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Die Bedeutung von Energiepreisen für Wohnhaushalte | Energiepolitik | bpb.de

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Die Bedeutung von Energiepreisen für Wohnhaushalte

Björn Egner Max-Christopher Krapp

/ 10 Minuten zu lesen

Steigende Energiepreise stellen für viele Haushalte eine Herausforderung dar. Die Betroffenheit ist jedoch unterschiedlich, da soziale Sicherungssysteme die Haushalte recht unterschiedlich entlasten.

Die steigenden Energiepreise belasten viele Privathaushalte, allerdings sind diese unterschiedlich stark betroffen. (© picture-alliance, CHROMORANGE | Gerd Harder)

In den letzten Jahren standen die Energiepreise für die Endverbraucher häufig im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte. Ein wesentlicher Grund sind starke Veränderungen bei den Energiepreisen durch die Veränderung der internationalen Lage. So haben Interner Link: Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine und die darauf folgenden EU-Wirtschaftssanktionen dazu geführt, dass ein Teil der für die Energieversorgung notwendigen Importe fossiler Brennstoffe (Erdöl, Gas) nicht mehr aus Russland erfolgen kann. Dadurch hat sich die Versorgung mit diesen Gütern verteuert. Hinzu kommt der seit dem 28. Februar 2026 laufende Krieg zwischen den USA, Israel und dem Iran. Dieser hat unter anderem die Blockade von Schifffahrtswegen zur Folge, auf welchen üblicherweise große Mengen an Rohöl transportiert werden. Zudem wurden im Krieg Förderanlagen für Erdgas beschädigt, bzw. laufen diese nur noch eingeschränkt. Aber nicht nur die internationale Lage, sondern auch innenpolitische Veränderungen haben Einfluss auf die Energiepreise. Besonders deutlich wird das durch den Umbau der Energiesysteme im Zuge der Klimapolitik und damit einhergehenden Gesetzen und Regulierungen (Interner Link: zur Debatte um das „Heizungsgesetz“).

Laut Statistischem Bundesamt verursachten private Haushalte im Jahr 2023 circa ein Drittel des Primärenergieverbrauchs in Deutschland (destatis 2025a). Sie verbrauchten damit mehr als die industriellen Abnehmer (AG Energiebilanzen 2025). Die Privathaushalte sind deshalb auch in der Klimabilanz Deutschlands prominent vertreten; im Jahr 2023 waren sie verantwortlich für ca. 19 Prozent der Treibhausgasemissionen (destatis 2025b).

Die Energiekosten sind ein wichtiges Element der privaten Wohnkosten. Dieser Artikel behandelt deshalb die folgenden Fragen:

  1. Was genau sind Energiekosten im Haushalt und wo treten diese auf?

  2. Wie haben sich die Energiekosten im Bereich des Wohnens entwickelt?

  3. Welche Probleme treten bei der Finanzierung von Energiekosten im Haushalt auf und wie hängen diese mit der sozialen Absicherung zusammen?

Von diesem Artikel sind ausschließlich die Energiekosten erfasst, die direkt mit dem Wohnen verknüpft sind. Deshalb werden z.B. die Kosten der Mobilität (etwa die Wege der Haushaltsmitglieder zur Arbeit, zur Schule, zum Urlaubsziel usw.) hier nicht berücksichtigt.

Energieverbräuche und -kosten im Haushalt

Energiekosten laufen in privaten Haushalten für verschiedene Zwecke auf. Die größten Anteile entfallen auf die Heizung des Wohnraums (68,4 Prozent) sowie die Bereitung von Warmwasser (15,7 Prozent) und machen zusammen ca. 84 Prozent des Energieverbrauchs deutscher Privathaushalten aus (destatis 2023). Jenseits von Heizung und Warmwasserbereitung werden 16 Prozent des Energieverbrauchs für Haushaltsstrom verbraucht. Diese verteilen sich relativ gleichmäßig auf Elektrogeräte wie Kühlschränke, Fernseher, Computer usw. (8,5 Prozent) sowie Geräte, die die Energie im Wesentlichen nutzen, um Wärme zu erzeugen, z.B. Elektroherde, Wasch- und Spülmaschinen (5,9 Prozent). Die Beleuchtung macht nur einen verschwindend kleinen Anteil der Energienutzung in privaten Haushalten aus (1,5 Prozent) (ebd.).

Der gesamte Energieverbrauch privater Haushalte in Deutschland fiel ab dem Jahr 2000 (768 Terrawattstunde (TWh)) ab und erreichte im Jahr 2012 mit 657 TWh seinen Tiefpunkt (destatis 2023). Seitdem ist er wieder gestiegen; im Jahr 2021 erreichte er wieder 731 TWh und war damit fast wieder so hoch wie Anfang der 2000er Jahre. Allerdings haben sich die Anteile innerhalb des Energieverbrauchs verschoben. So wird inzwischen weniger Energie für Raumwärme benötigt (77 Prozent in 2000, 68 Prozent in 2021), während die Energie für die Bereitstellung von Warmwasser gestiegen ist (von zehn auf 16 Prozent). Aufgrund der besonderen Bedeutung des Heizens, konzentriert sich die folgende Darstellung auf dessen zentrale Faktoren, der Heizsysteme und Energieträger.

Heizungssysteme

In Deutschland werden Heizungssysteme überwiegend gebäudeweise betrieben. Die letzte Gebäude- und Wohnungszählung (destatis 2022b) ergab, dass fast drei Viertel aller Wohnungen von einer zentralen Heizungsanlage im Gebäude mit Wärme versorgt werden (vgl. Abbildung). Auch Wärmepumpen gelten als Zentralheizungen, da sie aus einer zentralen Einheit bestehen, die die Wärme für das gesamte Gebäude bereitstellen. Es gibt aber auch andere Heiztechniken, wie beispielsweise Fernwärme und Blockheizungen auf Stadtteilebene, bei denen die Heizungsanlage nicht im Gebäude ist. In älteren Mehrfamilienhäusern bestehen noch dezentralisierte Heizungssysteme, dazu zählen Etagenheizungen und Einzelöfen. Etwa jede 200. Wohnung ist überhaupt nicht beheizt.

Die Energieträger der Heizungssysteme basieren mehrheitlich auf fossilen Energien. Laut der letzten Gebäude- und Wohnungszählung (destatis 2022a) dominieren Gas (55,9 Prozent) und Heizöl (18,8 Prozent), gefolgt von Holz (4,1 Prozent), regenerativen Energien wie Solar- und Geothermie inklusive Wärmepumpen (2,7 Prozent) sowie klassischen Stromheizungen (2,6 Prozent). Weitere Energieträger wie Kohle (0,2 Prozent) und Biomasse (0,1 Prozent) spielen fast keine Rolle. Hinter den per Fernwärme beheizten Wohnungen (15,1 Prozent), stehen unterschiedliche Energieträger, die hier nicht weiter differenziert werden.

Energieträger

Die Anteile der Energieträger an der gesamten verbrauchten Heizenergie haben sich in den letzten zwei Jahrzehnten deutlich geändert. Die Bedeutung von Heizöl und Kohle gingen deutlich zurück (zusammen von 38,3 Prozent auf 20,6 Prozent), während die Anteile von Gas und Fernwärme jeweils anstiegen (siehe Abbildung). Hervorzuheben ist das starke Wachstum der erneuerbaren Energien. 2021 wurde fast ein Fünftel der für die Heizung verbrauchten Energie regenerativ bereitgestellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Heizungssysteme i.d.R. in den Wohngebäuden verbaut und üblicherweise auf einen Energieträger festgelegt sind. Dies bedeutet, dass sich die Verteilung auf die Energieträger nur langsam ändern kann, da Heizungssysteme Investitionen in die Gebäude darstellen, die die Eigentümerinnen und Eigentümer tragen müssen.

Wenn also die Eigentümerinnen und Eigentümer eines Gebäudes beispielsweise eine neue Gasheizung einbauen lassen, ist es wahrscheinlich, dass das Gebäude lange Zeit auf das Heizen mit Gas festgelegt ist, weil die Umbau- und Investitionskosten hoch sind. Aufgrund der hohen Kosten ändert sich deshalb der Bestand an Systemen nur langsam. Die Festlegung eines Heizungssystems auf einen bestimmten Energieträger kann sich allerdings als problematisch herausstellen, wenn der gewünschte Energieträger aufgrund der Marktlage nur sehr teuer zu haben ist. So können z.B. Engpässe bei der Gas- oder Ölversorgung aufgrund von Kriegen entstehen (s.o.), die die Preise nach oben treiben. Deshalb wird die Diskussion über die Heizungssysteme im politischen Raum häufig gemeinsam mit dem Begriff der Energiesouveränität verbunden.

Eine weitere Motivation für den Umbau von Heizungssystemen ist die Reduktion klimaschädlicher Gase durch die Verwendung fossiler Brennstoffe. Durch Regularien zu erlaubten Heizungsstandards und durch Förderung bestimmter Heizsysteme versucht die Politik, auf entsprechende Investitionsentscheidungen der Haushalte einzuwirken.

Energiepreise

Hinsichtlich der Energiepreisentwicklung sind unvorhergesehene, internationale Entwicklungen von besonderer Bedeutung. Jüngst haben sich die Energiepreise durch den Ende Februar 2026 beginnenden Iran-Krieg schlagartig erhöht. Zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Artikels sind diese Entwicklungen noch nicht in den aktuellen Statistiken ersichtlich. Zuvor hatten sich die Durchschnittspreise für Erdgas ohne Steuern, Abgaben und Umlagen schon mit Beginn des Angriffs Russlands auf die Ukraine etwa verdoppelt. In den letzten Halbjahren sind leichte Rückgänge zu verzeichnen. Das Niveau ist jedoch noch immer vergleichsweise hoch.

Die Preise für Heizöl unterlagen im Zeitraum von 2015 bis 2022 den üblichen Marktschwankungen, die durch sich ändernde Nachfrage, saisonale Effekte usw. verursacht wurden. Im März 2022 war mit Kriegsbeginn jedoch ein rasanter Anstieg zu verzeichnen. Im Jahr 2023 war zwar wieder ein deutlicher Rückgang der Preise für Heizöl zu verzeichnen, sie liegen jedoch substanziell über dem Niveau vor 2022. Hinsichtlich der Durchschnittspreise für Strom ohne Steuern, Abgaben und Umlagen für Haushalte mit einem mittleren Verbrauch (2.500 bis unter 5.000 KWh) ist vom 1. Halbjahr 2022 zum 1. Halbjahr 2023 eine enorme Steigerung von ca. 19 Cent pro KWh auf ca. 30 Cent zu verzeichnen. Der Strompreis ging im Weiteren zwar etwas zurück, bleibt jedoch auf einem sehr hohen Niveau.

Neben diesen unvorhergesehenen Entwicklungen der Energiepreise sind gewisse Verteuerungen jedoch auch vorhersehbar. So führte die CO2-Besteuerung in Deutschland, die im Jahr 2021 eingeführt wurde und bei der der CO2-Preis politisch festgelegt wird, noch zu einer moderaten Erhöhung. Mit Einführung des EU-Emissionshandels im Jahr 2027 (ETS 2) ist mit einem deutlichen Preisanstieg für fossile Energieträger zu rechnen. Letztlich sind also unterschiedliche Energiepreisanstiege zu beobachten und zukünftig zu erwarten, die nicht durch die durchschnittliche Einkommensentwicklung aufgefangen werden.

Probleme bei der Finanzierung von Energiekosten im Haushalt

Die Entwicklung der Energiekosten stellt für viele Haushalte eine Herausforderung dar. Insbesondere durch die sozialen Sicherungssysteme sollen Finanzierungsschwierigkeiten bei besonders betroffenen Haushalten gelöst werden.

Grundsicherungsleistungen

Haushalte in Deutschland, die über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen, haben Anspruch auf Grundsicherungsleistungen. Hiervon profitieren also vor allem Haushalte mit arbeitslosen Personen oder sogenannten Aufstockern (das Einkommen reicht für den Lebensunterhalt nicht aus und wird mit Grundsicherungsleistungen aufgestockt) sowie Haushalte, bei denen die Alterssicherung (Rente, Pension) nicht für den Lebensunterhalt reicht. Durch die Grundsicherungsleistungen werden neben den Kosten für die Wohnung (Miete und kalte Betriebskosten) auch Heizkosten übernommen. Üblicherweise werden sämtliche Heizkosten durch Jobcenter oder Sozialamt übernommen, sofern keine extrem hohen Heizkosten anfallen. Die Rechtsprechung hat als Nichtprüfgrenze das 90. Perzentil der Heizkosten gemäß Heizkostenspiegel von co2online.de etabliert (vgl. auch Malottki et al. 2017). Das heißt, dass üblicherweise nur die Heizkosten von Haushalten überprüft werden, die im Bereich der obersten 10 Prozent der Heizkostenverteilung liegen. Liegen die Heizkosten eines Haushalts im Grundsicherungsbezug unter der 90-Perzentil-Grenze, entstehen in der Regel keine Probleme. Steigen die Kosten für das Heizen, werden auch höhere Kosten durch die Ämter übernommen.

Die Kosten für den Haushaltsstrom sind aus den sogenannten Regelbedarfen (je Haushaltsgröße festgelegte Geldbeträge) zu begleichen. Die Höhe der Regelbedarfe, die das Existenzminimum sichern sollen, sind regelmäßig Gegenstand von sozialpolitischen Debatten im Bundestag. Dabei geht es um die Frage, ob die Kostenbeträge, die für ein menschenwürdiges Leben anfallen, adäquat berechnet sind. Denn während die Kosten für Unterkunft und Heizen in tatsächlicher Höhe übernommen werden, gibt es für die Haushaltsstromkosten wie auch für andere Bestandteile des Regelbedarfs (Kosten für Verpflegung, Kleidung, Mobilität usw.) eine Gesamtpauschale. Wenn die berechnete Gesamtpauschale zu knapp bemessen ist, müssen zur Begleichung der Haushaltsstromkosten bei anderen Ausgabenbereichen Kosten durch die leistungsbeziehenden Haushalte eingespart werden. Und wenn die Kosten im Allgemeinen und die Energiekosten im Speziellen stark ansteigen, während die Regelbedarfe dies nicht in entsprechender Höhe oder nur deutlich zeitversetzt berücksichtigen, kann es zu problematischen Versorgungsschwierigkeiten kommen. Zusätzlich ist zu beachten, dass es Haushalte gibt, die etwa aus Scham keine Grundsicherungsleistungen beantragen (sogenannte verschämte oder versteckte Armut) und in existenzbedrohende Situationen wie etwa Wohnungslosigkeit geraten können.

Wohngeld

Haushalte, die aufgrund ihres Einkommens keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben, können Wohngeld als Zuschuss zu den Wohnkosten beantragen. Mit Blick auf steigende Energiekosten ergeben sich jedoch zwei Probleme: Zum einen werden bei der Wohngeldberechnung nicht die tatsächlichen Energieverbräuche bzw. -kosten berücksichtigt, sondern eine gestaffelte Heizkostenpauschale berechnet. Diese richtet sich nach der Personenanzahl im Haushalt So kann es sein, dass das Wohngeld trotz der Pauschale die Heizkosten nicht adäquat abdeckt. Dies liegt auch daran, dass Haushalte mit niedrigem Einkommen häufig in älteren Gebäuden wohnen, die aufgrund ihrer baulichen Gegebenheiten und Heiztechnik hohe Energieverbräuche und damit auch höhere Kosten hervorrufen (Römer/Salzgeber 2022).

Heizkostenzuschuss

Das Problem der Pauschalen gilt ebenfalls für die Heizkostenzuschüsse, die in den Jahren 2022 und 2023 einmalig gezahlt wurden. Im Jahr 2022 betrug der Heizkostenzuschuss für Wohngeld-Empfänger 270 € bei einer Person. Studierende mit BAföG und Azubis mit Ausbildungshilfe/ Ausbildungsgeld sowie Aufstiegsgeförderte erhielten 230 €. Im Jahr 2023 waren es bei einer Person 415 € bzw. 345 €. Zum anderen ist es problematisch, dass die Unterstützungsleistung Wohngeld relativ unbekannt ist bzw. nur verhältnismäßig wenige Haushalte, die einen Anspruch auf einen Zuschuss hätten, tatsächlich Wohngeld beantragen.

Gas- und Wärmepreisbremse

Schließlich sind noch die Gruppen in den Fokus zu rücken, die zwar aufgrund der Einkommenshöhe keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen oder Wohngeld haben, aber dennoch nur über niedrige oder mittlere Einkommen verfügen und durch Energiekostensteigerungen spürbare Mehrbelastungen erfahren. Sofern keine sozialpolitischen Instrumente zur Abfederung der Kosten greifen, können Haushalte substanzielle Wohlstandsverluste erfahren. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2022 in Reaktion auf den Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine und die damit einhergehenden Energiepreisanstiege die Gas- und Wärmepreisbremse beschlossen. Die Energiepreisbremsen kamen grundsätzlich allen Haushalten zugute, sodass auch mittlere und höhere Einkommensschichten davon profitierten. Neben Unternehmen und Industrie wurde auch für Privathaushalte der Preis für ein am vorherigen Verbrauch orientiertes Energie- bzw. Wärmekontingent gedeckelt (Erdgas bei 12 ct/kWh, Wärme bei 9,5 ct/kWh). Folglich mussten nur für über das Kontingent gehende Verbräuche ggf. höhere Preise gezahlt werden. Diese Energiepreisbremsen sind mit wieder sinkenden Energiepreisen zum Jahresende 2023 ausgelaufen.

Zugang zu Energie

Unabhängig von den zuvor unterschiedenen Gruppen zeigen sich Zahlungsprobleme besonders deutlich, wenn Energieversorger wegen ausbleibender Zahlungen die Energiezugänge für einzelne Haushalte sperren. So ist Statistiken der Bundesnetzagentur zu entnehmen, dass im Monat September über 25.000 Haushalten der Stromzugang und über 3.000 Haushalten der Gaszugang gesperrt wurde.

Auch wenn es noch zu keiner Sperrung kommt, sondern hohe Energiekosten durch Einsparungen in anderen Lebensbereichen kompensiert oder Wohnungen nicht ausreichend geheizt werden, kann dies als Energiearmut verstanden werden. Eine etablierte Definition von Energiearmut gibt es in Deutschland aktuell jedoch nicht, auch wenn auf EU-Ebene bereits Mittel für Maßnahmen gegen Energiearmut zur Verfügung gestellt werden. So können Mitgliedsstaaten auf Grundlage ihrer aktualisierten nationalen Energie- und Klimapläne Mittel aus dem Klima-Sozialfonds Fördermittel erhalten, um u.a. aufgrund von Energiearmut schutzbedürftiger Haushalte zu unterstützen und Investitionen zugunsten einer besseren Energieeffizienz zu fördern (vgl. Empfehlung 2023/2407 der EU-Kommission vom 20.10.2023 zu Energiearmut).

Fazit

Energiepreise stellen eine große Bedeutung für Haushalte dar, da sich etwa durch internationale Krisen ausgelöste Schwankungen auf den Energiemärkten mehr oder weniger direkt in den individuellen Energiekosten widerspiegeln. Die Lasten sind allerdings unterschiedlich verteilt, bedingt durch die bestehenden Heizungssysteme, die i.d.R. auf bestimmte Energieträger angewiesen sind. Hierdurch kann es zu stark unterschiedlichen Belastungen kommen. Wie erläutert wurde, sind unterschiedliche Einkommensgruppen durch den Sozialstaat unterschiedlich stark gegen hohe Energiepreise abgesichert. Hinsichtlich der Heizkosten ist die Absicherung von Haushalten knapp über der Grundsicherung, die keine Sozialleistungen beziehen, ein nach wie vor bedeutendes Problem.

Björn Egner ist außerplanmäßiger Professor am Institut für Politikwissenschaft der Technischen Universität Darmstadt. Seine Forschungsschwerpunkte sind die Politikfeldanalyse (national und lokal vergleichende Policy-Analyse, insbesondere Wohnungspolitik), Lokale Politikforschung sowie die vergleichende Analyse politischer Systeme.

Max-Christopher Krapp ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut Wohnen und Umwelt, Darmstadt. Er befasst sich mit Wohnungsmarktanalysen und Instrumenten der Wohnungspolitik mit besonderem Schwerpunkt auf der sozialen Absicherung des Wohnens.