, die auf die Umsetzung des Friedensplans des Präsidenten der Ukraine, Petro Poroschenko, und der Initiativen des Präsidenten der Russischen Föderation, Wladimir Putin, abzielen" unterzeichnet. Das Dokument ist als "Minsker Protokoll" oder "Minsk I" bekannt und sieht ein Maßnahmenpaket vor, mit dem der internationale bewaffnete Konflikt reguliert werden sollte. Ein halbes Jahr später, am 12. Februar 2015, wurde, da intensive bewaffnete Zusammenstöße anhielten, das "Maßnahmenpaket zur Umsetzung der Minsker Abmachungen" ("Minsker Abkommen" / "Minsk II") unterzeichnet, durch das die Umsetzung der Bestimmungen von Minsk I befördert werden sollten.

Fünf Jahre später haben viele der in dem Dokument festgeschriebenen Abmachungen nicht an Aktualität verloren – die internationale Zivilgesellschafts-Plattform CivilM+ konstatiert mit großem Bedauern das Fehlen von Fortschritten bei der Umsetzung der Abmachungen.

Die erste und wichtigste Bestimmung des Minsker Protokolls war die Gewährleistung einer unverzüglichen beidseitigen Beendigung des Einsatzes von Waffen. In den nachfolgenden Jahren ist es trotz eines Endes der aktiven Phase der bewaffneten Konfrontation nicht gelungen, diese Bestimmung vollständig umzusetzen. Die Verhandlungen über eine Waffenruhe werden sowohl im Rahmen der Trilateralen Kontaktgruppe geführt, wie auch auf höchster Ebene im Rahmen des Normandie-Formats. Regelmäßig werden Waffenstillstände verkündet, aus Anlass verschiedener Daten oder Ereignisse: zu Beginn des Schuljahres, zu Weihnachten, Ostern usw. Die Praxis zeigt jedoch, dass die Waffenstillstände, selbst wenn sie eingehalten werden, nicht lange andauern. Der Machtwechsel in der Ukraine hat zu einer Belebung des Verhandlungsprozesses geführt. Am 6. Juni hat der Vertreter der Ukraine in der Trilateralen Kontaktgruppe, der zweite Präsident der Ukraine, Leonid Kutschma, erklärt, dass es dem ukrainischen Militär untersagt sei, während des Ruheregimes das Feuer der Kämpfer zu erwidern. Der nächste Schritt war der beidseitige Abzug der Truppen bei Staniza Luhanska. Dann verabredeten die Vertreter der Trilateralen Kontaktgruppe in Minsk eine Einstellung des Feuers, beginnend am 21. Juli. Dies hat allerdings nicht zu einer echten Waffenruhe geführt. Die Beobachtermission der OSZE stellt täglich Verletzungen der Waffenruhe fest (täglich zwischen 34 und 130 Detonationen). Seit Beginn dieses erneuten Waffenstillstandes sind durch Beschuss mindestens 6 ukrainische Militärangehörige getötet und 9 verletzt worden.

Das Protokoll verlangt darüber hinaus die unverzügliche Freilassung aller Geiseln und rechtswidrig festgesetzten Personen. Leider wurde in den folgenden Jahren des internationalen bewaffneten Konflikts statt einer Freilassung das Konzept eines Austauschs von Festgenommenen verfolgt, was diese Menschen zu einem Tauschobjekt erniedrigt und dazu beiträgt, dass die Zahl der Festnahmen zunimmt. Der letzte und einzige große Austausch hatte am 27. Dezember 2017 stattgefunden. An jenem Tag gelang es der Ukraine von dem Gebiet "Einzelner Kreise der Gebiete Donezk und Luhansk" (russ. Abk.: ORDLO) 73 Personen freizubekommen. Im Gegenzug übergab die ukrainische Seite auf die nicht von Kiew kontrollierten Gebiete 233 verurteilte Personen, die in Verbindung mit dem internationalen bewaffneten Konflikt im Donbass festgenommen worden waren. In der Ukraine und in Russland wurde diese Freilassung als "erste Welle" bezeichnet, der bis Ende Januar 2018 eine "zweite Welle" folgen sollte. Später wurde der Zeitpunkt für den "großen Austausch" verschoben, die Verhandlungen über diese Frage gehen bis heute weiter. Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Austausch einiger bekannter ukrainischer Gefangener geplant. Es geht wohl um die 24 ukrainischen Seeleute und um Wolodymyr Baluch, Oleksandr Koltschenko, Pawlo Hryb, Stanislaw Klych, Mykola Karpjuk, Roman Suschtschenko und Oleksij Sisonowytsch. Es wird angenommen, dass der Austausch nach der Formel 33 gegen 33 vorgenommen wird. Anders als beim vorherigen Austausch wird erwartet, dass nur Gefangene, die sich in Russland befinden, ausgetauscht werden, und nicht solche aus den ORDLO. Die Gesamtzahl der Gefangen in Russland und den ORDLO beträgt nach Berechnungen ukrainischer Menschenrechtler mindestens 130.

Die Abmachungen, die die Gewährleistung eines permanent tätigen Monitorings an der ukrainisch-russischen Staatsgrenze sowie einer Verifizierung von Seiten der OSZE unter Schaffung einer Sicherheitszone in den grenznahen Kreisen Russlands und der Ukraine verlangen, werden nicht im vollen Maße umgesetzt. Ebenso gibt es keinen Fortschritt bei der Umsetzung der Abmachung über den Abzug illegaler bewaffneter Formationen, Kriegsgerät wie auch von Kämpfern und Söldnern vom Territorium der Ukraine.

Im Protokoll ist auch festgeschrieben, dass unbedingt eine Dezentralisierung der Staatsgewalt erfolgen soll, unter anderem die Verabschiedung eines Gesetzes über eine provisorische Art und Weise der Selbstverwaltung in Einzelnen Kreisen der Gebiete Donezk und Luhansk sowie Wahlen dort. Daneben sollen auch Fragen einer Amnestie ausgearbeitet und per Gesetz geregelt werden. Die Ukraine hat gesetzgeberische Schritte für diesen Teil der Abmachungen unternommen. Unter anderem wurde ein Gesetz über die besondere Art der lokalen Selbstverwaltung in Einzelnen Kreisen der Gebiete Donezk und Luhansk verabschiedet. Das Gesetz formuliert die Unzulässigkeit einer Strafverfolgung von Personen, die an den Ereignissen in den Gebieten Donezk und Luhansk beteiligt waren; es garantiert das Recht auf sprachliche Selbstbestimmung und legt die Art und Weise der lokalen Selbstverwaltung fest. Die Umsetzung der Gesetzesbestimmungen ist jedoch nicht möglich, weil die Minsker Abkommen von der zweiten Konfliktpartei nicht erfüllt werden. Darüber hinaus hat die Werchowna Rada vorerst Änderungen in der ukrainischen Verfassung hinsichtlich der Besonderheiten der lokalen Selbstverwaltung in den ORDLO zugestimmt. Der Gesetzentwurf befindet sich jetzt zur Begutachtung beim Verfassungsgericht. Die de facto-Verwaltungen in den ORDLO haben einseitig "Wahlen" abgehalten, doch entsprachen diese Wahlen nicht internationalen Standards und können nicht als Umsetzung der Abkommen gelten.

Die Umsetzung der Abkommen wird auch erheblich durch den Unwillen der Führung Russlands erschwert, die Tatsache anzuerkennen, dass illegale bewaffnete Formationen auf dem Gebiet der ORDLO unterstützt werden, und durch den Unwillen, die militärische, finanzielle technische und materielle Unterstützung für die De facto-Regierung dort einzustellen. Das Gleiche gilt für eine Freilassung ukrainischer Kriegsgefangene und internierter Geiseln aus der Zivilbevölkerung.

Vor dem Hintergrund fehlender Fortschritte im Friedensprozess gehen die bewaffneten Zusammenstöße weiter, sterben weiterhin Menschen, nimmt die Zahl der Gefangenen zu, werden weiterhin Menschenrechte der Bürger verletzt, die sich im Bereich des internationalen bewaffneten Konfliktes befinden, und ist die humanitäre Lage in der Region weiterhin kritisch. Externer Link: Nach Angaben des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte hat die Zahl der durch den Konflikt getöteten Zivilisten mit Stand vom 15. Mai 2019 mindestens 3331 erreicht. Der internationale bewaffnete Konflikt und die ständigen Kampfhandlungen entlang der Kontaktlinie haben ernste negative Folgen für die dort Wohnenden: Tod und Verwundung, auch von Zivilisten, psychische Traumata, Destabilisierung der Region, wirtschaftliche Stagnation, Verbitterung und Fragmentierung der Gesellschaft und vieles mehr.

Die Minsker Abkommen sind gegenwärtig das einzige formalisierte Instrument zur friedlichen Beilegung des Konflikts. Angesichts der fehlenden Fortschritte bei der Umsetzung der Abkommen rufen wir, die Mitglieder der offenen internationalen Zivilgesellschaftsplattform CivilM+ zur Regulierung des Konflikts im Donbass, rufen alle Seiten und alle am Prozess Beteiligten dazu auf:

  • die Anstrengungen zur Umsetzung der Abkommen auf jene konkrete Bestimmungen der Abkommen zu konzentrieren, die menschliches Leben retten können: nämlich unverzüglich und beidseitig den Einsatz von Waffengewalt zu beenden; die kontinuierliche Überwachung der ukrainisch-russischen Staatsgrenze und die Prüfung der Grenzüberwachung durch die OSZE sowie wie die Schaffung einer Sicherheitszone in den Grenzgebieten zwischen der Ukraine und der Russischen Föderation; die Sicherstellung, dass die Ukraine ihre Grenzen mit der russischen Föderation vollständig kontrolliert;

  • Die unverzügliche Freilassung aller Geiseln und rechtswidrig inhaftierter Personen; die Entfernung illegaler bewaffneter Gruppen, militärischer Ausrüstung, Kämpfer und Söldner aus dem Territorium der Ukraine;

  • ein permanent tätiges Monitoring und eine Verifizierung durch die OSZE an der russisch-ukrainischen Staatsgrenze zu gewährleisten, einschließlich der Einrichtung einer Sicherheitszone in den Grenzregionen Russlands und der Ukraine;

  • unverzüglich alle Geiseln und rechtswidrig gefangenen Personen freizulassen; die illegalen bewaffneten Formationen, Kriegsgerät sowie Kämpfer und Söldner vom Gebiet der Ukraine abzuziehen;

  • die Lücken und Beschränkungen des laufenden Verhandlungsprozesses zu analysieren und eine Erneuerung dieses Prozesses zu gewährleisten, damit es reale Fortschritte bei der Herstellung von Frieden gibt;

  • eine breite, unmittelbare und verstärkte Einbindung der Zivilgesellschaft in den Friedensprozess zu gewährleisten, insbesondere von Gruppen, die Opfer des internationalen bewaffneten Konfliktes wurden;

  • die Anstrengungen auf eine Versöhnung und Re-Integrierung der Bevölkerung zu richten, unmittelbare Hilfe für Opfer des internationalen bewaffneten Konflikts zur Verfügung zu stellen, insbesondere durch einen erleichterten Zugang jener Bevölkerungsteile, die in den nicht kontrollierten wohnen, zu staatlichen Dienst- und Geldleistungen, wobei die Wahrnehmung ihrer bürgerlichen Rechte maximal gefördert werden sollte;

  • Möglichkeiten zur unvoreingenommenen Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen und von Folgen der Kampfhandlungen in den ORDLO zu schaffen sowie den Zugang internationaler humanitärer Organisationen zu gewährleisten, damit der Zivilbevölkerung vor Ort effektiv geholfen wird;

  • andere Schritte auf dem Weg zur friedlichen Regulierung zu unterstützen, und insbesondere den Prozess der humanitären Minenräumung voranzutreiben, die Lage an den Kontrollpunkten zu verbessern und staatliche und gesellschaftliche Initiative zur Sanierung der Region zu unterstützen.

  • "Alternativa" Luhansk Regional Human Rights Centre (Ukraine)

  • Center for Civil Liberties (Ukraine)

  • Kharkiv Human Rights Group (Ukraine)

  • NGO Kraina Vilnykh Liudei (Ukraine)

  • Truth Hounds (Ukraine)

  • Ukrainian Helsinki Human Rights Union (Ukraine)

  • Human Rights Center "Memorial" (Russia)

  • NGO "Citizen and Army” (Russia)

  • DRA (Germany)

  • Memorial Deutschland (Germany)

  • Helsinki Citizens Assembly (France)

Quelle: Deutsch-Russischer-Austausch e.V., 04.09.2019, Externer Link: https://austausch.org/aktuelles-deteils/civilm-stellungnahme-fuenf-jahre-nichtumsetzung-des-ersten-minsker-abkommens-zum-donbass-konflikt.

Fussnoten