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"Ausländerkriminalität" – statistische Daten und soziale Wirklichkeit

Ilka Sommer

/ 10 Minuten zu lesen

Amtliche Daten zur "Ausländerkriminalität" können nicht mit der tatsächlichen Kriminalitätsentwicklung gleichgesetzt werden. Bei der Interpretation von Daten zur Straffälligkeit von Deutschen und Nichtdeutschen müssen zahlreiche Aspekte beachtet und differenziert werden: Wer gilt als Ausländer, wie wird Kriminalität polizeilich erfasst, und begehen Ausländer andere Straftaten als Deutsche?

Die Ausländerkriminalität ist höher – auch weil es "ausländerspezifische" Delikte gibt, die von Deutschen nicht begangen werden können, z.B. Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz oder das Asylverfahrensgesetz. Ausländerbehörde in Stuttgart. Foto: AP

Amtliche Statistiken sind nicht neutral

Amtliche Statistiken wie die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) werden nicht nur von Wissenschaftlerinnen, sondern auch von Politikern, Journalisten und Lobbyisten gerne und häufig als Quelle herangezogen. Die amtlichen Zahlen sind bei Bedarf relativ kurzfristig abrufbar und besitzen im Allgemeinen eine sehr hohe Glaubwürdigkeit. Das macht sie zu einem wirkungsvollen Machtinstrument in den politischen Auseinandersetzungen um die Interpretation der sozialen Wirklichkeit. Der Entstehungsprozess von amtlichen Statistiken wird dabei in der Regel nicht hinterfragt, solange das Ergebnis plausibel und der eigenen Argumentation dienlich zu sein scheint. Es ist jedoch eine Binsenweisheit der sozialwissenschaftlichen Methodenlehre, dass Messbarkeit nicht mit Wahrheit gleichzusetzen ist. Dass subjektive Erwartungen in die Erhebung und Interpretation von Daten einfließen, ist selbst bei besten Absichten und bei bester Qualifikation nicht zu vermeiden. Deshalb kommt es in der Praxis vor allem darauf an, die Verwendung von Statistiken vor dem Hintergrund ihrer Entstehung zu reflektieren.

Mangelnde Objektivität in der amtlichen Statistik zur "Ausländerkriminalität"

Im Fall der amtlichen Statistik zur "Ausländerkriminalität" ist die Reflexion inzwischen so umfangreich, dass die Daten ihren Objektivitätsanspruch verloren haben. Das Bundeskriminalamt formuliert deshalb folgenden Hinweis: "Diese Daten dürfen nicht mit der tatsächlichen Kriminalitätsentwicklung gleichgesetzt werden. Sie lassen auch keine vergleichende Bewertung der Kriminalitätsbelastung von Deutschen und Nichtdeutschen zu" . Dennoch sind im öffentlichen Raum immer wieder Aussagen zu hören, die sich auf die PKS berufen, um zu belegen, dass Ausländer krimineller seien als Deutsche. Darin spiegelt sich im besten Fall eine unreflektierte Dateninterpretation wider. Häufig sind solche Aussagen aber auch politisch motiviert, etwa um durch das Bedienen von Ängsten vor den vermeintlich "Anderen" die eigene Gruppenidentität zu stärken.

Im Folgenden werden die wesentlichen Effekte dargestellt, die unter der Zielsetzung eines verantwortungsvollen Umgangs mit der PKS – und hier insbesondere den erfassten Daten zu "Nichtdeutschen" – reflektiert werden sollten.

Vergleichskategorieneffekt: Warum werden Deutsche und Ausländer verglichen?

Dass sich ein Staat bei der Erfassung von personenbezogenen Daten für die Staatsangehörigkeit interessiert, ist nicht ungewöhnlich. Damit wird allerdings im Ergebnis eine Demarkationslinie der Zugehörigkeit gezogen. Ausländer sind Menschen, die sich in Deutschland aufhalten und nach verbreiteter Ansicht trotzdem nicht richtig zu "uns" gehören. Wenn bei der Erhebung und Auswertung von Daten über Straftaten, Geburtenziffern und Schulabschlüsse nach Deutschen und Ausländern differenziert wird, zielt dies darauf, Aussagen über eine erwartete Andersartigkeit machen zu können. Die Auswahl von Vergleichskategorien ist daher eine normative Aussage darüber, welche personenbezogenen Merkmale als relevant eingestuft werden. Niemand würde die Frage stellen, ob Dünne mehr Straftaten begehen als Dicke – obwohl hier womöglich ebenfalls Unterschiede feststellbar sind.

Abgrenzungseffekt: Wer zählt als Ausländer?

Ausländer werden in der PKS ausschließlich anhand eines Merkmals, nämlich einer nichtdeutschen Staatsangehörigkeit, in der Kategorie "Nichtdeutsche" erfasst . Für die Erhebung ist es unerheblich, seit wann oder aus welchem Grund sich jemand in Deutschland aufhält. Daher fasst diese Kategorie die ausländische Wohnbevölkerung mit Personen zusammen, die sich nur temporär in Deutschland aufhalten. Unter letzteren finden sich neben Urlaubern und Geschäftsreisenden insbesondere auch Personen, deren Aufenthalt gesetzlich nicht geregelt ist oder deren Einreise kriminellen Zwecken dient, wie etwa dem internationalen Menschen- oder Drogenhandel.

Zur Einordnung und Bewertung der Daten werden in der Regel andere, nicht vergleichbare Datenquellen zur ausländischen Wohnbevölkerung herangezogen. Aussagen wie "22 Prozent der Straftaten werden von Ausländern begangen, obwohl sie nur neun Prozent der Bevölkerung ausmachen" entbehren daher der Seriosität. Die Tatsache, dass prozentual mehr durchreisende Ausländer auffällig werden als Sesshafte, verzerrt eine solche Aussage zu Lasten der nichtdeutschen Wohnbevölkerung.

Die Daten zur Kriminalität von Nichtdeutschen werden häufig mit Aussagen zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund assoziiert und damit zum Zuwanderungsproblem stilisiert. 54 Prozent der in Deutschland lebenden Einwanderer und ihrer Nachkommen sind deutsche Staatsangehörige, unter anderem durch Einbürgerung, (Spät-)Aussiedlerstatus und Geburt in Deutschland, (Stand: 28.06.2010)) sie werden somit bei Kriminalitätsverdacht in der Kategorie "Deutsch" erfasst. Ausländische Staatsangehörige sind im Hinblick auf ihre soziale Struktur kein repräsentativer Ausschnitt der zugewanderten Bevölkerung, da die Gruppe der Deutschen mit Migrationshintergrund tendenziell einen höheren Integrationsgrad aufweist . Allein anhand der Daten zur Kriminalität von Nichtdeutschen lassen sich also auch keine Aussagen zur Kriminalität von ethnischen Minderheiten ableiten. Wenn dies dennoch geschieht, wird die Wohnbevölkerung mit Zuwanderungsgeschichte ohne empirische Evidenz kriminalisiert .

Tatverdächtigeneffekt: Nur Tatverdächtige werden polizeilich erfasst

Für die PKS insgesamt gilt, dass sie nicht Täter, sondern Tatverdächtige zählt. Die Erfassung gibt lediglich den Stand der polizeilichen Ermittlungen wieder, während die Staatsanwaltschaft und die Gerichte zu anderen Bewertungen kommen können. Ein direkter Vergleich der PKS mit der Verurteiltenstatistik ist aufgrund unterschiedlicher Grundlagen nicht möglich . Man muss also nicht kriminell sein, um als Krimineller erfasst zu werden. Geißler beziffert den Anteil der gerichtlich Verurteilten unter den erfassten Tatverdächtigen auf lediglich ein Drittel und schlägt deshalb vor, von einer Polizeilichen Tatverdachtsstatistik zu sprechen . Wenn Deutsche und Ausländer die gleiche Wahrscheinlichkeit hätten, unter Tatverdacht zu geraten, könnte man den Effekt an dieser Stelle vernachlässigen. Es existieren allerdings verschiedene Hinweise, dass die nicht der Fall ist .

Anzeigeneffekt: Nur angezeigte Straftaten werden erfasst

Erfasst werden können nur Straftaten bzw. Verdachtsfälle, von denen die Polizei, die Bundespolizei oder der Zoll erfahren − entweder durch eigene Kontrollen oder durch Anzeigen. Diese Straftaten bilden das sogenannte Hellfeld der Kriminalität, das sich vom Dunkelfeld – der polizeilich nicht erfassten Kriminalität − unterscheidet. Nachweisbare Veränderungen im Hellfeld müssen nicht zwingend für eine veränderte Kriminalitätshäufigkeit sprechen, sondern können auch mit einer Veränderung der polizeilichen Kontrolldichte oder einem veränderten Anzeigeverhalten (etwa infolge bestimmter Ereignisse und ihrer Berichterstattung) zusammenhängen. Das Anzeigeverhalten der Bevölkerung ist ethnischen Merkmalen gegenüber nicht blind, da bestimmte ethnische Minderheiten nachweislich eher mit einer Anzeige rechnen müssen als die deutsche Mehrheitsgesellschaft .

Straftateneffekt: Begehen Ausländer andere Straftaten als Deutsche?

Ausländische Staatsangehörige sind Deutschen in vieler Hinsicht rechtlich nicht gleich gestellt und können daher potenziell mehr und anders geartetes Unrecht begehen. Das betrifft zum Beispiel Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz, das Asylverfahrensgesetz und das Freizügigkeitsgesetz der EU. Dazu zählen die unerlaubte Einreise und der unerlaubte Aufenthalt in Deutschland sowie das Erschleichen eines Aufenthaltstitels. Insgesamt wurden 2010 64.009 nichtdeutsche Tatverdächtige in dieser Straftatengruppe registriert. Damit stellen sie unter den sogenannten "ausländerspezifischen" Delikten einen Anteil von 96,8 Prozent an allen Verdächtigten . An der Gesamtheit der erfassten nichtdeutschen Tatverdächtigen machen sie einen Anteil von 13,6 Prozent aus .

Darüber hinaus können weitere Deliktgruppen genannt werden, in denen nichtdeutsche Tatverdächtige im Vergleich zu ihrem Anteil an der Gesamtheit aller erfassten Straftaten überdurchschnittlich repräsentiert sind, zum Beispiel die Urkundenfälschung (34,5 Prozent) und spezifische Rauschgiftdelikte wie die illegale Einfuhr von Betäubungsmitteln (44,4 Prozent). In den Straftatengruppen "Sachbeschädigung" (11,9 Prozent), "Beleidigung" (14, 6 Prozent) und "Widerstand gegen die Staatsgewalt und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung" (15,8 Prozent) sind Nichtdeutsche hingegen unterdurchschnittlich erfasst .

Grundsätzlich stehen alle erfassten Straftaten in der PKS-Zählung gleichrangig nebeneinander, "dass so der Ladendiebstahl dem Mord, die illegale Einreise dem illegalen Verschieben von Massenvernichtungswaffen oder der Handtaschenraub dem Terroranschlag gleichwertig gegenüberstehen" . Wählt ein Anwender der Statistik ein Delikt oder eine Deliktgruppe unter den etwa 1.500 Schlüsselzahlen aus, so sagt er damit aus, welche Delikte er in dem jeweiligen Zusammenhang für wichtiger hält als andere. Wenn er keine Auswahl trifft, bewertet er alle Straftaten gleich und ist damit ebenso normativ.

Als Strategie gegen diese Normativität werden oft die quantitativ bedeutsamsten Straftaten(gruppen) übernommen. Doch die quantitative Rangfolge hängt entscheidend von der Kategorienbildung und der Auswahl der Über- bzw. Untergruppen der Delikte ab. Betrachtet man beispielsweise die Gesamtheit aller erfassten Rauschgiftdelikte und nicht nur die illegale Einfuhr (wie oben), so fallen keine signifikanten Unterschiede zwischen deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen auf. Eine weitere Strategie ist es, eine althergebrachte und als "normal" anerkannte Auswahl zu übernehmen. Doch auch dahinter verbergen sich subjektiv begründete Entscheidungen für oder gegen bestimmte Kategorien (wenn auch bereits an anderer Stelle getroffen), die im Ergebnis entweder Unterschiede oder Gemeinsamkeiten betonen (sollen).

Soziallagen-Effekt: Soziale Merkmale beeinflussen das Kriminalitätsrisiko

Vergleiche zwischen Ausländern und Deutschen anhand der PKS blenden soziale Merkmale aus, die für die Strafanfälligkeit und die Strafauffälligkeit mit ausschlaggebend und zudem in den beiden Gruppen sehr ungleich verteilt sind. Dazu zählen vor allem Geschlecht (mehr Männer unter den Straffälligen), Alter (mehr Junge), Region (mehr Großstadtbewohner) sowie Qualifikation (mehr Ungelernte). Statistische Unterschiede in der PKS sind somit auch auf die ungleiche Sozialstruktur zurückzuführen, die komplexe gesellschaftliche Ursachen hat. Geißler hat die Kriminalität von ausländischen Arbeitsmigranten isoliert betrachtet und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es zwischen der Strafauffälligkeit dieser Kerngruppe und der deutschen Bevölkerung keine signifikanten Unterschiede gebe. Berücksichtigt man mittels statistischer Verfahren zudem die unterschiedliche soziale Struktur der beiden Vergleichsgruppen, kehrt sich das vermeintliche Ergebnis in das Gegenteil um: In den gleichen sozialen Lagen weisen ausländische Arbeitsmigranten eine größere Gesetzestreue auf als Deutsche. Geißler schlussfolgert, dass nicht der Zusammenhang von Migration und Kriminalität zu untersuchen sei, sondern die Frage, warum Migration zu mehr Gesetzestreue führe .

Jugend-Effekt: Keine erhöhte Kriminalitätsbelastung nichtdeutscher Jugendlicher

Auf den Jugend-Effekt als spezifische Ausprägung des Soziallagen-Effekts soll hier noch näher eingegangen werden. Wies die ausländische Bevölkerung einst einen höheren Jugendanteil auf als die deutsche Bevölkerung, sind inzwischen rund 20 Prozent der Gesamtbevölkerung unter 21 Jahre alt, während der Anteil dieser Altersgruppe in der ausländischen Bevölkerung nur 18 Prozent beträgt . Ursachen für diese Veränderungen liegen unter anderem in der Einführung des Optionsmodells – die (vorläufige) doppelte Staatsbürgerschaft für in Deutschland geborene Kinder – und der geringen Neu-Zuwanderung in dieser Altersgruppe.

Ein Viertel der polizeilich erfassten Tatverdächtigen sind Jugendliche bzw. Heranwachsende unter 21 Jahren. Unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen liegt der Anteil dieser Altersgruppe jedoch mit 20,7 Prozent niedriger als bei den Deutschen mit 26,3 Prozent. Betrachtet man ausschließlich die Gruppe der "Gewaltdelikte", dann liegt der Anteil der unter 21-Jährigen an allen deutschen Gewaltverdächtigen mit 41,5 Prozent sogar deutlich über dem Jugendanteil an den nichtdeutschen Gewaltverdächtigten (36 Prozent) . Auf eine erhöhte Kriminalitätsbelastung ausländischer Jugendlicher im Vergleich zu deutschen Jugendlichen lässt die PKS also pauschal nicht schließen.

Dunkelfeldstudien, die Erkenntnisse zur Kriminalitätsentwicklung generieren, die nicht im Hellfeld der PKS registriert ist, widmen sich auch den Fragen nach der Delinquenz von Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund bzw. Vergleichen zwischen ethnischen Gruppen . Da diese Fragen sowohl deutsche als auch ausländische Staatsangehörige betreffen, hat die PKS darauf keine Antwort. In der (fach-)öffentlichen Diskussion wird nicht immer eine klare Differenzierung von "Staatsbürgerschaft" und "ethnischer Herkunft" vorgenommen, und es werden schnell alle Personen zu "Nichtdeutschen", die entweder das eine oder das andere nicht haben. Auch lässt sich darüber streiten, ob eine ethnische Herkunft jene erklärende Kraft hat, die ihr mit der Auswahl als Vergleichskategorie erster Ordnung zugeschrieben wird (vgl. auch Vergleichskategorien-Effekt). Im Sinne neuer Erkenntnisse für die Kriminalitätsprävention wäre es angezeigt, den Vergleich von Jugendlichen nach der Verteilung ihrer Bildungs- und Lebenschancen sowie die Erforschung der strukturellen Ursachen von sozialen Ungleichheiten noch stärker als bisher in den Fokus zu rücken.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Bundeskriminalamt (BKA) (Hg.) (2010): Polizeiliche Kriminalstatistik Bundesrepublik Deutschland. Berichtsjahr 2009, Wiesbaden. (Das "Jahrbuch" im Internet: Externer Link: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/pksJahrbuecherBis2011/pks2009.pdf (Stand: 08.08.2023)

  2. Bundesministerium des Innern (BMI) (Hg.) (2010): Polizeiliche Kriminalstatistik 2010, S. 3 (Im Internet: Externer Link: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2011/PKS2010.pdf (Stand: 27.06.2011)

  3. Statistisches Bundesamt (2010) (Hg.): Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Bevo¨lkerung mit Migrationshintergrund – Ergebnisse des Mikrozensus 2009 –, Fachserie 1, Serie 2.2, Wiesbaden. (Im Internet:

  4. Geißler, Rainer (2011 [1992]): Die Sozialstruktur Deutschlands. Zur gesellschaftlichen Entwicklung mit einer Bilanz zur Vereinigung (6. Aufl.), Wiesbaden, S. 231ff.

  5. Pfeiffer, Christian/Kleinmann, Matthias/Petersen, Sven/Schott, Tilmann (2005): Migration und Kriminalität. Ein Gutachten für den Zuwanderungsrat der Bundesregierung, Interdisziplinäre Beiträge zur kriminologischen Forschung, Band 27, Baden- Baden.

  6. Bundesministerium des Innern (BMI) (Hg.) (2010): Polizeiliche Kriminalstatistik 2010, S. 3 (Im Internet: Externer Link: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2011/PKS2010.pdf (Stand: 27.06.2011)

  7. Geißler, Rainer (2008): Der "kriminelle Ausländer" – Vorurteil oder Realität? Zum Stereotyp des "kriminellen Ausländers", in: IDA – NRW (Hg.): Überblick 1/2008, 14. Jg., S. 3. (Im Internet: Externer Link: http://www.fb1.uni-siegen.de/soziologie/mitarbeiter/geissler/ueberblick_1_08.pdf (Stand: 27.06.2011))

  8. Bundeskriminalamt (BKA) (Hg.) (2010): Polizeiliche Kriminalstatistik Bundesrepublik Deutschland. Berichtsjahr 2009, Wiesbaden, S. 105. (Das "Jahrbuch" im Internet: Externer Link: http://www.bka.de/pks/pks2009/download/pks-jb_2009_bka.pdf (Stand: 27.06.2011)

  9. vgl. Mansel, Jürgen/Albrecht, Günter (2003): Die Ethnie des Täters als ein Prädiktor für das Anzeigeverhalten von Opfern und Zeugen, In: Soziale Welt 54, S. 339-372.

  10. Die übrigen Tatverdächtigen waren Deutsche, die zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Einschleusen von Ausländern auffällig wurden.

  11. Die Daten beziehen sich auf eine PKS 2010 Datenlieferung des BKA vom 6.7.2011 (Tabellen 40 und 50), da der PKS Jahresbericht für das Berichtsjahr 2010 noch nicht veröffentlicht ist.

  12. ebd.

  13. Frevel, Bernhard (1998): Wer hat Angst vor´m bösen Mann? Ein Studienbuch über Sicherheit und Sicherheitsempfinden, Baden Baden, S. 37f.

  14. Geißler, Rainer (2008): Der "kriminelle Ausländer" – Vorurteil oder Realität? Zum Stereotyp des "kriminellen Ausländers", in: IDA – NRW (Hg.): Überblick 1/2008, 14. Jg., S. 3-9. (Im Internet: Externer Link: http://www.fb1.uni-siegen.de/soziologie/mitarbeiter/geissler/ueberblick_1_08.pdf (Stand: 27.06.2011). Die Untersuchungsergebnisse wurden bereits 1995 veröffentlicht: Geißler, Rainer (1995): Das gefährliche Gerücht von der hohen Ausländerkriminalität. In: Aus Politik und Zeitgeschichte B 35, S. 30-39.

  15. Statistisches Bundesamt, Genesis Online, Bevölkerungsfortschreibung, Tabelle 12411-0006, Stichtag 31.12.2009

  16. PKS 2010 Datenlieferung des BKA vom 6.7.2011 (Tabellen 40 und 50); "Gewaltdelikte" bezieht sich auf Sammelschlüssel 892000.

  17. vgl. Naplava, Thomas (2010): Jugenddelinquenz im interethnischen Vergleich, in: Dollinger, Bernd (Hrsg.) (2010): Handbuch Jugendkriminalität. Kriminologie und Sozialpädagogik im Dialog, Wiesbaden, S. 229-240 / vgl. Baier, Dirk und Pfeiffer, Christian (2007): Gewalttätigkeit bei deutschen und nichtdeutschen Jugendlichen. Befunde der Schülerbefragung 2005 und Folgerungen für die Prävention, KFN Forschungsberichte Nr. 100. (Im Internet: Externer Link: http://www.kfn.de/versions/kfn/assets/fb100.pdf (Stand: 27.06.2011) / vgl. Bukow, Wolf-Dietrich/Jünschke, Klaus/Spindler, Susanne/Tekin, Uğur (Hg.) (2003): Ausgegrenzt, eingesperrt und abgeschoben. Migration und Jugendkriminalität, Opladen.

Weitere Inhalte

Ilka Sommer, Sozialwissenschaftlerin M.A., ist in der wissenschaftlichen Politikberatung tätig und Doktorandin an der HU Berlin. Zu ihren Arbeitsschwerpunkten zählen Sozialstrukturanalysen an der Schnittstelle von Migrations-, Bildungs- und Familienforschung.