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Verschwiegene Opfer: Wie Mauertote zu "Leichenvorgängen" wurden | Stasi | bpb.de

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Verschwiegene Opfer: Wie Mauertote zu "Leichenvorgängen" wurden

Dr. Christian Booß

/ 11 Minuten zu lesen

Allein in Berlin gab es nach dem Mauerbau 1961 mindestens 139 Tote an der innerdeutschen Grenze. Fehlten Augenzeugen, versuchte die Stasi, solche Todesfälle zu verschweigen.

Hausschlüssel und beschlagnahmte Brieftasche des Maurerpoliers Gerhard Thiem, teilweise noch mit Blut verschmiert. Gefunden in einer Gegenstandsablage des Stasi-Unterlagen-Archivs. (© BStU / Kulick)

Leo Lis war 1969 in einem sächsischen Dorf mit dem Fahrrad unterwegs, um seinen Lohn abzuholen. Horst Einsiedel ging 1973 zum Grab seines Vaters. Gerald Thiem wollte 1970 mit Kollegen nach Feierabend noch einen trinken gehen. Die drei kehrten nicht wieder nach Hause zurück. Ihre Familien und Freunde erfuhren erst nach 1990 die volle Wahrheit über ihren Tod. Sie waren bei Fluchtversuchen an der Berliner Mauer erschossen worden. Die genauen Umstände ihres Todes hatte die Stasi vertuscht.

Die Fotos der vier Toten gehören zu mittlerweile 138 Portraits, die heute am "Fenster des Gedenkens" der Gedenkstätte Berliner Mauer in der Bernauer Straße an die Schrecken der deutschen Teilung erinnern. Ihr Schicksal lag lange Zeit im Ungewissen. Denn anders als beispielsweise bei den Schüssen auf Peter Fechter 1961, der vor den Augen der Westberliner Öffentlichkeit im Mauerstreifen verblutete, gelang es dem MfS, die Öffentlichkeit lange über das Schicksal von anderen Mauertoten zu täuschen und auch Akten zu beseitigen. So stießen Forscher beispielsweise erst 2016 auf Dokumente, die ein 139. Todesopfer an Berlins innerstädtischer Grenze belegen, einen polnischen Staatsbürger, der 1974 offenbar im Grenz-Übergang Friedrichstraße erschossen wurde. Die näheren Umstände werden derzeit noch erforscht. Weitere 39 Menschen wurden bereits in den Jahren 1948 bis 1961 vor dem Mauerbau im Berliner Grenzgebiet ums Leben, die meisten im Zusammenhang mit Grenzkontrollen von Polizisten aus der DDR erschossen.

Nach Außen vertuscht

Nach 1961 hat das MfS in einer Akte rund 30 Täuschungsmanöver dokumentiert, die belegen, dass solche Todesfälle gezielt verschleiert wurden. Wie es scheint, wollte die Geheimpolizei ihr Tun nach außen geheim halten, nach innen aber als "Erfolg" herausstreichen. Die Stasi erwies nämlich der SED einen besonderen Dienst. Die Todesschüsse dieser Fälle wurden alle zu einer Zeit abgegeben, in der sich die DDR bemühte, internationale Anerkennung zu erringen. Anfang der 1970er Jahre wurden mit der Bundesrepublik mehrere Verträge verhandelt, die die im Westen damals übliche internationale Ächtung des kommunistisch geprägten deutschen Teilstaates beenden sollten. Todesschüsse an der Mauer konnten diese diplomatische Annäherung gefährden, sie erhöhten "den Misskredit des SED-Regimes in beiden Teilen Deutschlands und waren der internationalen Reputation der DDR und ihrer sowjetischen Vormacht abträglich." Denn Schussopfer an der Mauer führten damals regelmäßig zu Protesten der Westalliierten, des Westberliner Senates und der Bundesregierung. Die Westberliner Presse, insbesondere auf dem Hause Springer, skandalisierten den "Schießbefehl". Das Bestreben des MfS war es besonders in dieser Zeit also, diplomatische Verstimmungen zu verhindern, indem es das wirkliche Geschehen so gut es ging verschleierte.

180 Schüsse auf einen Maurerpolier, der sich verlaufen hatte

Auch im Falle des Westberliner Maurerpoliers Gerhard Thiem. Am 7. August 1970 hatte er sich nach einer Zechtour am Zahltag offenbar im den Grenzgebiet zwischen Berlin-Kreuzberg und Neukölln und dem Ostberliner Bezirk Treptow verlaufen. Die Grenzanlagen waren in diesem unübersichtlichen Gelände nicht hermetisch abgeschlossen, weil die DDR gerade die alten Befestigungen aus der Zeit von 1961 durch die Betonelemente ersetzte, wie sie bis zum Untergang des Staates das Bild von der Berliner Mauer prägten. Thiem irrte, vom Westen kommend, nachts in diesem Labyrinth umher, als Grenzposten ihn entdeckten und offenbar für einen Flüchtling hielten. Sie streckten Thiem in einem Kugelhagel von 180 Schuss nieder. Einzelne Geschosse schlugen sogar in einem Neuköllner Altenheim ein. Das MfS verfolgte genau, was sich daraufhin in der Berliner Presse und der Öffentlichkeit tat. Erwartungsgemäß war die Empörung über den mutmaßlich verhinderten Fluchtversuch groß, aber im Westen blieb unbekannt, wer dort erschossen worden war. Selbst als Tage später eine Suchmeldung zu Thiem in Westberliner Zeitungen erschien, stellte keiner eine Verbindung zu den Todesschüssen an der Mauer her. Die Stasi sah ihre Chance gekommen und beschloss, den Todesfall zu verheimlichen. Die Leiche des Westberliner Maurers wurde nur wenige Kilometer von der Baustelle, wo er damals tätig war, eingeäschert und die Asche in einem anonymen Urnenfeld verstreut.

MfS-Aktenvermerk über die Anweisung zur Geheimhaltung der Todesschüsse auf Gerald Thiem vom 10. August 1970. (© BStU)

Als Monate später die Ehefrau des Verschollenen auch bei der Generalstaatsanwaltschaft der DDR anfragte, ob diese den Verbleib ihres Mannes aufklären könne, erhielt sie ein abschlägiges Schreiben. Diese Antwort war gelogen, denn die Staatsanwaltschaft kannten wie das MfS die Identität und das Schicksals des Westberliners genau. Der Verbindungsmann der Staatsanwaltschaft zur Staatssicherheit hatte zusammen mit höheren Offizieren der Geheimpolizei die Vertuschungsaktion beschlossen.

Dieses Vorgehen hatte System. Das MfS-Berlin verfügte über eine genaue Vorschrift zur "Bearbeitung von Leichenvorgängen, soweit es sich um Vorkommnisse an der Staatsgrenze zu Westberlin handelt". Hier war ausgearbeitet, wie nach Schüssen an der Mauer verfahren werden sollte.

Oberstes Ziel war es, die Toten möglichst schnell aus dem Grenzbereich abzutransportieren, um sie den Blicken der Westberliner Seite zu entziehen. So wurden Flüchtlinge nicht im Krankentransporter, sondern sogar Schwerstverletzte auf der Ladefläche von Armeefahrzeugen weggefahren. Üblich war es auch, Personen, die in Grenzgewässern angeschossen wurden, außen am Boot auf der Seite zu befestigen, die dem Westen abgewandt war. Manfred Gertzi, der 1973 gegenüber dem Berliner Reichstag die Spree zu durchqueren versuchte, wurde so kielgeholt. Es besteht der Verdacht, dass er wie andere erst auf Grund dieses inhumanen Abtransportes verstarben.

Zum Zweiten wollte das MfS möglichst schnell die Toten oder Angeschossenen übernehmen, um das Wissen und die Herrschaft über die Situation zu erringen.

Zum Dritten sollte das Geschehen um den Tod genau dokumentiert werden. Es ging nicht darum, die Schützen strafrechtlich zu verfolgen. Diese wurden im Gegenteil oft auch noch ausgezeichnet. Dem MfS ging es vielmehr darum, genau zu wissen, wer was über den Tod erfuhr. Nicht nur die Geschehnisse an der Grenze, die Pressereaktionen im Westen, sondern auch Freunde und Familienangehörige wurden genau ausgeforscht und diese Befunde dokumentiert. Dieses Wissen versetzte das MfS in die Lage, Todeslegenden zu stricken, die nicht durch Mitwisser widerlegt werden konnten.

Viertens sollten nur Personen am Vorgang beteiligt sein, zu denen das MfS Vertrauen hatte, die als verschwiegen galten und zum Schweigen verpflichtet waren. In der Gerichtsmedizin, wohin der Leichnam verbracht wurde, im Einwohnermeldeamt, im Krematorium, auf dem Friedhof hatte das MfS Vertrauenspersonen. Soweit bisher bekannt, waren dies keine hauptamtlichen oder inoffiziellen Mitarbeiter des MfS, sondern Vertrauenspersonen, die ihre Arbeit machten, ohne Fragen zu stellen. Sie waren gehalten, keine Auskünfte zu geben, wenn Freunde oder Verwandte anfragen sollten und mussten den Verantwortlichen beim MfS über Neugierige informieren. So kann man es heute noch in den Bestattungslisten des Friedhofes Baumschulenweg in Berlin-Treptow nachlesen.

Kugeln als Beweisstücke entfernt

In Berlin wurden Verletzte zumeist in das Krankenhaus der Volkspolizei im Stadtbezirk Mitte verbracht. Die Toten untersuchte das Gerichtsmedizinische Institut der Humboldtuniversität unter dem bekannten Pathologen Otto Gerhard Prokop. Dort wurden nach Möglichkeit die Kugeln als Beweisstücke entfernt. Die Leichenschau überwachte ein Offizier der Berliner Staatssicherheit, der auch den weiteren Fortgang steuerte. Die Gerichtsmedizin stellte den Totenschein aus, der es erlaubte, den Todesfall "ganz normal" in den Standesregistern zu verbuchen und entsprechend den "normalen" DDR-Gesetzen, die Bestattung einzuleiten. Wenn die Umstände es erlaubten, wurde der Leichnam als "unbekannter Toter" verbucht. Er wurde in Berlin üblicherweise im Krematorium am Baumschulenweg verbrannt. Danach überstellte man die Urne den Verwandten, verscharrte sie in einem anonymen Urnenfeld. So war es nicht nur bei Gehard Thiem, sondern auch bei Manfred Gertzki. Der lebenslustige und sportliche Ingenieur aus Karl-Marx-Stadt, heute Chemnitz, hatte keine Verwandten mehr in der DDR. Da das MfS keine Mitwisser der tödlichen Flucht über die Spree ausmachen konnte, beschloss es, die Spuren der Flucht zu tilgen. Gertzkis Wohnung in Karl-Marx-Stadt wurde heimlich ausgeräumt, die Post an seine Adresse abgefangen.

Skizze in der Obduktionsakte eines Flüchtlings, der im November 1964 in der Spree erschossen wurde. Mehrere Schüsse in seinen Rücken sind markiert, Im Bericht werden sie "Hautdefekte" genannt. Er sei ertrunken, wurde später seiner Mutter belogen, die seine Leiche nicht mehr sehen durfte. (© bpb-DVD "Feindbilder")

Um die genauen Todesumstände kaschieren zu können, musste das MfS auch erkunden, ob andere die Fluchtpläne kannten. Daher wurden ihre Verwandten, Freunde und Arbeitskollegen ausgespäht. Im Mietshaus, wo Horst Einsiedel einst in Weißensee wohnte, überwachte die Stasi die Telefone. Wenn die Hinterbliebenen bei Nachbarn mit ihren Verwandten im Westen telefonierten, höre das MfS mit. Auf diese Weise erfuhren die Geheimpolizisten, dass die Familie den bisherigen Erklärungen der Kriminalpolizei nicht glaubte. Die Mutter, die in Westberlin wohnte, wollte deswegen einen Anwalt einschalten. Die Stasi hatte bis dahin gehofft, die Flucht ganz verheimlichen zu können.

Die Kripo, bei der die Familie eine Vermisstenanzeige gestellt hatte, hatte ein Gewaltverbrechen suggeriert. Der Wagen des Vermissten, war, um dies plausibel erscheinen zu lassen, in ein Waldstück außerhalb Berlins transportiert und dort für die Familie aufgebrochen und fotografiert worden. Als diese Legende nicht hielt, tischte ein als Kripomann getarnter MfS-Mitarbeiter der Ehefrau eine neue Legende auf. Ihr Mann sei bei dem Versuch, bei Potsdam über die dort breite Havel nach Westberlin zu schwimmen, ertrunken.

Getöteter Jugendlicher aus Ost-Berlin, 1963 bei einem Fluchtversuch durch die Spree erschossen. Ein Dokument aus dem Stasiunterlagen-Archiv. (© bpb-DVD "Feindbilder")

In Wirklichkeit war Horst Einsiedel auf einem Pankower Friedhof, der an Westberlin grenzte, in den Rücken geschossen worden, als der die Mauer überstieg. Sein Tod war laut der neuen Legende nicht mehr die Folge eines martialischen staatlichen Schießbefehls, sondern eher die selbstverschuldete Tat eines Mannes, der seine Familie im Stich gelassen hatte. Die Angehörigen schöpften nicht einmal Verdacht, als sie die Urne Einsiedels auf demselben Friedhof beerdigten, auf dem er erschossen worden war.

"Durch Selbstverschulden tödlich verunglückt"

MfS-Mitarbeiter, die sich als Abgesandte der Staatsanwaltschaft tarnten, überbrachten in der Regel den Anverwandten die Todesnachricht persönlich. Empfohlen wurde in den MfS-Anweisungen, als Todesursachen "durch eine selbstverschuldete Grenzprovokation ums Leben gekommen" oder "ist im Grenzgewässer ertrunken" vorzutäuschen. So wurde es im Fall von Horst Einsiedel durchgeführt. Gelegentlich sollte auch behauptet werden, "ist durch Selbstverschulden tödlich verunglückt". So geschah es im Fall des jungen Melkers Leo Lis, der in Berlin Mitte bei seinem Fluchtversuch erschossen worden war. Dessen Mutter wurde die Mär aufgetischt, Ihr Sohn sei betrunken in eine Baugrube gefallen. Nachfragen wurden in der Regel nicht zugelassen. "Sie haben nur gesagt, dass der Vater verstorben ist. Nicht wo, nicht wie oder was. Wir durften nicht drüber reden.", erinnert sich einer seiner Söhne. Sein Vater hatte eines Tages spontan den Zug von Kamenz nach Berlin bestiegen, ohne Frau und Kindern Lebewohl zu sagen. Er galt als vermisst, die Stasi informierte die Angehörigen erst eine Woche später über den Tod. Dessen Geschwister, Flüchtlinge aus den ehemals deutschen Ostgebieten, waren in beiden Teilen Deutschlands versprengt. Eher zufällig war Leo Lis in der DDR verblieben, während andere Familienmitglieder im Westen gelandet waren. Es war vermutlich Sehnsucht nach seinen Geschwistern, die ihn trieb, als er am 20. September 1969 in der Nähe des Berliner Nordbahnhofes versuchte, die Grenze zu überqueren und erschossen wurde. Die Grenzbewacher feuerten 78 Schuss auf ihn. Aber auch hierüber wurde seine Familie von der Stasi im Unklaren gelassen.

Es kam allerdings auch vor, dass MfS-Mitarbeiter Angehörigen von Mauertoten nicht vorenthielten, warum ihr Verwandter starb. Doch dann mussten sie sogleich eine Erklärung verfassen, dass ihnen eine Todesursache mitgeteilt worden war, und sie über die Angelegenheit Stillschweigen wahren sollten. Diese, oft mit zittriger Hand geschriebenen Zettel der aufgewühlten Hinterbliebenen sind die bedrückendsten Dokumente der Stasivertuschungsmanöver. Sie dienten der Einschüchterung. Als beispielsweise die Brüder eines Toten im Bekanntenkreis die ihnen übermittelte Todesursache anzweifelten, bekamen Sie Besuch von der Stasi und wurden bedroht, "dass sie sich strafbar machten, wenn sie über diese Angelegenheit Gerüchte in Umlauf" setzten. Bei der Überbringung der Todesnachricht wurde den Hinterbliebenen auch die Zustimmung zur Feuerbestattung abgenötigt und das MfS schrieb ihnen vor, wie sie die Beerdigung durchzuführen hätten, in der Regel nur im engsten Familienkreis ohne Todesanzeige.

Anonyme Beisetzungen

Die meisten Verwandten und Freunde erfuhren erst nach der Deutschen Vereinigung 1990 durch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft für Regierungskriminalität, was in Wirklichkeit passiert war. Die Grabstätten der anonym Beerdigten auf dem Berliner Friedhof am Baumschulenweg wurden lange nicht gefunden, erst seit 2016 ist der Ort als "Aschenhain" identifizert. Dort wurde am 12. August 2016 eine Gedenktafel eingeweiht, ihr Schriftzug:

“Das alte Krematorium Baumschulenweg diente dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR als Ort der Vertuschung der Todesumstände für diejenigen Menschen, die zwischen 1961 und 1989 an der Berliner Mauer starben. Die Umsetzung des Schießbefehls an der Mauer sollte geheim bleiben. Totenscheine und Sterbeurkunden wurden verfälscht, Beweismittel manipuliert, Angehörige im Ungewissen gelassen, getäuscht und eingeschüchtert. Manche der hier in aller Heimlichkeit eingeäscherten Toten wurden an bis heute unbekannter Stelle beigesetzt, die Asche einiger auch an dieser Anlage. Im Gedenken an die bekannten und unbekannten Toten der Berliner Mauer, für die Angehörige keine Grabstelle für die Trauer haben.”

Ganz ist es Mielkes Geheimpolizei somit trotz ihres großen Aufwandes nicht gelungen, die Sicht auf Mauertote zu beherrschen. Auch im Stasi-Archiv blieben in einer geheimen Ablage nicht nur Akten über die vertuschten Maueropfer zurück, sondern auch Gegenstände und Dokumente, die sie bei ihrer Flucht mit in den Westen nehmen wollten. Darunter Zigarettenpackungen, Hausschlüssel, Zeugnisse, Ausweise und Brieftaschen. Manche davon heute noch mit angetrocknetem Blut verschmiert. Ausgehändigt wurden diese Aservaten den Angehörigen nie.

Todesanzeige über Manfred Gertzki, veröffentlicht in Chemnitz 40 Jahre nach seinem Tod in der Spree. (© Freie Presse Chemnitz)

Auch manch ein Mitbetroffener fasste sich nach langem Zögern ein Herz, nach Außen hin mitzuteilen, worüber so lange geschwiegen wurde. So erschien im April 2013 in der Tageszeitung "Freie Presse Chemnitz" eine Anzeige zum Tode von Manfred Gertzki (siehe Abbildung).

Der Diplom-Ingenieur und Leichtathlet war am 27. April 1973 bei einem Fluchtversuch am Berliner Reichstagsufer ertrunken. Er wollte den Grenzfluss nach Westberlin durchschwimmen, war aber auf seinem Fluchtweg beschossen worden. Er brach verletzt auf einer Uferböschung nahe dem Reichstag zusammen, wurde rasch von DDR-Grenzern ins Wasser geworfen, damit ihn niemand sehen oder retten kann, er ging unter und wurde erst zwei Stunden später tot geborgen. Die Stasi ließ ihn als vermisst melden, sorgte dafür, dass der Leichnam anonym als „unbekannter Toter“ beigesetzt wurde und löste seine Wohnung auf. "Fernweh und der Wunsch nach einem selbstbestimmten Leben in Freiheit veranlassten ihn zu seinem Fluchtversuch" heißt es in der Anzeige, drei Freunde von ihm gaben sie anonym auf, um an sein tragisches Schicksal zu erinnern. Sie hatten immer von seinen Fluchtplänen gewusst, ihm teilweise geholfen und über die westlichen Medien auch von den todbringenden Schüssen auf den schwimmenden Flüchtling erfahren - aber geschwiegen - 40 Jahre lang.

Verschwiegene Tote gab es auch an der innerdeutschen Grenze, auch unter Grenzsoldaten. Solche Fälle werden derzeit durch den Forschungsverbund SED-Staat an der FU erfasst. Ein ergänzender Bericht darüber erscheint in Kürze hier im bpb-Dossier. (© BStU, MfS HAIX, Fo 1099, Teil 3)

Fussnoten

Fußnoten

  1. Die Recherche basiert auf der Recherche zur Ausstellung "Täuschen und Vertuschen. Die Stasi und die Mauertoten", die der Autor 2011 für die Stasi_Unterlagenbehörde (BstU) kurarierte. In; Externer Link: http://www.bstu.bund.de/DE/Wissen/DDRGeschichte/MfS-und-Mauer/Taeuschen-Vertuschen/_node.html (Zugriff am 15.11.2015)

  2. Im Vorfeld wurden die Biographien und Todesgeschichten der Mauertoten recherchiert und dargestellt. Die Biographien der Mauertoten sind auch dokumentiert in: Hertle, Hans-Hermann; Nooke, Maria (Hg.): Die Todesopfer an der Berliner Mauer 1961-1989. Ein biographisches Handbuch. Berlin 2009.

  3. Hertle, Hans-Hermann; Nooke, Maria (Hg.): Die Todesopfer an der Berliner Mauer 1961-1989. Ein biographisches Handbuch. Berlin 2009, S. 101ff

  4. Sälter, Gerhard; Dietrich Johanna; Kuhn, Fabian: Die vergessenen Toten. Todesopfer des DDR-Grenzregimes in Berlin von der Teilung bis zum Mauerbau (1948-1961). Berlin 2016.

  5. BStU, MfS, AS 754/70

  6. Hertle, Hans-Hermann: "Grenzverletzer sind festzunehmen oder zu vernichten". In : APuZ 31–34 (2011), S. 22-28, hier S. 24

  7. Der Fall ist in der Akte BStZ, MfS, AS 754/70, I dokumentiert.

  8. Hertle, Hans-Hermann; Nooke, Maria (Hg.): Die Todesopfer an der Berliner Mauer 1961-1989. Ein biographisches Handbuch. Berlin 2009, S. 297ff BStU, MfS, AS 754/70, Bd. I, Nr.1, Bl.55

  9. BStU, MfS, AS 754/70, Bd. I, Nr.1, Bl.55

  10. Ordnung [des MfS] für die Bearbeitung von Leichenvorgängen, o. O., o J.. BStU, MfS, HA IX, 5134, Bl. 10–16.

  11. Hertle, Hans-Hermann: "Grenzverletzer sind festzunehmen oder zu vernichten". In : APuZ 31–34 (2011), S. 22-28, hier S. 24

  12. Sein Fall ist in der Akte BStU, MfS, AS 754/70, VIII dokumentiert.

  13. Hertle, Hans-Hermann; Nooke, Maria (Hg.): Die Todesopfer an der Berliner Mauer 1961-1989. Ein biographisches Handbuch. Berlin 2009, S. 344ff

  14. Der Fall ist in der Akte BStU, MfS, AS 754/70, XVII dokumentiert; Hertle, Hans-Hermann; Nooke, Maria (Hg.): Die Todesopfer an der Berliner Mauer 1961-1989. Ein biographisches Handbuch. Berlin 2009, S. 340 ff

  15. Ordnung [des MfS] für die Bearbeitung von Lesdichenvorgängen, o. O., o J.. BStU, MfS, HA IX, 5134, Bl. 10–16

  16. Ordnung [des MfS] für die Bearbeitung von Leichenvorgängen, o. O., o J.. BStU, MfS, HA IX, 5134, Bl. 10–16

  17. Hertle, Hans-Hermann; Nooke, Maria (Hg.): Die Todesopfer an der Berliner Mauer 1961-1989. Ein biographisches Handbuch. Berlin 2009, S. 361ff

  18. Im Interview mit dem Autor 2011. In: Externer Link: http://www.bstu.bund.de/DE/Wissen/DDRGeschichte/MfS-und-Mauer/Taeuschen-Vertuschen/leo-lis.html?nn=2204334 (Zugriff am 15.11.2015)

  19. Der Fall ist in der Akte BStU, MfS AS 7540 Bd. VII dokumentiert; Hertle, Hans-Hermann; Nooke, Maria (Hg.): Die Todesopfer an der Berliner Mauer 1961-1989. Ein biographisches Handbuch. Berlin 2009, S. 282ff

  20. Zit. nach Hertle, Hans-Hermann: "Grenzverletzer sind festzunehmen oder zu vernichten". In : APuZ 31–34 (2011), S. 22-28, hier S. 26

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autor/-in: Dr. Christian Booß für bpb.de

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Dr. Christian Booß ist Historiker und Journalist und derzeit Projektkoordinator in der Abteilung Bildung und Forschung der Stasi-Unterlagen-Behörde. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören u.a. die Themen Rechtsanwälte in der späten DDR und die Auflösung des MfS und Entstehung der BStU. Jüngst erschienen ist sein Buch "Im goldenen Käfig" über Rechtsanwälte in der DDR, Vandenhoeck und Ruprecht 2017, und (gemeinsam mit Helmut Müller-Enbergs): Die indiskrete Gesellschaft: Studien zum Denunziationskomplex und zu inoffiziellen Mitarbeitern, Verlag für Polizeiwissenschaft 2014 und Für die BStU erstellte er eine Wanderausstellung über verschwiegene Maueropfer. Seit September 2016 ist Booß Vorsitzender des Aufarbeitungsvereins "Bürgerkomitee 15. Januar e.V." in Berlin. Sein Text über den 15. Januar 1990 enthält eine Reihe Ergänzungen von Holger Kulick aus der Redaktion der bpb.