Themen Mediathek Shop Lernen Veranstaltungen kurz&knapp Die bpb Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen Mehr Artikel im

Inklusion | Medienpolitik | bpb.de

Medienpolitik Medienpolitik und Medienrecht Grundlagen: Medienpolitik Das deutsche Rundfunk- und Medienrecht Medienpolitik für Europa Was ist Medienpolitik im digitalen Zeitalter? Interaktive Grafik: Medienpolitik Medien, Meinungsvielfalt und Meinungsmacht Meinungsbildung, Meinungsmacht und Konzentrationskontrolle der Medien Wie unabhängig sind die Medien? Migration und Medien Bürger*innenprotest als Medienevent Inklusion und Teilhabe als Aufgabe der Medien Die Transformation des DDR-Fernsehens 1989 Veränderungen in Gesellschaft und Medien Künstliche Intelligenz im Internetzeitalter Verschränkte Veränderungsprozesse von Medien und Gesellschaft Öffentliche Kommunikation im Übergang zum Internetzeitalter Die Bedeutung von Medienintermediären und die Frage ihrer Regulierung Public Value – Gemeinwohlorientierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und sein Wert für die Gesellschaft Aspekte von Berichterstattung und Information Medien als Inhalte- und Wertevermittler? Neue Formen des Journalismus Gewalttaten, Katastrophen und ihre mediale Darstellung in Wort und Bild Grafiken Glossar Quizze Quiz - Medienpolitik I Quiz – Medienpolitik II Redaktion Archiv Besser Fernsehen – mit dem Internet? Bürgerbeteiligung im Kontext des Internets Gewalttaten in den Medien Katastrophen und ihre Bilder Debatte 2012: öffentlich-rechtlicher Rundfunk im digitalen Zeitalter Einführung in die Debatte Standpunkt: C. Albert Standpunkt: R. Amlung Standpunkt: J. Beermann Standpunkt: C. Grewenig Standpunkt: L. Marmor Standpunkt: T. Schmid

Inklusion


Inklusion bezeichnet die gleichberechtigte Teilhabe aller Bürger/innen in allen gesellschaftlichen Bereichen. Damit wird der in demokratischen Gesellschaften als selbstverständlich angesehene Sachverhalt verbunden, dass alle Menschen- und Bürgerrechte uneingeschränkt für alle Bürger/innen gelten, also z. B. auch für Menschen mit Behinderung, und dafür die notwendigen Bedingungen zu schaffen.

In enger Verbindung mit dem Begriff Inklusion ist der Begriff der Partizipation (Teilhabe) zu sehen. Partizipation und Inklusion werden im völkerrechtlich bindenden englischen Text der UN-Behindertenrechtskonvention als unmittelbar miteinander verknüpfte Zielsetzungen genannt: "full and effective participation and inclusion in society" (Convention on the Rights of Persons with Disabilities and Optional Protocol. United Nations, 2006). In der deutschen Fassung wird dies mit "der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft" übersetzt (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Vereinte Nationen, 2008).

Im Gegensatz dazu bezeichnet Exklusion den Ausschluss von bzw. die Nicht-Zugehörigkeit zu bestimmten gesellschaftlichen Systemen.

Quelle:

  • Dossier-Beitrag Ingo Bosse: Mittendrin oder außen vor – Welche Rolle haben Menschen mit Behinderung in der Medienwelt?

Weitere Informationen:

Fussnoten