Der Bürgerhaushalt ist das erfolgreichste Partizipationsinstrument der letzten 15 Jahre. In Brasilien und Neuseeland entstanden, breitete sich diese Form der Bürgerbeteiligung in den letzten Jahren gleichzeitig in mehreren Ländern Europas aus. Vom Jahr 2001 bis 2005 stieg die Zahl der Beispiele von sechs auf über 50 an.
Dazu gehören sowohl Großstädte wie das über siebenhunderttausend Einwohner zählende Sevilla in Andalusien oder Bezirke der europäischen Hauptstädte London, Paris, Rom und Berlin, als auch mittlere Städte wie Hilden und Emsdetten in Deutschland. Außerdem sind Bürgerhaushalte in kleineren Kommunen zu finden, z.B. im italienischen Grottammare oder Altidona. Was aber ist ein Bürgerhaushalt konkret und wie lässt sich ein solches Verfahren am besten definieren? Warum braucht man überhaupt eine Definition?
An erster Stelle ist hier ein praktischer Grund anzuführen: Eine Definition ermöglicht, dass Akteure, die sich über den Bürgerhaushalt austauschen möchten, über den gleichen Gegenstand reden und ihn nicht mit anderen Formen der Beteiligung verwechseln. Aus wissenschaftlicher, aber auch aus praktischer Sicht, vereinfacht eine Definition darüber hinaus den Vergleich. So können Bürgerhaushalte aus großen, kleinen oder aus Städten mit ähnlichen Rahmenbedingungen miteinander verglichen werden, um daraus Empfehlungen für die Praxis abzuleiten.
Das wichtigste Argument für eine Definition aber ist, die Besonderheit des Bürgerhaushalts aufzuzeigen: Der Bürgerhaushalt stellt eine neue Qualität der Beteiligung dar, die insbesondere durch die Rechenschaftslegung über den Umgang mit den Vorschlägen der Bürger erreicht wird.
Allerdings muss dieses Kriterium durch weitere ergänzt werden, bevor man von einem Bürgerhaushalt sprechen kann.
Bisher gab es keine eindeutige Definition dessen, was einen Bürgerhaushalt ausmacht. Einige Akteure bezeichnen bereits Informationsbroschüren als Bürgerhaushalt, andere benutzen den Begriff exklusiv für das Verfahren von Porto Alegre, bei dem es um eine Beteiligung am Investitionshaushalt geht. Daneben gibt es Beteiligungsverfahren, die einen anderen Namen tragen, vom Prinzip her jedoch einem Bürgerhaushalt entsprechen. Aus dieser Situation heraus, möchte ich eine Definition vorschlagen, die auf der einen Seite einfach genug für die praktische Anwendung ist, auf der anderen aber ausreichend Spielraum für unterschiedliche Varianten des Bürgerhaushalts lässt. Ich greife hier die Definition auf, die wir im Projekt „Europäische Bürgerhaushalte“ mit unseren Kooperationspartnern aufgestellt haben und mit der bereits Praktiker und Wissenschafter in verschiedenen Ländern arbeiten.
Für einen Bürgerhaushalt sind demnach folgende fünf Bedingungen zu erfüllen:
Im Zentrum der Beteiligung stehen finanzielle Angelegenheiten, es geht um begrenzte Ressourcen.
Die Beteiligung findet auf der Ebene der Gesamtstadt oder auf der eines Bezirks mit eigenen politischen und administrativen Kompetenzen statt. Ein Stadtteilfonds allein, ohne Partizipation auf der gesamtstädtischen bzw. bezirklichen Ebene, ist kein Bürgerhaushalt.
Es handelt sich um ein auf Dauer angelegtes und wiederholtes Verfahren. Ein einmaliges Referendum zu haushalts- oder steuerpolitischen Fragen ist kein Bürgerhaushalt.
Der Prozess beruht auf einem eigenständigen Diskussionsprozess, der mittels Internet oder Versammlungen bzw. Treffen geführt wird. Eine schriftliche Befragung allein ist demnach kein Bürgerhaushalt. Ebenso nicht die bloße Öffnung bestehender Verwaltungsgremien oder Institutionen der repräsentativen Demokratie.
Die Organisatoren müssen Rechenschaft in Bezug darauf ablegen, inwieweit die im Verfahren geäuβerten Vorschläge aufgegriffen und umgesetzt werden.
Damit soll nicht gesagt werden, dass Partizipationsformen, die diesen Kriterien nicht entsprechen, weniger interessant sind. Ganz im Gegenteil, mit einem hochdotierten Stadtteilfonds oder einem Referendum zur Ausgestaltung von Steuern, wie es im britischen Milton Keynes geschehen ist, kann man einiges bewegen. Gleichermaßen kann eine Informationsbroschüre oder eine Umfrage sinnvoll sein, wenn sie zur Beantwortung spezieller Fragen dient. Aus den eingangs aufgezählten Gründen der Vergleichbarkeit und der Markierung einer neuen Partizipationsstufe sollte der Begriff Bürgerhaushalt aber nur verwendet werden, wenn er den beschriebenen fünf Kriterien entspricht.
Beitrag von Carsten Herzberg, Anja Röcke und Yves Sintomer