Themen Mediathek Shop Lernen Veranstaltungen kurz&knapp Die bpb Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen Mehr Artikel im

privat-kommerzieller Rundfunk | Medienpolitik | bpb.de

Medienpolitik Medienpolitik und Medienrecht Grundlagen: Medienpolitik Das deutsche Rundfunk- und Medienrecht Medienpolitik für Europa Was ist Medienpolitik im digitalen Zeitalter? Interaktive Grafik: Medienpolitik Medien, Meinungsvielfalt und Meinungsmacht Meinungsbildung, Meinungsmacht und Konzentrationskontrolle der Medien Wie unabhängig sind die Medien? Migration und Medien Bürger*innenprotest als Medienevent Inklusion und Teilhabe als Aufgabe der Medien Die Transformation des DDR-Fernsehens 1989 Veränderungen in Gesellschaft und Medien Künstliche Intelligenz im Internetzeitalter Verschränkte Veränderungsprozesse von Medien und Gesellschaft Öffentliche Kommunikation im Übergang zum Internetzeitalter Die Bedeutung von Medienintermediären und die Frage ihrer Regulierung Public Value – Gemeinwohlorientierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und sein Wert für die Gesellschaft Aspekte von Berichterstattung und Information Medien als Inhalte- und Wertevermittler? Neue Formen des Journalismus Gewalttaten, Katastrophen und ihre mediale Darstellung in Wort und Bild Grafiken Glossar Quizze Quiz - Medienpolitik I Quiz – Medienpolitik II Redaktion Archiv Besser Fernsehen – mit dem Internet? Bürgerbeteiligung im Kontext des Internets Gewalttaten in den Medien Katastrophen und ihre Bilder Debatte 2012: öffentlich-rechtlicher Rundfunk im digitalen Zeitalter Einführung in die Debatte Standpunkt: C. Albert Standpunkt: R. Amlung Standpunkt: J. Beermann Standpunkt: C. Grewenig Standpunkt: L. Marmor Standpunkt: T. Schmid

privat-kommerzieller Rundfunk

Seit den 1980er Jahren gibt es in der Bundesrepublik Deutschland das Interner Link: duale System und mit ihm neben dem Interner Link: öffentlich-rechtlichen auch den privaten Rundfunk. Sat.1, der erste private Fernsehsender, ging am 1. Januar 1984 unter dem Namen PKS auf Sendung. Bereits einen Tag später begann RTL plus (heute: RTL Television) mit der Ausstrahlung eines Fernsehprogramms. Innerhalb von nur fünf Jahren gingen weitere ca. 25 neue Sender bzw. Programme an den Start.

Private und öffentlich-rechtliche (TV-)Anbieter unterscheiden sich vor allem hinsichtlich folgender Aspekte:

privater Rundfunk:

  • Die Sender haben keinen festgeschriebenen Programmauftrag.

  • Es darf Profit erwirtschaftet werden (kommerziell). Erzielte Gewinne dürfen zum Beispiel an Investoren ausgezahlt werden.

  • Finanziert sich fast ausschließlich durch Werbung.

  • Weitere Einnahmequellen sind z. B. Teleshopping und kostenpflichtige Zuschaueranrufe bei Televoting oder Call-in-Gewinnspielen. Einige Sender erzielen Einnahmen über Abonnements, bei denen Zuschauer direkt für Programme oder pro Sendung zahlen (Pay-TV, z. B. Sky).

  • Werbung darf nicht mehr als 20 Prozent der täglichen Sendezeit ausmachen und muss deutlich von anderen Sendungen abgegrenzt sein.

öffentlich-rechtlicher Rundfunk:

  • Die Sender haben einen gesetzlich festgeschriebenen Programmauftrag. Sie gewährleisten die Grundversorgung der Bevölkerung mit Radio- und Fernsehprogrammen.

  • Es darf kein Profit erwirtschaftet werden (nicht-kommerziell). Alle Einnahmen müssen im Kontext der Bereitstellung von Sendungen ausgegeben werden.

  • Finanzieren sich zum großen Teil durch staatlich festgelegte Teilnehmergebühren (GEZ).

  • Weitere Einnahmequelle ist der Weiterverkauf oder die Lizenzierung eigener Fernsehproduktionen.

  • ARD und ZDF dürfen nur 20 Minuten Werbung pro Werktag senden (nicht nach 20.00 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen).

Quelle:

  • Tele-Visionen – Fernsehgeschichte in Ost und West / Tele-Didaktik / Thementour 2, Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)

Weitere Informationen:

Fussnoten