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Bürgerhaushalt per Gesetz: Was funktioniert und was nicht?

Redaktion Netzwerk Bürgerhaushalt - Susanne Wolkenhauer

/ 1 Minute zu lesen

Während die meisten Bürgerhaushalte rund um den Globus auf kommunaler Ebene laufen, gibt es einige Länder, die Participatory Budgeting in ihren Landesgesetzen verankert haben – und das auf unterschiedliche Art und Weise. Eine aktuelle Studie hat diese Gesetze unter die Lupe genommen um herauszufinden: Was funktioniert – und was eher nicht?

Participatory Budgeting via National Law (© People Powered)

"When passion can’t flow easily into policymaking, it congeals as angry protest, growing wilder and more paranoid." - in etwa: "Wenn Leidenschaft nicht einfach in Richtung Politik-Machen fließen kann, verdichtet sie sich als ärgerlicher Protest und wird immer wilder und paranoider." So beschreibt der Geschichtsprofessor Daniel Immerwahr einen nicht zu unterschätzenden Mechanismus (NY Times, 2. Juli 2021).

Eine Art, dem Frust über die eigene Ohnmacht im politischen Geschehen entgegenzuwirken, ist die Möglichkeit der Beteiligung an Participatory Budgeting (PB), an Bürgerhaushalten: Dort kann jede und jeder mitbestimmen – wenn auch oft in relativ kleinem Rahmen -, wofür Mittel ausgegeben werden sollen. Tausendfach rund um den Globus laufen Bürgerhaushalte auf eher kommunaler Ebene. Einige Länder aber haben schon umgesetzt, wovon viele nur träumen können: Sie haben Public Budgeting bereits in Landesgesetzen festgeschrieben, beispielsweise Polen, Portugal, die Dominikanische Republik oder Schottland und Ecuador. Doch funktioniert das eigentlich, PB gesetzlich einzutakten? Oder anders gefragt: Welche Arten von Gesetzen dazu funktionieren – und welche nicht? Um diese Fragen dreht sich ein aktueller Report (verfügbar auf Englisch Französisch, Spanisch, Portugiesisch und Koreanisch), zu dem sie mehr Sie beim internationalen Externer Link: Netzwerk People Powered – Global Hub for Paricipatory Democracy erfahren.

Dort finden Sie die (englischsprachige) Zusammenfassung der Forschungs-Ergebnisse, und Sie können an selber Stelle auch den gesamten Report per Mail anfordern – wir wünschen gute Information!

Fussnoten

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