Chronologie zur deutschen Kolonialgeschichte
Deutsche Hegemonie auf dem afrikanischen Kontinent
Ein Ausgangspunkt für die Betrachtung der Kolonialgeschichte bildet die noch heute bekannte Äußerung von Bernhard von Bülow (1849-1929), der zunächst Staatssekretär im Auswärtigen Amt und von 1900 bis 1909 Reichskanzler und preußischer Ministerpräsident war. Im Winter 1897 stellte von Bülow vor dem Reichstag den deutschen Anspruch auf Kolonialbesitztum als "das Verlangen nach unserem Platz an der Sonne" dar.[2]In den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts kündigten die Europäer die Vorherrschaft ihres Staatswesens, ihrer Kultur und ihrer moralischen und religiösen Werte an. Die europäische Hegemonie diente als Rechtfertigung für die Angriffe auf Fremdgebiete, für körperliche Misshandlung und emotionale Demütigung der Bewohner und für die wirtschaftliche Ausbeutung der Ressourcen des Kontinents.
Um an "einen Platz an der afrikanischen Sonne" zu gelangen – gemeint ist die Herrschaft über die Afrikaner und die Eroberung und Verwaltung ihres Landes – wurde, auf der Grundlage der europäischen Vorherrschaft, ein Unrechtssystem erfunden und aufgebaut. Die Kernstücke der deutschen Kolonialherrschaft waren Eroberungskriege, Vertragsbruch, Enteignung der Afrikaner, Entschädigung der weißen deutschen Siedler.
Widerstand gegen die deutsche Eroberung

Die Eingaben und Beschwerden von Königen und Amtsträgern aus Kamerun und Togo sind Beispiele für die Petitionsbewegung. Anfang 1913 überreichten Könige und Amtsträger aus Duala (Kamerun) Eingaben und Beschwerden an den deutschen Reichstag: Sie erklärten, dass "durch den ... [abgeschlossenen politischen Vertrag vom 12. Juli 1884 mit den Vertretern der Firmen C. Woermann und Jantzen & Thormählen] das Deutsche Reich keineswegs die volle absolute Souveränität über die Machtsphäre der Dualas erworben hat". Sie erklärten ferner, eine rechtliche Basis für "die Okkupation [ihres Grund und Bodens] besteht also nicht." [3]
Im Herbst 1913 übersandte eine Gruppe aus Lomé, Togo, eine Eingabe an den Staatssekretär des Reichs-Kolonialamtes. In dem Schreiben verlangte sie unter anderem: die "Beseitigung der Kettenhaft und Prügelstrafe", die "Zulassung einer Vertretung der [Einheimischen] in die Gouvernementssitzung", die "Einführung eines allgemeinen Landesgesetzbuches" und "Frei-Handel für die [Einheimischen]".[4]
Die Forderung nach Entschädigung wegen der deutschen Kolonialpolitik wurde schon 1906 Inhalt einer Eingabe der Kameruner an den Reichskanzler. Während seines Aufenthaltes in Deutschland überreichte der Bevollmächtigte des Königshauses Dika Mpundo Akwa von Bonambela, Prinz Ludwig Mpundo, Eingaben an die Reichsregierung. Ludwig Mpundo engagierte einen Anwalt und versuchte, sich auch auf dem Rechtsweg Gehör in der Öffentlichkeit zu verschaffen. Das Verfassen von Petitionen und Beschwerden blieb nicht ohne Konsequenzen. Die Beteiligten wurden später festgenommen, inhaftiert, verbannt oder hingerichtet – ohne Rechtsbeistand und ohne Gerichtsverfahren.