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Landrat/Landrätin | bpb.de

Landrat/Landrätin

Der Landrat oder die Landrätin leitet die Verwaltung in einem Landkreis. Zur Verwaltung in einem Landkreis gehört zum Beispiel das Jugendamt oder das Gesundheitsamt. Der Landrat oder die Landrätin leitet auch die Sitzungen im Interner Link: Kreistag

Der Landrat oder die Landrätin werden meistens bei der Interner Link: Kommunalwahlen von den Bürgern und Bürgerinnen gewählt. In wenigen Bundesländern werden sie vom Kreistag gewählt.

Er oder sie vertritt den Landkreis nach außen, zum Beispiel bei Veranstaltungen oder einem Jubiläum. Er oder sie erklärt, was der Landkreis für die Interner Link: Bürger oder Bürgerinnen ändern will. Zum Beispiel, wo eine Schule oder eine Straße neu gebaut werden soll

Deswegen steht der Landrat oder die Landrätin auch oft in der Zeitung.

Landräte und Landrätinnen unterschreiben auch Verträge für den Landkreis, zum Beispiel, wer Gas in den Landkreis liefern soll oder welche Menschen beim Landkreis angestellt werden.

Der Landrat muss auch die Gesetze umsetzen, die zum Beispiel für sein Bundesland entschieden wurden. Zum Beispiel machen die Interner Link: Bundesländern Gesetze für den Katastrophenschutz. Das ist der Schutz der Bürger und Bürgerinnen zum Beispiel bei großen Stromausfällen oder Hochwasser.

Der Landrat oder die Landrätin ist dann im Landkreis für die konkreten Einsätze zuständig. Sie planen zum Beispiel, wie die Helfer und Helferinnen sich ohne Strom miteinander abstimmen können. Oder sie planen, wo es im Notfall Stellen gibt, wo Bürger und Bürgerinnen Hilfe bekommen können.

Landräte und Landrätinnen arbeiten als Politiker oder Politikerin. Sie bekommen in der Zeit, in der sie gewählt sind, so viel Geld, dass sie in keinem anderen Beruf arbeiten müssen.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

Fussnoten

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