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Sozialpolitik

Olaf Leiße

/ 3 Minuten zu lesen

Zwischen Anspruch und Realität: Die EU stärkt soziale Rechte, stößt aber an Grenzen – denn über Sozialleistungen entscheiden vor allem die Mitgliedstaaten.

Essensausgabe für Bedürftige in Krawau. Die Sozialpolitik der EU zielt u.a. auf die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ab. (© picture alliance / NurPhoto | Artur Widak)

Ziele und Zuständigkeiten

Die Interner Link: Sozialpolitik der EU zielt darauf ab, die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, soziale Gerechtigkeit zu fördern und den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Sie konzentriert sich auf die Interner Link: Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, den Schutz der Arbeitnehmerrechte, die Förderung von Chancengleichheit und die Unterstützung der sozialen Sicherheit. Die EU arbeitet dabei eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, denn in der Sozialpolitik teilen sich beide Ebenen die Kompetenzen. Die sozialen Sicherungssysteme, wie Kranken-, Renten-, Pflege-, Unfall und Arbeitslosenversicherung, verteilen in den Mitgliedstaaten die größten Geldmengen. Sie bleiben in deren Kompetenz. Auch die Mittel der Sozialfürsorge, wie Bürgergeld, Jugendhilfe und Asylbewerberleistungen, werden durch die Mitgliedstaaten festgelegt und ausgezahlt.

Zahlen und Fakten: Europa - Einkommen und Armut

Zahlen und Fakten

Zahlen und Fakten: Europa - Einkommen und Armut

Im Jahr 2018 lag das mittlere Einkommen in Europa zwischen 32.000 Euro in Luxemburg und 5.300 Euro in Serbien. Deutschland rangiert in dieser Auswertung auf Platz 6 von 35 Staaten. Der Film zeigt die wichtigsten Zahlen zu den Themen Einkommen und Armut aus dem Angebot "Zahlen und Fakten: Europa".

Die Europäische Union wird dagegen insbesondere auf dem Feld der Formulierung und Durchsetzung gemeinsamer Sozialstandards aktiv. Dabei geht es beispielsweise um Maßnahmen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, um die Regelung von Arbeitszeiten und Bestimmungen zum Mutter- und Vaterschaftsurlaub. Die Kommission macht den Mitgliedstaaten Vorschläge zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und engagiert sich für den Ausbau der Kinderbetreuung. Sie setzt sich auch für die Bekämpfung von Diskriminierung und die Förderung der Gleichstellung ein. Besonders beim grenzüberschreitenden Austausch wird die Interner Link: Kommission tätig. Die Gewährleistung von Freizügigkeit im Interner Link: Binnenmarkt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet auch, den gleichen sozialen Schutz in Bezug auf Krankheit, Arbeitslosigkeit und Rente zu gewährleisten wie innerhalb der Mitgliedstaaten.

Die Europäische Säule Sozialer Rechte

Im November 2017 verabschiedeten die Mitgliedstaaten die Europäische Säule Sozialer Rechte (ESSR). In diesem Dokument werden maßgebliche Sozialstandards zusammengefasst, die in der Europäischen Union gelten. Sie dienen als Bezugsrahmen für die Sozialgesetzgebung, die weiterhin bei den Mitgliedstaaten verbleibt. Die Europäische Säule Sozialer Rechte baut auf zwanzig Grundsätzen auf in den Kategorien Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang, faire Arbeitsbedingungen und Sozialschutz und soziale Inklusion. Die Europäische Union ist sehr aktiv ist in der Festlegung neuer sozialer Rechte und treibt damit die Modernisierung der Gesellschaften voran, auch wenn ihre Möglichkeiten im Bereich der Daseinsvorsorge begrenzt sind.

Herausforderungen und Bedeutung

Die Europäische Säule Sozialer Rechte stellt trotz ihres ambitionierten Namens keinen Schritt hin zu einem EU-weiten Sozialstaat dar. Die Bedenken der Mitgliedstaaten bezüglich eines möglichen Verlusts von Kompetenzen waren zu groß, um dies zu ermöglichen. Da Sozialpolitik ein breites Spektrum umfasst, dient die Europäische Säule Sozialer Rechte hauptsächlich als Grundlage für konkrete Initiativen von Kommission und Mitgliedstaaten und zeigt, dass sich die Mitgliedstaaten zu gemeinsamen sozialpolitischen Zielen bekennen. Die Säule stellt einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einem umfassenden europäischen Sozialraum dar und formuliert Anforderungen in verschiedenen Bereichen. Diese müssen aber weiterhin schrittweise durch gesetzgeberische Maßnahmen der Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Sie ist unverbindlich, sodass die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet sind, in sozialpolitischen Fragen zu handeln. Dennoch kann die Säule als eine freiwillige Selbstverpflichtung der Mitgliedstaaten interpretiert werden, das europäische Sozialmodell, das auf einer Abmilderung wirtschaftlicher und sozialer Risiken durch wohlfahrtsstaatliche Einrichtungen beruht, weiter auszubauen.

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Apl. Prof. Dr. Olaf Leiße ist Leiter des Arbeitsbereichs Europäische Studien am Institut für Politikwissenschaft der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Er ist außerplanmäßiger Professor für Europäische Studien und Autor zahlreicher Bücher über die Europäische Union.