Elektronischer Personalausweis
Seit dem 1. November 2010 wird der neue elektronische Personalausweis von den Meldebehörden ausgegeben. Was unterscheidet den neuen Ausweis von seinem Vorgänger, welche Vorteile bietet er gegenüber der alten Plastikkarte?Seit dem 1. November 2010 wird anstelle des bisherigen maschinenlesbaren Personalausweises ein elektronischer Personalausweis mit einem Chip ausgegeben. Er ist kleiner, im üblichen Scheckkartenformat, und verfügt über zusätzliche Funktionen und Anwendungsmöglichkeiten.
Der "alte" und der "neue" Personalausweis
1987 wurde der bis dahin als kleines Passbuch ausgegebene Personalausweis durch eine kunststofflaminierte Karte im so genannten ID-2-Format (74 x 105 mm) ersetzt. Einige der Angaben auf dieser Karte sind zusätzlich in maschinenlesbarer Form aufgedruckt. 2001 wurden holografische und weitere Elemente eingeführt, um die Fälschungssicherheit zu erhöhen.Seit November 2010 wird nun der neue Personalausweis im kleineren Format und mit zusätzlichen Funktionen ausgegeben.
Daten auf dem Ausweis
Welche Daten auf dem Ausweis aufgedruckt und auf dem Chip gespeichert werden müssen bzw. dürfen, bestimmt das Personalausweisgesetz, 1950 erlassen und zuletzt 2009 novelliert durch das Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Ausweisdaten |
Alter PA |
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Ausweis |
Chip |
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