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Dokumentation: Das Minsker Memorandum vom 19. September | Ukraine-Analysen | bpb.de

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Dokumentation: Das Minsker Memorandum vom 19. September

/ 3 Minuten zu lesen

Am 19. September 2014 trafen sich Petro Poroschenko, Wladimir Putin und weitere Protagonisten der aktuellen Krise in Minsk, um Lösungsmöglichkeiten zu erörtern: das "Minsker Memorandum" fixiert eine Beendigung des Waffeneinsatzes.

Herausgeber der Länderanalysen

Die Ukraine-Analysen werden von der Forschungsstelle Osteuropa an der Universität Bremen, der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde e.V., dem Deutschen Polen-Institut, dem Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien, dem Leibniz-Institut für Ost- und Südosteuropaforschung und dem Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien (ZOiS) gGmbH gemeinsam herausgegeben. Die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb veröffentlicht die Analysen als Lizenzausgabe.

EU-Außenbeauftragte Catherine Ashton, Russlands Präsident Wladimir Putin und sein ukrainischer Kollege Petro Poroschenko (© picture alliance/AA)

Memorandum über die Erfüllung des Protokolls der Ergebnisse der Beratungen der Trilateralen Kontaktgruppe über gemeinsame Schritte zur Umsetzung des Friedensplans des Präsidenten der Ukraine, Petro Poroschenko, und der Initiativen des Präsidenten Russlands, Wladimir Putin.

Da der Text nur im russischen Original verfügbar ist, folgt eine inoffizielle Übersetzung für die Ukraine-Analysen.

Zur Umsetzung von Punkt 1 des Protokolls der Ergebnisse der Konsultationen der Trilateralen Kontaktgruppe über gemeinsame Schritte zur Umsetzung des Friedensplans des Präsidenten der Ukraine, Petro Poroschenko, und der Initiativen des Präsidenten Russlands, Wladimir Putin (unterschrieben in Minsk, Belarus, am 5. September 2014), hat die Trilaterale Kontaktgruppe, die aus Vertretern der Ukraine, der Russischen Föderation und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) sowie aus Vertretern einzelner Distrikte der Regionen Donezk und Luhansk besteht, Einverständnis über folgende Maßnahmen erzielt, die die Vereinbarung über eine beidseitige Beendigung des Waffeneinsatzes bestätigen sollen.

  • Die Beendigung des Waffeneinsatzes gilt für alle Parteien.

  • Alle Parteien müssen Truppenteile und Untereinheiten in der Position vom 19. September 2014 halten.

  • Der Einsatz jeglicher Art von Waffen und die Durchführung offensiver Operationen sind verboten.

  • Innerhalb von 24 Stunden nach Beschluss dieses Memorandums müssen beide Seiten alle Waffen mit Kalibern von über 100 mm (mit Ausnahme der unten genannten) bis auf mindestens 15 Kilometer Abstand zur Kontaktlinie zurückziehen, unter anderem auch aus besiedelten Orten. Das wird die Schaffung einer Waffenstillstandszone von mindestens 30 Kilometern erlauben (Sicherheitszone).

Gleichzeitig müssen Artilleriesysteme mit Kalibern von über 100 mm auf den Abstand ihrer maximalen Schussweite zurückgezogen werden. Insbesondere gilt das für diese Systeme: 100-mm-Kanone MT-12 – 9 km; 120-mm-Granatwerfer – 8 km; 122-mm-Haubitze D-30 (2S1 "Gwosdika") – 16 km; 152-mm-2S5 "Giazint-S" (2S3 "Akazia", 2S19 "Msta-S", 2A65 "Msta-B") – 33 km; RSZO 9K51 "Grad" – 21 km; 9K57 "Uragan" – 36 km; 9K58 "Smertsch" – 70 km; RSZO "Tornado-G" – 40 km, RSZO "Tornado-U" – 70 km, RSZO "Tornado-S" – 120 km; taktische Lenkflugkörpersysteme – 120 km.

  • Die Stationierung von schweren Waffen und Kampftechnik in dem Gebiet zwischen den Orten Komsomolskoe, Kumatschewo, Nowoasowsk und Sachanka ist verboten, die OSZE überwacht dieses Verbot.

  • Innerhalb der Sicherheitszone ist die Errichtung neuer Minen- und Sprengstoffbarrieren verboten.

Bereits errichtete Minen- und Sprengstoffbarrieren sind abzubauen.

  • Ab dem Beschluss dieses Memorandums gilt ein Flugverbot für Kampfflugzeuge und ausländische unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) – mit Ausnahme von Drohnen, die die OSZE-Beobachtermission einsetzt – entlang der gesamten Kontaktlinie in der mindestens 30 Kilometer breiten Waffenstillstandszone.

  • Innerhalb von 24 Stunden nach Beschluss des Memorandums muss eine OSZE-Beobachtermission eingesetzt werden, bestehend aus den Beobachtergruppen der Organisation in der Waffenstillstandszone. Es ist ratsam, das oben genannte Gebiet in Sektoren zu unterteilen, deren Anzahl und Grenzen im Laufe der Vorbereitung der Arbeit der OSZE-Beobachtermission vereinbart werden.

  • Alle ausländischen Militärkräfte, alle Kampftechnik sowie alle Kämpfer und Söldner werden aus der Ukraine unter OSZE-Überwachung abgezogen.

Teilnehmer der Trilateralen Kontaktgruppe:

Botschafterin Heidi Tagliavini [Unterschrift]

Zweiter Präsident der Ukraine L. D. Kutschma [Unterschrift]

Botschafter der Russischen Föderation in der Ukraine M. Ju. Surabow [Unterschrift]

A. W. Sachartschenko [Unterschrift]

I. W. Plotnizki [Unterschrift]

Minsk, 19. September 2014

Quelle: Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), Externer Link: http://www.osce.org/home/123806

Fussnoten