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Europäische Union (EU)

Bis zum Interner Link: Vertrag von Lissabon war die EU kein geschlossenes Interner Link: Politisches System, sondern ein Verbund selbstständiger Interner Link: Staaten (Interner Link: Staatenverbund), die sich verpflichtet hatten, a) in einigen Politikfeldern ausschließlich gemeinschaftlich zu handeln, b) in einigen Politikfeldern eng zusammenzuarbeiten und die Interner Link: Entscheidungen weitgehend aufeinander abzustimmen, c) in allen anderen Politikfeldern die Interner Link: Interessen der anderen Partner weitgehend zu berücksichtigen.

Die Aufgaben der EU lassen sich nicht einheitlich zusammenfassen. Grundlage des europäischen Einigungsprozesses sind die Gründungsverträge sowie deren zahlreiche Änderungen und Ergänzungen, wie sie insb. im Interner Link: EG-Vertrag zum Ausdruck kommen und mit dem Interner Link: Vertrag über die Europäische Union (EUV) erweitert werden. Die wichtigsten Prinzipien sind Achtung der nationalen Identitäten, Achtung der Interner Link: Grundrechte, Achtung des Subsidiaritätsprinzips, Offenheit für weitere Mitglieder.

Von 1995 bis 2009 stand die EU auf drei sog. Säulen: 1) den drei Europäischen Gemeinschaften, d. h. der Europäischen Gemeinschaft (als Nachfolgerin der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, EWG), der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (bis 2002), der Interner Link: Europäische Atomgemeinschaft (EAG)/EURATOM, 2) der Zusammenarbeit der EU-Länder im Rahmen einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (Interner Link: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)) und 3) der Zusammenarbeit der EU-Länder in der Justiz- und Innenpolitik.

Durch den Vertrag von Lissabon (2009) wurde diese Säulenstruktur aufgelöst, da die EU anstelle der EG trat.

Die sieben zentralen Organe der EU sind: der Interner Link: Rat der Europäischen Union (Ministerrat), das EP (Interner Link: Europäisches Parlament (EP)), die Interner Link: Europäische Kommission, das faktisch wichtigste politische Organ, das den europäischen Einigungsprozess steuert, der Europäische Rat (Interner Link: Europäischer Rat), d. h. das Treffen der Regierungschefs der EU-Länder, der EuGH (Interner Link: Europäischer Gerichtshof (EuGH)), der EuRH (Interner Link: Europäischer Rechnungshof (EuRH)) und die Interner Link: Europäische Zentralbank (EZB).

Von 2013 bis 2020 hat die EU 28 Mitglieder (AUT, BEL, BGR, CYP, CZE, DEU, DNK, ESP, EST, FIN, FRA, GBR, GRC, HUN, HRV, IRL, ITA, LUX, LTU, LVA, MLT, NLD, PRT, POL, ROU, SWE, SVK, SVN). Nachdem 2016 eine knappe Mehrheit der britischen Bevölkerung für den Austritt stimmte, trat Interner Link: Großbritannien (GBR) am 31.1.2020 aus der EU aus. Die 27 Mitgliedsländer der EU umfassen eine Fläche von etwa 4,5 Mio km2 mit einer Interner Link: Bevölkerung von knapp 448 Mio. Menschen.

Informationen zu den Mitgliedsstaaten finden sich in den Stichworteinträgen der einzelnen Staaten.

Europäische Union (EU)

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten

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