Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Das Gewaltmonopol des Staates | Innere Sicherheit | bpb.de

Innere Sicherheit Sicherheitsbegriff Dimensionen des Sicherheitsbegriffs Freiheit und Sicherheit Das Gewaltmonopol des Staates Innere Sicherheit in Parteiprogrammen Die Kriminalitätslage – im Spiegel der Polizeilichen Kriminalstatistik Ethik der inneren Sicherheit Urbane Sicherheit Sicherheit im ländlichen Raum Sicherheitsprobleme Zahlen und Fakten Grafiken: Terrorismus Migration und Kriminalität Cyberkriminalität Jugendkriminalität Wirtschafts- und organisierte Kriminalität "Ausländerkriminalität" Politisch motivierte Gewalt Wie entsteht kriminelles Verhalten? Kriminalitätsfurcht Sicherheitsarchitektur Polizeien in Deutschland Gewalt durch und gegen Polizistinnen und Polizisten Private Sicherheitsdienste Nachrichtendienste Europäisierung von innerer Sicherheit Das Zusammenwachsen von innerer und äußerer Sicherheit Jugendhilfe und Polizei Kontrolle der Polizei Sicherheitsproduktion Situative Kriminalprävention Stadtplanung als Kriminalprävention Technische Überwachungsmaßnahmen Strafe und Strafvollzug Debatte: Extremismus und Sicherheitsbehörden Glossar Redaktion

Das Gewaltmonopol des Staates

Jonas Grutzpalk

/ 10 Minuten zu lesen

Eine staatliche Armee zum Schutz nach außen, Polizei und Sicherheitsbehörden, die auf dem Hoheitsgebiet eines Staates für Sicherheit sorgen sollen: Das gab es längst nicht immer.

Hobbes' Leviathan (© Public Domain)

Streiten sich zwei Leute so sehr, dass die Fäuste fliegen, greifen wir zum Telefon und wählen die 110 – eine Zahlenkombination, die jedes Kind kennt. Sollten jemals Truppen einer fremden Macht in Deutschland einmarschieren, würde der Staat dieser Macht den Krieg erklären und die Bundeswehr losschicken, die Eindringlinge zu vertreiben. Wenn Bundeswehr und Polizei wie beschrieben tätig werden, üben sie das so genannte "Gewaltmonopol des Staates" aus. Wir gehen heute damit um, als wäre es selbstverständlich, dass dieses Gewaltmonopol existiert. Aber das war nicht immer so.

Die Gattung Homo Sapiens gibt es seit circa 150.000 bis 100.000 Jahren. Bemerkenswert ist, dass die ersten Städte erst vor etwa 10.000 Jahren entstanden. Während des weitaus größten Teils ihrer Geschichte kannte die Menschheit demnach kein Gewaltmonopol des Staates. Und wie Staaten funktionieren, musste sie in einem langen Prozess erlernen. Dieser Prozess ist noch lange nicht abgeschlossen, sondern geht immer weiter. Immer neue Fragen entstehen und immer neue Lösungen werden entwickelt.

Wie sich Menschen in vorstaatlichen Zeiten organisierten, kann man anhand der archäologischen Funde nur vermuten. Es ist anzunehmen, dass die Familie oder die um aufgenommene Fremde erweiterte Sippe überall auf der Welt die ersten politischen Einheiten darstellten. Diese Familien zogen in Gruppen durch die Welt, legten sich räumlich nur selten fest. Vielleicht orientierten sie sich in ihren Wanderungen an einigen festen Orten wie zum Beispiel Höhlen, die als religiöse Kultstätte dienten.

Geschützt wird, wer dazugehört

Der Philosoph Peter Sloterdijk hat diese Frühphase der Menschheit, die mehrere zehntausend Jahre dauerte, mit der Fahrt auf einem Floß verglichen: Eine kleine Menschengruppe treibt durch die Weiten der Welt, nur auf sich selbst beschränkt und aufeinander bezogen. Wer Mitglied einer solchen Gruppe ist, der gehört beim wahrsten Sinne des Wortes dazu, denn die kleine Menschenansammlung, die hier unterwegs ist, bleibt meist in Hörweite, bildet eine Klangsphäre, in der erzählt, gesungen, gelacht und geklagt wird.

Schutz bot in der vorstaatlichen Zeit nur die Gruppe selbst. Wurde sie überfallen, so schützten sich die Mitglieder gemeinsam beziehungsweise gegenseitig gegen den äußeren Feind. Verstieß jemand gegen ihre ungeschriebenen Regeln, so schloss sie ihn aus. Hier wurden die Grundlagen für das gelegt, was man später "Blutrache" nannte. Gemeint ist damit, dass individuelle Sicherheit allein durch die eigene Gruppe sichergestellt wird, indem potentiellen Übeltätern und ihren Gruppen mit Gegengewalt gedroht wird.

Bevor es funktionierende Staaten gab, regelten die Menschen ihre Streitigkeiten häufig unter sich. Sie griffen dabei nicht selten auf Gewalt zurück. Gerichte konnten einen gewissen Ausgleich zwischen den verfeindeten Parteien herstellen, doch die Durchsetzung von Recht war häufig an die eigene Fähigkeit gebunden, sich notfalls auch mit Gewalt durchzusetzen.

Die ersten Staaten

Es ist bis heute nicht abschließend geklärt, warum die Menschen sesshaft wurden, warum sie Dörfer, dann Städte und schließlich Staaten gründeten. Wahrscheinlich war es ein schleichender Prozess, der sich über Jahrtausende hinzog. Häufig behielten sie die sozialen Strukturen der früheren, nicht-sesshaften Gruppen bei. Nach wie vor bleiben die Familien für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung zuständig. Auch als erste staatliche Strukturen entstanden, waren diese Staaten gar nicht in der Lage, daran etwas zu ändern. So berichtet das Alte Testament der Bibel von einer Blutrachetat im jungen Staat Israel, die der König David handlungsunfähig geschehen lassen musste. (2. Samuel, drittes Kapitel).

Die ersten großen Imperien, die zwischen dem achten und zweiten vorchristlichen Jahrhundert entstanden, änderten an der Praxis der Blutrache nicht viel. Sie sahen sich eher für die allgemeine Sicherstellung von Frieden innerhalb ihrer Grenzen zuständig, ohne jedoch ein Gewaltmonopol des Staates für sich in Anspruch zu nehmen. Die Rolle der Familien, Sippen und Stämme wurde sogar eher noch gestärkt, weil man sich auf sie verließ, wenn es um die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung ging.

So blieb es dabei, dass Familien einander befehdeten und Sicherheit durch die Androhung (und zeitweilig auch Durchführung) von Racheakten aufrechterhalten wurde. Wo die Macht des jeweiligen Königs stark genug war, wurden die schlimmsten Auswüchse dieses auf Rache basierenden Systems eingeschränkt – grundsätzlich in Frage gestellt wurde es in Europa aber erst im Mittelalter, durch die so genannte Gottesfriedensbewegung.

Die ersten Schritte hin zum Gewaltmonopol: Die Gottesfriedensbewegung

Diese sogenannte Gottesfriedensbewegung war eine religiöse Bewegung die beweisen wollte, dass die Menschen sich auf eine Gesellschaft einlassen können, in der sie auf die individuelle Anwendung von Gewalt verzichten. Sie entstand im 11. Jahrhundert im Süden Frankreichs, zwischen den Pyrenäen und der Rhône, wo die Königsgewalt schwach war.

Auf Diözesansynoden und anderen großen Versammlungen wurde der Adel dazu ermutigt, sich durch gegenseitigen Eid zur Einhaltung der so genannten Pax Dei (lat.. Gottesfrieden) zu verpflichten. Im Grunde verzichteten die adeligen Familien damit auf ihr Fehderecht – das Recht, im Falle einer Verletzung durch andere zurückzuschlagen und sich zu rächen.

Zunächst gelang lediglich eine zeitliche Reglementierung: An Sonn- und Feiertagen sollte der Frieden gewahrt werden. Nach und nach gelang aber eine Ausdehnung des Gottesfriedens. Im Jahre 1085 erließ Heinrich IV. auf dem Reichstag in Mainz den ersten reichsweiten Gottesfrieden, und es wurde Sache der königlichen Gewalt, diesen Frieden durchzusetzen. In regelmäßigen Abständen musste der Adel ihn neu beschwören.

Der souveräne Staat

"Mehr als sich im allgemeinen Geschichtsbewusstsein ausdrückt, ist die Bekämpfung der Fehde durch die Gottesfriedensbewegung beteiligt an der Herausbildung des modernen Staates", schreibt die Soziologin und Juristin Sibylle Tönnies über die Gottesfriedensbewegung. Ein staatliches Gewaltmonopol aber letztlich denkbar zu machen, das ermöglichten die Schriften des Franzosen Jean Bodin (1529-1596) und des Engländers Thomas Hobbes (1588-1679).

Während Bodin die Theorie der staatlichen Souveränität begründete, einer Macht also, die keine andere Macht über oder neben sich hat, machte Hobbes das staatliche Gewaltmonopol denkbar. Bodin war der Erste, der die Funktion des Souveräns von seiner Familie unterschied und damit möglich machte, auch zwischen souveränem Staat und herrschenden Familien einen Unterschied zu erkennen. Hobbes erklärte, wozu die Souveränität des Staates dienen sollte: zur Eindämmung der Gewalt und zu ihrer Monopolisierung in seinen Händen.

Der Staat als furchteinflößendes Ungeheuer

Thomas Hobbes hat seinem Hauptwerk, in dem er davon spricht, dass der Staat alleine das Privileg des Waffeneinsatzes haben soll, den Titel "Leviathan" gegeben. Im alten Testament der Bibel ist das die Bezeichnung für ein Ungeheuer, das wie folgt beschrieben wird: "Wer kann ihm sein Kleid aufdecken? Und wer darf es wagen, ihm zwischen die Zähne zu greifen? (...) Aus seinem Munde fahren Fackeln, und feurige Funken schießen heraus. Aus seiner Nase geht Rauch wie von heißen Töpfen und Kesseln. Auf seinem Halse wohnt die Stärke, und vor ihm her hüpft die Angst."

Das Bild beschreibt, warum sich Hobbes die Staatsmacht als schreckliches Ungeheuer vorstellte: weil sie Angst erregen sollte. Der Staat sollte die Menschen davon abhalten, sich mit Gewalt aneinander zu rächen. Hobbes' Hoffnung war dabei, dass die Staatsmacht desto weniger einschreiten müsse, je mehr Furcht man vor ihr habe.

Sibylle Tönnies erklärt die Motivlage von Hobbes wie folgt: "Hobbes wollte, dass die Staatsmacht Furcht erregt - statt dass der Mensch weiterhin Angst vor seinesgleichen haben muss. Er machte seinen Zeitgenossen bewusst, wie sehr sie einander fürchten, solange sie nicht von oben beschützt werden. Schon die Tatsache, dass jeder sein Haus abschließe, wenn er es verlässt, zeige, dass er seinem Nächsten nicht über den Weg traut. Hobbes machte bewusst, wie sehr die Menschen auf die kollektive Wachsamkeit angewiesen sind. Im Naturzustand sei der Mensch dem Menschen ein Wolf - homo homini lupus. Dieses Wort ist berühmt geworden, genau wie die Feststellung, dass das Leben ohne wirksame Vorkehrungen gegen die Mitmenschen 'scheußlich, tierisch und kurz' sei."

Gesellschaftsvertrag zum Gewaltmonopol

Zwar machte Hobbes deutlich, dass der Leviathan die zentralisierte brutale Gewalt darstellt; er ging aber davon aus, dass dieses staatliche Gewaltmonopol letztlich durch die Zustimmung aller zustande komme. In einem Gesellschaftsvertrag, so argumentiert er, lege jedes Gesellschaftsmitglied seine Fähigkeit zur Gewaltsamkeit ab, übertrage sie auf den Staat und erwarte sich als Gegenleistung die Sicherstellung von Sicherheit und Ordnung durch den Staat.

Der Staat entsteht durch den Willen seiner Bürger, geht aber weit über die Fähigkeiten und Möglichkeiten des einzelnen Bürgers hinaus, so Hobbes. Für ihn ist der Staat daher ein "irdischer Gott", der die Belange der Menschen so zu ordnen berechtigt, aber auch verpflichtet sei, wie der Schöpfergott der Bibel für seine Schöpfung Verantwortung trägt. Der Staat aber sei ein von Menschenhand gemachter Körper, er entstehe durch einen wechselseitigen Vertrag.

Manche Kritiker haben Hobbes vorgeworfen, er habe den totalitaristischen Regimen des 20. Jahrhunderts und ihrer Gewaltherrschaft den Weg geebnet. Aber genau das Umgekehrte sei der Fall, so Sibylle Tönnies: "Weil Hobbes die Staatsgewalt immer im Rahmen des Schutz-Gehorsam-Austausches verstand, kann er nicht als Befürworter des Totalitarismus angesehen werden. Die Herrschaft der Nationalsozialisten hätte er verdammt, weil ein Teil der Bevölkerung Deutschlands nur zum Gehorsam verpflichtet war, ohne im Gegenzug auch staatlichen Schutz zu genießen."

Locke, Montesquieu und Rousseau: Der Rechtsstaat

Dass der Staat aber einer Grenze bedarf ist ein Gedanke, um den Hobbes "Erfindung" des Gewaltmonopols noch erweitert werden musste. Diese Grenze liegt nach allgemeiner Auffassung in den Gesetzen. Wichtige Vetreter dieses Gedankens waren John Locke (1632-1703), Charles-Louis de Montesquieu (1689-1755) und Jean-Jacques Rousseau (1712-1778). Während Locke betonte, dass der Staat die Aufgabe habe, das Naturrecht zu präzisieren, um es für die menschlichen Gesellschaften anwendbar zu machen, hob Montesquieu hervor, dass die Gesetze in Übereinstimmung mit der sozialen Lage des Volkes stehen müssten. Von ihm stammt der Satz, der noch heute als Faustformel für den modernen Rechtsstaat angesehen werden kann: "Ein Staat kann so aufgebaut werden, dass niemand gezwungen ist, etwas zu tun, wozu er nach dem Gesetz nicht verpflichtet ist, und niemand gezwungen ist, etwas zu unterlassen, was das Gesetz gestattet."

Es ist bemerkenswert, dass Jean-Jacques Rousseau, der für die philosophische Begründung des modernen Staates mindestens genauso wichtig ist wie Thomas Hobbes, ein vollkommen gegenläufiges Verständnis vom Naturzustand des Menschen hatte. Während Hobbes in finsteren Farben den fortdauernden Kriegszustand aller gegen alle als kennzeichnend für die Natur des Menschen beschreibt, geht Rousseau genau umgekehrt davon aus, dass es erst die Gesellschaft sei, die die schlechten Seiten des von Natur aus friedlichen Menschen herauskehre. "Der Mensch ist frei geboren und liegt überall in Ketten!" ist eines der berühmtesten Zitate Rousseaus. Sein Motto "zurück zur Natur!" folgerte er aus seiner Theorie, dass die Gesellschaft durch Eigentum und Macht die natürliche Ordnung der Menschen zerstört habe.

Dieser historische Fehler sei wohl nicht wieder gut zu machen, so Rousseau. Letztlich müssten die Menschen sich darauf einigen, ein besseres gesellschaftliches Leben zu führen. Die Gesellschaft müsse sich durch einen Vertrag der Menschen untereinander verbessern. Auch Rousseau legt, wie schon Hobbes, eine Theorie des Gesellschaftsvertrages vor.

Neu ist bei Rousseau die Idee, dass die Gesetze einen dem allgemeinen Volkswillen (volonté générale) entsprechen sollen. Dem gegenüber stehe die "volonté des tous", die nur ein Sammelsurium der im Volk versammelten Einzelvorstellungen sei. Gesetze aber sollten allgemeingültig sein und dadurch Sicherheit, Freiheit und Ordnung sicherstellen.

Ein Staat für das Raumschiff Erde?

Die Geschichte des Staates endet nicht mit den Ideen von Hobbes und Rousseau, sie ist nicht mit der Entwicklung des rechtsstaatlich gebundenen Gewaltmonopols der Nationalstaaten. Der Staat hat seitdem neue Herausforderungen annehmen müssen, wie zum Beispiel die Erkenntnis, dass er in seiner totalitären Gestalt seinen Bürgern mehr schadet als nutzt. Zudem haben die Nationalstaaten in Zeiten der "beschleunigten Globalisierung" an Bedeutung verloren. Kriminelle Netzwerke zum Beispiel machen nicht vor Landesgrenzen halt. Außenpolitik müsse deswegen immer mehr zu einer "Weltinnenpolitik" werden, so der ehemalige Bundespräsident Horst Köhler.

Peter Sloterdijk hat die politische Geschichte der Menschheitsentwicklung in der Metapher von Fahrzeugen dargestellt. Glichen die politischen Gebilde der ersten Menschen noch Flößen auf den Wellen der Zeit, so entstanden mit den ersten Imperien das, was Sloterdijk die "Staatsgaleeren" nennt: politische Großkörperschaften, die durch Arbeitsteilung und klar strukturierte Machtverhältnisse funktionieren. Die Zeit der modernen Nationalstaaten beschreibt er als Phase der politischen Superfähren, die als kolossale Großgebilde durch die Zeiten pflügen. In einem seiner jüngsten Bücher spricht Sloterdijk nun vom "Raumschiff Erde": Der Planet selbst sei das Fahrzeug der Menschheit geworden.

Wohin die Reise gehen wird, wissen wir noch nicht genau. Sollte die Welt in Anlehnung an Hobbes eine Art Gesellschaftsvertrag mit den USA schließen? Das Gewaltmonopol in den Händen der einzigen verbliebenen Supermacht, die im Gegenzug weltweit Schutz bietet? Diese Überlegung hat Sibylle Tönnies ins Spiel gebraucht: "Die Menschenrechte können die Welt nur regieren, wenn eine Ordnung zur Verfügung steht, die genauso universell ist wie sie selbst. Sie brauchen eine Weltordnung, eine Weltpolizei, die sie schützt.“ Einige ihrer Kritiker halten ihr entgegen, dass es die Vereinten Nationen sind, die die einzige Legitimation hätten, solch ein Gewaltmonopol innezuhaben. Noch allerdings ist weder in der einen noch in der anderen Form ein solches weltstaatliches Gewaltmonopol abzusehen.

Weitere Inhalte

Dr. Jonas Grutzpalk ist seit 2009 Professor für Soziologie und Politikwissenschaft an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW. Er studierte Politikwissenschaften, Soziologie und vergleichende Religionswissenschaften in Münster, Oxford und Bonn und war Referent für "Verfassungsschutz durch Aufklärung“ im Brandenburger Innenministerium.