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Europäisches Parlament (EP) | bpb.de

Europäisches Parlament (EP)

Das EP wurde 1958 gegründet; es ging aus der Parlamentarischen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Interner Link: Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)) von 1952 hervor und ist heute eines der Organe der Interner Link: Legislative der EU (Interner Link: Europäische Union (EU)).

Dem EP gehörten zunächst 142 von den Interner Link: Parlamenten der sechs Gründerländer entsandte Interner Link: Abgeordnete an. Seit der ersten Direktwahl 1979 und aufgrund der Erweiterung der EG/EU stieg die Anzahl der Abgeordneten auf 705 (2020). Die Interner Link: Wahlen zum EP finden in nationalen Interner Link: Wahlkreisen im Turnus von fünf Jahren statt. Etwa im Verhältnis der Bevölkerungsstärke steht den einzelnen EU-Mitgliedsländern eine unterschiedliche Anzahl Sitze im EP zu, wobei die kleineren Länder deutlich im Vorteil sind. Die Abgeordneten gruppieren sich im EP länderübergreifend nach politischen Interner Link: Fraktionen. Die Abgeordneten wählen ein Präsidium mit 2½-jähriger Amtszeit, bestehend aus einem Präsidenten/einer Präsidentin (Interner Link: Präsident/Präsidentin), 14 Vizepräsidenten/Vizenpräsidentinnen und fünf Quästoren mit beratender Stimme. Die regulären monatlichen Plenarsitzungen und die Haushaltsberatungen finden in Straßburg statt, weitere Plenarsitzungen und die Sitzungen der Ausschüsse (Interner Link: Ausschuss) in Brüssel; der Sitz des Generalsekretariats ist Luxemburg.

Das EP verfügt im Vergleich zu den nationalen Parlamenten nur über eingeschränkte Rechte v. a., da es kein unmittelbares Initiativrecht hat. Das bereits seit Langem beklagte Demokratiedefizit wurde durch den Vertrag von Lissabon (2009) weitgehend beseitigt. Die meisten Politikfelder fallen seither unter das sog. »ordentliche Gesetzgebungsverfahren« (ehemals: »Mitentscheidungsrecht«), in dem das EP und der Interner Link: Rat der Europäischen Union (Ministerrat) über die gleichen Rechte verfügen. Zu diesen Bereichen zählen z. B. Landwirtschaft, Energie, Einwanderung, Justiz und Inneres, Gesundheit und Interner Link: Strukturpolitik (Interner Link: Europäische Strukturfonds). Auch bei der Aufstellung des Interner Link: Haushalts kommt dem EP durch den Interner Link: Vertrag von Lissabon eine größere Rolle zu: Es bestimmt nunmehr gleichberechtigt mit dem Ministerrat über den gesamten Haushalt.

Dagegen bleiben die Befugnisse des EP in der GASP (Interner Link: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)), der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) und im Bereich der sog. »Offenen Methode der Koordinierung« beschränkt.

Die politische Arbeit des EP wird von den (z. Zt. 27) Ständigen Ausschüssen bestimmt, in denen die Sachfragen vorgeklärt und die Berichte und Anträge für die Plenarsitzungen vorbereitet werden.

Europäisches Parlament (EP)

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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