Chronologie zur deutschen Kolonialgeschichte
Auszug aus:
Geschichte - "Ein Platz an der afrikanischen Sonne"
Auswirkung der Kolonialgeschichte
Das Erbe des deutschen Kolonial-Unrechtssystems lastet auf und belastet in diesem Land das Zusammenleben der Menschen afrikanischer Herkunft und der weißen Deutschen. Die Ideologie der Vorherrschaft der europäischen Staatswesen, ihrer Kulturen und ihrer moralischen und religiösen Werte haben sich nicht nur die Politiker und Generäle ausgedacht.
Das Gedankengut der deutschen Hegemonie war die geistige Schöpfung von Gelehrten und Intellektuellen. Es wurde an den wissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten gelehrt und gelernt. Akademiker gehörten zu den Gründern und Unterstützern der deutschen kolonialen Förderorganisationen. Es ist deshalb wichtig, dass zivilgesellschaftliche Organisationen und verschiedene akademische Fachrichtungen bei der Behandlung des Ausmaßes und der Auswirkung der Kolonialgeschichte mitwirken.
Eine Aufarbeitung der Kolonialgeschichte ist im 20. Jahrhundert ausgeblieben. Zu den Grundüberlegungen gehört die Frage: Was soll Inhalt der Aufarbeitung der deutschen und europäischen Kolonialgeschichte sein? Ganz gewiss NICHT die Vermittlung von Mitleid für die Schwarzen als hilflose, rückständige Opfer oder das Hervorrufen eines schlechten Gewissens bei den Weißen als ahnungslose Nachkommen blutrünstiger Täter. Es geht vielmehr darum, einen Prozess einzuleiten. Der erste und sehr entscheidende Schritt in diesem Prozess ist, eine Aussprache sowohl über aktuelle Fragen als auch über die Kolonialgeschichte herbeizuführen.
Deutsche Geschichtsschreibung nach dem Zweiten Weltkrieg
Dass es seit Ende des 19. Jahrhunderts eine europäische Kolonialherrschaft auf dem afrikanischen Kontinent gegeben hatte, ist allgemein bekannt. In der deutschen Geschichtsschreibung nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Kolonialthema zunächst ignoriert und die frühere deutsche Beteiligung als Kolonialmacht wurde sogar verleugnet.Infolge der Unabhängigkeitsbestrebungen und der Herausbildung von mehr als 50 Nationen in Afrika seit Anfang der 50er Jahre des letzten Jahrhunderts kam es zu einer Überarbeitung der wissenschaftlichen Darstellung der Kolonialbeziehung zwischen Deutschland und Teilen Afrikas. Das "Gräuel begangen im Namen des Kaisers", "die Eroberung der Welt durch die Europäer als ein dunkles Kapitel der Geschichte" und "die Schuld trifft alle, die daran teilnahmen" wurden thematisiert.[1]
Das Interesse an einer umfassenden Überarbeitung der Kolonialgeschichte und die Einbeziehung aktueller Fragen wie Rassismus und Ausgrenzung in der deutschen Gesellschaft entwickelten sich in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts. Wichtige Impulse hierfür gaben die Arbeiten afro-deutscher Wissenschaftler und die Gründung der Initiative "Schwarze Menschen in Deutschland" (ISD e.V.). Aus ihren Reihen kam die Botschaft, dass wissenschaftliche Arbeit zur deutschen Geschichte keine Frage der deutschen Staatsangehörigkeit ist. Vielmehr ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Arbeiten von Schwarzen aus anderen Teilen der afrikanischen Diaspora – wie Nord- und Südamerika sowie Afrika – Bestandteil der Forschung zur deutschen Kolonialgeschichte sind.
Deutsche Hegemonie auf dem afrikanischen Kontinent
Ein Ausgangspunkt für die Betrachtung der Kolonialgeschichte bildet die noch heute bekannte Äußerung von Bernhard von Bülow (1849-1929), der zunächst Staatssekretär im Auswärtigen Amt und von 1900 bis 1909 Reichskanzler und preußischer Ministerpräsident war. Im Winter 1897 stellte von Bülow vor dem Reichstag den deutschen Anspruch auf Kolonialbesitztum als "das Verlangen nach unserem Platz an der Sonne" dar.[2]In den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts kündigten die Europäer die Vorherrschaft ihres Staatswesens, ihrer Kultur und ihrer moralischen und religiösen Werte an. Die europäische Hegemonie diente als Rechtfertigung für die Angriffe auf Fremdgebiete, für körperliche Misshandlung und emotionale Demütigung der Bewohner und für die wirtschaftliche Ausbeutung der Ressourcen des Kontinents.
Um an "einen Platz an der afrikanischen Sonne" zu gelangen – gemeint ist die Herrschaft über die Afrikaner und die Eroberung und Verwaltung ihres Landes – wurde, auf der Grundlage der europäischen Vorherrschaft, ein Unrechtssystem erfunden und aufgebaut. Die Kernstücke der deutschen Kolonialherrschaft waren Eroberungskriege, Vertragsbruch, Enteignung der Afrikaner, Entschädigung der weißen deutschen Siedler.
Widerstand gegen die deutsche Eroberung

Die Eingaben und Beschwerden von Königen und Amtsträgern aus Kamerun und Togo sind Beispiele für die Petitionsbewegung. Anfang 1913 überreichten Könige und Amtsträger aus Duala (Kamerun) Eingaben und Beschwerden an den deutschen Reichstag: Sie erklärten, dass "durch den ... [abgeschlossenen politischen Vertrag vom 12. Juli 1884 mit den Vertretern der Firmen C. Woermann und Jantzen & Thormählen] das Deutsche Reich keineswegs die volle absolute Souveränität über die Machtsphäre der Dualas erworben hat". Sie erklärten ferner, eine rechtliche Basis für "die Okkupation [ihres Grund und Bodens] besteht also nicht." [3]
Im Herbst 1913 übersandte eine Gruppe aus Lomé, Togo, eine Eingabe an den Staatssekretär des Reichs-Kolonialamtes. In dem Schreiben verlangte sie unter anderem: die "Beseitigung der Kettenhaft und Prügelstrafe", die "Zulassung einer Vertretung der [Einheimischen] in die Gouvernementssitzung", die "Einführung eines allgemeinen Landesgesetzbuches" und "Frei-Handel für die [Einheimischen]".[4]
Die Forderung nach Entschädigung wegen der deutschen Kolonialpolitik wurde schon 1906 Inhalt einer Eingabe der Kameruner an den Reichskanzler. Während seines Aufenthaltes in Deutschland überreichte der Bevollmächtigte des Königshauses Dika Mpundo Akwa von Bonambela, Prinz Ludwig Mpundo, Eingaben an die Reichsregierung. Ludwig Mpundo engagierte einen Anwalt und versuchte, sich auch auf dem Rechtsweg Gehör in der Öffentlichkeit zu verschaffen. Das Verfassen von Petitionen und Beschwerden blieb nicht ohne Konsequenzen. Die Beteiligten wurden später festgenommen, inhaftiert, verbannt oder hingerichtet – ohne Rechtsbeistand und ohne Gerichtsverfahren.
Enteignung der Afrikaner, Entschädigung der deutschen Siedler
In dem 1913 in Leipzig veröffentlichten Band "Das deutsche Reichsstaatsrecht, Bd.1: Die deutsche Reichsverfassung, 2. Auflage" ist eine Erläuterung der Reichs-Kolonialpolitik zu finden. Zum rechtlichen Status der Kolonien wurde erklärt: "Die Kolonien sind nicht als 'Bestandteile' des Reiches aufzufassen, sondern als 'Reichsnebenländer'. Die Deutsche Reichsverfassung [ist] in ihnen [den Kolonien] nicht eingeführt und somit nicht gilt".[5] Ferner heißt es: "Die meisten Kolonien sind im Wege der Okkupation an das Reich gelangt. Zur Sicherung, ... und Erschließung des neuen Besitzes schloss das Reich eine dreifache Art von Verträgen ab: mit anderen Staaten, mit Eingeborenenhäuptlingen und mit deutschen Handelsunternehmungen."[6] "Die Verträge mit den Stammeshäuptlingen", so der Autor, "sind völkerrechtlich bedeutungslos, weil diese keine Staaten im Rechtssinne vertreten; sie waren lediglich dazu bestimmt, den Eingeborenen die Annektierung ihres Landes wenig fühlbar zu machen und so die Okkupation zu erleichtern."[7]Obwohl nach Darstellung in dem oben erwähnten Band zum Reichsstaatsrecht die Deutsche Reichsverfassung keine Rechtsgültigkeit in den Kolonien hatte, berief man sich auf die Verfassung, um die deutschen Siedler zu entschädigen. Nach der Niederschlagung des Widerstandes in Deutsch-Südwest-Afrika (dem heutigen Namibia) wurden die Einheimischen enteignet und "die deutschen Siedler erhielten fünf Millionen Reichsmark Entschädigung".[8] Die Entschädigungsansprüche der Afrikaner wurden von den Kolonial-Befürwortern und der Kolonial-Verwaltung verspottet.
Die deutschen Siedler und die Kolonialfirmen wurden nach dem Ersten Weltkrieg für die Schäden an Leben und Gesundheit durch die Entschädigungsverordnungen der Kolonialgouverneure begünstigt. Die Verordnungen, bemerkte ein Jurist im Jahr 1926, wurden "praktisch freilich ohne besondere Rechtsgrundlagen angewandt".[9] Die Entschädigungssumme konnte sich auf annähernd 6 Milliarden Reichsmark belaufen.[10]