Der Haushalt der EU ist der finanzielle Plan der Union für ein bestimmtes Jahr oder mehrere Jahre zusammen. Er legt fest, wie die finanziellen Mittel der EU auf verschiedene Programme, Politikfelder und Institutionen verteilt werden. Der EU-Haushalt wird jährlich beschlossen und orientiert sich am mehrjährigen Finanzrahmen (Art. 312 AEUV). Dieser längerfristige Haushaltsplan wurde 1988 unter dem Kommissionspräsidenten Interner Link: Jacques Delors eingeführt. Ziel des mehrjährigen Finanzrahmens ist es, mehr Planungssicherheit für die finanzielle Entwicklung zu gewährleisten, indem die Einnahmen und Ausgaben für einen Zeitraum von sieben Jahren festgelegt werden. Er legt die Höchstgrenze für die Ausgaben der EU fest. Durch seine Mehrjährigkeit ermöglicht er die Umsetzung von Maßnahmen über längere Zeiträume (2021-2027, 2028-2034).
Der EU-Haushalt ist im Vergleich zu den nationalen Haushalten relativ klein. Der jährliche Haushaltsrahmen der EU liegt bei etwa 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der EU-Mitgliedstaaten. Mit knapp 200 Milliarden Euro umfasst er damit deutlich weniger als die Hälfte des deutschen Bundeshaushalts. Diese Mittel werden für eine Vielzahl von Politiken und Programmen verwendet, von der Kohäsionspolitik bis hin zu Forschung und Entwicklung oder der Landwirtschaft.
Verfahren und Zuständigkeiten
In den Mitgliedstaaten haben die nationalen Parlamente das Budgetrecht und legen die Einnahmen und Ausgaben fest. In der Europäischen Union führen die Regierungen, die im Interner Link: Europäischen Rat zusammenkommen, Verhandlungen über den Haushalt und entscheiden anschließend über dessen Festlegung. Die Interner Link: Kommission ist für die Umsetzung des Haushaltsplans verantwortlich. Sie darf aber Mittel aber nur verwenden, wenn diese zuvor von den Staats- und Regierungschefs für diesen Zweck genehmigt wurden. Die Mitgliedstaaten stellen die finanziellen Mittel bereit und behalten die Kontrolle darüber. Den Gemeinschaftsinstitutionen, insbesondere der Kommission, ist es nicht gestattet, die Höhe der Einnahmen eigenständig festzulegen. Das Interner Link: Europäische Parlament muss den Haushalt genehmigen und hat daher eine gewisse Machtposition, bringt aber in der Regel nur kleinere Änderungen ein.
Einnahmequellen
Die Europäische Union verfügt über verschiedene Finanzierungsquellen. Zu den traditionellen Eigenmitteln der EU zählen Interner Link: Zölle und Handelsabgaben. Seit 1968 bilden die EU-Länder eine Zolltarifeinheit und seit 1992 einen Interner Link: Binnenmarkt. Im Rahmen des wirtschaftlichen und handelspolitischen Zusammenwachsens wurden die Binnenzölle abgeschafft und ein einheitlicher Außenzoll eingeführt. Die Zölle werden von den Mitgliedstaaten erhoben. Sie behalten lediglich eine Verwaltungsgebühr ein und leiten den Großteil an die EU weiter. Die Rolle der Zölle als Einnahmequelle ist jedoch in den letzten Jahrzehnten gesunken, da die Zollsätze im Rahmen der Interner Link: WTO-Abkommen verringert oder ganz abgeschafft wurden. Dies gilt auch für andere Handelsabgaben. Der Anteil dieser Einnahmequelle liegt bei etwa 15 Prozent, schwankt aber jährlich. Als zweite Einnahmequelle erhält die EU einen Anteil an der Interner Link: Mehrwertsteuer der Mitgliedstaaten. Aufgrund zahlreicher Reformen in den letzten Jahren ist auch dieser Anteil stetig gesunken und beträgt rund 11 Prozent.
Die dritte Einnahmequelle umfasst „sonstige Einnahmen“, wie den Überschuss aus dem Vorjahr, Steuern auf das Gehalt von EU-Beamten sowie Strafen oder Bußgelder, die vom Interner Link: Europäischen Gerichtshof verhängt wurden. Diese Einnahmequelle macht etwa 6 Prozent des Haushalts aus.
Mit den bisher genannten Einnahmen könnte die EU nur rund ein Drittel ihres Haushalts decken. Daher gewinnt die vierte Einnahmequelle zunehmend an Bedeutung: Die Mitgliedstaaten leisten Beiträge basierend auf ihrem Interner Link: Bruttonationaleinkommen. Um die Höhe dieser Beiträge zu ermitteln, werden die Einnahmen und Ausgaben in der EU ermittelt und der Fehlbetrag von den Mitgliedstaaten entsprechend der wirtschaftlichen Stärke übernommen. Da Vorschläge für eine eigene EU-Steuer bislang nicht durchgesetzt werden konnten, bleibt dieses System voraussichtlich auch weiterhin bestehen. Der Anteil dieser Einnahmequelle beträgt rund 68 Prozent und stellt die wichtigste finanzielle Ressource der EU dar.
Ausgabenstruktur
Auch bezüglich der Ausgaben unterscheidet sich der Haushalt der EU von den Mitgliedstaaten. In Deutschland sind die größten Ausgabenposten des Bundes die Zinszahlungen für die Interner Link: Staatsschulden, der Sozialbereich sowie die Interner Link: Verteidigungspolitik. Diese Bereiche spielen auf europäischer Ebene keine oder nur eine finanziell untergeordnete Rolle. Zum einen, da die EU nicht dauerhaft Schulden aufnehmen darf und zum anderen, weil sie in der Sozialpolitik wie auch in der Verteidigungspolitik über wenig Kompetenzen verfügt. Die Ausgaben im mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 gliedern sich wie folgt:
Der größte Ausgabenbereich mit einem Anteil von 45 Prozent ist „Intelligentes und integratives Wachstum“, worunter Wirtschaftsförderung zu verstehen ist. Hierzu zählt der Ausbau von Infrastruktur sowie Programme zur Qualifizierung und Förderung von Arbeitnehmern. Der zweitgrößte Bereich umfasst die „natürlichen Ressourcen“, was die Landwirtschaftspolitik der EU bezeichnet. Diese war über viele Jahre hinweg der größte Posten im EU-Haushalt und ist mit einem Anteil von 39 Prozent noch immer ein bedeutender Bestandteil des Haushalts. Zu den wichtigsten Ausgaben gehört die direkte Unterstützung von Landwirten und landwirtschaftlichen Betrieben, die Finanzierung des Europäischen Fonds für die Landwirtschaft, die Unterstützung der Fischerei sowie Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums.
Deutlich geringer ist der Bereich „EU als globaler Akteur“, der nur 6 Prozent des Haushalts ausmacht, jedoch wichtige Aufgaben umfasst, wie die Interner Link: Entwicklungszusammenarbeit, die Partnerschaftspolitik mit den unmittelbaren Nachbarn der EU sowie die Heranführungshilfe für Interner Link: Beitrittskandidaten und potenzielle Kandidaten. Die Innenpolitik, die die Unionsbürgerschaft sowie den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts umfasst, macht lediglich 2 Prozent des Haushalts aus. Hierzu zählen Programme im Jugend- und Medienbereich sowie Kommunikationsmaßnahmen der EU. Der Anteil der Verwaltung am Haushalt beträgt rund 6 Prozent. Damit liegt sie im Durchschnitt der Mitgliedstaaten. Die Kommission verursacht davon etwa die Hälfte und hat damit den größten Anteil an den Verwaltungsausgaben aller EU-Organe.
Nettozahler und -empfänger
Vergleicht man, wie viel Geld ein Land an die EU zahlt und wie viel es von ihr zurückbekommt, kann es mehr bekommen als zahlen (Nettoempfänger) oder mehr zahlen als bekommen (Nettozahler). In absoluten Zahlen betrachtet, ist Deutschland der größte Nettozahler in der EU, gefolgt von Frankreich, Italien und den Niederlanden. Bezieht man den finanziellen Beitrag eines Landes auf die Bevölkerung, so leisten Irland, Deutschland und Dänemark den höchsten Pro-Kopf-Beitrag zur EU. In absoluten Zahlen erhalten Polen, Rumänien und Ungarn die größte Unterstützung auf dem EU-Haushalt. Im Allgemeinen, wenn auch mit Ausnahmen, sind die westlichen EU-Staaten Nettozahler, während die osteuropäischen Länder überwiegend Nettoempfänger sind. Die historische Trennung Europas aus der Zeit des Interner Link: Kalten Krieges ist wirtschaftlich noch zu erkennen. Allerdings holen die osteuropäischen Länder den Rückstand auf.
Nettozahler und Nettoempfänger in der EU
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