Themen Mediathek Shop Lernen Veranstaltungen kurz&knapp Die bpb Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen Mehr Artikel im

Kommentar: Trennlinien in der Ostukraine | Ukraine-Analysen | bpb.de

Ukraine Russlands Krieg gegen die Ukraine und Kriegsverbrechen (03.11.2025) Editorial: Einleitung der Gastherausgeberin Analyse: Kriegsverbrechen vor Gericht: Braucht es ein Sondertribunal für das Verbrechen der Aggression? Analyse: Kriegsverbrechen im Visier der ukrainischen Strafjustiz Analyse: Modernisierung des ukrainischen Strafprozessrechts zum Umgang mit Kriegsverbrechen Kommentar: Hindert die mangelhafte rechtliche Bewältigung sowjetischen Staatsunrechts die Ukraine bei der Aufarbeitung von Kriegsverbrechen? Kommentar: Folter als Methode in Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine Kommentar: Ökozid in der Ukraine: Verbrechen oder Kollateralschaden? Kommentar: Rettungskräfte im Fadenkreuz: Russlands gezielte „Double-Tap“-Angriffe auf Notfalleinsätze Chronik: Hinweis auf die Online-Chronik Persönliches Wohlbefinden und Glück (10.10.2025) Analyse: Das subjektive Wohlbefinden in der Ukraine im Wandel Analyse: Wie der Krieg sich auf Glück und Lebenszufriedenheit in der Ukraine auswirkt Umfragen: Das subjektive Wohlbefinden der ukrainischen Bevölkerung Chronik: Hinweis auf die Online-Chronik Hochschulbildung und Krieg (02.07.2025) Analyse: Von der Revolution zur Resilienz: Die Transformation des ukrainischen Hochschulsektors in Zeiten von Krise und Krieg Analyse: Wissenschaftsfreiheit und Herausforderungen ukrainischer Wissenschaftler:innen in Kriegszeiten Analyse: Von Burnout bis Breakdown: Zur psychischen Gesundheit ukrainischer Wissenschaftler:innen in Kriegszeiten Karte: Beschädigte und zerstörte Universitäten Chronik: Hinweis auf die Online-Chronik Widerstand und Besatzung (12.06.2025) Analyse: Ϊ – Ze Ukrajina! Zum Widerstand in den besetzten Gebieten Analyse: „Eine Schule der Korruption“: Illegale Finanzen in den von Russland besetzten Gebieten Dokumentation: Kurzzusammenfassungen ausgewählter Berichte zur aktuellen Lage in den von Russland besetzten Gebieten Karte: Das von der Russischen Föderation besetzte ukrainische Territorium (Stand: 12.06.2025) Chronik: Hinweis auf die Online-Chronik Lehren aus den Minsker Abkommen (05.06.2025) Analyse: Lehren aus den Minsk-Verhandlungen für die Beilegung des aktuellen Krieges Analyse: Das Minsk-Abkommen von 2015 – zehn Lehren für 2025 Umfragen: Einstellungen der ukrainischen Bevölkerung zu den Minsker Vereinbarungen sowie zu möglichen Friedensverhandlungen Dokumentation: Lesetipps: Lehren aus den Minsker Abkommen Chronik: Hinweis auf die Online-Chronik Wahlen im Krieg? (20.05.2025) Analyse: Hürden und Herausforderungen für Wahlen in der Ukraine Analyse: Warum Wahlen in der Ukraine den Russisch-Ukrainischen Krieg nicht beenden können Dokumentation: Statement of Ukrainian Non-Governmental Organizations on the Impossibility of Holding Democratic Elections without the Sustainable Peace Umfragen: Einstellung der ukrainischen Bevölkerung zu Wahlen im Krieg Chronik: Hinweis auf das Online-Angebot Arbeitsmarkt / Wirtschaftsentwicklung (11.04.2025) Analyse: Der ukrainische Arbeitsmarkt in Kriegszeiten Statistik: Kennzahlen für den Arbeitsmarkt Umfragen: Selbsteinschätzung der materiellen Lage Analyse: Wirtschaftsentwicklung weiterhin durch Krieg gebremst Statistik: Wirtschaftskennziffern Chronik: Hinweis auf die Online-Chronik Rüstungsindustrie (25.03.2025) Analyse: Wovon die ukrainische Rüstungsindustrie lebt und was ihr Wachstum behindert Interview: Die europäischen Staaten müssen die Ärmel hochkrempeln, mit dem Jammern aufhören und ihre Forderungen stellen Dokumentation: US-amerikanische Unterstützung der Ukraine mit Schwerpunkt auf Militärhilfe Kommentar: Europas Rüstungsindustrie im Stresstest: Warum die Unterstützung der Ukraine stockt Dokumentation: Rüstungsindustrie in Europa Dokumentation: Konflikt zwischen Verteidigungsministerium und Rüstungsbeschaffungsbehörde / Korruption in der Rüstungsbeschaffung Chronik: Hinweis auf die Online-Chronik Kriegsgeschehen / Friedensverhandlungen (24.02.2025) Analyse: Das Jahr 2024 aus militärischer Sicht: Von Awdijiwka über Pokrowsk bis Kursk Statistik: Militärische Entwicklung in Grafiken und Zahlen Analyse: Welche Strategie verfolgt der russische Luftkrieg gegen die Ukraine und wie kann man Städte und zivile Infrastruktur besser schützen? Analyse: Verringern die russischen Angriffe auf zivile Ziele die Unterstützung der ukrainischen Bevölkerung für die Fortsetzung des Krieges? Kommentar: Frieden à la Trump? Drei Probleme und zwei Szenarien Kommentar: Ohne Sicherheitsgarantien bedeutet das "Einfrieren des Krieges" ein zweites "München 1938" Kommentar: Die Ukraine und Europa stehen mit dem Rücken zur Wand Kommentar: Stellen die USA und Russland die Ukraine und Europa beim Friedensprozess aufs Abstellgleis? Dokumentation: Rede von Wolodymyr Selenskyj auf der Münchener Sicherheitskonferenz 2025 Dokumentation: Wirklich ein "Diktator ohne Wahlen"? Zur Legitimität und Popularität des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj Lesehinweis: Friedensverhandlungen: Quellen, Stellungnahmen, Lesetipps Chronik: Hinweis auf die Online-Chronik Ende des Gastransits (11.02.2025) Analyse: Das Ende des Gastransits: Was sind die Implikationen? Analyse: Folgen der Beendigung des Gastransports durch die Ukraine für die EU-Länder und Moldau Chronik: Hinweis auf die Online-Chronik Weitere Angebote der bpb Redaktion

Kommentar: Trennlinien in der Ostukraine

Heiko Pleines

/ 5 Minuten zu lesen

Zur Beilegung eines gewaltsamen Konfliktes müssen zuerst die Konfliktparteien getrennt und durch eine neutrale Instanz an der Wiederaufnahme von Gewalt gehindert werden. Dieser Logik folgen auch die in Minsk von der Ukraine, Russland und den Separatisten unter Vermittlung der OSZE geschlossenen Vereinbarungen vom September 2014 (Minsk I) und Februar 2015 (Minsk II).

Herausgeber der Länderanalysen

Die Ukraine-Analysen werden von der Forschungsstelle Osteuropa an der Universität Bremen, der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde e.V., dem Deutschen Polen-Institut, dem Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien, dem Leibniz-Institut für Ost- und Südosteuropaforschung und dem Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien (ZOiS) gGmbH gemeinsam herausgegeben. Die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb veröffentlicht die Analysen als Lizenzausgabe.

Ukrainische Soldaten stehen vor einem Schild der Stadt Artemiwsk in der Oblast Donezk. (© picture-alliance/dpa)

Waffenstillstandslinien: Minsk 1

Minsk 1 legte im ergänzenden Memorandum die aktuelle Frontlinie vom 19. September 2014 (in der Vereinbarung euphemistisch Kontaktlinie genannt) als Waffenstillstandslinie und damit als Trennlinie zwischen den Konfliktparteien fest. Innerhalb von 24 Stunden sollten alle schweren Waffen mindestens 15 km bzw. entsprechend ihrer maximalen Reichweite von der Frontlinie abgezogen werden. Die durch den Rückzug entstehende Pufferzone von 30 km Breite sollte durch die OSZE-Beobachtermission überwacht werden.

Einziger Erfolg von Minsk 1 war neben einem Gefangenenaustausch ein Rückgang der Kampfhandlungen für etwa drei Monate. Der Abzug der schweren Waffen fand nicht statt. Ende Dezember 2014 eskalierte der Konflikt erneut. Im Januar 2015 erklärte der Präsident der Donezker Volksrepublik, dass über einen Waffenstillstand nicht mehr verhandelt werde, und kündigte an, gemeinsamer mit der Luhansker Volksrepublik auf ganzer Linie anzugreifen – bis zu den Grenzen der Region und im Falle einer Bedrohung auch darüber hinaus.

Der Geländegewinn der Separatisten von September 2014 bis Februar 2015 ist auf etwa 500 km2 geschätzt worden (siehe http://graphics.wsj.com/ukraine-rebel-maps/). Bei einer Länge der Frontlinie von etwa 400 km bedeutet dies im Durchschnitt eine Verschiebung der Frontlinie um gut einen Kilometer. De facto rückten die Separatisten jedoch vor allem im Westen an einigen strategisch wichtigen Punkten um Dutzende Kilometer vor, während die Frontlinie an vielen Stellen weitgehend unverändert blieb.

Waffenstillstandslinien: Minsk 2

Minsk 2 sah dann erneut einen Waffenstillstand vor. Definiert wurden jetzt insgesamt drei Trennlinien. Der Abzug der schweren Waffen sollte auf der ukrainischen Seite ausgehend von der aktuellen Frontlinie des 15. Februar 2015 erfolgen und auf der Seite der Separatisten bezogen auf die Waffenstillstandslinie des 19. September 2014 (d. h. von Minsk 1). Im Ergebnis sollte spätestens innerhalb von 14 Tagen (also bis zum 3. März) eine mindestens 50 km breite Pufferzone unter Kontrolle der OSZE entstehen.

Weiter sieht die neue Minsker Vereinbarung vor, dass das ukrainische Parlament innerhalb von 30 Tagen "auf Grundlage der Linie, die im Minsker Memorandum vom 19. September 2014 festgelegt wurde", den Umfang des Separatistengebietes definieren soll, für das eine politische Lösung entwickelt wird. Im Ergebnis sehen damit beide Minsker Vereinbarungen die Waffenstillstandslinie vom September 2014 als zentrale Trennlinie, die das von den Separatisten kontrollierte Gebiet festlegt.

Wenn die neue Vereinbarung von Minsk ernst genommen würde, würden weitere Kämpfe damit keinen Sinn machen, da spätestens ab dem 15. März sowieso die alte Trennlinie vom September 2014 zur neuen Grenze werden würde. Tatsächlich aber haben die Separatisten der Donezker Volksrepublik den Ort Debalzewe nach Beginn des Waffenstillstands mit heftigen Kämpfen erobert und dies damit begründet, dass Debalzewe zu ihrem Gebiet gehöre.

Ein Problem beider Minsker Vereinbarungen ist, dass der Verlauf der Trennlinie nicht fixiert, sondern als bekannt vorausgesetzt wurde, da keine Karten beigefügt wurden. Dementsprechend kann über die Zuordnung umkämpfter Orte gestritten werden und es gibt z. B. eine Reihe von Karten im Internet, die für den Stichtag 19. September 2014 Debalzewe dem Separatistengebiet zuordnen. Die Berichte der OSZE-Beobachtermission vom September 2014, die regelmäßig in Debalzewe vor Ort war, belegen jedoch, dass sich Debalzewe zum Zeitpunkt des damaligen Waffenstillstands nicht unter der Kontrolle der Separatisten befand. Mit seiner Eroberung wollten die Separatisten also wohl, wie die OSZE es formulierte, "neue Fakten" schaffen.

Die Separatisten haben also mit der Eroberung von Debalzewe nicht nur den Waffenstillstand massiv verletzt, sondern demonstriert, dass sie nicht bereit sind, die anstehende Festlegung ihres Einflussgebietes gemäß der Waffenstillstandslinie vom September 2014 zu akzeptieren. In diesem Zusammenhang ist auch eine weitere Trennlinie in der Ostukraine von Bedeutung.

Russische Grenze zum Separatistengebiet

Die offene Grenze zwischen Russland und dem Separatistengebiet ist der einzige Nachschubweg für die Separatisten. Sie erhalten über die Grenze regelmäßig mit von der russischen Regierung organisierten Hilfskonvois Nahrungsmittel und Treibstoff. Bisher haben 15 Konvois nach russischen Angaben insgesamt etwa 20.000 Tonnen Hilfsgüter geliefert. Auch aus anderen Ländern und aus der Ukraine selbst erfolgen Hilfslieferungen in das Separatistengebiet. Die russischen Konvois lassen jedoch weder eine Kontrolle durch die Ukraine oder die OSZE-Beobachtermission zu noch halten sie sich an die Richtlinien für internationale Hilfslieferungen. Zusätzlich überqueren in großer Zahl russische Staatsbürger die Grenze, um auf Seiten der Separatisten zu kämpfen. Die Ukraine und die NATO werfen Russland auch vor, die Separatisten über die Grenze mit Waffen zu versorgen.

Bereits Punkt 4 des Minsker Protokolls vom September 2014 sah vor: "Gewährleistung einer permanent aktiven Überwachung der ukrainisch-russischen Staatsgrenze und ihre Überprüfung von Seiten der OSZE durch die Schaffung einer Sicherheitszone in den grenznahen Gebieten der Ukraine und der RF [Russischen Föderation]."

Wenn die Vorwürfe gegen Russland berechtigt sind, dann würde eine Umsetzung dieses Punktes die Separatisten militärisch schwächen und ihre Bereitschaft zu einem Waffenstillstand erhöhen. Wenn die Vorwürfe gegen Russland unberechtigt sind, dann wäre dies für Russland der einfachste Weg, die immer behauptete Haltlosigkeit der Vorwürfe zu belegen.

Obwohl auch der russische Vertreter das Minsker Protokoll unterschrieben hat, ist die Überwachung der russischen Grenze durch die OSZE auf zwei Grenzübergänge beschränkt worden und damit nur von symbolischer Bedeutung. In Minsk 2 ist die Kontrolle der Grenze zwischen Russland und dem Separatistengebiet dann erst für die Zeit nach dem Abschluss der politischen Lösung des Konfliktes vorgesehen.

Welches Interesse kann Russland daran haben, die Kontrolle der Grenze zum Separatistengebiet bis zu einer politischen Lösung zu verhindern, wenn es nichts zu verbergen hat?

Waffenstillstand?

Die entscheidende Frage ist derzeit, ob ähnlich wie nach Minsk 1 die Kämpfe weitergehen und schrittweise eskalieren, weil die Separatisten den Waffenstillstand nur nutzen, um Kräfte an einzelnen Frontabschnitten zu konzentrieren ohne ukrainische Gegenvorstöße an anderer Stelle fürchten zu müssen, oder ob ein dauerhafter Waffenstillstand gewünscht wird, da weitere Kämpfe für beide Seiten eine zu starke Belastung sind. Letzteres scheint derzeit der Fall zu sein.

Selbst bei einem dauerhaften Waffenstillstand wird die Trennlinie zum Separatistengebiet aber umstritten bleiben, weil z. B. ein Abzug der Separatisten aus Debalzewe wohl nicht ernsthaft zu erwarten ist. Die in Minsk vereinbarte politische Lösung u. a. mit freien und fairen Wahlen im Separatistengebiet und einer Verfassungsreform in der Ukraine ist sehr komplex und verlangt von beiden Seiten viele Kompromisse. Wenn schon der Waffenstillstand gebrochen wird, um Gebiete zu kontrollieren, die im Rahmen der friedlichen Lösung festgelegt werden sollen, dann erscheint eine vollständige Umsetzung der Minsker Vereinbarungen utopisch.

Es ist damit zu erwarten, dass der Konflikt eingefroren wird, da nach Einrichtung der Sicherheitszone Kämpfe (hoffentlich) verhindert werden können, die in den Minsker Vereinbarungen vorgesehene politische Lösung aber nicht erreicht werden kann.

Lesetipp

Minsk 1, bestehend aus Protokoll und Memorandum, ist in den Interner Link: Ukraine-Analysen Nr. 136 (S. 7) und Interner Link: Ukraine-Analyse Nr. 137 (S. 30) veröffentlicht, Minsk 2 in der vorliegenden Ukraine-Analyse.

Nachtrag

Die ukrainische Zeitschrift Zerkalo Nedeli hat eine unveröffentlichte Anlage zum Minsk 1 Memorandum präsentiert, die den Verlauf der Trennlinie zum Separatistengebiet durch die Aufzählung von Orten mit ihren geographischen Koordinaten festlegt. Debalzewo gehört gemäß dieser Anlage nicht zum Separatistengebiet. Die Dokumentation ist in russischer Sprache im Internet verfügbar unter:
Externer Link: http://zn.ua/UKRAINE/pismo-putina-poroshenko-polnyy-tekst-i-putinskaya-karta-linii-razgranicheniya-164964_.html

Fussnoten

Prof. Dr. Heiko Pleines leitet die Abteilung Politik und Wirtschaft der Forschungsstelle Osteuropa an der Universität Bremen. Er ist am EU-geförderten Graduiertennetzwerk "Post-Soviet Tensions" beteiligt.