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Familien-Partei Deutschlands | Parteien in Deutschland | bpb.de

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Familien-Partei Deutschlands FAMILIE

Tim Niendorf

/ 10 Minuten zu lesen

Das zentrale Motiv der FAMILIE ist die Stärkung der Rechte der Familie. Seit den 1990er-Jahren nimmt sie regelmäßig an Wahlen teil, 2014 gelang ihr erstmals der Sprung in das Europäische Parlament.

Helmut Geuking während einer Aussprache im Europäischen Parlament. Der Bundesvorsitzende der FAMILIE sitzt seit 2019 im Parlament und ist seit 2021 Mitglied der Fraktion der Europäischen Volkspartei. (© Europäisches Parlament)

Entstehung und Entwicklung

Die "Familien-Partei Deutschlands" (FAMILIE) wurde im Jahr 1981, damals noch als Verein "Deutsche Familienpartei e. V.", in Bayern gegründet und blieb lange Zeit auf lokale Aktivitäten beschränkt. Bei den zu dieser Zeit einzigen Teilnahmen an Landtagswahlen in Bayern (1982 und 1986) erzielte sie lediglich 5.031 bzw. 1.376 Gesamtstimmen und blieb damit unter 0,1 Prozent (Bayerisches Landesamt für Statistik 2014: 11). Im Jahr 1989 entstand unter der Leitung von Franz-Josef Breyer der Landesverband Saarland. Breyer übernahm im selben Jahr auch den Bundesvorsitz und hatte diesen bis 2006 inne. Ihm gelang es, die Partei organisatorisch und politisch neu zu beleben sowie seine Heimatstadt St. Ingbert (Saarland) zu einem ihrer lokalen Zentren auszubauen. Nach seinem Ausscheiden aus dem Bundesvorsitz wurde er zum Ehrenvorsitzenden ernannt (vgl. Lucardie 2018, S. 308).

In der Folge trat die Familien-Partei bei zahlreichen Landtagswahlen im gesamten Bundesgebiet an. Dabei konnte sie seit Ende der 1990er-Jahre im Saarland regelmäßig zwischen 1,0 und 2,0 Prozent der Stimmen gewinnen und erzielte 2004 mit 3,0 Prozent ihr bisher bestes Ergebnis (vgl. Lucardie 2018, S. 308f.). In den anderen Bundesländern stellten die brandenburgische Landtagswahl 2004 (2,6 Prozent der Zweitstimmen) und die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern 2011 (1,5 Prozent der Zweitstimmen) die größten Erfolge dar (vgl. Lucardie 2018, S. 309). Weiterhin hält die Partei einzelne kommunale Mandate in Baden-Württemberg, dem Saarland, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen. An Bundestagswahlen beteiligte sie sich von 1998 bis 2013 durchgängig mit Landeslisten, an den Europawahlen bereits seit 1994. Die besten bundesweiten Ergebnisse erzielte sie bei den Europawahlen 2004 und 2009 mit jeweils 1,0 Prozent der abgegebenen Stimmen (vgl. Lucardie 2018, S. 309). Um ihre Wahlaussichten zu stärken, arbeitete die Familien-Partei von 2004 bis 2006 mit der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP, bis 2010 ödp) zusammen. Im Zuge dieses Bündnisses verzichteten die Parteien wechselseitig darauf, gegeneinander anzutreten, und nahmen dafür Kandidaten der anderen Partei in ihre Landeslisten auf. Die formale Kooperation scheiterte, nachdem sich die Familien-Partei gegen eine endgültige Fusion mit der ÖDP ausgesprochen hatte (vgl. Kranenpohl/Niedermayer 2013, S. 678). Unabhängig davon kam es aber auch nach 2006 zu Ad-hoc-Kooperationen und gegenseitigen Zugeständnissen, bspw. als die Familien-Partei bei der Thüringer Landtagswahl 2009 zugunsten der ÖDP auf einen Wahlantritt verzichtete.

2009 geriet die Partei in eine interne Krise, als die Staatsanwaltschaft Potsdam gegen zwei ehemalige Stadtverordnete und weitere Mitglieder der Partei Anklage wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Parteiengesetz erhob. Den Betroffenen wurde vorgeworfen, in den Rechenschaftsberichten der Partei fiktive Spenden angegeben zu haben, um größere Zuschüsse aus der staatlichen Parteienfinanzierung zu erhalten und sich anschließend persönlich an diesen zu bereichern. Das Verfahren endete im Februar 2016 mit einem Schuldspruch gegen drei der vier Angeklagten. Die Probleme der Partei im Umgang mit der staatlichen Parteienfinanzierung setzten sich 2015/2016 fort, als der Landesverband Bayern auch nach Klagedrohungen des Bundesverbandes keinen Rechenschaftsbericht für das Geschäftsjahr 2014 vorlegte. Als Konsequenz wurden der Partei bis 2018 die zuwendungsbezogenen Anteile der staatlichen Parteienfinanzierung gestrichen, was finanziell noch ohne Konsequenzen blieb, da sie durch die Zahlungen für ihre erzielten Wahlstimmen bereits die staatliche Finanzierungsdeckelung erreichte (vgl. Bericht über Rechenschaftsberichte, S. 112 und Festsetzung der staatlichen Mittel 2016, S. 6).

Bei der Europawahl 2014 erzielte die Familien-Partei mit 202.803 Stimmen einen Wähleranteil von 0,7 Prozent, was ihrem Spitzenkandidaten Arne Gericke zu einem Sitz im Europaparlament - dem ersten überkommunalen Mandat der Partei - verhalf. Auf dem Offenburger Parteitag 2016 wurde Gericke zudem zum neuen Parteivorsitzenden gewählt. Am 6./7. Mai 2017 erklärte er jedoch seinen Austritt aus der Partei, ausgelöst durch Konflikte mit der aktuellen Parteiführung, und wechselte zu den Freien Wählern. Durch den Übertritt des ehemaligen AfD-Mitglieds Siegfried Gentele zur Familien-Partei, verfügte sie ab dem 19. März 2016 über ihr deutschlandweit erstes Landtagsmandat in Thüringen. Im Zuge von Genteles Parteiübertritt war es ebenfalls zu erheblichen Auseinandersetzungen mit dem Bundesvorstand gekommen. Da diese langfristig anhielten wechselte Gentele schließlich 2019 zur Partei Demokratie Direkt für die er auch zur Landtagswahl 2019 antrat. Bei der Europawahl 2019 konnte die Partei ihr vorheriges Ergebnis von 0,7 Prozent halten, was ihrem seit 2017 amtierenden Vorsitzenden Helmut Geuking den Einzug in das Europäische Parlament ermöglichte.

Aktuelle Wahlergebnisse der FAMILIE

Wahlergebnisse bei den letzten Wahlen zu Landesparlamenten, dem Bundestag und dem Europäischen Parlament

Bei nicht aufgeführten Wahlen ist die Partei nicht mit einer Landesliste o.ä. angetreten.
Wahl Datum Prozentualer Anteil Stimmenanzahl
Anteil Gewinn
Verlust
Stimmen Gewinn
Verlust
Europäisches Parlament 26.05.2019 0,7% 0,0% 273.828 71.025
Saarland 27.03.2022 0,8% 0,0% 3.836 -599
Nordrhein-Westfalen 15.05.2022 0,2% 0,2% 14.684 14.684
Tabellenbeschreibung

Die Tabelle zeigt die Wahlergebnisse der Partei FAMILIE zwischen dem 26.05.2019 und dem 08.10.2023. Bei drei von drei Wahlantritten der Partei in diesem Zeitraum steigerte sich der prozentuale Anteil der Partei an den gültigen Stimmen im Vergleich zur vorherigen Wahl. Das höchste Ergebnis erzielte die Partei mit 0,8% bei der Wahl im Saarland 2022, das niedrigste mit 0,2% bei der Wahl in Nordrhein-Westfalen 2022.

Quelle: Der Bundeswahlleiter und Landeswahlleitungen.

Wählerschaft, Mitglieder- und Organisationsstruktur

Die Partei verfügte bis Ende 2020 laut Rechenschaftsbericht vom Mai 2022 über insgesamt 8 Landesverbände (von denen Berlin, Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz aber im Laufe des Jahres aufgelöst wurden) und hat deutschlandweit ca. 705 Mitglieder (vgl. Rechenschaftsbericht Parteien 2020, S. 38).

In einigen Landesverbänden existieren einzelne regionale Unterorganisationen, also Kreis-, Bezirks- oder Stadtverbände. Als politische Hochburg ist insbesondere das Saarland zu werten, wo die Partei bereits sechsmal zu Landtagswahlen antrat. Hervorzuheben ist die Stadt St. Ingbert, in der die Familien-Partei mit sechs Mandaten bis 2019 die drittstärkste Fraktion im Stadtrat bildete, zusammen mit der CDU und den Grünen regierte sowie mit Hans Wagner von 2012 bis 2015 den Oberbürgermeister der Stadt stellte - dieser trat nach Konflikten mit der Stadtratskoalition im September 2015 jedoch aus der Familien-Partei aus. Untersuchungen zur Mitglieder- oder Wählerstruktur der Partei liegen bislang nicht vor. Das erkennbar bessere Abschneiden der Partei in Ostdeutschland bei der Europawahl 2019 ist vermutlich auf den hier generell höheren Stimmanteil der nicht im Bundestag vertretenen Parteien (15,8 zu 12,3 Prozent) zurückzuführen. So sind die entsprechenden Landesverbände (soweit überhaupt vorhanden) als strukturell schwach und die Unterstützung bei früheren Wahlen (mit einer gewissen Ausnahme Brandenburgs) im bundesweiten Vergleich eher durchschnittlich einzuschätzen.

Programmatik

Die Familien-Partei sieht sich selbst als "Partei der politischen Mitte" (Bundesparteiprogramm 2007, S. 4), die Nichtwählern ein "sinnvolles Angebot" und Protestwählern eine "konstruktive Alternative zu den etablierten Parteien" (Bundesparteiprogramm 2007, S. 68) bieten will. Das zentrale inhaltliche Motiv der Partei ist die Stärkung der Rechte und politischen Bedeutung der Familie. Familie wird hierbei als "Lebensgemeinschaft von Eltern mit Kindern" definiert und bezieht explizit nichteheliche Lebensgemeinschaften und Getrennterziehende mit ein (vgl. Bundesparteiprogramm 2007, S. 4). Ergänzt wird dieses Motiv durch die Idee einer Solidargemeinschaft der drei Generationen (Heranwachsende, Erwerbstätige, Ruheständler). Die Fürsorge für Alte und Kinder werde hiernach zwar primär von der Familie bzw. den Verwandten wahrgenommen, unterliege in ihrer Finanzierung aber einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortlichkeit. Dementsprechend sei die Kindererziehung rechtlich und finanziell der regulären Erwerbsarbeit gleichzustellen (vgl. Bundesparteiprogramm 2007, S. 45f.). Zur juristischen Absicherung des Generationenvertrags fordert die Familien-Partei zudem einen grundgesetzlichen Schutz vor altersbedingter Diskriminierung sowie die Einführung eines "Wahlrechts für Alle" ("Kinderstimmrecht"). Dieses Wahlrecht soll bis zum Erreichen des Wahlalters stellvertretend durch die Eltern wahrgenommen werden (vgl. Bundesparteiprogramm 2007, S. 13f.).

Verfassungsrechtliche Änderungen fordert die Partei gegenüber der privilegierten Stellung und der vermeintlichen wirtschaftlichen Interessen der "etablierten" Parteien. Daher sollen Abgeordnetenzeiten künftig auf maximal 20 Jahre und Amtszeiten auf zwei Legislaturperioden begrenzt werden. Ergänzend hierzu sollen die Regelungen zu Nebeneinkünften von Abgeordneten verschärft werden. Um die Arbeit kleinerer Parteien zu erleichtern, soll die staatliche Parteienfinanzierung bereits bei den Kommunalwahlen ansetzen und eine Kostenerstattung mit der ersten Stimme beginnen. Weiterhin will die Partei die politischen Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger durch den Ausbau direktdemokratischer Verfahren stärken (vgl. Bundesparteiprogramm 2007, S. 14ff.).

Steuerrechtlich sieht sie den zentralen Handlungsbedarf bei der Überbelastung von Eltern. Um dieser entgegenzuwirken, soll zunächst ein staatliches "Erziehungsgehalt" an Eltern gezahlt werden, damit die Kinderbetreuung der Erwerbsarbeit finanziell gleichgestellt wird. Nach dem Übergang der Kinder in das Schulsystem soll ein einkommensunabhängiges "Kinderkostengeld" gewährleisten, dass existenzsichernde Ausgaben für Heranwachsende nicht von den Eltern, sondern der Gesamtgesellschaft getragen werden (vgl. Bundesparteiprogramm 2007, S. 9 und 33f.). Das "Erziehungsgehalt" und das "Kinderkostengeld" sollen es zudem ermöglichen, die Einkommens- in eine Konsumsteuer zu überführen, ohne Familien finanziell stärker zu belasten als Kinderlose. Die Höhe der Konsumsteuer sei dabei an der "Generationenverträglichkeit" der jeweiligen Güter bzw. Dienstleistungen auszurichten, gemeint ist hierbei insbesondere die Nachhaltigkeit der Herstellung und damit verbundene Kosten für zukünftige Generationen. Die Finanzierung der genannten Leistungen erfolgt nach Vorstellung der Partei durch eine "Familienkasse", die alle direkten Transferleistungen zwischen den Generationen bündelt. Zur Finanzierung des zu bewahrenden Umlageverfahrens will die Familien-Partei sämtliche Einkommensbezieher (unabhängig vom Beschäftigungsstatus) mit einer verdienstgestaffelten Abgabe heranziehen (vgl. Bundesparteiprogramm 2007, S. 31).

Wirtschaftspolitisch werden insbesondere Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Arbeit und Familie gefordert. So sollen die Möglichkeiten zur Heimarbeit, zur Arbeitszeitflexibilisierung und für Teilzeittätigkeiten ausgebaut werden. Außerdem will die Partei für Betriebe über einer bestimmten Mitarbeiterzahl eine Ausbildungspflicht einführen (vgl. Bundesparteiprogramm 2007, S. 37f.). Im Bildungsbereich betont die Familien-Partei das Recht der "Wahlfreiheit", ob Eltern ihr Kind selbst betreuen oder von anderen betreuen lassen wollen. Dieses Recht soll materiell durch das "Erziehungsgehalt" und "Kinderkostengeld" abgesichert werden. Dies schließt auch die Abschaffung der Schulpflicht und Einführung eines Rechts auf häuslichen Unterricht ein (vgl. Bundesparteiprogramm 2007, S. 51). Umwelt- und energiepolitisch wird aufgrund des erwähnten Generationenvertragskonzepts auf nachhaltige Maßnahmen gesetzt. Dementsprechend soll die Agrarproduktion soweit wie möglich auf ökologischen Landbau umgestellt und die Entwicklung bzw. Nutzung regenerativer Energiequellen vorangetrieben werden (vgl. Bundesparteiprogramm 2007, S. 55 und 63ff.).

Außenpolitisch spricht sich die Familien-Partei für eine fortschreitende europäische Integration aus und betont hierbei auch explizit den außen- und sicherheitspolitischen Charakter der EU. Kritisiert wird aber das demokratische Defizit innerhalb der Europäischen Union, dass durch eine Stärkung des Europäischen Parlaments und einen Ausbau der "direkten Bürgerbeteiligung" behoben werden soll (vgl. Bundesparteiprogramm 2007, S. 66). Zentrale Aufgaben der Außenpolitik sollen die Friedenserhaltung und Kriegsvermeidung sein, wobei Auslandseinsätze der Bundeswehr nicht kategorisch ausgeschlossen werden, aber einer "sorgfältigen Abwägung der Folgen" und eines Parlamentsvorbehalts bedürfen (Bundesparteiprogramm 2007, S. 65ff.). Unter dem Eindruck der "Flüchtlingskrise" unternahm die Partei 2015 den Versuch, einer Profilschärfung in diesem Politikbereich, der zuvor nur sehr eingeschränkt Erwähnung im Parteiprogramm fand. Hierbei sieht die Partei massive Versäumnisse in der grundsätzlichen Anlage der Asyl- und Migrationspolitik. Als zentrale Probleme werden dabei einerseits das Fehlen einheitlicher Standards für die Anerkennung und eines verpflichtenden Verteilungsschlüssels Asylsuchender innerhalb der EU sowie andererseits unzureichende Maßnahmen aktiver Integration ausgemacht. Gleichzeitig versucht die Partei jedoch auch eher skeptische Positionen zu bedienen, indem sie sich für den grundsätzlichen Erhalt der Dublin-Regelungen ausspricht sowie eine grundsätzliche Rückkehrpflicht von Geflüchteten betont (Europawahlprogramm 2019: 23f.). Eine ähnliche Profilschärfung gab es im Bereich der europäischen Finanzpolitik. Hier strebt die Partei die Einführung sogenannter Manacle-Bonds an, also Anleihen der Europäischen Zentralbank, die für spezifische Eurozonenprojekte an die Mitgliedsstaaten ausgegeben werden. So könnten bspw. ein allgemeines Kindergeld oder eurozonenweite Klimaschutzmaßnahmen über solche Verfahren finanziert werden. Nach Einschätzung der Partei wäre es damit möglich, sowohl eine generelle Vergemeinschaftung von Staatsschulden zu vermeiden, Spekulationen mit Staatsanleihen zu minimieren (da nur die EZB diese Bonds halten darf) und durch die direkte Projektbindung eine zielgerichtetere finanzielle Unterstützung der Mitgliedsstaaten zu erreichen.

Programmatisch ist die Familien-Partei schwer zu verorten. Die zentrale Betonung der Rolle der Familie für Staat und Gesellschaft verweist auf eine konservative Grundprägung. Besonders deutlich wird dies an der Kritik der staatlichen Erziehungsleistung. Die Partei betrachtet die Familie als zentrale Sozialisierungsinstanz für Normen und Werte, die der Staat nicht erbringen könne. Dem "Staat" wird in dieser Frage ein Hang zu "absolutistischen Tendenzen" unterstellt, weshalb "staatliche Eingriffe auf die Familien auf das Notwendige zu beschränken" seien (Bundesparteiprogramm 2007, S. 12). Das traditionelle Weltbild verdeutlicht sich ebenfalls an den Überschneidungen des Generationenvertragskonzepts mit den Ideen des konservativen Vordenkers Edmund Burke. In Burkes Gesellschaftsanalyse werden die Rechte und Pflichten des Individuums als Ausfluss des Verantwortlichkeitsverhältnisses zwischen den Generationen interpretiert, wobei dies die Ahnen und zukünftigen Generationen miteinschließt. Hieraus ergeben sich die auch von der Familien-Partei vertretenen Vorstellungen, dass die Rechte des Einzelnen und der Generationen als Kollektive ihre Grenzen finden, wenn sie die Rechte anderer Generationen verletzen bzw. diese ungleich behandeln (vgl. Bundesparteiprogramm 2007, S. 5, 9 und 13). Für eine konservative Grundhaltung spricht auch die Bündnispolitik der Partei, insbesondere die enge Zusammenarbeit mit der konservativ-ökologischen ÖDP und die Mitgliedschaft in der EVP-Fraktion (zu der Geuking 2021 von der noch konservativeren EKR-Fraktion wechselt).

Dieser politischen Verortung widersprechen jedoch im Wesentlichen drei inhaltliche Punkte: Erstens ist das weite Verständnis des Familienbegriffs untypisch für ein klassisch konservatives Wertebild, in dem die Vorstellung der Familie als Ehebeziehung zwischen Mann und Frau dominiert. Ebenfalls ungewöhnlich ist die deutliche Verneinung des Subsidiaritätsprinzips, das insbesondere für die katholische Sozialpolitik prägend ist. Diesem Konzept entsprechend soll die soziale Fürsorge stets von der kleinstmöglichen gesellschaftlichen Einheit wahrgenommen werden; übergeordnete Institutionen sollen nur tätig werden, wenn die unteren Einheiten zur angemessenen Aufgabenerfüllung nicht in der Lage sind. Hieraus resultiert die traditionelle Interpretation, dass der Generationenvertrag zuvorderst eine intrafamiliäre Fürsorgeverpflichtung zwischen Kindern, Eltern und Großeltern erzeugt. Die Familien-Partei grenzt sich davon entschieden ab, indem sie den Drei-Generationen-Vertrag als ausschließlich gesamtgesellschaftliche Aufgabe definiert und gerade Familienmitglieder von der gegenseitigen materiellen Fürsorge- und Haftungspflicht befreien will. Zuletzt fehlen im Parteiprogramm jegliche Bezüge zu Religion und Kirche, die im konservativen Denken als komplementäre Moral- und Wertevermittlungsinstanzen zur Familie gesetzt werden. Zusammengefasst lässt sich im Programm der Familien-Partei ein deutlich konservativ geprägtes Grundverständnis von Staat und Gesellschaft erkennen. Allerdings werden die hieraus abgeleiteten "traditionellen" Begrifflichkeiten eher "modern" interpretiert und die politischen Forderungen entsprechen nur teilweise dem typisch kontinentalen Konservativismus.

Dr. Tim Niendorf ist wissenschaftlicher Mitarbeiter im Arbeitsbereich Vergleichende Regierungslehre an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Seine Forschungsschwerpunkte sind die Parteienforschung, das Politische System Großbritanniens und die Ursprünge und Formen ethnischer Gewalt.