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Dokumentation: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) lässt Klage der Ukraine gegen Russland in Bezug auf Menschenrechtsverstöße auf der Krim zu | Ukraine-Analysen | bpb.de

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Dokumentation: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) lässt Klage der Ukraine gegen Russland in Bezug auf Menschenrechtsverstöße auf der Krim zu

Yulia Gorbunova

/ 2 Minuten zu lesen

Die Anklage macht Russland verantwortlich für Einschüchterungen, Verhaftungen, die Schließung nicht-russischer Medien und Enteignungen ohne Entschädigungen.

Herausgeber der Länderanalysen

Gemeinsam herausgegeben werden die Ukraine-Analysen von der Forschungsstelle Osteuropa an der Universität Bremen, der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde e.V., dem Deutschen Polen-Institut, dem Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien, dem Leibniz- Institut für Ost- und Südosteuropaforschung und dem Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien (ZOiS) gGmbH. Die bpb veröffentlicht sie als Lizenzausgabe.

Demonstrierende erinnern an den Krimtataren Reschat Ametow. Der Aktivist wurde 2014 tot auf der Krim aufgefunden. (© picture-alliance, ZUMA press)

Bereits 2014 und 2015 informierte die Ukraine den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) über Menschenrechtsverletzungen auf der Halbinsel Krim, für die Russland verantwortlich sei. Die nun akzeptierte Klage der Ukraine gegen Russland vor dem EGMR in Strasbourg zielt vor allem auf die Ereignisse zwischen Ende Februar und Mitte März 2014 ab. Russland wird unter anderem vorgeworfen, schon im Vorfeld der völkerrechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim dort russisches Recht angewandt zu haben, zudem sei das Land laut Klage für Einschüchterungen, Verhaftungen, die Schließung nicht-russischer Medien und entschädigungslose Enteignungen verantwortlich. Ein Urteil über mögliche Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention wird erst in mehreren Jahren erwartet.

On January 14, the European Court of Human Rights issued a significant decision accepting Ukraine’s complaint alleging that Russia is responsible for multiple human rights violations in Crimea.

This decision is very important. While the Court did not consider the legality of Russia’s seizure of Crimea, in finding Ukraine’s complaint partially admissible (https://hudoc.echr.coe.int/eng#{%22itemid%22:[%22002-13090%22]}), the Court recognized that Russia has "exercised effective control” over the peninsula since February 2014.

Such recognition of Russia’s occupation is a crucial step towards justice and accountability for human rights abuses by authorities in Crimea.

In March 2014, as Russia moved to consolidate control in Crimea, Human Rights Watch was on the ground, documenting abuses by the so-called "self-defense units”, paramilitary groups without insignia or a clear command structure, which ran amok and acted with complete impunity. These groups were implicated in attacks on reporters and activists, enforced disappearances, and abductions and torture of pro-Ukraine activists, while the authorities made no attempts to reign them in.

Having extending Russian legislation and policy to Crimea in violation of international law, the authorities have continued to flout binding norms of humanitarian law: from relentlessly persecuting Crimean Tatars, who dared to openly, peacefully voice criticism of Russia’s actions in Crimea to effectively forcing civilians under its control to choose between taking Russian citizenship or facing discrimination — and worse. We’ve documented how Russian authorities are conscripting males in occupied Crimea, imposing criminal penalties on those who refuse to comply with the draft — another blatant violation of international humanitarian law, which forbids Russia from compelling Crimean residents to serve in its armed forces.

To date, Ukraine has lodged several other inter-State cases (Externer Link: https://www.echr.coe.int/Documents/InterState_applications_ENG.pdf) against Russia, and it will likely take a while before the European Court rules on the substance of Ukraine’s allegations. But there is no doubt that this week’s decision advances accountability for multiple human rights violations perpetrated in Crimea under Russia’s control.

Fussnoten

Yulia Gorbunova ist Senior Researcher bei Human Rights Watch in Moskau. Ihre Schwerpunkte sind Ukraine und Russland, zudem arbeitet sie zu Belarus. Sie hat einen Master-Abschluss in "Professional Communications" der University of Western Sydney und einen Bachelor in Jura der Tyumen State University mit dem Schwerpunkt Strafrecht und Völkerrecht.
Der Bericht wurde am 15. Januar 2021 von Human Rights Watch hier Externer Link: https://www.hrw.org/ veröffentlicht. Der Text wurde von der Redaktion der Ukraine-Analysen durch einen kurzen Einleitungstext ergänzt.