Private Sicherheitsdienste
Das private Sicherheitsgewerbe boomt: Neben dem privaten Objekt- und Personenschutz übernehmen private Sicherheitsdienste zunehmend auch öffentliche Sicherheitsaufgaben. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, solange das staatliche Gewaltmonopol gewahrt bleibt, meint Frank Braun.Private Sicherheitsdienste übernehmen in großem Umfang Aufgaben des privaten Personen- und Objektschutzes - zunehmend auch des öffentlichen - sowie sonstige Ordnungsdienste. Im Jahr 2010 waren in der Bundesrepublik über 170 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei nahezu 4.000 Sicherheitsunternehmen beschäftigt. Setzt man diese Zahl in Relation zur stetig abnehmenden Anzahl an Polizisten in Deutschland (gut 250 000), ist das eine ganze Menge. Kurzum: Das private Sicherheitsgewerbe boomt. Sein Umsatz wird im Jahr 2010 wiederholt gestiegen sein und nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes circa 4,5 Milliarden Euro betragen.
Erweitertes Tätigkeitsfeld
Das Aufgabenspektrum und demzufolge die Unternehmensstruktur der privaten Sicherheitsdienstleister haben sich grundlegend verändert. Vor 20 Jahren beschränkte sich ihr Tätigkeitsfeld noch auf Dienstleistungen wie Objekt- und Werkschutz, Personenbegleitschutz, Pförtner- und Telefondienste, Fahrzeugbewachung, Geld- und Werttransporte sowie Kaufhausüberwachung.In den vergangenen Jahren sind mehr und mehr hoch spezialisierte Tätigkeiten hinzugekommen. Schutz von Atomkraftwerken, Botschaften und Veranstaltungen (vom Bundesligaspiel bis zur EU-Konferenz), Bahnhof-Security, Alarmüberwachung durch Notrufzentralen mit Alarmverfolgung, Datenschutzmaßnahmen, Videoüberwachung, allgemeine Sicherheitsanalyse und Beratung, Fluggastkontrollen, Bewachung und Management von Asylbewerberheimen, Abschiebegefängnissen und psychiatrischen Anstalten sowie zunehmend Kontrollen des ruhenden Verkehrs und Mautaufsichtsdienste haben sich zu eigenständigen Geschäftsfeldern privater Anbieter entwickelt.
Mäßige Entlohnung und prekäre Arbeitsverhältnisse
Die überwiegende Zahl der Beschäftigten im privaten Sicherheitsgewerbe nimmt "einfache" Bewachungsaufgaben wahr. Die Arbeitsbedingungen und die Entlohnung sind im Vergleich zu anderen Berufen schlecht. Häufig werden Aufgaben von sozialversicherungsfreien Aushilfskräften übernommen. Die tariflich vereinbarten Entgelte im Sicherheitsgewerbe liegen regelmäßig erheblich unter denen anderer Branchen. Immerhin ist am 1. Juli 2011 ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag über Mindestlöhne für Sicherheitsdienstleistungen in Kraft getreten, der für Sicherheitsmitarbeiter im Objekt-/Separatwachdienst zunächst Stundenlöhne von 6,53 Euro (Schleswig-Holstein) bis 8,50 Euro (Baden-Württemberg) garantiert (die Beträge steigen jährlich bis zum Jahr 2013).Nachholbedarf bei der Ausbildung
Mit der Einführung des dreijährigen Ausbildungsberufes "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" vor knapp zehn Jahren wurde die Qualität von Sicherheitsdienstleistungen verbessert. Allerdings werden die gut ausgebildeten Fachkräfte allenfalls als Führungspersonal bei anspruchsvollen Aufträgen eingesetzt. Sie übernehmen dann die Koordination und Einsatzplanung von Sicherheitskräften in der Vorplanung und im Einsatzfall.Die überwiegende Zahl der Beschäftigten aber hat lediglich eine sogenannte "Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung" (GewO) vor der örtlichen Industrie- und Handelskammer abgelegt. Eine solche Sachkundeprüfung ist zwingend vorgeschrieben, bevor Tätigkeiten im Objekt-, Werk-, Veranstaltungs- und Personenschutz übernommen werden dürfen. Ihnen geht eine Mindestausbildung von lediglich 40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten voraus.
Führungsqualitäten und wissenschaftlich fundierte Kenntnisse in Recht und Management werden in dem in Deutschland bislang einmaligen Masterstudiengang "Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit" an der Deutschen Universität für Weiterbildung in Berlin vermittelt. Auch die Verwaltungs- bzw. Polizeihochschulen in Berlin, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein bieten seit einiger Zeit Bachelor- und teilweise auch Master-Studiengänge für Sicherheitsmanagement an. Im europäischen Ausland sind vergleichbare Studiengänge jedoch teils schon seit Jahren institutionalisiert.
Begrenzte Befugnisse
Zumeist werden Sicherheitsunternehmen zum Schutz privater Auftraggeber tätig, zum Beispiel als Wach- und Schließgesellschaft, Werkschutz, Privat- und Ladendetektei und Personenschutz, oder als Anbieter sonstiger Ordnungsdienste ("Schwarze Sheriffs", Türsteher etc.). Dabei dürfen die Sicherheitskräfte ausschließlich diejenigen Rechte auszuüben, die ihren Auftraggebern zustehen. Sie haben nur solche Eingriffsbefugnisse, die gesetzlich jedermann in Anspruch nehmen kann, insbesondere die bürgerlichen Schutz- und Selbsthilferechte, strafrechtliche Notwehr- und Festhalterechte. So ist es etwa einem Diskothekentürsteher ausschließlich erlaubt, das seinem Auftraggeber zustehende Hausrecht auszuüben. Gegenüber Dritten darf er körperliche Gewalt nur anwenden, wenn eine Notwehrlage vorliegt (zum Beispiel wenn er selbst oder eine andere Person angegriffen wird).Der gewerbsmäßige Schutz fremden Lebens und Eigentums (Geldtransporte, Gebäudebewachung, Personenschutz etc.) bedarf einer Gewerbeerlaubnis und unterliegt der Gewerbeaufsicht (vgl. § 34 a GewO; Einzelheiten sind in der dazu ergangenen Bewachungsverordnung geregelt). Eine Waffe dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens nur tragen, wenn eine gefährdete Person oder ein gefährdetes Objekt bewacht wird und eine entsprechende waffenrechtliche Genehmigung durch die zuständige Behörde erteilt wurde. (Näheres ist in den §§ 28 ff. Waffengesetz geregelt.)