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Who is who?! – Bürgerhaushalt & Verwandte im Überblick

Redaktion Netzwerk Bürgerhaushalt - Susanne Wolkenhauer

/ 5 Minuten zu lesen

Bürgerhaushalt, Beteiligungshaushalt, Stadtteilfonds, Bürgerbudget – ist das alles dasselbe? Nein, da gibt es durchaus Unterschiede. Eine kleine Begriffserklärung, Anmerkungen und Ergänzungen gern erwünscht!

(© Mathieu Stern on Unsplash)

Bürgerhaushalt, Beteiligungshaushalt, Stadtteilfonds, Bürgerbudget – ist das alles dasselbe? Nein, da gibt es durchaus Unterschiede: Um welchem regionalen Bereich geht es? Wer stimmt über eingereichte Vorschläge ab und wer setzt sie um? Oder woher kommt das Geld, aus dem kommunalen Haushalt oder anderen Fördertöpfen?

Das sind nur einige der Varianten, die sich hinter den verschiedenen Begriffen verbergen. Wir stellen Ihnen deswegen einige geläufige Formate, bei denen Bürgerinnen über die Verwendung von Mitteln (mit-)entscheiden, kurz vor – und sind jederzeit offen für Anmerkungen und Ergänzungen, E-Mail Link: melden Sie sich einfach per Mail bei uns!

Bürgerhaushalt

Ein Bürgerhaushalt ist ein Instrument der Bürgerbeteiligung bei Fragen rund um die Verwendung von öffentlichen Geldern. Die Bevölkerung wird dabei aktiv in die Planung von öffentlichen Ausgaben und Einnahmen einbezogen. Dieser beteiligungsorientierte Ansatz unterscheidet sich grundlegend vom traditionellen Modell "Verwaltung plant, Politik entscheidet".

Immer mehr Städte und Gemeinden führen Beteiligungsverfahren zum kommunalen Haushalt ein. Sie geben damit den Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit, ihre Ideen einzubringen und zu diskutieren, wofür die Stadt ihre Gelder ausgeben soll. Auf Landes- oder Bundesebene gibt es in Deutschland bisher keinen Bürgerhaushalt.

Die Kernphasen jedes Bürgerhaushaltes sind:

  1. Information | Die Einwohner werden durch Öffentlichkeitsarbeit über den Haushalt informiert und für den Bürgerhaushalt mobilisiert.

  2. Beteiligung | Bürgerinnen und Bürger können ihre eigenen Ideen und Prioritäten einbringen, ob nun als „Berater“, indem sie ihre Vorschläge an Politik und Verwaltung adressieren, oder als „Entscheider“ über ein konkretes Budget. Zentrales Element neben der Einbringung von eigenen Ideen ist der öffentliche Diskurs, zum Beispiel bei Versammlungen oder übers Internet.

  3. Rechenschaft | Die Verfahrensorganisatoren geben Auskunft über die Ergebnisse der Beteiligungsphase. Es wird kommuniziert und begründet, welche Ideen der Bürger umgesetzt oder nicht umgesetzt wurden.

Es gibt Interner Link: unterschiedliche Ansätze von Bürgerhaushalten. Mehr zum Begriff „Bürgerhaushalt“ und seiner Abgrenzung zu anderen Verfahren lesen Sie in Carsten Herzbergs Beitrag "Geschichte und Definition von Bürgerhaushalten" - oder Sie stöbern in unseren Interner Link: Fragen und Antworten zum Bürgerhaushalt.

  • Beispiele aus den Kommunen finden Sie in den News, Tipps und Materialien zu Bürgerhaushalten im Interner Link: Sevice-Teil. Oder probieren Sie doch mal Ihre Stadt und das Stichwort Bürgerhaushalt per Suchmaschine ...

Beteiligungshaushalt

Der Begriff "Beteiligungshaushalt" ist nicht mit einem (für Deutschland) offiziellen Verfahren hinterlegt, sondern dient quasi als inoffizieller Sammelbegriff: Teils findet er sich als Synonym für Bürgerhaushalte, dann mal wieder für Bürgerbudgets. Bei Beteiligungshaushalten lohnt es also, genauer nachzulesen: Geht es um Mitbestimmung über den Gesamthaushalt einer Kommune? Das spräche für einen Bürgerhaushalt. Wird eine gewissen Summe festgesetzt, die verteilt werden kann? Dann dreht es sich wohl um ein Bürgerbudget.

Geläufig ist der Begriff jedoch als relativ wörtliche Übersetzung des international verwendeten "Participatory Budgeting", s.u.

Bürgerbudget

Das Bürgerbudget ist eine gesamtstädtische bzw. flächendeckende Projektförderrichtlinie für die Bürger:innen. Die Entscheidung darüber, welche der eingereichten Bürgerprojekte aus dem jährlich vom Stadt- bzw. Gemeinderat zur Verfügung gestellten Budget gefördert und damit umgesetzt werden, treffen die Bürger:innen im Rahmen einer öffentlichen Abstimmung.

Ein Bürgerbudget besteht idealtypisch aus sieben Arbeitsphasen:

  1. Beschluss: Der Gemeinde- bzw. Stadtrat beschließt die Umsetzung des Bürgerbudgets und die Höhe des jährlich zur Verfügung stehenden Budgets.

  2. Information: Die Bürger:innen werden über die Kriterien und Abläufe des Bürgerbudgets breit informiert.

  3. Einreichung: Die Bürger:innen reichen ihre Projektideen bei der Verwaltung ein.

  4. Überprüfung: Die Verwaltung prüft über eine fachliche Stellungnahme die eingereichten Projektvorschläge u. a. hinsichtlich Zuständigkeit, Kosten und Umsetzbarkeit.

  5. Abstimmung: Die Bürger:innen stimmen im Rahmen einer öffentlichen Abstimmung über die eingereichten und gültigen Projektideen ab.

  6. Umsetzung: Die Bürger:innen setzen die ausgewählten Projekte allein oder zusammen mit der Verwaltung um.

  7. Rechenlegung: Die Verwaltung und die Bürger:innen informieren über die Mittelverwendung und die Projektergebnisse.

Hier erfahren Sie Externer Link: mehr zum Bürgerbudget.

  • Lars Stepniak im Interview zum "Exportschlager Bürgerbudget" aus Eberswalde

  • Aus den Kommunen gibt es viele Beispiele - es ist schwierig, da etwas auszuwählen. Bitte versuchen Sie doch mal Ihre Stadt und das Stichwort Bürgerbudget per Suchmaschine!

Fonds: Stadtteilfonds/Quartiersfonds/Kiezfonds

Allgemein gelten alle Fördermöglichkeiten, die als „Fonds“ bezeichnet werden, in einem geografisch genau umrissenen Gebiet, das nach bestimmten Kriterien ausgewählt wird (z.B. beim Programm Soziale Stadt oder bei Stadtumbau- oder Städtebau-Gebieten). Die Mittel stammen meist nicht aus dem kommunalen Haushalt, sondern von ihm unabhängig aus externen Förderprogrammen mit unterschiedlichen Schwerpunkten – Programme des Bundeslandes, des Bundes oder auch Bund und/oder Land ergänzt durch EU-Anteile.

Trotzdem finden sich unter „Stadtteilfonds“ auch kommunale Varianten wie z.B. ein Pro-Kopf-Betrag durch die Kommune, aufgestockt durch privates Sponsoring.

Gemein ist den Fonds, dass in der Regel ein Beirat oder eine Jury vorrangig aus Anwohner:innen über eingereichte Ideen entscheidet. Diese Jury tritt meist mehrmals im Jahr zusammen, so dass die Entscheidung über Projektmittel und damit auch ihre Umsetzung über den Jahresverlauf gestreckt verläuft. Die Umsetzung befürworteter Anträge liegt in der Regel in der Hand des/der Antragstellenden. Welche weiteren Bestimmungen es gibt, wie hoch die maximale Fördersumme für Projektideen ist und wie das Verfahren dann weiter läuft, ist je nach Förderprogramm unterschiedlich.

Offener oder transparenter Haushalt / Transparenzhaushalt

„Offene“ oder „transparente“ Haushalte – manchmal auch als „Transparenzhaushalte“ bezeichnet - dienen der Information, nicht primär der Mitbestimmung. Von einem offenen oder transparenten Haushalt spricht man, wenn Haushaltsdaten öffentlich zugänglich gemacht werden; nicht nur als oft mehrere hundert Seiten starkes Papier, sondern auch leicht verständlich und gut aufbereitet, z.B. als grafische/interaktive Online-Darstellung. Transparenzhaushalte gibt es auf kommunaler Ebene ebenso wie auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene.

PB – Participatory Budgeting

„Participatory Budgeting“, kurz: PB ist die international verwendete Bezeichnung für die Beteiligung von Bürger:innen an öffentlichen Haushalten. Übersetzen könnte man PB in etwa mit „Beteiligungshaushalt“, ohne damit eine der in Deutschland gebräuchlichen Formen zu meinen.

Unter PB versammeln sich alle möglichen Formen und Umsetzungswege von Beteiligungshaushalten – ebenso unterschiedlich wie die jeweilige Ausganslage in den Ländern und deren Städten und Kommunen rund um den Globus. Teils ist die Beteiligung der Bürger:innen sogar per Gesetz festgelegt (z.B. in Polen, Portugal, der Dominikanische Republik oder in Schottland und Ecuador). Einige internationale Beispiele von Deutschland über Island und Brasilien bis nach China finden Sie im Interner Link: Participatory Budgeting (PB) Blueprint Guidebook, einen globalen Überblick über PB weltweit bietet der Participatory Budgeting World Atlas (hier zur neuesten Externer Link: Ausgabe 2020/2021 als Download, hier finden Sie den grafisch aufbereiteten Externer Link: Überblick 2019 online).

Fussnoten

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