"Ausländerkriminalität" – statistische Daten und soziale Wirklichkeit
Amtliche Daten zur "Ausländerkriminalität" können nicht mit der tatsächlichen Kriminalitätsentwicklung gleichgesetzt werden. Bei der Interpretation von Daten zur Straffälligkeit von Deutschen und Nichtdeutschen müssen zahlreiche Aspekte beachtet und differenziert werden: Wer gilt als Ausländer, wie wird Kriminalität polizeilich erfasst, und begehen Ausländer andere Straftaten als Deutsche?
Amtliche Statistiken sind nicht neutral
Amtliche Statistiken wie die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) werden nicht nur von Wissenschaftlerinnen, sondern auch von Politikern, Journalisten und Lobbyisten gerne und häufig als Quelle herangezogen. Die amtlichen Zahlen sind bei Bedarf relativ kurzfristig abrufbar und besitzen im Allgemeinen eine sehr hohe Glaubwürdigkeit. Das macht sie zu einem wirkungsvollen Machtinstrument in den politischen Auseinandersetzungen um die Interpretation der sozialen Wirklichkeit. Der Entstehungsprozess von amtlichen Statistiken wird dabei in der Regel nicht hinterfragt, solange das Ergebnis plausibel und der eigenen Argumentation dienlich zu sein scheint. Es ist jedoch eine Binsenweisheit der sozialwissenschaftlichen Methodenlehre, dass Messbarkeit nicht mit Wahrheit gleichzusetzen ist. Dass subjektive Erwartungen in die Erhebung und Interpretation von Daten einfließen, ist selbst bei besten Absichten und bei bester Qualifikation nicht zu vermeiden. Deshalb kommt es in der Praxis vor allem darauf an, die Verwendung von Statistiken vor dem Hintergrund ihrer Entstehung zu reflektieren.Mangelnde Objektivität in der amtlichen Statistik zur "Ausländerkriminalität"
Im Fall der amtlichen Statistik zur "Ausländerkriminalität" ist die Reflexion inzwischen so umfangreich, dass die Daten ihren Objektivitätsanspruch verloren haben. Das Bundeskriminalamt formuliert deshalb folgenden Hinweis: "Diese Daten dürfen nicht mit der tatsächlichen Kriminalitätsentwicklung gleichgesetzt werden. Sie lassen auch keine vergleichende Bewertung der Kriminalitätsbelastung von Deutschen und Nichtdeutschen zu" [1]. Dennoch sind im öffentlichen Raum immer wieder Aussagen zu hören, die sich auf die PKS berufen, um zu belegen, dass Ausländer krimineller seien als Deutsche. Darin spiegelt sich im besten Fall eine unreflektierte Dateninterpretation wider. Häufig sind solche Aussagen aber auch politisch motiviert, etwa um durch das Bedienen von Ängsten vor den vermeintlich "Anderen" die eigene Gruppenidentität zu stärken.Im Folgenden werden die wesentlichen Effekte dargestellt, die unter der Zielsetzung eines verantwortungsvollen Umgangs mit der PKS – und hier insbesondere den erfassten Daten zu "Nichtdeutschen" – reflektiert werden sollten.
Vergleichskategorieneffekt: Warum werden Deutsche und Ausländer verglichen?
Dass sich ein Staat bei der Erfassung von personenbezogenen Daten für die Staatsangehörigkeit interessiert, ist nicht ungewöhnlich. Damit wird allerdings im Ergebnis eine Demarkationslinie der Zugehörigkeit gezogen. Ausländer sind Menschen, die sich in Deutschland aufhalten und nach verbreiteter Ansicht trotzdem nicht richtig zu "uns" gehören. Wenn bei der Erhebung und Auswertung von Daten über Straftaten, Geburtenziffern und Schulabschlüsse nach Deutschen und Ausländern differenziert wird, zielt dies darauf, Aussagen über eine erwartete Andersartigkeit machen zu können. Die Auswahl von Vergleichskategorien ist daher eine normative Aussage darüber, welche personenbezogenen Merkmale als relevant eingestuft werden. Niemand würde die Frage stellen, ob Dünne mehr Straftaten begehen als Dicke – obwohl hier womöglich ebenfalls Unterschiede feststellbar sind.Abgrenzungseffekt: Wer zählt als Ausländer?
Ausländer werden in der PKS ausschließlich anhand eines Merkmals, nämlich einer nichtdeutschen Staatsangehörigkeit, in der Kategorie "Nichtdeutsche" erfasst [2]. Für die Erhebung ist es unerheblich, seit wann oder aus welchem Grund sich jemand in Deutschland aufhält. Daher fasst diese Kategorie die ausländische Wohnbevölkerung mit Personen zusammen, die sich nur temporär in Deutschland aufhalten. Unter letzteren finden sich neben Urlaubern und Geschäftsreisenden insbesondere auch Personen, deren Aufenthalt gesetzlich nicht geregelt ist oder deren Einreise kriminellen Zwecken dient, wie etwa dem internationalen Menschen- oder Drogenhandel.Zur Einordnung und Bewertung der Daten werden in der Regel andere, nicht vergleichbare Datenquellen zur ausländischen Wohnbevölkerung herangezogen. Aussagen wie "22 Prozent der Straftaten werden von Ausländern begangen, obwohl sie nur neun Prozent der Bevölkerung ausmachen" entbehren daher der Seriosität. Die Tatsache, dass prozentual mehr durchreisende Ausländer auffällig werden als Sesshafte, verzerrt eine solche Aussage zu Lasten der nichtdeutschen Wohnbevölkerung.
Die Daten zur Kriminalität von Nichtdeutschen werden häufig mit Aussagen zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund assoziiert und damit zum Zuwanderungsproblem stilisiert. 54 Prozent der in Deutschland lebenden Einwanderer und ihrer Nachkommen sind deutsche Staatsangehörige, unter anderem durch Einbürgerung, (Spät-)Aussiedlerstatus und Geburt in Deutschland, [3] sie werden somit bei Kriminalitätsverdacht in der Kategorie "Deutsch" erfasst. Ausländische Staatsangehörige sind im Hinblick auf ihre soziale Struktur kein repräsentativer Ausschnitt der zugewanderten Bevölkerung, da die Gruppe der Deutschen mit Migrationshintergrund tendenziell einen höheren Integrationsgrad aufweist [4]. Allein anhand der Daten zur Kriminalität von Nichtdeutschen lassen sich also auch keine Aussagen zur Kriminalität von ethnischen Minderheiten ableiten. Wenn dies dennoch geschieht, wird die Wohnbevölkerung mit Zuwanderungsgeschichte ohne empirische Evidenz kriminalisiert [5].