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Warum dschihadistische Gewalt fortbesteht: Strategische Defizite der Terrorismusbekämpfung nach „9/11“

Tricia Bacon

/ 16 Minuten zu lesen

Der internationale Umgang mit dschihadistischem Terrorismus hat sich seit den Anschlägen vom 11. September 2001 grundlegend verändert. Militärische Interventionen, verschärfte Sicherheitsgesetze, Präventionsansätze und internationale Kooperationen haben zwar zentrale Terrororganisationen geschwächt und Anschläge insbesondere im Westen verhindert, den Dschihadismus jedoch nicht überwunden. Tricia Bacon zeichnet in ihrem Beitrag die Entwicklung der Terrorismusbekämpfung seit „9/11“ nach, analysiert ihre strategischen Grenzen und diskutiert, welche Lehren sich daraus für eine wirksame und nachhaltige Terrorismusbekämpfung der Zukunft ziehen lassen.

Am ehemaligen Standort des World Trade Centers erinnert das 9/11 Memorial an die Anschläge vom 11. September 2001. (© Amy Dreher | Courtesy of the 9/11 Memorial & Museum)

Transparenzhinweis

Der Text von Tricia Bacon wurde im Original auf Englisch verfasst und veröffentlicht: Interner Link: Why Jihadist Violence Persists: The Strategic Incompleteness of Post-“9/11” Counterterrorism. Die vorliegende Fassung wurde mit der Software ChatGPT übersetzt und redaktionell bearbeitet.

Der Text knüpft dabei inhaltlich an einen weiteren Text von Tricia Bacon an Interner Link: A Changing Threat: Global Trajectories of Islamist Terrorism since „9/11“, der ebenfalls auch in deutscher Übersetzung vorliegt Interner Link: Bedrohung im Wandel: Globale Entwicklungslinien des islamistischen Terrorismus seit „9/11“.

Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 haben Regierungen weltweit ihre Anstrengungen zur Bekämpfung des dschihadistischen Terrorismus erheblich ausgeweitet. Zum Einsatz kamen dabei militärische, politische und rechtliche Instrumente ebenso wie Präventionsmaßnahmen und internationale Kooperationen. Strategisch blieben diese Mittel jedoch lückenhaft. Zwar gelang es, die Kernstrukturen von al-Qaida und dem „Islamischen Staat“ (IS) erheblich zu schwächen und einen weiteren Anschlag in westlichen Gesellschaften von der Größenordnung des 11. September zu verhindern. Der Dschihadismus selbst ist jedoch nicht verschwunden. Vielmehr hat er sich zu einer dezentraleren und anpassungsfähigeren Bewegung entwickelt, die sich selbst dort, wo sie eingedämmt werden konnte, nur schwer dauerhaft zurückdrängen lässt. Das liegt nicht allein an der Anpassungsfähigkeit dschihadistischer Netzwerke. Hinzu kommen ungelöste Spannungen zwischen Sicherheit und guter Regierungsführung, zwischen Zwang und Legitimität. Gleichzeitig wächst die Kluft zwischen den Mitteln der Terrorismusbekämpfung und den politischen, sozialen und technologischen Bedingungen, unter denen dschihadistische Bewegungen fortbestehen. Ein Interner Link: begleitender Beitrag zeichnet nach, wie sich die dschihadistische Bedrohung in diesem Zeitraum verändert hat – von der Verlagerung ihres Schwerpunkts nach Subsahara-Afrika über die wachsende Bedeutung regionaler Ableger bis hin zu einem sich abzeichnenden Führungsvakuum. Der folgende Text gibt einen Überblick über die militärischen, politischen, rechtlichen und supranationalen Reaktionen auf den islamistischen Terrorismus seit „9/11“. Zugleich fragt er danach, welche Lehren sich aus den vergangenen 25 Jahren ziehen lassen und wie eine künftige Terrorismusbekämpfung aussehen sollte.

Die frühe Phase nach „9/11“ unterschied sich vor allem durch das beispiellose Ausmaß der Reaktion und durch die politische Deutung der Anschläge. Die Vereinigten Staaten und ihre Verbündeten behandelten sie nicht primär als Straftaten oder als begrenzte Sicherheitsbedrohung, sondern riefen einen „Global War on Terrorism“ (GWOT) aus – eine weltweite Kampagne gegen dschihadistische Netzwerke und gegen Staaten, die ihnen Rückzugsräume boten. Die Reaktion war nicht nur in der Rhetorik sondern auch institutionell beispiellos: Am 12. September 2001 wendete die NATO zum ersten und bislang einzigen Mal in ihrer Geschichte Artikel 5 und damit die Beistandsklausel des Bündnisses an (North Atlantic Treaty Organization 2001). Wenige Wochen später marschierte eine von den US geführte Koalition in Afghanistan ein, um die Taliban zu stürzen und al-Qaida ihren Rückzugsraum zu entziehen. 2003 wurde der GWOT dann auch zur Rechtfertigung der Invasion des Irak herangezogen. Dieser Krieg verschärfte die terroristische Bedrohung und setzte weitreichende Veränderungen in der Region in Gang, die bis heute nachwirken (Jones 2012; Kilcullen 2016). Der Rahmen des GWOT war von Bedeutung, weil er alles, was darauf folgte, stark prägte: militärische Maßnahmen, rechtliche und institutionelle Reformen, Präventionsprogramme und internationale Zusammenarbeit. Diese wurden zunächst alle unter der Prämisse eines Krieges organisiert, den es zu gewinnen galt, und nicht unter der eines langfristig zu bewältigenden Risikos. Im Folgenden werden diese Instrumente und ihre Grenzen näher betrachtet.

Militärische Reaktionen und deren Grenzen

Die meisten Staaten, die mit dschihadistischem Terror konfrontiert sind, setzen bei der Terrorismusbekämpfung auch militärische Mittel ein. In welcher Form, in welcher Intensität und zu welchem Zweck dies geschieht, unterscheidet sich jedoch erheblich. Unmittelbar nach dem 11. September führten die USA und ihre Verbündeten groß angelegte Kriege in Afghanistan und im Irak. Später gingen sie schrittweise zu einem Ansatz mit geringerer militärischer Präsenz über: Statt umfangreicher Einsätze zur Aufstandsbekämpfung rückten die Einsätze von Nachrichtendiensten und Spezialkräften, sowie gezielte Luftangriffe und die Unterstützung lokaler Partner in den Mittelpunkt (Jones 2012; Kaldor 2012). Taktisch war dieser Ansatz häufig erfolgreich: Organisationen konnten geschwächt und Anschlagsplanungen vereitelt werden. Zugleich verlagerte er den Kampf jedoch in fragile Staaten und trug dort zu langwierigen Konflikten, weiterer staatlicher Schwächung und zivilen Opfern bei. Dschihadistische Akteure wiederum nutzten diese Folgen, um sich lokal zu verankern, neue Mitglieder zu rekrutieren und ihre Propaganda zu verbreiten.

In nichtwestlichen Ländern, die sich durch einen einheimischen Dschihadismus bedroht sehen, dienen Militäroperationen vor allem der Aufstandsbekämpfung und der inneren Sicherheit. Sie sind dabei stark von Repressionen und Zwang geprägt (Human Rights Watch 2017). In diesen Fällen liegt die Reaktion bei den eigenen Streitkräften und Sicherheitsdiensten der betroffenen Staaten, nicht bei ausländischen Truppen: So war etwa Ägyptens Vorgehen gegen den „IS“-Ableger im Nordsinai von massenhaften Hauszerstörungen, Zwangsräumungen und Tötungen begleitet. Human Rights Watch dokumentierte diese Maßnahmen als schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und wahrscheinlichen Kriegsverbrechen (Human Rights Watch 2019). Auch andere Staaten griffen auf groß angelegte Bodenoffensiven, Luftangriffe sowie paramilitärische oder irreguläre Kräfte zurück, um Gebiete zu räumen und ihre Kontrolle zu sichern – häufig unter geringer Rücksichtnahme auf die Zivilbevölkerung (International Committee of the Red Cross 2018).

Solche Operationen können kurzfristig taktische Erfolge erzielen. Misshandlungen, unterschiedslose Gewalt und massenhafte Vertreibungen schaffen jedoch neue Missstände. Diese können für weiteren Zulauf zu lokalen dschihadistischen Gruppen sorgen oder diese dazu veranlassen, in Gebiete mit schwächeren staatlichen Strukturen oder geringerer Präsenz staatlicher Sicherheitskräfte auszuweichen. Das Problem wird somit nicht gelöst, sondern lediglich verlagert (Gurr 2011; Moghadam 2017). Das Tschadseebecken ist dafür ein anschauliches Beispiel: Nigerianische und regionale Offensiven drängten Boko Haram und dessen Abspaltung, die „Islamische Staat Provinz Westafrika“ (ISWAP), wiederholt zurück. Die Kämpfer bildeten sich anschließend jedoch jenseits der durchlässigen Grenzen in Niger, Tschad und Kamerun neu (International Crisis Group 2016).

In westlichen wie in nichtwestlichen Staaten wurde Erfolg zu häufig an der Zahl von Luftangriffen, Festnahmen oder getöteten Kämpfern gemessen. Gleichzeitig wird nicht ausreichend darauf geachtet, ob diese Maßnahmen zu einer stärkeren Regierungsführung, weniger Unzufriedenheit und widerstandsfähigeren gesellschaftlichen Vereinbarungen führen (Kilcullen 2016; United States Institute of Peace 2019; Organization for Economic Co-operation and Development 2020).

Diese starke Ausrichtung des frühen GWOT auf Zwang war zudem mit erheblichen rechtlichen und moralischen Kosten verbunden, die bis heute einen Schatten auf die Terrorismusbekämpfung werfen. So betrieben die Vereinigten Staaten in den Jahren nach „9/11“ ein Netzwerk geheimer CIA-Haftstätten, darunter mehrere auf europäischem Boden und mit der Mitwirkung der jeweiligen Regierungen. Dort wurden Gefangene ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und sogenannten „erweiterten Verhörmethoden“ unterzogen, die eine spätere Untersuchung des US-Senats und Menschenrechtsermittler als Folter bezeichnete (Open Society Justice Initiative 2013; United States Senate Select Committee on Intelligence 2014). Die Misshandlung von Gefangenen in Abu Ghraib im Irak wurde zum Sinnbild für die Exzesse der Terrorismusbekämpfung. Auch das 2002 eröffnete Gefangenenlager Guantánamo Bay, in dem Terrorverdächtige außerhalb des Schutzes der regulären Rechtsordnung festgehalten werden sollten, erwies sich als schwer zu schließen – ebenso schwierig war es, in den damit verbundenen Militärkommissionen erfolgreiche Verurteilungen zu erwirken (Human Rights Watch 2011; Human Rights First 2018). Über den Schaden für die Inhaftierten hinaus untergruben diese Praktiken die Legitimität, auf die eine dauerhaft wirksame Terrorismusbekämpfung angewiesen ist. Zugleich lieferten sie dschihadistischen Propagandisten langlebige Rekrutierungsnarrative und belasteten die Bündnisse und Rechtsnormen, die für eine wirksame internationale Zusammenarbeit erforderlich waren.

Rechtliche, institutionelle und politische Maßnahmen

Über militärische Operationen hinaus haben westliche Staaten ihre innerstaatlichen rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen zur Bekämpfung dschihadistischen Terrorismus ausgebaut (Saul 2006; Heymann 2018). Viele haben ein Interner Link: breites Spektrum terrorismusbezogener Aktivitäten unter Strafe gestellt – darunter die Finanzierung, Reisen ausländischer Kämpfer, Anstiftung sowie die materielle Unterstützung gelisteter Gruppen – und zugleich die Fähigkeiten von Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten erweitert (United Nations Security Council 2001; Financial Action Task Force 2012; United Nations Office of Counter-Terrorism 2018). Nach der territorialen Expansion des „IS“ verpflichtete beispielsweise die Resolution 2178 (2014) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen die Staaten dazu, die Ausreise ihrer Staatsangehörigen zum Zweck des Anschlusses an terroristische Gruppen unter Strafe zu stellen. Dies löste in ganz Europa eine Welle nationaler Straftatbestände für ausländische Kämpfer und von Strafverfahren gegen Rückkehrende aus. Die USA hingegen nutzten den bestehenden Straftatbestand der „materiellen Unterstützung“ (18 U.S.C. § 2339B), um Personen zu verfolgen, die gelistete terroristische Organisationen finanziell unterstützten oder ihnen Ausbildung oder Personal zur Verfügung stellten (United Nations Security Council 2014).

Mit der Zeit setzte sich in den meisten westlichen Regierungen die Erkenntnis durch, dass sicherheitspolitische Maßnahmen allein die Ursachen von Radikalisierung nicht erfassen. In Folge dessen wurde stärker in Präventionsmaßnahmen investiert, insbesondere in Deradikalisierung, in die Resilienz von Gemeinschaften („community resilience“) und Gegennarrative. Die Ergebnisse waren oft uneinheitlich und nur schwer zu messen. Belastbare Evaluationen gibt es weiterhin nur in begrenztem Umfang; zudem unterscheidet sich die Wirksamkeit erheblich – sowohl zwischen einzelnen Ländern als auch zwischen den jeweiligen Zielgruppen der Programme (Bhui et al. 2014; Romaniuk 2015).

In nichtwestlichen Staaten wurde Terrorismusbekämpfung häufig mit dem Überleben des Regimes und innenpolitischer Kontrolle verwoben oder gleichgesetzt (Lia 2008; Gause 2014). Einige Regierungen nutzten Antiterrorgesetze, um nicht nur gewalttätige Gruppen, sondern auch politische Opposition, Dissens und Minderheiten zu unterdrücken. Dabei stützten sie sich auf weit gefasste Gesetze, die Protest kriminalisieren, die Meinungsfreiheit einschränken und lange Inhaftierungen ohne Gerichtsverfahren ermöglichen (Human Rights Watch 2012; United Nations Special Rapporteur on Counterterrorism and Human Rights 2018). Ägyptens Antiterrorgesetz von 2015 führte beispielsweise weitreichende Definitionen ein, die von den Behörden zur Strafverfolgung von Journalisten, Demonstranten und Oppositionellen eingesetzt wurden (Human Rights Watch 2015). China wiederum berief sich auf die „Bekämpfung von Extremismus“, um die massenhafte Internierung und „Umerziehung“ von Uiguren in Xinjiang zu rechtfertigen (International Federation for Human Rights 2016). Dennoch kombinierten mehrere Staaten Zwang mit anderen Instrumenten auf eine Weise, die die Bedrohung eindämmte, wenn auch nicht beseitigte. In einigen Fällen investierten Regierungen außerdem in Programme zur Jugendbeschäftigung, selektive politische Liberalisierung und sozial- und wirtschaftspolitische Initiativen; diese Maßnahmen blieben jedoch häufig partiell, inkonsistent und vergleichsweise unterfinanziert (United Nations Development Programme 2016; World Bank 2018).

Internationale Zusammenarbeit und ihre Erosion

Die internationale Zusammenarbeit begann nahezu unmittelbar und auf der Ebene verbindlicher Verpflichtungen. Die NATO wendete am Tag nach den Anschlägen Artikel 5 an, und am 28. September 2001 verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen Resolution 1373. Sie verpflichtete alle Staaten dazu, Terrorismusfinanzierung und -unterstützung unter Strafe zu stellen, das innerstaatliche Recht zu stärken und den Informationsaustausch auszubauen (United Nations Security Council 2001; Rosand 2003). Die später verabschiedete Globale Strategie der Vereinten Nationen zur Terrorismusbekämpfung konsolidierte diesen Rahmen (United Nations General Assembly 2006). Währenddessen übte die Financial Action Task Force mit Peer-Review- und Listungsverfahren Druck auf Staaten aus, Finanzierungswege zu schließen (Financial Action Task Force 2012; Wittig 2011). Weitere multilaterale Foren – darunter das UN Office of Counter-Terrorism und das Global Counterterrorism Forum – förderten Aufbau staatlicher und institutioneller Fähigkeiten, Reformen der Strafjustiz und zivilgesellschaftlich ausgerichtete Ansätze zur Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus. Dadurch trugen sie zur Verbreitung von Standards und zur Stabilisierung fragiler Staaten bei (United Nations General Assembly 2018; Global Counterterrorism Forum 2014). In der Praxis brachten diese Foren nicht nur Erklärungen, sondern auch konkrete Instrumente und Institutionen hervor, darunter die Good Practices des Global Counterterrorism Forum zu Community Engagement und gemeinwesenorientierter Polizeiarbeit, das internationale Hedayah-Zentrum zur Bekämpfung gewalttätigen Extremismus in Abu Dhabi sowie den Global Community Engagement and Resilience Fund (GCERF), der Präventionsprogramme auf lokaler Ebene in fragilen Staaten finanziert.

Es folgte eine militärische Koordinierung in beispiellosem Ausmaß. Die im September 2014 unter Führung der USA gegründete Globale Koalition gegen den „IS“, der schließlich mehr als 80 Staaten und internationale Organisationen angehörten, verband westliche Luftstreitkräfte, Austausch geheimdienstlicher Erkenntnisse, Unterstützung durch Spezialkräfte und Aufbau staatlicher und institutioneller Fähigkeiten mit lokalen Partnern im Irak und in Syrien (Global Coalition against Daesh 2014; International Crisis Group 2016). Sie spielte eine zentrale Rolle bei der Zerschlagung des selbst ausgerufenen territorialen „Kalifats“ der Organisation und markierte wohl den Höhepunkt multilateraler militärischer Koordination gegen die transnationale dschihadistische Bedrohung.

Die Zusammenarbeit war jedoch häufig fragmentiert und uneinheitlich. Viele nichtwestliche Staaten bevorzugten bilaterale Sicherheitspartnerschaften, die Militärhilfe, Ausbildung und nachrichtendienstliche Informationen bereitstellen, ohne vergleichbare Anreize für Reformen der Regierungsführung zu schaffen. Regionale Organisationen wie die Afrikanische Union, ECOWAS, ASEAN und der GCC hatten zugleich mit Souveränitätsbedenken, schwachen Institutionen und Misstrauen zu kämpfen, die integrierte grenzüberschreitende Reaktionen erschwerten (Bures 2011). 2026 hat sich diese Lage weiter verschlechtert: Geopolitischer Wettbewerb, divergierende nationale Interessen und veränderte Prioritäten schwächen koordiniertes Handeln, verringern den Informationsaustausch zwischen Nachrichtendiensten und machen es schwer vorstellbar, eine Initiative von der Größenordnung der Globalen Koalition gegen den „IS“ zu wiederholen (Levitt 2024; Bacon 2024).

Die internationale Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung ist zunehmend von kurzfristigen Interessen, Tauschlogiken und politischen Konflikten geprägt. Dadurch fällt die internationale Reaktion auf die dschihadistische Bewegung weniger geschlossen und weniger koordiniert aus (Krahmann 2010; Crenshaw/LaFree 2017). Das deutlichste jüngere Beispiel hierfür kam im Januar 2026, als die Vereinigten Staaten, die 2011 an der Gründung des Global Counterterrorism Forum beteiligt gewesen waren, ihren Rückzug aus dem Forum, dem Global Community Engagement and Resilience Fund und dem International Institute for Justice and the Rule of Law sowie aus Dutzenden weiteren internationalen Organisationen ankündigten (The White House 2026; Holmer 2026). Da Washington ein zentraler Architekt und Geldgeber großer Teile dieser präventionsorientierten Infrastruktur gewesen war, belastete der Rückzug nicht nur deren Budgets. Er signalisierte vielmehr, dass selbst jener Staat, der das System aufgebaut hatte, es nicht länger für unverzichtbar hielt. Dies erleichterte anderen Akteuren den Rückzug. Dadurch verlagerte sich die Last, die multilaterale Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung aufrechtzuerhalten, auf einen kleineren Kreis von Akteuren, vor allem auf die Europäische Union (Holmer 2026).

Warum der Dschihadismus fortbesteht

Insgesamt bleibt der Dschihadismus fast 25 Jahre nach „9/11“ eine anhaltende Herausforderung. Er hat sich zu einer dezentralen Bewegung aus Ideologien, Ressentiments und Netzwerken entwickelt, die dort Gewalt mobilisieren kann, wo Instabilität, schwache Regierungsgewalt, Ausgrenzung oder Repression herrschen. Insbesondere in Subsahara-Afrika gedeihen Ableger von al-Qaida und dem „IS“, indem sie lokale Konflikte und Defizite der Regierungsgewalt ausnutzen (International Crisis Group 2016; Shapiro 2013). Westliche Staaten haben durch aufeinander abgestimmte Sicherheitsmaßnahmen,´geheimdienstlichen Austausch und Grenzkontrollen einen weiteren groß angelegten katastrophalen Anschlag auf ihrem eigenen Boden verhindern können. Sie haben außerdem die Kernstrukturen von al-Qaida und dem „IS“ erheblich geschwächt. Doch keine der beiden Organisationen wurde beseitigt; ihre Ideen ziehen weiterhin Anhänger an und ihre Netzwerke üben unverändert terroristische Gewalt aus (Neumann 2016; Byman 2015).

Ein wesentlicher Grund für diese Beständigkeit ist, dass viele Strategien der Terrorismusbekämpfung darauf ausgerichtet sind, Anschläge zu verhindern und Organisationen kurzfristig zu schwächen – nicht aber darauf, die tieferliegenden Bedingungen von Radikalisierung zu verändern (Schmid 2013; Dalgaard-Nielsen 2010). Harte militärische und sicherheitsbehördliche Operationen können dschihadistische Gruppen verdrängen oder ihre Fähigkeiten schwächen. Häufig gelingt es mit diesem Ansatz jedoch nicht, in zurückeroberten Gebieten Legitimität, Regierungsgewalt oder wirtschaftlichen Aufschwung wiederherzustellen. Somit bleiben die dortigen Gemeinschaften anfällig für erneute Infiltration und Rekrutierung (Kalyvas 2006; Petraeus/Amos 2007). In vielen Kontexten erzeugen Zwangsstrategien genau jene Missstände – zivile Opfer, Entfremdung junger Menschen und soziale Marginalisierung –, die dschihadistische Organisationen ausnutzen. Gleichzeitig bleiben Präventionsprogramme angesichts des Ausmaßes demografischer und technologischer Veränderungen unterfinanziert, politisch umstritten und nur unzureichend evaluiert (United Nations Development Programme 2017; Feddes/Gallucci 2015). Staaten sind deshalb inzwischen sehr erfolgreich darin, einzelne terroristische Organisationen zu zerschlagen. Deutlich weniger gelingt es ihnen jedoch, das Umfeld und das Potenzial für neue Rekrutierungen dauerhaft zu verkleinern (Vidino/Brandon 2012).

Kein Land hat den Dschihadismus in dem Sinne „überwunden“, dass Ideologie, Sympathisanten und Gewaltpotenzial beseitigt worden wären (Hoffman 2017; Cronin 2015). In einigen wenigen Fällen – etwa Japan, Südkorea, Neuseeland und Island – war der einheimische dschihadistische Terrorismus äußerst begrenzt und bestand vor allem aus einzelnen Vorfällen, Anschlagsplanungen oder Geiselnahmen im Ausland. Doch auch diese Staaten erkennen das fortbestehende Risiko auslandsbezogener oder online inspirierter Anschläge an (Ministry of Foreign Affairs of Japan 2022; Kim 2022; New Zealand Security Intelligence Service 2025).

Bedeutsamer ist, dass mehrere Staaten durch eine Kombination sicherheitspolitischer, politischer und gesellschaftlicher Maßnahmen eine Form der Eindämmung erreicht haben. Indonesien setzte auf wirksame Polizeiarbeit, Nachrichtendienste sowie kohärente Deradikalisierungs- und Rehabilitationsprogramme. Marokko legte den Schwerpunkt auf Nachrichtendienste, die frühzeitige und gezielte Überwachung religiöser Räume und ein staatlich kontrolliertes Religionswesen. Jordanien stützte sich auf die umfassende nachrichtendienstliche Durchdringung durch sein General Intelligence Directorate, um militante Netzwerke zu überwachen und zu zerschlagen. Dies wurde mit der strategischen Kooptation von Stammesführern, dem offiziellen Religionswesen und quietistisch-salafistischen Strömungen verbunden. Dadurch wurden potenzielle Gegner mittels Patronage und selektiver Einbindung statt durch Konfrontation an die Monarchie gebunden. Saudi-Arabien setzte Repression, Nachrichtendienste, Amnestien und religiöse Rehabilitation ein. Algerien schließlich kombinierte militärische Gewalt, ausgehandelte Amnestien und Bemühungen, die dschihadistische Ideologie zu delegitimieren (International Crisis Group 2004; Rabasa et al. 2010; Boukhars 2014; Hegghammer 2010; Wagemakers 2016; Boucek 2008).

Dies sind nicht die einzigen Modelle. Singapur – ein Staat ohne muslimische Bevölkerungsmehrheit – hat inhaftierte und zurückkehrende Militante mithilfe eines strukturierten religiösen Rehabilitationsprogramms betreut, das gemeinsam mit Geistlichen aus den jeweiligen Gemeinschaften durchgeführt wird (Rabasa et al. 2010). Viele westliche Staaten haben im Inland weniger auf Zwang und stärker auf behördenübergreifende Präventions- und Deradikalisierungarbeit gesetzt. Zu den am weitesten entwickelten Ansätzen gehören die britische Prevent-Strategie einschließlich ihres Channel-Zuweisungsprogramms sowie die deutschen Ausstiegs- und Beratungsnetzwerke. Auch sie wurden jedoch dafür kritisiert, muslimische Gemeinschaften zu stigmatisieren und die Grenze zwischen Fürsorge und Überwachung zu verwischen (Vidino/Brandon 2012; Köhler 2019).

Von „Erfolg“ lässt sich dabei allerdings nur eingeschränkt sprechen. Viele der eingesetzten Maßnahmen – umfassende Überwachung, die Kontrolle religiösen Lebens, massenhafte oder lang andauernde Inhaftierungen und eine strenge staatliche Kontrolle religiöser Institutionen – sind genau jene Praktiken, die Menschenrechtsorganisationen als diskriminierend und entfremdend kritisieren. Zudem gehören mehrere der betreffenden Staaten zu den autoritärsten Staaten ihrer jeweiligen Regionen. Die überzeugendere Lehre lautet daher nicht, dass es sich um uneingeschränkte Erfolgsgeschichten handelt, sondern dass Staaten den Dschihadismus unterdrücken und kontrollieren können – häufig um einen erheblichen Preis für Rechte und Legitimität. Die zugrunde liegenden sozialen, politischen und regionalen Bedingungen, die ein Wiederaufleben der Bedrohung ermöglichen, werden allerdings nicht beseitigt. Häufig wird die Bedrohung eher verlagert als verringert (Gurr 2011; Neumann 2013).

Wie eine künftige Terrorismusbekämpfung aussehen sollte

Künftig dürfte es der internationalen Gemeinschaft schwerer fallen, den Dschihadismus wirksam zu bekämpfen als in früheren Phasen des GWOT. Zum einen passen viele Instrumente der Terrorismusbekämpfung nicht mehr zu den veränderten Strukturen der Bewegung; zum anderen ist das internationale Umfeld zunehmend von Rivalitäten und Unberechenbarkeit geprägt (Levitt 2024; Shtuni 2025). Die dschihadistische Bewegung operiert heute über fluide Netzwerke, regional verankerte Ableger, Einzeltäter und Online-Verbindungen statt über hierarchische Strukturen, die um die Kernorganisation von al-Qaida oder den „IS“ zentriert sind. Das erfordert stärker auf den jeweiligen Kontext zugeschnittene Ansätze, die berücksichtigen, wie Rekrutierung, Finanzierung und Herrschaft beziehungsweise Einflussnahme vor Ort und im digitalen Raum funktionieren (Mendelsohn 2016; Margolin/Zelin 2023; Kruger/Shapiro 2017). Ideologie spielt eine Rolle, doch Dschihadismus lässt sich nicht auf Ideologie reduzieren. Strukturelle Faktoren wie soziale Isolation, wirtschaftliche Marginalisierung, Traumata und Identitätsdilemmata prägen Wege in die Gewalt, und extremistische Mobilisierung ist „ideologisch fluider“ geworden (Kundnani 2012; Köhler 2019).

Unter diesen Bedingungen muss wirksame Terrorismusbekämpfung im Jahr 2026 kurzfristige sicherheitspolitische Maßnahmen mit langfristigem politischem Handeln, sozialer Teilhabe und gezielter Förderung der Widerstandsfähigkeit von Menschen verbinden (United Nations Development Programme 2017; Schmid 2013). Junge Bevölkerungsgruppen sind dabei besonders wichtig. Der schnelle technologische Wandel, gesellschaftliche und politische Instabilität sowie die Ausweitung digitaler Räume haben die Anfälligkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen verstärkt. Gleichzeitig fehlen vielen Staaten weiterhin umfassende Systeme außerhalb einer rein sicherheitspolitischen Logik, um gefährdete junge Menschen zu identifizieren und zu unterstützen, bevor es zur Radikalisierung kommt (Radicalisation Awareness Network 2019). Anstatt gefährdete junge Menschen primär als Sicherheitsrisiken zu behandeln, sollte Präventionsarbeit in maßgeschneiderte, vor Ort entwickelte und getragene Initiativen investieren, die wirtschaftliche und politische Chancen mit glaubwürdigen Gegenbotschaften und Möglichkeiten für konstruktives gesellschaftliches Engagement verbinden (Bjørgo 2005; Schmid 2005; United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization 2017).

Ein zentrales Handlungsfeld ist dabei der digitale Raum. Extremistische Botschaften verbreiten sich über verschlüsselte Plattformen, soziale Netzwerke und Gaming-Umgebungen, die mit klassischen Mitteln der Strafverfolgung und Inhaltsmoderation der Plattformen nur schwer zu erfassen sind (Conway 2017). Dschihadistische Netzwerke können plattformübergreifend operieren, private Nachrichtenkanäle und unmoderierte Räume nutzen und mit neuen Technologien wie künstlicher Intelligenz experimentieren, während die Bemühungen, diese Dynamiken zu verstehen und ihnen entgegenzuwirken, hinterherhinken (Weimann 2015; United Nations Interregional Crime and Justice Research Institute/United Nations Counter-Terrorism Centre 2020). Um dieser Herausforderung zu begegnen, bedarf es eines gesamtgesellschaftlichen Ansatzes, der staatliche Stellen, Technologieunternehmen, Zivilgesellschaft und Bildungseinrichtungen auf gemeinsame Ziele verpflichtet. Schädliche Inhalte müssen dabei menschenrechtskonform bearbeitet, glaubwürdige Gegennarrative gefördert und digitale Kompetenz und Resilienz – insbesondere bei jungen Menschen – gestärkt werden (OSCE Transnational Threats Department 2015; Macdonald et al. 2019).

Wenn Terrorismusbekämpfung wirksamer und nachhaltiger werden soll, müssen schließlich auch die politischen und institutionellen Schwächen der Präventionsarbeit behoben werden (Charkawi 2024). Vielen Präventionsprogrammen fehlen belastbare Wirkungsevaluationen, verlässliche Kennzahlen und eine dauerhafte Finanzierung. Dies beeinträchtigt institutionelles Lernen, Rechenschaftspflicht und langfristige Investitionen in Ansätze, die strukturelle Ursachen statt lediglich unmittelbarer Risikofaktoren adressieren (Feddes/Gallucci 2015). Begriffliche Unschärfen und uneinheitliche Evaluationsrahmen haben es erschwert, Wirksamkeit nachzuweisen oder Ansätze an neue Bedrohungen anzupassen. Und der nachlassende politische Wille und die sinkende Finanzierung haben zu Stagnation und Politisierung geführt (United Nations Office on Drugs and Crime 2018; McKenzie 2016). Um diesen Trend umzukehren, muss Prävention als eine tragende Säule der Terrorismusbekämpfung behandelt werden – gleichrangig mit Sicherheitsmaßnahmen –, ausgestattet mit zweckgebundenen Ressourcen, professionellem Personal und unabhängiger Evaluation. Zugleich muss sie in eine internationale Zusammenarbeit eingebettet werden, die lokale Verantwortung und Menschenrechte ebenso betont wie sicherheitspolitische Erfordernisse (United Nations General Assembly 2018; OSCE Secretariat 2020).

Die Bilanz der Terrorismusbekämpfung seit „9/11“ fällt damit zwiespältig aus. Operativ war sie erfolgreich: Einzelne Organisationen wurden erheblich geschwächt und verheerende Großanschläge im Westen verhindert. Strategisch blieb sie jedoch lückenhaft – und dürfte es auch künftig bleiben (Hoffman 2017; Neumann 2016; Clarke/Broekaert 2025; Doxsee et al. 2024; Institute for Economics and Peace 2025). Um wirksam auf die dschihadistische Bedrohung zu reagieren, müssen Regierungen über ein überwiegend auf Zwang ausgerichtetes Paradigma hinausgehen. Dabei müssen sie einen integrierten Ansatz verfolgen, der Sicherheitsoperationen mit Reformen der Regierungsführung, sozialer Inklusion, der Widerstandsfähigkeit junger Menschen, anpassungsfähigen digitalen Strategien sowie erneuerten, aber politisch realistischen Formen internationaler Zusammenarbeit verknüpft (Schmid 2013; Shtuni 2025).

Weitere Inhalte

Dr. Tricia Bacon ist Professorin an der School of Public Affairs der American University in Washington, D.C. Vor ihrer akademischen Laufbahn arbeitete sie viele Jahre für das US-Außenministerium in den Bereichen Terrorismusaufklärung und -bekämpfung. Sie ist außerplanmäßige assoziierte Fellow am International Centre for Counter-Terrorism, einem Think-Tank in Den Haag, sowie Mitglied des Redaktionsbeirats mehrerer wissenschaftlicher Fachzeitschriften, darunter „Studies in Conflict and Terrorism“, „Terrorism and Political Violence“ und „Perspectives on Terrorism“. Zu ihren Veröffentlichungen zählen „The Counterinsurgency Dilemma“ (Stanford University Press, 2026), „Terror in Transition: Leadership and Succession in Terrorist Organizations“ (Columbia University Press, 2022) und „Why Terrorist Organizations Form International Alliances“ (University of Pennsylvania Press, 2018).