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Wahlen zum Europäischen Parlament | Wahlen in Deutschland: Grundsätze, Verfahren, Analysen | bpb.de

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Wahlen zum Europäischen Parlament

Bis zur ersten Direktwahl des Europäischen Parlaments (EP) 1979 war es ein langer Weg. Obwohl bereits der Gründungsvertrag zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) eine parlamentarische Versammlung vorsah, deren Abgeordnete entweder direkt gewählt oder aus der Mitte der Parlamente der Mitgliedstaaten (Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande) delegiert werden sollten, blieb die Direktwahl ein lang gehegter Wunsch. Entsprechend Artikel 21 des EGKS-Vertrages, sollte diese Versammlung einmal im Jahr zusammentreten. Die Parlamentarische Versammlung der EGKS tagte zum ersten Mal im September 1952 in Straßburg. Der EGKS-Vertrag sah eine Besonderheit vor, die später auch die Wahlen zum Europäischen Parlament bestimmen sollte: Die Verfahren, nach denen die Ländervertreter bestimmt wurden, blieben den nationalen Parlamenten vorbehalten. Bis heute werden die Abgeordneten für das Europäische Parlament in den 28 Mitgliedstaaten nach verschiedenen nationalen Verfahren gewählt. Ein einheitliches europäisches Wahlrecht existiert nicht.

Entgegen den Wahlrechtsgrundsätzen der Bundestagswahl "allgemein, frei, gleich, unmittelbar und geheim" gilt der Gleichheitsgrundsatz bei Europawahlen nicht, zu sehr unterscheiden sich die Stimmgewichte zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten (vgl. Tabelle Interner Link: Wahlverfahren zum Europäischen Parlament in den Mitgliedstaaten, im Buch S. 78).

Geschichte

Erst seit 1979 werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in den Nationalstaaten direkt gewählt. Zuvor gab es die parlamentarische Versammlung aus entsandten Abgeordneten.

Karl-Rudolf Korte

/ 2 Minuten zu lesen

Wahlverfahren

Regelungen der Wahlgesetze in den EU-Mitgliedsstaaten bestimmen über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Doch darüber hinaus hat man sich auf einige ergänzende Vorgaben verständigt.

Karl-Rudolf Korte

/ 4 Minuten zu lesen

Fraktionen im Europäischen Parlament

Zur Bildung einer Fraktion sind mindestens 25 Abgeordnete aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten erforderlich. Deutsche Parteien bilden mit Parteien aus den anderen EU-Staaten Fraktionen.

Karl-Rudolf Korte

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Arbeit des Europäischen Parlaments

Seinen Sitz hat es in Straßburg, doch es tagt auch regelmäßig in Brüssel. An beiden Standorten erfüllt das Europaparlament drei Funktionen: Politikgestaltung, Systemgestaltung und Interaktion.

Karl-Rudolf Korte

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Vertrag von Amsterdam

Im Jahre 1997 beschlossen die Chefs der EU-Mitgliedsstaaten bei einer Konferenz des Europäischen Rates in der niederländischen Stadt eine deutliche Stärkung des Europäischen Parlaments.

Karl-Rudolf Korte

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Vertrag von Nizza

Mit dem Vertrag von Nizza aus dem Jahre 2001 konnte das Europäische Parlament seine Kompetenzen im institutionellen Gefüge der Europäischen Union weiter ausbauen.

Karl-Rudolf Korte

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Vertrag von Lissabon

Der Vertrag aus dem Jahre 2007 hat dem Europäischen Parlament eine Ausweitung der Mitbestimmungsrechte auf fast alle Politikbereiche beschert.

Karl-Rudolf Korte

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Direktwahlen zum Europäischen Parlament

2002 wurde beschlossen, dass die Wahlen zum Europaparlament nach den Grundsätzen der Verhältniswahl stattfinden sollen. Doch nach wie vor fehlt der Grundsatz der "gleichen Wahl" im Europawahlrecht.

Karl-Rudolf Korte

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