Wer ist die Zivilgesellschaft in Deutschland?
Die Zivilgesellschaft in Deutschland ist vielfältig und bunt: Zu ihr gehört der große Wohlfahrtsverband mit 750.000 Beschäftigten und 500.000 freiwillig Engagierten genauso wie die 13-köpfige, spontan gegründete Bürgerinitiative aus der Kleinstadt, die sich zum Bau einer Mülldeponie positioniert.
Zivilgesellschaftliche Organisationen (sog. ZGOs) weisen gemeinsame Merkmale auf (Strachwitz et al. 2020, S. 165f), etwa sind sie gemeinwohlorientiert, nicht staatlich initiiert und nicht gewinnorientiert ausgerichtet. Zudem basieren sie in weiten Teilen auf Freiwilligkeit. Dass sie nicht profitorientiert agieren, grenzt sie klar von Wirtschaftsunternehmen ab. Aufgrund dieses zentralen Merkmals werden sie auch „NPOs“ (Non-Profit-Organisationen) genannt, ihr Wirkungsfeld entsprechend als Non-Profit-Sektor bezeichnet. Oft ist auch von sog. NGOs (Non-Governmental Organizations, deutsch: Nichtregierungsorganisationen) die Rede. Diese besondere Form zivilgesellschaftlicher Organisationen kennzeichnet eine hohe Professionalisierung (unter anderem in Bezug auf Kampagnenfähigkeit) und ein Wirkungsradius, der nicht auf Deutschland begrenzt ist. NGOs agieren primär als Anwältinnen für bestimmte Themen wie Klimaschutz oder Menschenrechte und verzichten teilweise bewusst auf öffentliche Fördermittel.
Der Non-Profit-Sektor umfasst in Deutschland insgesamt mehr als 650.000 zivilgesellschaftliche Organisationen. Der sogenannte ZiviZ-Survey untersucht in regelmäßigen Abständen ihre Entwicklung (Schubert et al. 2023). Zum Sektor gehören mehr als 615.000 Vereine, etwa 24.000 Stiftungen bürgerlichen Rechts, circa 14.000 gemeinnützige Kapitalgesellschaften und um die 1.900 gemeinwohlorientierte Genossenschaften. Die vielen losen Gruppen wie Nachbarschafts- oder Bürgerinitiativen, Lesekreise oder so manche Selbsthilfegruppen sind in den 650.000 nicht enthalten – ohne Rechtsstatus tauchen sie in keinem Register auf.
Der überwiegende Teil der zivilgesellschaftlichen Organisationen basiert auf freiwilligem Engagement. Nur etwas mehr als ein Viertel der ZGOs verfügt über bezahlte Beschäftigte. In Deutschland engagieren sich aktuell etwa 27 Millionen Menschen, die Hälfte von ihnen im Kontext von Vereinen und Verbänden. Daneben sind Engagierte auch in öffentlichen Einrichtungen freiwillig tätig (zum Beispiel bei der Freiwilligen Feuerwehr) oder auch jenseits formaler Organisationsstrukturen (beispielsweise bei der Begleitung von Geflüchteten zu Behörden). Darauf verweist der aktuelle Freiwilligensurvey, der seit 1999 im Fünf-Jahresrhythmus von der Bundesregierung beauftragt wird. Er untersucht die Entwicklung des freiwilligen Engagements in Deutschland (Bundeskanzleramt 2025, S. 4-5).
Ist Zivilgesellschaft immer demokratisch?
Wer bei dem Begriff Zivilgesellschaft das Bild einer mildtätigen Organisation vor Augen hat, für den erscheint das Merkmal Gemeinwohlorientierung zweifelsohne nachvollziehbar. Anlass zur Diskussion geben da eher Organisationen, die mit dem Einsatz
Wie verhält es sich mit Organisationen, die antidemokratisch, vielleicht sogar rechtsextrem handeln? Zählen diese zur Zivilgesellschaft? Das Merkmal Gemeinwohlorientierung setzt ein gesellschaftliches Anliegen voraus (etwa in Abgrenzung zu Individualinteressen). Zur Frage der Legitimität der gewählten Mittel oder des Gesellschaftsbildes hinter der zivilgesellschaftlichen Handlung gibt es jedoch keinen objektiven Bewertungsmaßstab. Das heißt, eine Gruppe, die zivil ungehorsam agiert oder gar demokratiefeindliche Positionen vertritt, handelt nach ihrem eigenen, subjektiven Verständnis gemeinwohlorientiert. Zivilgesellschaftliche Organisationen müssen sich nicht explizit zur
Jene Organisationen, die demokratische Grundprinzipien nicht beachten, werden zur „dunklen Seite der Zivilgesellschaft“ gezählt (Roth 2024). International wird von der „bad civil society“, der „schlechten“ Zivilgesellschaft gesprochen.
Das Recht, Vereine und Gesellschaften zu gründen, ist ein hohes Gut und ein verfassungsrechtlich verbrieftes Recht. Deutschland gilt als Land der Vereine. Doch wenn Zwecke oder Aktivitäten von Vereinigungen den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sie gegen die verfassungsgemäße Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind, können sie verboten werden (Art. 9 Abs. 2 GG).
Welche gesellschaftlichen Funktionen hat die Zivilgesellschaft?
Ob der lokale Sportverein oder die international agierende NGO: Zivilgesellschaftliche Organisationen erfüllen wichtige Funktionen für die Gesellschaft (Strachwitz et al. 2020, S. 174-181), unter anderem: das Erbringen von Dienstleistungen, Themenanwaltschaft, Gemeinschaftsbildung oder politische Mitgestaltung. Besonders einschlägig ist die Dienstleistungsfunktion. ZGOs erbringen Leistungen und gestalten Angebote, die der Staat allein in dieser Fülle nicht zur Verfügung stellen könnte; etwa die Gruppe von Lese-Omas, die einmal pro Woche mit Kita-Kindern lesen übt, oder der Verein, der sich für Weltoffenheit einsetzt und Workshops anbietet.
Aufgrund des
Wie kann Zivilgesellschaft die Demokratie stärken?
Die Zivilgesellschaft kann die Demokratie auf verschiedene Weise direkt und indirekt stärken – etwa durch Gemeinschaftsbildung, als „Schule der Demokratie“, durch die Erbringung konkreter Angebote zur Stärkung der Demokratie oder durch gezielte Interessenvertretung und Expertise im Rahmen politischer Mitgestaltung.
Gemeinschaftsbildung: Es wird davon ausgegangenen, dass ZGOs durch ihre Aktivitäten den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Dies funktioniert idealtypisch so: Menschen unterschiedlicher Milieus kommen in Organisationen zusammen, die sich im Alltag, beispielsweise im Berufsleben oder auf privaten Feiern, kaum begegnen würden. Durch den Austausch kann gegenseitiges Verständnis füreinander ausgebildet und im besten Fall Vertrauen untereinander aufgebaut werden. Es gibt aber auch exkludierendes Engagement, das Menschen bewusst oder unbewusst ausschließt, zum Beispiel über Zugangsvoraussetzungen wie einer gemeinsamen Sprache.
Schule der Demokratie: Idealtypisch gelten zivilgesellschaftliche Organisationen als Orte niedrigschwelliger Vermittlung demokratischer Prinzipien. Im Rahmen von Veranstaltungen oder Mitgliederaktivitäten werden quasi nebenbei essentielle Spielregeln der Demokratie vermittelt und eingeübt: beispielsweise der gewaltfreie, respektvolle Umgang miteinander oder das Akzeptieren von Entscheidungen. Studien belegen, dass Engagierte zufriedener mit der Demokratie sind und sich weniger politisch ohnmächtig fühlen als Nicht-Engagierte (Haumann 2024, S. 62-63).
Aber klar ist auch, dass nicht jede zivilgesellschaftliche Organisation und jede Form von Engagement die Demokratie stärkt. Beispielsweise lässt sich eine zunehmende Mobilisierung sozialer Bewegungen mit rechten Positionierungen wahrnehmen (Hutter/Weisskirchner 2024, S. 114-115), etwa die
Dass eine vitale Zivilgesellschaft zudem nicht automatisch demokratiestärkend wirkt, erklärte bereits Sheri Berman (1997) für die Weimarer Republik. Hier gab es durchaus viele Vereine, die jedoch wenig integrierend wirkten und so von der NSDAP zur eigenen Rekrutierung genutzt wurden.
Als politische Mitgestalterinnen melden sich ZGOs zu gesellschaftlichen Themen zu Wort oder vertreten Interessen ihrer Mitglieder oder Dritter. Etwa der Verband, der politisches Handeln in der Obdachlosenhilfe einfordert oder der Sportverein, der im Ausschuss auf die sanierungsbedürftigen Sportplätze hinweist. Sicherlich, ZGOs sind keine Parteien, sie haben kein politisches Mandat. Ihre Aufgabe ist es auch nicht, Entscheidungen für die Allgemeinheit zu treffen. Ihre Rolle liegt vielmehr darin, auf Missstände hinzuweisen und ihre Expertise einzubringen. Ersteres funktioniert durch Protest und Kritik: eine Demonstration gegen Rassismus, die von einer Gruppe Jugendlicher initiiert wird oder der Verein, der sich zum Ziel gesetzt hat, über Lobbystrukturen in Deutschland aufzuklären. Zweiteres erfolgt, indem ZGOs passgenaue Bildungsangebote erbringen (zum Beispiel mittels Workshops) und in politischen Prozessen beraten, beispielsweise bei Anhörungen im Land- oder Bundestag. ZGOs nutzen so demokratisch legitimierte Prozesse politischer Mitgestaltung.
Bei der Erbringung von Angeboten zur Stärkung der Demokratie beweisen ZGOs oft eine hohe Innovationsfähigkeit. So ist es regelmäßig die Zivilgesellschaft, die mit ihren Ideen geeignete Lösungsansätze anbietet und dabei oft schneller ist, als es Behörden aufgrund ihrer Handlungslogik je sein könnten; etwa die Organisation, die sich gründet, um sich für Menschenrechte im digitalen Raum einzusetzen.
Zivilgesellschaft, die sich öffentlich für demokratische Grundprinzipien wie Meinungsfreiheit, Partizipation und den Schutz von Minderheiten einsetzt, bildet das Rückgrat eines funktionierenden demokratischen und sozialen Rechtsstaates. Gerade in Regionen, in denen antidemokratische Gruppen sehr präsent sind, ist es wichtig, dass zivilgesellschaftliche Organisationen ihre demokratische und pluralistische Haltung öffentlich zeigen: Sichtbarkeit demonstriert Stärke. Denn sobald demokratische Positionen im öffentlichen Diskurs nicht mehr vorkommen, gelingt es antidemokratischen Kräften oft besser, Zustimmung für ihre ideologischen Gesellschaftsvorstellungen zu erhalten.
So konnte Elisabeth Noelle-Neumann schon in den 1970er-Jahren mit ihrer
Zivilgesellschaft unter Druck: angeblich mangelnde Neutralität als Vorwurf
Ob in ländlichen oder in urbanen Regionen Deutschlands: Vielfach bekennen sich Vereine und Engagierte aus unterschiedlichen Betätigungsfeldern zu Vielfalt und demokratischen Werten wie etwa Heimatvereine, Feuerwehren oder Kirchen. Sie zeigen damit Flagge gegen antidemokratische Akteurinnen und Akteure und ihr Handeln. Zudem gibt es auch Organisationen, die sich explizit gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und für Extremismusprävention einsetzen, wie beispielsweise im Rahmen von Demokratieförderprogrammen. Sie gehören zu Teilen der Zivilgesellschaft in Deutschland, die aktuell von mehreren Seiten unter Druck stehen. Derzeit versuchen demokratiefeindliche, teilweise rechtsextreme Akteurinnen und Akteure gezielt, die Zivilgesellschaft zu delegitimieren, damit zivilgesellschaftliche Organisationen ihre Demokratiearbeit und speziell ihren Einsatz gegen Rechtsextremismus beenden.
Im Kern wird der Zivilgesellschaft vorgeworfen, dass sie vielfach politisch agiere und damit ihrer vermeintlichen Neutralität nicht gerecht werde, gleichzeitig vielfach von Steuermitteln profitiere – beispielsweise über Fördermittel oder einen Gemeinnützigkeitsstatus. Dieser ermöglicht Vereinen beispielsweise bestimmte Steuerbefreiungen (unter anderem Körperschafts- und Gewerbesteuer) oder das Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen („Spendenquittungen“). Voraussetzung ist, dass ein Verein gemeinnützige Zwecke erfüllt. Diese sind in §52 Abgabenordnung (AO) des deutschen Steuerrechts festgelegt.
Damit einhergehend lässt sich neben einer positiven Zivilgesellschafts-Erzählung
Die weiteren Instrumente, um der Zivilgesellschaft zu drohen, sie zu diskreditieren und zu delegitimieren, sind vielfältig: beispielsweise das alternative Hausprojekt, dessen Verantwortliche durch Parolen antidemokratischer Akteurinnen und Akteure bedroht werden, oder der Jugendclub, der durch einen Angriff auf seine Räumlichkeiten von vermummten Personen eingeschüchtert werden soll. Die Amadeu Antonio Stiftung (2026) zählt für 2025 112 Angriffe auf die demokratische Zivilgesellschaft, wozu auch die beiden beschriebenen zählen. Aus dem bereits erwähnten Kernvorwurf gegenüber der Zivilgesellschaft hat sich ein neues Narrativ entwickelt, vor allem gegenüber jenen Organisationen, die sich politisch äußern und staatliche Fördermittel erhalten. Siri Hummel und Peter Schubert (2025) sprechen vom „Anti-NGO-Narrativ“. Dieses zeichnet das Bild, dass NGOs politisch mitreden wollen, dabei aber maßgeblich von staatlichen Mitteln abhängen würden. Hummel und Schubert gehen den mit dem Narrativ einhergehenden zentralen Delegitimierungsargumenten nach: NGOs würde politische Neutralität, demokratische Legitimation sowie Transparenz und Kontrolle fehlen. Sie würden trotz ihrer Gemeinnützigkeit ökonomische Interessen verfolgen und sich an der Einschränkung der Meinungsfreiheit beteiligen. Hummel und Schubert kommen zum Ergebnis, dass das Anti-NGO-Narrativ den aktuellen Forschungsstand ignoriert und mit Aussagen belegt, die sich durch die Datenlage kaum halten lassen.
Drei Beispiele zur Illustrierung:
Zunächst zum Punkt der politischen Neutralität. Roland Roth et al. (2025, S.7) stellen klar, dass der Rechtsstaat „keine Entpolitisierung der Zivilgesellschaft“ einfordere. Ein allgemeines politisches
Dem Vorwurf der ökonomischen Interessen – NGOs gerierten sich als uneigennützige Non-Profits, verfolgten aber For-Profit-Logiken (zum Beispiel durch Personalinteressen) – halten Hummel und Schubert (2025) entgegen, dass nur etwas mehr als ein Viertel der zivilgesellschaftlichen Organisationen in Deutschland (27 Prozent) über hauptamtliches Personal verfügt, nur 2,5 Prozent haben mehr als 50 Beschäftigte – zumeist in den Bereichen Soziale Dienste, Bildung und Gesundheitswesen. In Bezug auf die Durchsetzung politischer Interessen verweist Lobbycontrol (2025) zudem auf ein ungleiches Kräfteverhältnis, wonach nur sieben von den 100 größten Lobbyakteurinnen und -akteuren in Berlin NGOs seien (unter anderem Wohlfahrtsverbände wie Caritas und DRK oder der ADAC), 81 repräsentierten Wirtschaftsinteressen. Auch eine Abhängigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen von Fördermitteln lasse sich nicht aus den Daten ableiten. So bestehe bei einer durchschnittlichen Organisation elf Prozent des Jahresbudgets aus öffentlichen Mitteln (Hummel/Schubert 2025, S. 11).
Handlungsansätze: Haltung zeigen, Vorwürfe entkräften, Zivilgesellschaft schützen
Eine starke Zivilgesellschaft ist ein großer gesellschaftlicher Wert. Wie sähe das Leben in Städten und Gemeinden aus, wenn sich zivilgesellschaftliche Organisationen sukzessive von ihren gesellschaftlichen und demokratiestärkenden Tätigkeiten zurückziehen würden? Wenn kulturelle, soziale und Freizeitangebote vor Ort deutlich weniger und der gesellschaftliche Zusammenhalt über soziale Milieus hinweg merklich schwinden würde? Dies könnte ein großes Einfallstor für antidemokratische Kräfte werden und diesen die Möglichkeit bieten, sich als „Kümmerer“ zu inszenieren. In den aktuellen Zeiten, in denen die Zivilgesellschaft unter Druck steht und viele Organisationen von Drohungen, Diffamierungen und Desinformation betroffen sind, können alle dazu beitragen, die Zivilgesellschaft zu unterstützen, beispielsweise, indem irreführende Informationen über die Zivilgesellschaft mit Fakten entkräftet werden. Zudem ist es wichtig, sich in Alltagsdiskussionen einzumischen und Haltung für die Bedeutung einer demokratischen Zivilgesellschaft zu zeigen – in der Schule, im Vereinsheim, am Küchentisch oder am Tresen der Lieblingskneipe.
Daten und Handreichungen können helfen, Unwahrheiten empirisch zu widerlegen und Argumente für Diskussionen liefern:
Daten zur organisierten Zivilgesellschaft bietet regelmäßig Externer Link: ZiviZ im Stiftverband. Der Think Tank bietet auf Basis regelmäßiger repräsentativer Befragungen Fakten zur Entwicklung zivilgesellschaftlicher Organisationen in Deutschland und ihrer Finanzierung.
Argumente zur Entkräftung ausgewählter Vorwürfe liefern Externer Link: Lobbycontrol und Externer Link: Hummel/Schubert (2025). Lobbycontrol erklärt, wie sich die Finanzierung von NGOs und Wirtschaftsverbänden unterscheidet und welche Transparenzregeln es für beide Akteursgruppen gibt. Hummel und Schubert entkräften die Kernargumente, die das Anti-NGO-Narrativ bilden, mit Erkenntnissen und Daten aus der Zivilgesellschaftsforschung.
Hilfe für zivilgesellschaftliche Organisationen bei Angriffen auf ihre Demokratieprojekte bietet die Externer Link: Amadeu Antonio Stiftung. Die Handreichung erläutert, auf welche Weise Organisationen, die sich aktiv für die Demokratie einsetzen, derzeit angegriffen werden, und bietet Handlungsansätze, wie diese sich wehren können.
Bereits 2024 nahmen der Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten und der Deutsche Bundesjugendring die Debatten um den Externer Link: „Mythos Neutralitätsgebot“ auf und veröffentlichten eine gleichnamige Handreichung. Auf wenigen Seiten stellen sie heraus, dass es kein Neutralitätsgebot für nicht-staatliche Akteure gibt.
Eine starke Zivilgesellschaft lebt vom Schutz des Staates und der Wertschätzung durch Gesellschaft, Politik und Verwaltung. Die vielen Aktivitäten zivilgesellschaftlicher Organisationen, die größtenteils auf freiwilligem Engagement basieren, sind nicht selbstverständlich. Mit Blick auf den Staat ist es wichtig, dass Grundrechte weiter gewährleistet bleiben und zivilgesellschaftliche Organisationen gute Rahmenbedingungen vorfinden.