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"Recht kriegt man hier nicht" – Kein Schadenersatz für die Opfer | Kontraste - Auf den Spuren einer Diktatur | bpb.de

"Recht kriegt man hier nicht" – Kein Schadenersatz für die Opfer

Dr. Ilko-Sascha Kowalczuk

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Sie sind körperlich und seelisch geschädigt von der Lager- und Gefängnishaft in der DDR. Kontraste berichtet über den Leidensweg von zwei Männern, denen eine finanzielle Entschädigung für die Haftfolgen von den bundesdeutschen Behörden verwehrt wird.

Jörg Walter, seit seiner Haft im Stasi-Gefängnis Potsdam 1963 querschnittsgelähmt (© KONTRASTE, Rundfunk Berlin-Brandenburg)

In der DDR gab es nach wissenschaftlichen Schätzungen etwa 250.000 Häftlinge, die aus politischen Gründen verurteilt und oft viele Jahre eingesperrt wurden. Viele von ihnen konnten auch nach ihrer Haft aus Angst vor weiteren Folgen nicht über ihre Hafterfahrungen sprechen. Justiz, Polizei und MfS zwangen sie überdies dazu mit einer schriftlichen Verpflichtungserklärung.
Nicht nur geraubte Jahre hinter Gittern schlagen zu Buche, ebenso sondern für viele kommen gesundheitliche Langzeitfolgen hinzu wie eine abgebrochene oder verhinderte Ausbildung bzw. Karriere. Das hat wiederum Folgen bis in die Gegenwart.

Viele Männer und Frauen, die in der DDR aus politischen Gründen im Gefängnis saßen, mussten auch nach ihrer Haftentlassung weit unterhalb ihrer Qualifikation oder ihren Möglichkeiten arbeiten. Das hatte zur Folge, dass sie oftmals weitaus weniger Geld verdienten als sie ohne Haft in höher qualifizierten Tätigkeiten bekommen hätten. Aus diesem Grund erhoben Opferverbände seit 1990 immer wieder die Forderung, die früheren Opfer der SED-Diktatur angemessen finanziell zu entschädigen und so ihr Eintreten für mehr Demokratie auch materiell zu würdigen.

"Recht kriegt man hier nicht"

Kein Schadenersatz für die Opfer

"Recht kriegt man hier nicht"

Sie sind körperlich und seelisch geschädigt von der Lager- und Gefängnishaft in der DDR. KONTRASTE berichtet von zwei Männern, denen eine finanzielle Entschädigung verwehrt wird.

Der Deutsche Bundestag hat zwei Gesetze zur "SED-Unrechtsbereinigung" erlassen, die aber den meisten Opfer nicht weit genug gehen. Durch das erste SED-Unrechtsbereinigungsgesetz vom 29. Oktober 1992 wurde eine Regelung für die am schwersten Betroffenen geschaffen, um ihnen einen Ausgleich für das erlittene Unrecht zu gewähren. Das zweite Gesetz vom 23. Juni 1994 griff dann verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierungsfragen auf und verbesserte so die Situation der Opfer politischer Verfolgung. Das galt auch entsprechend für weitere Gesetze, die in den Jahren danach verabschiedet wurden.

Allerdings blieben sämtliche Regelungen aus Sicht der SED-Opfer unbefriedigend. Sie beklagten eine Gerechtigkeitslücke zwischen Verfolgten und Verfolgern, die sich zu Ungunsten der Opfer sogar vergrößert habe. Durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 1999 wurden die Renten der hauptamtlichen Mitarbeiter des MfS und von anderen Partei- und Staatsfunktionären angehoben. Neben diesen Wiedergutmachungsfragen, die die Politik seit 1990 beschäftigen, kommt aber hinzu, dass viele Opfer ihre gesundheitlichen Langzeitfolgen, die aus der Haft herrühren, nicht beweisen können. Das ist für viele Männer und Frauen eine bittere Enttäuschung.

Fussnoten

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