Alle vier bis fünf Jahre wählen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland den Landtag. Was machen die Landtage? Wie und wo kann man wählen? Eine Übersicht.
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat. Deutschland besteht aus Externer Link: 16 Bundesländern. Thüringen oder Nordrhein-Westfalen sind zum Beispiel Bundesländer. Jedes Bundesland hat eine eigene Regierung, eigene Aufgaben und ein Parlament.
Bei den Landtagswahlen wählen Bürgerinnen und Bürger in einem Bundesland ihr Parlament.
Die Landtagswahl findet in den meisten Bundesländern alle 5 Jahre statt. Das Bundesland Bremen ist eine Ausnahme. In Bremen wählen die Wähler und Wählerinnen das Parlament alle 4 Jahre neu.
2. Der Landtag
Das Parlament eines Bundeslandes heißt Landtag.
Es gibt drei Ausnahmen.
In Bremen und Hamburg heißt das Landesparlament 'Bürgerschaft'. In Berlin heißt es 'Abgeordnetenhaus'.
Das macht der Landtag:
Der Landtag beschließt neue Gesetze oder ändert Gesetze, die es schon gibt. Diese Gesetze gelten für alle Menschen in dem Bundesland. Der Landtag bestimmt zum Beispiel, ob neue Lehrerinnen und Lehrer eingestellt werden und wo Windräder gebaut werden.
Der Landtag entscheidet über den Haushalt des Bundeslandes, also darüber wie viel Geld für was ausgegeben wird.
Der Landtag wählt den Ministerpräsidenten oder die Ministerpräsidentin.
Der Landtag kontrolliert die Landesregierung. Die Landesregierung muss dem Landtag sagen, was die Landesregierung getan hat und was sie tun will.
Die politische Macht in Deutschland ist aufgeteilt: In manchen Bereichen ist die Bundesregierung zuständig, in anderen Bereichen sind es die Bundesländer.
Die Außenpolitik wird zum Beispiel von der Bundesregierung gemacht. Diese Gesetze beschließt der Bundestag. Und wenn es um Schule und Ausbildung geht, kümmern sich die Bundesländer darum. Diese Gesetze beschließt der Landtag.
3. Wer darf wählen?
In 9 Bundesländern müssen Wähler und Wählerinnen mindestens 18 Jahre alt sein. So ist das in den Ländern Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
In 7 Bundesländern darf man schon mit 16 Jahren wählen. So ist das in den Ländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
Die Wähler und Wählerinnen müssen die deutsche Staatsbürgerschaft haben und ihren Wohnsitz in dem Bundesland haben.
4. Wer wird gewählt?
In allen Bundesländern müssen Kandidaten und Kandidatinnen mindestens 18 Jahre alt sein.
Sie müssen die deutsche Staatsbürgerschaft haben und ihren Wohnsitz mindestens 3 Monate in dem Bundesland haben.
In den meisten Bundesländern haben der Wähler und die Wählerin zwei Stimmen.
Man nennt sie Erststimme und Zweitstimme. Mit der Erststimme wählen Wähler und Wählerinnen eine Person aus ihrem Wahlkreis. Mit der Zweitstimme entscheiden die Wähler und Wählerinnen, wie viele Sitze eine Partei im Parlament bekommt.
Die Bundesländer Saarland, Bremen und Hamburg sind Ausnahmen.
Im Saarland haben die Wähler und Wählerinnen eine Stimme.
In Bremen haben die Wähler und Wählerinnen 5 Stimmen.
In allen Bundesländern können die Wähler und Wählerinnen per Briefwahl oder in einem Wahllokal wählen.
6. Was ist die Wahlbenachrichtigung?
Vor der Wahl bekommen Sie eine Wahlbenachrichtigung. Sie bekommen die Wahlbenachrichtigung mit der Post geschickt. Eine Wahlbenachrichtigung ist eine Einladung zur Wahl. Sie können damit wählen gehen.
Haben Sie 3 Wochen vor der Wahl noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen? Melden Sie sich dann bei Ihrem Wahlamt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Am Wahltag gehen Sie in Ihr Wahllokal. Das kann zum Beispiel eine Schule, ein Kindergarten oder ein anderer Raum sein.
Die Adresse steht auf der Wahlbenachrichtigung. Nehmen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Denken Sie möglichst auch an Ihre Wahlbenachrichtigung.
Sie dürfen auch wählen, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben. Dann brauchen sie Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Im Wahllokal sitzen Wahlhelfer und Wahlhelferinnen. Die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen überprüfen, ob Sie im Wählerverzeichnis stehen.
Die Wahlhelfer können Sie deshalb bitten, Ihre Wahlbenachrichtigung, ihren Wahlschein, Ihren Personalausweis oder Reisepass zu zeigen.
Sie geben Ihnen den Stimmzettel.
Sie gehen mit Ihrem Stimmzettel in eine Wahlkabine. Hier machen Sie Ihr Kreuz oder ihre Kreuze.
Sie haben Ihr Kreuz oder Ihre Kreuze gemacht. Dann falten Sie den Stimmzettel. Sie falten ihn so, dass keiner sehen kann, was Sie gewählt haben.
Die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sagen oder zeigen Ihnen, dass Sie den Stimmzettel in die Wahlurne werfen dürfen. Die Wahlurne ist eine Kiste, in die alle Stimmzettel kommen.
Mit der Briefwahl können Sie vor dem Wahltag wählen. Dies können Sie per Post oder im Wahlamt tun. Sie müssen die Briefwahl zuerst beantragen. Sie können auch jemanden fragen, der Ihnen helfen kann. Sie können die Briefwahl in der Regel auch im Internet beantragen.
Die Wahlbehörde schickt Ihnen die Unterlagen zur Wahl zu. Dazu gehören in der Regel eine Anleitung, wie Sie per Briefwahl wählen können und alle notwendigen Unterlagen.
Die Briefwahl kann ohne Briefmarke abgeschickt werden. Der Wahlbrief sollte spätestens drei Tage vor der Wahl abgeschickt werden. Der Brief muss bis 18 Uhr am Wahltag angekommen sein. Dann werden die Stimmen gezählt. Der Umschlag kann auch direkt beim Wahlamt abgegeben werden.
9. Brauchen Sie Hilfe oder Unterstützung beim Wählen?
Jeder Bürger und jede Bürgerin sollen die Möglichkeit haben, eine Stimme abzugeben. Wer Hilfe benötigt, kann die Hilfe von anderen Personen bekommen. Wenn Sie eine Assistenz oder einen Betreuer haben, kann dieser Ihnen helfen.
Zum Beispiel:
beim Beantragen der Briefwahl oder
beim Lesen des Stimmzettels.
Hat Ihr Wahllokal Stufen und Sie benötigen einen Rollstuhl? Dann können Sie mit Ihrer Wahlbenachrichtigung einen Wahlschein beantragen.
Damit können Sie dann in jedem Wahllokal Ihres Wahlkreises wählen, was für Sie besser zu erreichen ist.
Sie können auch Briefwahl beantragen und von zu Hause wählen.
Wenn Sie nicht oder kaum sehen können, gibt es Wahlschablonen. Die Wahlschablonen sind kostenfrei. Sie können die Wahlschablonen bei den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes beantragen.
Es kann auch ein Helfer oder eine Helferin mit Ihnen in die Wahlkabine kommen und Ihnen vielleicht beim Lesen helfen.
Wenn Sie wählen, stärken Sie die Parteien, Kandidaten und Ideen, die Sie gut finden.
Wenn Sie keine Partei oder keine Person gut finden, können Sie auch die Parteien oder die Kandidaten wählen, die Sie am wenigsten schlecht finden.
Sie können mit Ihrer Wahl zeigen, was Sie wollen. Sie wissen selbst am besten, was gut für Sie ist.
Wenn Sie nicht wählen, werden nur die Stimmen der anderen gehört.
Wählen ist ein wichtiges demokratisches Recht. Viele Leute haben lange für dieses Recht gekämpft.
Wer wählt, zeigt auch: Ich finde Demokratie und Freiheit gut.
11. Grundsätze zur Wahl im Grundgesetz
Wahlen sind frei Sie dürfen wählen, was Sie wollen! Es darf keinen Druck und keine Verbote geben. Es bedeutet auch, dass man nicht wählen muss.
Wahlen sind gleich. Ihre Stimme zählt genauso viel wie jede andere! Alle Stimmen sind gleich wichtig. Keine Stimme zählt mehr oder weniger.
Wahlen sind geheim. Niemand darf zuschauen, wen Sie wählen. Niemand darf überprüfen, wen Sie gewählt haben. Deshalb gibt es Wahlkabinen. In eine Wahlkabine muss man allein hineingehen. Wenn man wegen einer Behinderung Hilfe beim Wählen braucht, darf man jemanden mitnehmen.
Wer hat die Webseite gemacht?
Herausgeberin Bundeszentrale für politische Bildung / bpb Bundeskanzlerplatz 2 53113 Bonn E-Mail Link: E-Mail Link: edu@bpb.de
Text bpb-Onlineredaktion, basierend auf: Dorothee Meyer; Wolfram Hilpert
Quelle: Dorothee Meyer und Team/Wolfram Hilpert: einfach POLITIK: Lexikon, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2026. Lizenz (Text): CC BY-SA 4.0
Der Landtag ist das Parlament in einem Bundesland. Die Bürgerinnen und Bürger in einem Bundesland wählen ihren Landtag.
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Eine Landtagswahl ist die Wahl des Parlaments in einem Bundesland. Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus 16 Bundesländern. Jedes Bundesland hat eine Regierung und ein Parlament.
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Gesetze sind Regeln. Sie gelten für alle Menschen in einem Land oder einem Staat.
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Ein Haushaltsplan ist ein Plan. Dieser Plan legt fest, wie viel Geld zum Beispiel der Staat ausgeben darf. Der Haushaltsplan legt auch fest, wofür der Staat das Geld ausgeben darf.
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Der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin ist der Chef oder die Chefin der Regierung eines Bundeslandes.
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Die Landesregierung ist die Regierung in einem Bundesland.
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Menschen, die zu einem Staat gehören, sind Bürger und Bürgerinnen des Staates. Sie sind Staatsbürger und Staatsbürgerinnen. Bürger und Bürgerinnen gemeinsam bilden die Gemeinschaft, die Staat heißt.
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Mit der Erststimme wählen Wähler und Wählerinnen eine Person aus ihrem Wahlkreis.
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Die Zweitstimme ist eine Stimme bei einer Wahl. Mit der Zweitstimme entscheiden die Bürger und Bürgerinnen, wie viele Sitze eine Partei im Parlament bekommt.
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Wähler und Wählerinnen können auch mit einem Brief an Wahlen teilnehmen. Das nennt man Briefwahl.
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Wähler und Wählerinnen können auch mit einem Brief an Wahlen teilnehmen. Das nennt man Briefwahl.
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Ein Staat, in dem mehrere (Bundes-)Länder zusammen einen gemeinsamen Staat bilden.
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Der Landtag ist das Parlament in einem Bundesland. Die Bürgerinnen und Bürger in einem Bundesland wählen ihren Landtag.
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Eine Landtagswahl ist die Wahl des Parlaments in einem Bundesland. Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus 16 Bundesländern. Jedes Bundesland hat eine Regierung und ein Parlament.
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Gesetze sind Regeln. Sie gelten für alle Menschen in einem Land oder einem Staat.
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Ein Haushaltsplan ist ein Plan. Dieser Plan legt fest, wie viel Geld zum Beispiel der Staat ausgeben darf. Der Haushaltsplan legt auch fest, wofür der Staat das Geld ausgeben darf.
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Der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin ist der Chef oder die Chefin der Regierung eines Bundeslandes.
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Die Landesregierung ist die Regierung in einem Bundesland.
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Menschen, die zu einem Staat gehören, sind Bürger und Bürgerinnen des Staates. Sie sind Staatsbürger und Staatsbürgerinnen. Bürger und Bürgerinnen gemeinsam bilden die Gemeinschaft, die Staat heißt.
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Mit der Erststimme wählen Wähler und Wählerinnen eine Person aus ihrem Wahlkreis.
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Die Zweitstimme ist eine Stimme bei einer Wahl. Mit der Zweitstimme entscheiden die Bürger und Bürgerinnen, wie viele Sitze eine Partei im Parlament bekommt.
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Wähler und Wählerinnen können auch mit einem Brief an Wahlen teilnehmen. Das nennt man Briefwahl.
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Wähler und Wählerinnen können auch mit einem Brief an Wahlen teilnehmen. Das nennt man Briefwahl.
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