Themen Mediathek Shop Lernen Veranstaltungen kurz&knapp Die bpb Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen Mehr Artikel im

Landtagswahlen in Deutschland. Kurz und knapp | einfach POLITIK | bpb.de

einfach POLITIK Die Webseiten einfach POLITIK Zusammenleben und Diskriminierung Zusammenleben in Deutschland Erde und Menschen Der Mensch gehört zur Natur – und verändert sie Ein Blick in die Menschheitsgeschichte Wie der Klimawandel funktioniert Wie sich der Klimawandel auf die Menschen auswirkt Können Menschen den Klimawandel aufhalten? Mit dem Klimawandel leben Tiere und Pflanzen sterben aus In der Natur hängt alles miteinander zusammen Was Menschen gegen das Artensterben tun können Wege in eine neue Zeit Wer hat "Erde und Menschen" gemacht? Bundestagswahlen Der Bundestag - und was er macht Wer darf den Bundestag wählen? Der Wahlkampf Die Qual der Wahl Wie Sie wählen können Wahlen in Deutschland sind demokratisch Was nach der Wahl passiert Warum Sie Ihr Wahlrecht nutzen sollten Informationen zur Bundestagswahl von einfach POLITIK Wer hat "Bundestagswahl" gemacht? Bundestagswahl 2025. Kurz und knapp Bundestagswahl 2025. Kurz und knapp Internet Überall Computer Das Internet Einkaufen im Internet Wissen suchen In Kontakt bleiben Bezahlen mit Daten Große Firmen im Internet Künstliche Intelligenz Wie kann ich mich und meine Daten schützen? Und zum Schluss Hier gibt es gute Informationen Wer hat die Seiten gemacht? Smartphone und andere Computer Was ist ein Computer? Computer sind von Menschen gemacht Das Smartphone: Ein Computer Das Smartphone: Was kann man damit alles machen? Das Smartphone: Wie werden Nachrichten übertragen? Das Smartphone ist wie eine Bücherei Was bedeutet Digitalisierung? Leben in der digitalen Welt Hier gibt es gute Informationen Wer hat die Seiten gemacht? Europa Europa und die Europäische Union EU: Zusammenarbeit und Frieden EU: Eine besondere Gemeinschaft von Staaten Mitglieder der Europäischen Union Was macht die Europäische Union? Freizügigkeit und Reisefreiheit Gemeinsamer Markt und gemeinsame Währung Gemeinsame Außenpolitik Europäischer Rat und Ministerrat Das Europäische Parlament Die Europäische Kommission Die Einrichtungen der EU im Überblick einfach POLITIK: Lesen und hören über Europa Wer hat die Internetseite gemacht? Europa wählt Die Europäische Union und die Europawahl Wen können Sie wählen? Der Wahlkampf Wie Sie sich entscheiden können Die Wahl zum Europäischen Parlament Wählen im Wahllokal Wählen bei der Briefwahl Warum Sie Ihr Wahlrecht nutzen sollten Hörbuch: Europa wählt (2019) Wer hat die Internetseiten gemacht? Über den Staat Die Bundesrepublik Deutschland Warum gibt es den Staat? Das Grundgesetz Deutschland: ein demokratischer und sozialer Bundesstaat Deutschland: ein Staat mit Gewaltenteilung Deutschland – Ein Rechtsstaat Die Parteien wirken mit Der Bundestag und der Bundesrat Der Bundespräsident Die Bundesregierung Das Bundesverfassungsgericht Und zum Schluss Wer hat "Das Grundgesetz. Über den Staat" gemacht? Die Grundrechte Was sind Grundgesetz, Rechte und Grundrechte? Die Würde des Menschen ist unantastbar Das Recht, Freiheit zu haben Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich Jeder darf glauben, was er möchte Es gilt Meinungsfreiheit und Pressefreiheit Das Grundgesetz schützt Ehe und Familie Versammlungsfreiheit Meine Post ist privat Meine Wohnung ist privat Das Recht auf Asyl Jeder darf sich beschweren Und zum Schluss Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Artikel 1–19 Wer hat "Das Grundgesetz. Die Grundrechte" gemacht? Flucht und Asyl (2016) Was sind Flüchtlinge? Flucht nach Deutschland Rechte von Flüchtlingen in Deutschland Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland Der Asylantrag Diskussionen über Flüchtlinge Mut zur eigenen Meinung Hier gibt es gute Informationen Wer hat "Flucht und Asyl" gemacht? Bundestagswahl 2025. Kurz und knapp Nationalsozialismus Vorwort Einmischen. Mitentscheiden. Was ist Politik? Warum braucht es Regeln, die für alle gelten? Deutschland ist eine Demokratie Demokratie braucht Einmischung Menschen in Deutschland können etwas ändern Einmischen im Alltag Gemeinsam mehr erreichen Entscheidungen in Staat und Gemeinde Wer macht alles Politik und was hat das mit mir zu tun? Wer hat "Einmischen. Mitentscheiden." gemacht? einfach POLITIK: Hörbücher Hören, was hinter Nachrichten steckt Die Hefte einfach POLITIK Einrichtungen des Staates stellen sich vor Wer hat die Seiten "einfach POLITIK" gemacht? Politik aktuell Krieg gegen die Ukraine Nachrichten in leichter oder einfacher Sprache

Landtagswahlen in Deutschland. Kurz und knapp

/ 6 Minuten zu lesen

Alle vier bis fünf Jahre wählen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland den Landtag. Was machen die Landtage? Wie und wo kann man wählen? Eine Übersicht.

1. Landtagswahlen in Deutschland

(© Illustrator: Andreas Piehl, © bpb)

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat. Deutschland besteht aus Externer Link: 16 Bundesländern.
Thüringen oder Nordrhein-Westfalen sind zum Beispiel Bundesländer.
Jedes Bundesland hat eine eigene Regierung, eigene Aufgaben und ein Parlament.

Bei den Landtagswahlen wählen Bürgerinnen und Bürger in einem Bundesland ihr Parlament.

Die Landtagswahl findet in den meisten Bundesländern alle 5 Jahre statt.
Das Bundesland Bremen ist eine Ausnahme.
In Bremen wählen die Wähler und Wählerinnen das Parlament alle 4 Jahre neu.

2. Der Landtag

Das Parlament eines Bundeslandes heißt Landtag.

Es gibt drei Ausnahmen.

In Bremen und Hamburg heißt das Landesparlament 'Bürgerschaft'. In Berlin heißt es 'Abgeordnetenhaus'.

Das macht der Landtag:

  • Der Landtag beschließt neue Gesetze oder ändert Gesetze, die es schon gibt.
    Diese Gesetze gelten für alle Menschen in dem Bundesland. Der Landtag bestimmt zum Beispiel, ob neue Lehrerinnen und Lehrer eingestellt werden und wo Windräder gebaut werden.

  • Der Landtag entscheidet über den Haushalt des Bundeslandes, also darüber wie viel Geld für was ausgegeben wird.

  • Der Landtag wählt den Ministerpräsidenten oder die Ministerpräsidentin.

  • Der Landtag kontrolliert die Landesregierung. Die Landesregierung muss dem Landtag sagen, was die Landesregierung getan hat und was sie tun will.

Die politische Macht in Deutschland ist aufgeteilt: In manchen Bereichen ist die Bundesregierung zuständig, in anderen Bereichen sind es die Bundesländer.

Die Außenpolitik wird zum Beispiel von der Bundesregierung gemacht. Diese Gesetze beschließt der Bundestag. Und wenn es um Schule und Ausbildung geht, kümmern sich die Bundesländer darum. Diese Gesetze beschließt der Landtag.

3. Wer darf wählen?

In 9 Bundesländern müssen Wähler und Wählerinnen mindestens 18 Jahre alt sein. So ist das in den Ländern Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

In 7 Bundesländern darf man schon mit 16 Jahren wählen. So ist das in den Ländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.

Die Wähler und Wählerinnen müssen die deutsche Staatsbürgerschaft haben und ihren Wohnsitz in dem Bundesland haben.

4. Wer wird gewählt?

In allen Bundesländern müssen Kandidaten und Kandidatinnen mindestens 18 Jahre alt sein.

Sie müssen die deutsche Staatsbürgerschaft haben und ihren Wohnsitz mindestens 3 Monate in dem Bundesland haben.

Stand einer Partei. Dort informieren Parteien, werben für sich und diskutieren mit Bürgern und Bürgerinnen. (© bpb, bpb)

5. Wie wird gewählt?

In den meisten Bundesländern haben der Wähler und die Wählerin zwei Stimmen.

Man nennt sie Erststimme und Zweitstimme.
Mit der Erststimme wählen Wähler und Wählerinnen eine Person aus ihrem Wahlkreis.
Mit der Zweitstimme entscheiden die Wähler und Wählerinnen, wie viele Sitze eine Partei im Parlament bekommt.

Die Bundesländer Saarland, Bremen und Hamburg sind Ausnahmen.

Im Saarland haben die Wähler und Wählerinnen eine Stimme.

In Bremen haben die Wähler und Wählerinnen 5 Stimmen.

In Hamburg haben die Wähler und Wählerinnen Externer Link: 10 Stimmen.

In allen Bundesländern können die Wähler und Wählerinnen per Briefwahl oder in einem Wahllokal wählen.

6. Was ist die Wahlbenachrichtigung?

Vor der Wahl bekommen Sie eine Wahlbenachrichtigung. Sie bekommen die Wahlbenachrichtigung mit der Post geschickt.
Eine Wahlbenachrichtigung ist eine Einladung zur Wahl. Sie können damit wählen gehen.

Haben Sie 3 Wochen vor der Wahl noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen?
Melden Sie sich dann bei Ihrem Wahlamt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

7. Wie wählt man im Wahllokal?

Wahllokal (© bpb)

Am Wahltag gehen Sie in Ihr Wahllokal. Das kann zum Beispiel eine Schule, ein Kindergarten oder ein anderer Raum sein.

Die Adresse steht auf der Wahlbenachrichtigung.
Nehmen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Denken Sie möglichst auch an Ihre Wahlbenachrichtigung.

Sie dürfen auch wählen, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben. Dann brauchen sie Ihren Personalausweis oder Reisepass.

Im Wahllokal sitzen Wahlhelfer und Wahlhelferinnen.
Die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen überprüfen, ob Sie im Wählerverzeichnis stehen.

Die Wahlhelfer können Sie deshalb bitten, Ihre Wahlbenachrichtigung, ihren Wahlschein, Ihren Personalausweis oder Reisepass zu zeigen.

Sie geben Ihnen den Stimmzettel.

Sie gehen mit Ihrem Stimmzettel in eine Wahlkabine. Hier machen Sie Ihr Kreuz oder ihre Kreuze.

Sie haben Ihr Kreuz oder Ihre Kreuze gemacht. Dann falten Sie den Stimmzettel.
Sie falten ihn so, dass keiner sehen kann, was Sie gewählt haben.

Die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sagen oder zeigen Ihnen, dass Sie den Stimmzettel in die Wahlurne werfen dürfen. Die Wahlurne ist eine Kiste, in die alle Stimmzettel kommen.

8. Wie funktioniert die Briefwahl?

Post (© bpb)

Mit der Briefwahl können Sie vor dem Wahltag wählen.
Dies können Sie per Post oder im Wahlamt tun.
Sie müssen die Briefwahl zuerst beantragen. Sie können auch jemanden fragen, der Ihnen helfen kann. Sie können die Briefwahl in der Regel auch im Internet beantragen.

Die Wahlbehörde schickt Ihnen die Unterlagen zur Wahl zu. Dazu gehören in der Regel eine Anleitung, wie Sie per Briefwahl wählen können und alle notwendigen Unterlagen.

Die Briefwahl kann ohne Briefmarke abgeschickt werden. Der Wahlbrief sollte spätestens drei Tage vor der Wahl abgeschickt werden. Der Brief muss bis 18 Uhr am Wahltag angekommen sein. Dann werden die Stimmen gezählt. Der Umschlag kann auch direkt beim Wahlamt abgegeben werden.

9. Brauchen Sie Hilfe oder Unterstützung beim Wählen?

Barrierefreiheit (© bpb)

Jeder Bürger und jede Bürgerin sollen die Möglichkeit haben, eine Stimme abzugeben.
Wer Hilfe benötigt, kann die Hilfe von anderen Personen bekommen.
Wenn Sie eine Assistenz oder einen Betreuer haben, kann dieser Ihnen helfen.

Zum Beispiel:

  • beim Beantragen der Briefwahl oder

  • beim Lesen des Stimmzettels.

Hat Ihr Wahllokal Stufen und Sie benötigen einen Rollstuhl?
Dann können Sie mit Ihrer Wahlbenachrichtigung einen Wahlschein beantragen.

Damit können Sie dann in jedem Wahllokal Ihres Wahlkreises wählen, was für Sie besser zu erreichen ist.

Sie können auch Briefwahl beantragen und von zu Hause wählen.

Wenn Sie nicht oder kaum sehen können, gibt es Wahlschablonen.
Die Wahlschablonen sind kostenfrei.
Sie können die Wahlschablonen bei den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes beantragen.

Es kann auch ein Helfer oder eine Helferin mit Ihnen in die Wahlkabine kommen und Ihnen vielleicht beim Lesen helfen.

10. Nutzen Sie Ihr Recht!

(© bpb)

  • Wenn Sie wählen, stärken Sie die Parteien, Kandidaten und Ideen, die Sie gut finden.

  • Wenn Sie keine Partei oder keine Person gut finden, können Sie auch die Parteien oder die Kandidaten wählen, die Sie am wenigsten schlecht finden.

  • Sie können mit Ihrer Wahl zeigen, was Sie wollen. Sie wissen selbst am besten, was gut für Sie ist.

  • Wenn Sie nicht wählen, werden nur die Stimmen der anderen gehört.

  • Wählen ist ein wichtiges demokratisches Recht. Viele Leute haben lange für dieses Recht gekämpft.

  • Wer wählt, zeigt auch: Ich finde Demokratie und Freiheit gut.

11. Grundsätze zur Wahl im Grundgesetz

  • Wahlen sind frei
    Sie dürfen wählen, was Sie wollen!
    Es darf keinen Druck und keine Verbote geben.
    Es bedeutet auch, dass man nicht wählen muss.

  • Wahlen sind gleich.
    Ihre Stimme zählt genauso viel wie jede andere!
    Alle Stimmen sind gleich wichtig.
    Keine Stimme zählt mehr oder weniger.

  • Wahlen sind geheim.
    Niemand darf zuschauen, wen Sie wählen.
    Niemand darf überprüfen, wen Sie gewählt haben.
    Deshalb gibt es Wahlkabinen.
    In eine Wahlkabine muss man allein hineingehen.
    Wenn man wegen einer Behinderung Hilfe beim Wählen braucht, darf man jemanden mitnehmen.

Wer hat die Webseite gemacht?

Herausgeberin
Bundeszentrale für politische Bildung / bpb
Bundeskanzlerplatz 2
53113 Bonn
E-Mail Link: E-Mail Link: edu@bpb.de

Text
bpb-Onlineredaktion, basierend auf: Dorothee Meyer; Wolfram Hilpert

Weitere Inhalte

Ein Staat, in dem mehrere (Bundes-)Länder zusammen einen gemeinsamen Staat bilden.

Interner Link: Kompletten Eintrag "Bundesstaat " lesen

Quelle: Dorothee Meyer und Team/Wolfram Hilpert: einfach POLITIK: Lexikon, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2026. Lizenz (Text): CC BY-SA 4.0

Der Landtag ist das Parlament in einem Bundesland. Die Bürgerinnen und Bürger in einem Bundesland wählen ihren Landtag.

Interner Link: Kompletten Eintrag "Landtag" lesen

Quelle: Dorothee Meyer und Team/Wolfram Hilpert: einfach POLITIK: Lexikon, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2026. Lizenz (Text): CC BY-SA 4.0

Eine Landtagswahl ist die Wahl des Parlaments in einem Bundesland. Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus 16 Bundesländern. Jedes Bundesland hat eine Regierung und ein Parlament.

Interner Link: Kompletten Eintrag "Landtagswahl" lesen

Quelle: Dorothee Meyer und Team/Wolfram Hilpert: einfach POLITIK: Lexikon, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2026. Lizenz (Text): CC BY-SA 4.0

Gesetze sind Regeln. Sie gelten für alle Menschen in einem Land oder einem Staat.

Interner Link: Kompletten Eintrag "Gesetz " lesen

Quelle: Dorothee Meyer und Team/Wolfram Hilpert: einfach POLITIK: Lexikon, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2026. Lizenz (Text): CC BY-SA 4.0

Ein Haushaltsplan ist ein Plan. Dieser Plan legt fest, wie viel Geld zum Beispiel der Staat ausgeben darf. Der Haushaltsplan legt auch fest, wofür der Staat das Geld ausgeben darf.

Interner Link: Kompletten Eintrag "Haushaltsplan " lesen

Quelle: Dorothee Meyer und Team/Wolfram Hilpert: einfach POLITIK: Lexikon, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2026. Lizenz (Text): CC BY-SA 4.0

Der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin ist der Chef oder die Chefin der Regierung eines Bundeslandes.

Interner Link: Kompletten Eintrag "Ministerpräsident/Ministerpräsidentin" lesen

Quelle: Dorothee Meyer und Team/Wolfram Hilpert: einfach POLITIK: Lexikon, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2026. Lizenz (Text): CC BY-SA 4.0

Die Landesregierung ist die Regierung in einem Bundesland.

Interner Link: Kompletten Eintrag "Landesregierung" lesen

Quelle: Dorothee Meyer und Team/Wolfram Hilpert: einfach POLITIK: Lexikon, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2026. Lizenz (Text): CC BY-SA 4.0

Menschen, die zu einem Staat gehören, sind Bürger und Bürgerinnen des Staates. Sie sind Staatsbürger und Staatsbürgerinnen. Bürger und Bürgerinnen gemeinsam bilden die Gemeinschaft, die Staat heißt.

Interner Link: Kompletten Eintrag "Staatsbürger/ Bürger " lesen

Quelle: Dorothee Meyer und Team/Wolfram Hilpert: einfach POLITIK: Lexikon, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2026. Lizenz (Text): CC BY-SA 4.0

Mit der Erststimme wählen Wähler und Wählerinnen eine Person aus ihrem Wahlkreis.

Interner Link: Kompletten Eintrag "Erststimme " lesen

Quelle: Dorothee Meyer und Team/Wolfram Hilpert: einfach POLITIK: Lexikon, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2026. Lizenz (Text): CC BY-SA 4.0

Die Zweitstimme ist eine Stimme bei einer Wahl. Mit der Zweitstimme entscheiden die Bürger und Bürgerinnen, wie viele Sitze eine Partei im Parlament bekommt.

Interner Link: Kompletten Eintrag "Zweitstimme " lesen

Quelle: Dorothee Meyer und Team/Wolfram Hilpert: einfach POLITIK: Lexikon, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2026. Lizenz (Text): CC BY-SA 4.0

Wähler und Wählerinnen können auch mit einem Brief an Wahlen teilnehmen. Das nennt man Briefwahl.

Interner Link: Kompletten Eintrag "Briefwahl" lesen

Quelle: Dorothee Meyer und Team/Wolfram Hilpert: einfach POLITIK: Lexikon, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2026. Lizenz (Text): CC BY-SA 4.0

In einem Wahllokal kann man wählen.

Interner Link: Kompletten Eintrag "Wahllokal" lesen

Quelle: Dorothee Meyer und Team/Wolfram Hilpert: einfach POLITIK: Lexikon, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2026. Lizenz (Text): CC BY-SA 4.0

Wähler und Wählerinnen können auch mit einem Brief an Wahlen teilnehmen. Das nennt man Briefwahl.

Interner Link: Kompletten Eintrag "Briefwahl" lesen

Quelle: Dorothee Meyer und Team/Wolfram Hilpert: einfach POLITIK: Lexikon, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2026. Lizenz (Text): CC BY-SA 4.0

Ein Staat, in dem mehrere (Bundes-)Länder zusammen einen gemeinsamen Staat bilden.

Interner Link: Kompletten Eintrag "Bundesstaat " lesen

Quelle: Dorothee Meyer und Team/Wolfram Hilpert: einfach POLITIK: Lexikon, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2026. Lizenz (Text): CC BY-SA 4.0

Der Landtag ist das Parlament in einem Bundesland. Die Bürgerinnen und Bürger in einem Bundesland wählen ihren Landtag.

Interner Link: Kompletten Eintrag "Landtag" lesen

Quelle: Dorothee Meyer und Team/Wolfram Hilpert: einfach POLITIK: Lexikon, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2026. Lizenz (Text): CC BY-SA 4.0

Eine Landtagswahl ist die Wahl des Parlaments in einem Bundesland. Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus 16 Bundesländern. Jedes Bundesland hat eine Regierung und ein Parlament.

Interner Link: Kompletten Eintrag "Landtagswahl" lesen

Quelle: Dorothee Meyer und Team/Wolfram Hilpert: einfach POLITIK: Lexikon, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2026. Lizenz (Text): CC BY-SA 4.0

Gesetze sind Regeln. Sie gelten für alle Menschen in einem Land oder einem Staat.

Interner Link: Kompletten Eintrag "Gesetz " lesen

Quelle: Dorothee Meyer und Team/Wolfram Hilpert: einfach POLITIK: Lexikon, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2026. Lizenz (Text): CC BY-SA 4.0

Ein Haushaltsplan ist ein Plan. Dieser Plan legt fest, wie viel Geld zum Beispiel der Staat ausgeben darf. Der Haushaltsplan legt auch fest, wofür der Staat das Geld ausgeben darf.

Interner Link: Kompletten Eintrag "Haushaltsplan " lesen

Quelle: Dorothee Meyer und Team/Wolfram Hilpert: einfach POLITIK: Lexikon, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2026. Lizenz (Text): CC BY-SA 4.0

Der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin ist der Chef oder die Chefin der Regierung eines Bundeslandes.

Interner Link: Kompletten Eintrag "Ministerpräsident/Ministerpräsidentin" lesen

Quelle: Dorothee Meyer und Team/Wolfram Hilpert: einfach POLITIK: Lexikon, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2026. Lizenz (Text): CC BY-SA 4.0

Die Landesregierung ist die Regierung in einem Bundesland.

Interner Link: Kompletten Eintrag "Landesregierung" lesen

Quelle: Dorothee Meyer und Team/Wolfram Hilpert: einfach POLITIK: Lexikon, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2026. Lizenz (Text): CC BY-SA 4.0

Menschen, die zu einem Staat gehören, sind Bürger und Bürgerinnen des Staates. Sie sind Staatsbürger und Staatsbürgerinnen. Bürger und Bürgerinnen gemeinsam bilden die Gemeinschaft, die Staat heißt.

Interner Link: Kompletten Eintrag "Staatsbürger/ Bürger " lesen

Quelle: Dorothee Meyer und Team/Wolfram Hilpert: einfach POLITIK: Lexikon, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2026. Lizenz (Text): CC BY-SA 4.0

Mit der Erststimme wählen Wähler und Wählerinnen eine Person aus ihrem Wahlkreis.

Interner Link: Kompletten Eintrag "Erststimme " lesen

Quelle: Dorothee Meyer und Team/Wolfram Hilpert: einfach POLITIK: Lexikon, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2026. Lizenz (Text): CC BY-SA 4.0

Die Zweitstimme ist eine Stimme bei einer Wahl. Mit der Zweitstimme entscheiden die Bürger und Bürgerinnen, wie viele Sitze eine Partei im Parlament bekommt.

Interner Link: Kompletten Eintrag "Zweitstimme " lesen

Quelle: Dorothee Meyer und Team/Wolfram Hilpert: einfach POLITIK: Lexikon, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2026. Lizenz (Text): CC BY-SA 4.0

Wähler und Wählerinnen können auch mit einem Brief an Wahlen teilnehmen. Das nennt man Briefwahl.

Interner Link: Kompletten Eintrag "Briefwahl" lesen

Quelle: Dorothee Meyer und Team/Wolfram Hilpert: einfach POLITIK: Lexikon, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2026. Lizenz (Text): CC BY-SA 4.0

In einem Wahllokal kann man wählen.

Interner Link: Kompletten Eintrag "Wahllokal" lesen

Quelle: Dorothee Meyer und Team/Wolfram Hilpert: einfach POLITIK: Lexikon, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2026. Lizenz (Text): CC BY-SA 4.0

Wähler und Wählerinnen können auch mit einem Brief an Wahlen teilnehmen. Das nennt man Briefwahl.

Interner Link: Kompletten Eintrag "Briefwahl" lesen

Quelle: Dorothee Meyer und Team/Wolfram Hilpert: einfach POLITIK: Lexikon, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2026. Lizenz (Text): CC BY-SA 4.0