Themen Mediathek Shop Lernen Veranstaltungen kurz&knapp Die bpb Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen Mehr Artikel im

Föderalismus | Medienpolitik | bpb.de

Medienpolitik Medienpolitik und Medienrecht Grundlagen: Medienpolitik Das deutsche Rundfunk- und Medienrecht Medienpolitik für Europa Was ist Medienpolitik im digitalen Zeitalter? Interaktive Grafik: Medienpolitik Medien, Meinungsvielfalt und Meinungsmacht Meinungsbildung, Meinungsmacht und Konzentrationskontrolle der Medien Wie unabhängig sind die Medien? Migration und Medien Bürger*innenprotest als Medienevent Inklusion und Teilhabe als Aufgabe der Medien Die Transformation des DDR-Fernsehens 1989 Veränderungen in Gesellschaft und Medien Künstliche Intelligenz im Internetzeitalter Verschränkte Veränderungsprozesse von Medien und Gesellschaft Öffentliche Kommunikation im Übergang zum Internetzeitalter Die Bedeutung von Medienintermediären und die Frage ihrer Regulierung Public Value – Gemeinwohlorientierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und sein Wert für die Gesellschaft Aspekte von Berichterstattung und Information Medien als Inhalte- und Wertevermittler? Neue Formen des Journalismus Gewalttaten, Katastrophen und ihre mediale Darstellung in Wort und Bild Grafiken Glossar Quizze Quiz - Medienpolitik I Quiz – Medienpolitik II Redaktion Archiv Besser Fernsehen – mit dem Internet? Bürgerbeteiligung im Kontext des Internets Gewalttaten in den Medien Katastrophen und ihre Bilder Debatte 2012: öffentlich-rechtlicher Rundfunk im digitalen Zeitalter Einführung in die Debatte Standpunkt: C. Albert Standpunkt: R. Amlung Standpunkt: J. Beermann Standpunkt: C. Grewenig Standpunkt: L. Marmor Standpunkt: T. Schmid

Föderalismus


Allgemein: Föderalismus ist ein Ordnungsprinzip, das auf weitgehender Unabhängigkeit einzelner Einheiten beruht, die zusammen aber ein Ganzes bilden (z. B. mehrere Länder, Provinzen bilden einen Staat; mehrere Vereine einen Verband etc.). Politik: Föderalismus stellt eine politische Ordnung dar, bei der die staatlichen Aufgaben zwischen Gesamtstaat und Einzelstaaten aufgeteilt werden, und zwar so, dass beide politischen Ebenen für bestimmte (verfassungsgemäß festgelegte) Aufgaben selbst zuständig sind.

Wesentliche Argumente für die föderale Organisationsform sind:

  1. die Beschränkung politischer Macht durch ihre Aufteilung auf unterschiedliche Ebenen (vertikale Gewaltenteilung), sodass einerseits mehrere Ebenen der politischen Teilhabe und Einflussmöglichkeiten entstehen und sich andererseits unterschiedliche Formen und Wege der politischen Aufgabenerfüllung ergeben (Lern- und Wettbewerbsmöglichkeiten);

  2. der Schutz von Minderheiten (z. B. wenn diese nur im Gesamtstaat eine Minderheit, im Teilstaat dagegen eine Mehrheit bilden), sodass trotz Vielfalt Integration und Einheit möglich sind.

Der föderale Aufbau des deutschen politischen Systems ist in Art. 20 Abs. 1 GG festgelegt.

Durch den kooperativen Föderalismus (Bundesstaat/Föderalismus) müssen sich insbesondere in der Rundfunkpolitik die großen Parteien immer auf Kompromisse einigen. Schließlich sind auch die Prozeduren der Regulierung geregelt; vor allem sichert die Rechtsförmigkeit der Regulierung den beteiligten Akteuren in bestimmten Phasen des Entscheidungsprozesses die Möglichkeit der Einflussnahme. Auch dadurch wird Konsens gesichert.

Quellen:

Fussnoten