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Tipps – So können Anbieter Verletzungen vorbeugen

Autorenteam iRights.Lab

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Sobald Nutzer sich auf einer Internetseite aktiv beteiligen können, besteht die Gefahr, dass Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Die Betreiber der Seite können nicht nur verpflichtet werden, diese Verletzungen wieder zu entfernen, ihr Angebot nimmt dadurch auch mitunter erheblichen Schaden. Es bieten sich zahlreiche Optionen an, um Verletzungen zumindest vorzubeugen.

Persönlichkeitsrechte - Illustration - Prävention (infografiker.com) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

1. Registrierungspflicht

Müssen Nutzer sich zuerst anmelden, ist es später leichter, Verletzungen zurückzuverfolgen, gegebenenfalls zur Anzeige zu bringen und bestimmte Nutzerinnen zu sperren. Die Anmeldepflicht kann unterschiedlich ausgestaltet sein. Auf vielen Seiten muss man sich zuerst registrieren und dazu neben seiner E-Mail-Adresse und dem gewünschten Benutzernamen je nach Anforderung weitere persönliche Informationen angeben, zum Beispiel den echten Namen (auch Klarnamen genannt) oder den Wohnort. Ob eine sogenannte Klarnamenpflicht besteht, ist umstritten. Das Externer Link: Telemediengesetz sichert den Nutzern von Telemedien grundsätzlich das Recht auf anonyme Nutzung zu. Facebook hat jüngst vor dem Externer Link: Hanseatischen Oberverwaltungsgericht eine Auseinandersetzung um die Klarnamenpflicht gegen den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewonnen – hier wurde allerdings nicht in der Sache entschieden, sondern (erneut) festgestellt, dass Facebook sich nicht an das deutsche Recht zu halten habe. Alternativ kann man seinen Nutzern anbieten, sich mit ihrem Skype-, Facebook- oder einem anderem Social Media-Account anzumelden. Das ist für viele eine sehr komfortable Lösung. Gleichzeitig ermöglicht es, im Falle einer Verletzung an zusätzliche Informationen zu gelangen. Aus Sich des Datenschutzes ist das Angebot einer pseudonymisierten Nutzungsmöglichkeit begrüßenswert (im Zweifel zumindest in Verbindung mit der Verifizierung gegenüber dem Anbieter).

2. Verifizierung

Zusätzlich kann den registrierten Nutzern ermöglicht werden, ihre Identität zu bestätigen. Der Kurznachrichtendienst Twitter beispielsweise bietet diese Funktion bestimmten Nutzern an. Sie müssen dazu unter anderem eine verifizierte Telefonnummer einreichen und eine ebensolche E-Mail-Adresse. Auf diese Weise kann ein Identitätsdiebstahl durch sogenannte Fake-Profile effektiv verhindert werden. Die sogenannte "Impersonation" (Nachahmung) ist insbesondere für prominente Nutzer mit einer erheblichen Anzahl von Followern ein häufiges Ärgernis und kann schwere Imageschäden verursachen, wenn Dritte unter dem Namen der prominenten Person Inhalte posten, die sich auf ihr Ansehen negativ auswirken. Rechtlich kann gegen diese sogenannte Namensanmaßung auf Basis des Namensrechts aus Externer Link: Paragraf 12 Bürgerliches Gesetzbuch vorgegangen werden, das ein weiteres besonderes persönliches Namensrecht ist. Bei Gleichnamigkeit gilt grundsätzlich das Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" – ist ein Namensinhaber jedoch überragend öffentlich bekannt, kann eine Interessenabwägung insbesondere bei Domainstreitigkeiten dazu führen, dass der derjenige, der Domainnamen beziehungsweise den Account zuerst erwarb, ihn dennoch abgeben muss.

3. Vorabkontrolle

Ein weiteres sehr wirksames Mittel ist es, sämtliche Aktionen und Inhalte der Nutzer zu überprüfen, bevor sie für alle sichtbar gemacht werden. Das bietet sich vor allem für Kommentare unter Beiträgen an. Hier reicht meist ein kurzer Blick, um die Spreu vom Weizen zu trennen. Man kann sich die Arbeit damit auch erleichtern, wenn man Kommentare nur zu bestimmten Uhrzeiten erlaubt, etwa nur von 8 bis 22 Uhr.

Eine solche Vorabkontrolle kann allerdings die Attraktivität des Angebots beeinträchtigen. Außerdem bietet sich dieses Vorgehen nur bei gering frequentierten Seiten an, wie etwa einem privaten Blog, denn mit steigender Nutzerzahl nimmt auch der Aufwand schnell zu. Eine Filtersoftware kann einen dabei entlasten. Andererseits entgehen den Algorithmen manche Verletzungen oder sie sperren völlig unproblematische Kommentare. Dennoch kann es hilfreich sein, mittels der Software zumindest den Gebrauch bestimmter Schimpfwörter zu unterbinden. Bei stärker besuchten Seiten sollte man Moderatoren beschäftigen, die selbstständig nach Verletzungen suchen und auf Hinweise anderer Nutzer reagieren können.

Eine rechtliche Pflicht zur Vorabkontrolle besteht in aller Regel jedoch nicht. Sofern der Plattformbetreiber sich Inhalte nicht zu eigen macht oder das Forum thematisch nicht bereits auf Rechtsverletzungen offensichtlich angelegt ist ("Hass-Foren"), gilt hier weiterhin das bereits erwähnte "take notice, take down"-Verfahren. Dieses wird auch angewendet, wenn die Betreiber verpflichtet wurden, nach Rechtsverletzungen zu suchen, die in der Vergangenheit begangen wurden oder dafür zu sorgen, dass solche ähnliche zukünftig nicht mehr vorkommen. Hier bietet sich beispielsweise eine Überprüfung durch Wortfilter an. Allerdings könnten es auch irgendwann zu viel Überwachungspflichten sein und das würde den Betrieb von Foren mit vielen Nutzern zum Erliegen bringen, was aber vermieden werden muss, um die grundrechtlich gewährleisteten Kommunikationsfreiheiten zu berücksichtigen. Eine freiwillige umfassende Vorabkontrolle kann hinsichtlich der eigenen Haftung sogar problematisch werden: Wer jeden Kommentar persönlich überprüft und freischaltet, kann sich für den Fall, dass ihm dabei eine unschwer erkennbare Rechtsverletzung durchrutscht, nicht mehr darauf berufen, er habe keine Kenntnis gehabt – und gerät damit unter Umständen schneller in die Störerhaftung.

4. Abschreckung

Schließlich kann man versuchen, die Nutzer von der Begehung einer Persönlichkeitsrechtsverletzung abzuschrecken. Dazu sollte man sich zunächst überlegen, wie man verletzendes Verhalten sanktionieren möchte. So könnte man beispielsweise den Account temporär beziehungsweise permanent sperren oder alle Verletzungen bei der Polizei anzeigen. Dieses Sanktionssystem muss anschließend den Nutzern mitgeteilt werden, etwa bei der Registrierung oder als kurzer Hinweis, wenn sie einen Kommentar verfassen. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist die beste Lösung, den Nutzer die darauf gerichteten Nutzungsbedingungen auch verbindlich bestätigen zu lassen. Zusätzlich sollten alle Nutzerinnen potentielle Rechtsverletzungen ganz einfach melden können.

Weitere Inhalte

Philipp Otto ist Gründer und Executive Director des unabhängigen Think Tank für digitale Strategien iRights.Lab. Externer Link: irights-lab.de.

Valie Djordjevic ist Mitgründerin und Herausgeberin von iRights.info. Sie schreibt vor allem zu den Themen Urheberrecht und Kunst, Gender und unterrichtet als Dozentin Schreiben fürs Netz. Beim iRights.Lab arbeitet sie als Scientific Editor.

Jana Maire ist freie Beraterin für digitalen Gesellschaftswandel beim Think Tank iRights.Lab und beim Verlag iRights.Media.

Tom Hirche hat Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin studiert und ist Alumnus der ersten deutschen Law Clinic für Internetrecht. Er beschäftigt sich mit den Wechselwirkungen zwischen digitaler Welt und dem Recht. Beim iRights.Lab arbeitet er als Analyst für Policy & Legal Affairs.

Eike Gräf ist Policy Advisor beim iRights.Lab. Seine Schwerpunkte liegen in der Projektentwicklung, der Erstellung von Konzepten zur Wissensvermittlung über digitale Themen sowie der Mitarbeit an Berichten und Studien.

Henry Steinhau arbeitet als freier Medien-Journalist und Autor in Berlin, er veröffentlicht Berichte, Interviews und Artikel, Hintergründe und Kolumnen zu medienrelevanten Themen. Er ist als freier Online-Redakteur beiExterner Link: iRights.info tätig.