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Drei-Stufen-Test / Dreistufentest | Medienpolitik | bpb.de

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Drei-Stufen-Test / Dreistufentest


Der Drei-Stufen-Test ist ein seit 2009 vorgeschriebenes Verfahren zur Genehmigung öffentlich-rechtlicher Interner Link: Telemedien- und Hörfunkangebote im Internet. Laut Rundfunkstaatsvertrag § 11f Abs. 4 "sind Aussagen darüber zu treffen,

  1. inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht,

  2. in welchem Umfang durch das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beigetragen wird und

  3. welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist".

Damit soll sichergestellt werden, dass die gebührenfinanzierten Telemedien-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender keine unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrung für die werbefinanzierten privaten Anbieter darstellen, sondern sich im Rahmen des Interner Link: Programmauftrags bewegen.

Quelle:

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