Die Wahlbeteiligung bei Landtagswahlen ist in der Regel geringer als bei Bundestagswahlen. Der Durchschnitt aller Landtagswahlen in Deutschland lag im Zeitraum von 2016 bis 2020 bei 64,0 Prozent und ist damit jedoch in fast allen Bundesländern kontinuierlich gestiegen. Die östlichen Bundesländer weisen im Schnitt eine deutlich niedrigere Wahlbeteiligung als die westlichen Länder auf. Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt 2006 wurde mit 44,4 Prozent ein Negativrekord aufgestellt. Bei dieser Wahl war somit erstmals die Zahl der Nichtwählenden größer als die der Wählenden.
Inwieweit bundespolitische Einflüsse für Landtagswahlen entscheidend sein können, ist in der politikwissenschaftlichen Forschung umstritten (Völkl 2009). Eine Regel besagt, dass Parteien, die auf Bundesebene an der Regierung beteiligt sind, bei Landtagswahlen oft schlechter abschneiden als die Oppositionsparteien in Berlin. Dies ist eine Folge der unterschiedlichen Mobilisierungschancen der Parteien und hat Folgen für die Wahlbeteiligung und für die Stimmverhältnisse. Während die Anhängerschaft der Regierungsparteien im Bund meist aufgrund nicht eingehaltener Wahlversprechen enttäuscht ist und am Tag der Landtagswahl vermehrt zu Hause bleibt, ist die Anhängerschaft der Oppositionsparteien besonders motiviert, ihren Unmut über die Bundesregierung an der Wahlurne zu äußern. Zudem hat sich in der Öffentlichkeit zunehmend der Eindruck verfestigt, dass Landtagswahlen immer mehr den Charakter von "Zwischen-" bzw. "Testwahlen" angenommen haben und als Stimmungsbarometer für die Bundespolitik fungieren.
In der Wahlforschung wird in diesem Zusammenhang auch von einer "Wahlverflechtungsfalle" (Martin Florack / Markus Hoffmann 2006) gesprochen. Danach nehmen die Wählerinnen und Wähler eine Landtagswahl – durch den Mangel an direktdemokratischen Elementen auf Bundesebene – als einzige Chance wahr, zwischen zwei Bundestagswahlen die Arbeit der Bundesregierung durch ihr Wahlverhalten bei einer Landtagswahl zu bewerten. Dieses Verhalten wird mitunter durch das strategische Handeln politischer Akteure verstärkt, die Landtagswahlen häufig zu Abstimmungen über bundespolitische Personal- und Sachfragen ausrufen. Das Ergebnis können so ein auch auf die Bundespolitik abzielendes Wahlverhalten bei Landtagswahlen und dadurch ein durch quasiplebiszitäre Zwischenwahlen verstärkter Dauerwahlkampf auf Bundesebene sein. Die Geschichte der deutschen Landtagswahlen beweist allerdings, dass auch landespolitische Themen für einen Wahlausgang entscheidend sein können, besonders in Zeiten von Großen Koalitionen.
Politikwissenschaftliche Untersuchungen bestätigen diesen Eindruck auch empirisch: So schätzen besonders die Wählerinnen und Wähler in Westdeutschland die Landespolitik für ihre Wahlentscheidung bei Landtagswahlen als deutlich wichtiger als die Bundespolitik ein (Ivar Krumpal / Heiko Rauhut 2008).
Die "bundespolitische Durchdringung von Landtagswahlen" (Frank Decker / Julia von Blumenthal 2002) hat auch mit der Tatsache zu tun, dass die Landesregierungen über den Bundesrat an der Gesetzgebung des Bundes beteiligt sind. In der Vergangenheit stand der Bundesregierung im Bundesrat oftmals eine Mehrheit der Oppositionsparteien gegenüber. Diese Situation hat sich beispielsweise nach der Landtagswahl 2013 in Niedersachen ergeben.
Durch den Einzug der Linken in einige westdeutsche Landtage etablieren sich auch auf der Ebene der Bundesländer immer stärker asymmetrische, changierende Fünf- und Sechsparteiensysteme mit neuer Qualität. Diese verlangen neue Formeln zur Macht: So sind bunte Zweier- und Dreierkoalitionen – von Jamaika (Schwarz-Grün-Gelb oder Schwarz-Gelb-Grün) über Kenia (Schwarz-Rot-Grün oder Schwarz-Grün-Rot) und die sogenannte Ampelkoalition (Rot-Gelb-Grün) bis Rot-Rot-Grün bzw. Rot-Grün-Rot – unter den Bedingungen von Vielparteienparlamenten und zeitgleich immer kleiner werdenden Volksparteien die Zukunft. Mitunter tun sich die Parteien aber noch schwer, auf diese neue Situation angemessen zu reagieren.
Ein erstes Beispiel dafür war die politische Lage in Hessen im Jahr 2008. Durch den Einzug der Linken in den Hessischen Landtag hatten nach der Landtagswahl im Januar weder CDU und FDP noch SPD und die Grünen eine Mehrheit. Der Versuch der SPD, eine rot-grüne Minderheitsregierung unter Tolerierung der Linken zu bilden, scheiterte, sodass Ministerpräsident Roland Koch (CDU) vorerst geschäftsführend im Amt blieb. Als die Regierungsbildung im November 2008 erneut fehlschlug, einigten sich alle fünf im Hessischen Landtag vertretenen Parteien auf Neuwahlen im Januar 2009, bei der CDU und FDP gemeinsam eine sichere Mehrheit erreichten.
Instabile Verhältnisse brachte auch die Landtagswahl 2010 in Nordrhein-Westfalen hervor. Hier regierte Hannelore Kraft (SPD) in einer rot-grünen Minderheitsregierung. Im Mai 2012 kam es schließlich aufgrund einer Auflösung des Landtags infolge eines abgelehnten Haushalts zu Neuwahlen, bei denen Rot-Grün eine stabile Mehrheit erzielte.
Die Landtagswahl in Thüringen im Jahr 2019 ist schließlich das jüngste Beispiel. Zunächst wurde Thomas Kemmerich (FDP) mit den Stimmen von FDP, CDU und AfD zum Ministerpräsidenten gewählt. Diese Wahl läutete jedoch eine Regierungskrise ein, da erstmals ein Ministerpräsident mit den Stimmen der rechtspopulistischen AfD gewählt wurde. Kemmerich verkündete daraufhin seinen Rücktritt und Bodo Ramelow (Die Linke) wurde zum neuen Ministerpräsidenten gewählt. Er führt die erste Minderheitsregierung Thüringens an und regiert nun gemeinsam mit SPD und Grünen.
In Hessen und in Baden-Württemberg regieren CDU und Grüne in einer gemeinsamen Koalition. Mit Winfried Kretschmann stellen sie in Baden-Württemberg erstmals einen Ministerpräsidenten. In Bayern regiert seit 2018 eine schwarz-orangene Koalition, bestehend aus CSU und den Freien Wählern.