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"Hauptaufgabe" Fluchtverhinderung | Stasi | bpb.de

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"Hauptaufgabe" Fluchtverhinderung

Peter Joachim Lapp

/ 6 Minuten zu lesen

Die Sicherung von innerdeutscher Grenze und Berliner Mauer galt als eine "Hauptaufgabe" des MfS. Stasi-Mitarbeiter tarnten sich als Grenz- und Zollangestellte. Zielstrebig versuchte die DDR-Geheimpolizei, ihren Einfluss im Grenzgebiet auszubauen.

Die Berliner Mauer am Checkpoint Charlie 1987. Die Grenzschützer im unmittelbaren Grenzbereich kamen in der Regel vom MfS. (© Holger Kulick)

Seit Gründung der DDR im Oktober 1949 versuchte der SED-Staat seine Grenzen zum Westen zu sichern, um in erster Linie zu verhindern, dass eigene Bürger diese zunächst wenig bewachten, provisorischen Grenzen ungenehmigt überschritten. Ohne eine stärkere Grenzsicherung (GSi) war das auf Dauer nicht zu machen, das erkannten die Verantwortlichen in Ostberlin und in Moskau recht schnell.

Das am 8. Februar 1950 neu gegründete "Ministerium für Staatssicherheit" (MfS) erhielt deshalb von der führenden Partei in der DDR, der SED, von Anbeginn den Auftrag, die Grenzsicherung (GSi) zu einer ihrer wichtigsten Aufgaben zu machen, an der sich nahezu alle Abteilungen zu beteiligen hatten.

Das MfS verstand unter einer strärkeren Grenzsicherung (GSi), die von der SED und den Sowjets gewünschte Ordnung an der Grenze der DDR zum Westen durchzusetzen. Schon im Mai 1952 erließ das MfS dazu eine "Polizeiverordnung über die Einführung einer besonderen Ordnung an der Demarkationslinie" zur Bundesrepublik. Das MfS-Statut bezeichnete Ende der 1960er Jahre den "Schutz der Staatsgrenze mit spezifischen Mitteln und Methoden" sogar als "Hauptaufgabe".

Unter mehr oder weniger offener Anleitung der Staatssicherheit hatten Angehörige einer "Deutschen Grenzpolizei" (in den 1950er Jahren zeitweise direkt dem MfS unterstellt) vor allem entlang der Grenzlinie, also im sogenannten Schutzstreifen, die unmittelbare Grenzsicherung wahrzunehmen, Darüber hinaus waren Angehörige der "Deutschen Volkspolizei" (VP) im seit 1952 eingeführten 5-km-Grenzgebiet und im grenznahen Raum für GSi-Aufgaben eingesetzt. Vorrangiges Ziel war es, Flüchtlinge auf ihrem Weg zur Grenze festzustellen. Dabei gab es zusätzliche Unterstützung von "Freiwilligen Helfern" der Grenzpolizei/Grenztruppen und der DDR-Volkspolizei (VP). Der ungenehmigte Grenzübertritt in den Westen stand für DDR-Bürger unter Strafe. Wurden diese als "Grenzverletzer" bezeichneten Bürger beim Fluchtversuch festgenommen, drohte ihnen eine mehrjährige Haftstrafe. Hunderttausende hielt das in den 1950er Jahren aber nicht davon ab, "illegal" in den Westen überzusiedeln. Sie verließen die DDR in der Regel über die bis dahin offene Sektorengrenze im damals geteilten Berlin. Dies führte in Absprache mit der KPdSU in Moskau am 13. August 1961 zum Mauerbau.

Foto aus einem Erinnerungs-Album an den Mauerbau 1961 im Büro von Stasi-Chef Mielke. (© BStU, MfS, ZAIG/Fo/2813, Abb. 5)

MfS übernahm Passkontrollen

Seit den DDR-Absperrmaßnahmen von 1961 intensivierten die Kräfte des MfS ihre GSi-Aktivitäten und bemühten sich, auch durch "Inoffizielle Mitarbeiter" (IM) und "Offiziere im besonderen Einsatz" (OibE) ihr Sicherheitskonzept in der Grenztruppe, der VP, dem Zoll und in den Behörden für Inneres der Staatsverwaltung durchzusetzen. Das MfS misstraute nicht nur allen Bürgern, die im Grenzgebiet lebten oder sich dort bewegten, sondern darüber hinaus allen Kräften außerhalb ihres direkten "politisch-operativen" Einflusses. Deshalb übernahm der Mielke-Apparat in der ersten Hälfte der 1960er Jahre von den Grenztruppen auch die Identitätskontrolle an den Grenzen. Seitdem überwachten "Passkontrolleinheiten" (PKE) des MfS in den DDR-Grenzübergangsstellen (GÜSten) die Ein- und Ausreise über Straßen, Autobahnen, Eisenbahnstrecken, Wasserwege und Flughäfen.

Erstes Ziel aller Maßnahmen der GSi war es immer, Fluchtmöglichkeiten rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Zunächst einmal galt es, die Grenztruppe selbst vom MfS zu überwachen, damit deren Angehörige "nicht von der Fahne gingen." Die zuständige Hauptabteilung I (HA I) schuf deshalb ein System der Kontrolle, das schon vor Einberufung der Grenzsoldaten wirksam wurde:

Kein Wehrpflichtiger, kein künftiger Zeit- oder Berufssoldat kam ohne intensive MfS-Überprüfung zur Grenztruppe. In den Grenzausbildungsregimentern wurden die Kontrollen ("Filtrierung") fortgesetzt, um die Zuverlässigkeit der Soldaten, die für den direkten Grenzdienst vorgesehen waren, der in den 1980er Jahren als Front- oder Gefechtsdienst im Frieden beschrieben wurde, zu testen. Durch Spitzel (IM) in jeder Stube, in jeder Einheit, gelangte das MfS über ihre "Organisation/Verwaltung 2000" in der Truppe an Kenntnisse, die es ihm ermöglichten, über jeden Soldaten "Personalanalysen" anzufertigen, die über die Loyalität zum politischen System Auskunft gaben. Bestanden Zweifel an der politisch-ideologischen Standfestigung im Sinne der marxistisch-leninistischen Einheitspartei, verzichteten die Verantwortlichen darauf, den Betreffenden im Grenzdienst einzusetzen und er wurde rückwärtigen Einheiten zugeteilt. Auch konnten Soldaten, die bereits im direkten Grenzdienst standen und Zeichen von Unzuverlässigkeit, Dienstmüdigkeit, Zweifel am Sinn des Schusswaffeneinsatzes gegen Flüchtlinge äußerten oder sich mit Fluchtabsichten zu tragen schienen oder deren private bzw. familiären Verhältnisse (Trennung von der Freundin!) als kritisch angesehen wurden, jederzeit aus den grenzsichernden Einheiten abgezogen werden.

Einsatz nach Zuverlässigkeitskriterien

Unter der Regie von MfS-Offizieren, die auf allen Ebenen tätig waren, erfolgte in den Grenzkompanien wöchentlich die Einteilung der Soldaten nach Zuverlässigkeitskriterien. Die intern als "Blutgruppen" bezeichneten Kategorien unterschieden vier Hauptgruppen. Nach diesen wurde die endgültige Planung der Postenzusammenstellung für den Grenzdienst vom Kompaniechef in Abstimmung mit dem MfS-Offizier vorgenommen. Bei der Posteneinteilung musste seitens des MfS und der Kompanieleitung ferner darauf geachtet werden, Postenpaare (in der Regel zwei Soldaten) nie zweimal oder in zu großer zeitlicher Nähe hintereinander einzusetzen, sowie Grenzsoldaten aus den gleichen Heimatorten, Schulen, Betrieben und Instituten, oder Angehörige der Grenztruppen, die miteinander verwandt oder eng befreundet waren, nicht zusammen einzusetzen. Außerdem sollten die Soldaten die Postenzusammenstellung immer erst unmittelbar vor dem besonderen Befehl bei Antritt des Grenzdienstes (der "Vergatterung") erfahren.

Stasifoto eines Minenopfers an der innerdeutschen Grenze im Raum Suhl (© BStU, MfS, BV Suhl, Allg. P 48-75, Seite 0109)

Zur Festnahme beispielsweise von Grenzverletzern "feindwärts" des DDR-Grenzzaunes unmittelbar vor der Grenzlinie der Bundesrepublik, aber schon oder noch auf DDR-Gebiet, unterhielt die MfS-HA I eine "Einsatzkompanie" aus handverlesenen Angehörigen der Mielke-Behörde. Traurige Berühmtheit erlangte diese MfS-Kommandoeinheit in Grenzeruniform bei der Tötung des bundesdeutschen Fluchthelfers und ehemaligen langjährigen politischen DDR-Häftlings Michael Gartenschläger (Jahrgang 1944), der in der Nacht zum Mai 1976 beim Versuch, zum dritten Male eines der seit 1971 am DDR-Grenzzaun installierten "Selbstschussgeräte" abzumontieren, um diese in den Westen zu verbringen, erschossen wurde.

Das Ziel, ungesetzliche Grenzübertritte mit allen Mitteln zu verhindern

In DDR-Kreisen "mit Grenze" zum Westen waren hauptamtliche und inoffizielle MfS-Mitarbeiter gehalten, in erster Linie grenzbezogene Aufgaben zu lösen. Diese Kreisdienststellen (KD) des MfS galten als "unterste Schaltzentrale für alle auf die Sicherung der Staatsgrenze gerichteten Bemühungen des MfS im jeweiligen Grenzkreis." Angeleitet durch übergeordnete MfS-Organe in den Bezirksverwaltungen "mit Grenze" versuchten die KD-Mitarbeiter mehr oder weniger erfolgreich, in ihrem Grenzkreis alle GSi-Aufgaben in Zusammenarbeit mit mehreren MfS-Linien/Diensteinheiten zu erfüllen.

Referate für Grenzsicherung in diesen KD waren verpflichtet, "ungesetzliche Grenzübertritte" mit allen Mitteln zu verhindern und dabei alle Kräfte und Potenzen der VP und anderer staatlicher und gesellschaftlicher Einrichtungen sowie IM einzubeziehen. Zu beobachten, aufzuklären und nach Notwendigkeit zu kontrollieren waren seitens des MfS und der "Kräfte des Zusammenwirkens" (dazu zählten die Grenztruppen und die Volkspolizei) solche Personen im 5-km-Grenzgebiet,

  • die Verbindungen zu Bürgern unterhielten, die die DDR illegal verlassen hatten,

  • die verdächtige Besuche empfangen und/oder aktive Westverbindungen unterhalten,

  • die mehrfach wegen Verstoßes gegen die Grenzordnung aufgefallen sind,

  • die auf den Transitstrecken verdächtige Verbindungen aufnahmen,

  • denen ein legaler Verzug in die BRD oder nach Westberlin abgelehnt wurde,

  • die mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten Verlöbnisse eingegangen sind,

  • die zur Gewalttätigkeit neigen, und

  • die aus persönlichen und anderen Gründen Eingaben einreichen und bei Ablehnung aus

  • Verärgerung zu spontanen Handlungen neigen (Demonstrativtäter).

Die Partei- und Staatsführung der SED/DDR zeigte sich in den 1980er Jahren mit der Organisation der GSi zunehmend unzufrieden. Das MfS war schon lange gewillt, diese zu ändern und die Verteilung der Verantwortlichkeit in Sachen Grenzsicherung auf mehrere "Organe", also sowohl auf das MfS, das Ministerium des Inneren (MdI) mit der Volkspolizei (VP) und das Ministerium für Nationale Verteidigung (Grenztruppen), abzuschaffen. Das SED-Politbüro billigte dieses Anliegen schließlich und der "Nationale Verteidigungsrat" (NVR) der DDR beschloss im Januar 1985, die drei Ministerien zu beauftragen, "Untersuchungen zur Schaffung eines einheitlich geführten" Grenzsicherungssystems aufzunehmen, die dann zu einem "Gemeinsamen Vorschlag" der Ministerien führen sollte. Im Vorfeld dieses Grundsatzpapiers kam es im MfS zu einer Reihe strategischer Diskussionen mit der Zielrichtung, eine Generalvollmacht in Sachen DDR-Grenzsicherung zu erringen.

MfS strebte einheitliche Führung an - unter Stasi-Regie

Ausgehend vom NVR-Beschluss schlugen leitende Mitarbeiter der Hauptabteilung I (HA I) erst einmal vor, "dem MfS die Aufgabe zu stellen, gedeckt verstärkt zur Durchsetzung der einheitlichen Führung beizutragen, ohne direkt in die bewährten Führungsstrukturen der Grenztruppen der DDR und der DVP einzugreifen."

Dazu wollte das MfS folgende Schritte einleiten:

  1. Einsatz von Grenzbeauftragten in den Grenzkreisen, Schaffung der erforderlichen Arbeitsorgane im Sinne operativer Führungsgruppen und zentrale Führung derselben.

  2. Festlegung von Aufgaben durch den Minister, die darauf gerichtet sind, allmählich ausgewählte höhere Kommandodienststellungen der Grenztruppen der DDR mit Kadern des MfS, die in den Grenztruppen der DDR selbst und gegenüber der Öffentlichkeit als solche nicht erkannt werden, zu besetzen (Schlüsselpositionen).

Prinzipiell sollten "tschekistische Elemente" in die Arbeitsweise der grenzsichernden Kräfte der Grenztruppen und der VP integriert werden.

Mit einem Befehl Nr. 2/86 vom 20. Januar 1986 konnte der Minister für Staatssicherheit, Erich Mielke, endlich einen Generalbevollmächtigten seines Hauses für alle Angelegenheiten der GSi installieren, der die Koordinierung aller Grenzorgane im Sinne des MfS besorgen sollte. Nach Ansicht der Hardliner in Partei und Staat kam diese Maßnahme allerdings um Jahre zu spät. Aber es war dem MfS auch jetzt nicht gelungen, die unmittelbare Befehlsgewalt über alle GSi-Organe zu erhalten, doch die neue Regelung erlaubte es, dass der MfS-Grenzbeauftragte bis zur Wende im Herbst 1989 maßgeblichen Einfluss überall dort ausüben konnte, wo es um die Grenzsicherung der DDR ging. Hätte die DDR unter SED-Herrschaft weiter existiert, wäre die vollständige Übernahme aller GSi-Organe der nächste Schritt des MfS gewesen.

Doch diese Pläne zerstoben im Zuge der Friedlichen Revolution. Dass dann am Abend des 9. November 1989 ausgerechnet ein MfS-Oberstleutnant der Passkontrolleinheiten (PKE) an der Berliner Grenzübergangsstelle (GÜSt) Bornholmer Straße den ersten Befehl zur Maueröffnung gab, ist eine hübsche Ironie der Geschichte.

Linktipp: Foto und Videomaterial des MfS von der innerdeutschen Grenze

Fussnoten

Fußnoten

  1. Das MfS-Lexikon. Begriffe, Personen und Strukturen der Staatssicherheit der DDR. Hrsg. im Auftrag der Abteilung Bildung Forschung des BStU von Roger Engelmann, Bernd Florath, Helge Heidemeyer, Daniela Münkel, Arno Polzin und Walter Süß, 2. Aufl., Berlin 2012, S. 112 (Stichwort: Grenzsicherung)

  2. Der entsprechende Befehl 44/88 (Vorgängerbefehle: 44/72 und 44/83) des Stellvertreters des Ministers und Chefs der Grenztruppen wurde den einfachen Angehörigen der Grenztruppen, Unteroffizieren und Fähnrichen, nicht zur Kenntnis gebracht, dennoch war dieser Befehls aus dem Jahr 1988 in Umrissen bekannt

  3. Dazu im Detail: Peter Joachim Lapp: Grenzregime der DDR, Aachen 2013, S. 253 ff.

  4. Lothar Lienicke/Franz Bludau: Todesautomatik. Die Staatssicherheit und der Tod des Michael Gartenschläger an der Grenzsäule 231, Hamburg 2001. Die Selbstschussgeräte (SM-70) wurden 1983/84 entfernt, ebenso 1984/85 die seit 1961 verlegten Bodenminen

  5. Hendrik Thoß: Gesichert in den Untergang. Die Geschichte der DDR-Westgrenze, Berlin 2004, S. 31

  6. Vgl. dazu: Peter Joachim Lapp: Rollbahnen des Klassenfeindes. Die DDR-Überwachung des Berlin-Transits 1949-1990, Aachen 2015

  7. BStU-ZA, MfS JHS, Nr.21847. Band 1: Ministerrat der DDR/MfS/Juristische Hochschule Potsdam: Forschungsergebnisse zum Thema >Die völker- und staatsrechtlichen Grundfragen der Staatsgrenzen. Die Grenze zwischen der DDR und der BRD, zur Ostsee und um Westberlin und die politisch-operativen Aufgaben ihrer Sicherung, Potsdam, den 26. Juni 1975, 914 Blatt in 2 Bänden, S. 383 f.

  8. Protokoll der 69. Sitzung des NVR der DDR vom 25. Januar 1985, Bl. 5

  9. BStU-ZA, MfS HA I, Nr. 15045: Auszüge aus Grundsatzdokumenten für die Schaffung eines einheitlich zu führenden, am Verlauf der Staatsgrenze der DDR zur BRD beginnenden und bis zu den Zugängen zum Grenzgebiet zweckmäßig gestalteten Grenzsicherungssystems, Berlin, 17.10.1985, 14 Blatt plus Anlage (3 Bl.), Blatt 1 f.

Lizenz

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Jg. 1941, Volksschule, kfm. Lehre, 1960-1964 DDR-Haft, Freikauf, Studium über den 2. Bildungsweg in Hamburg (1969: Diplom-Sozialwirt; 1972: Diplom-Politologe; 1974: Dr.rer.pol.), 20 Jahre Politik-Redakteur im DEUTSCHLANDFUNK, 10 Jahre Lehrbeauftragter an den Universitäten Hamburg und Köln. Buchveröffentlichungen, zuletzt erschienen: Grenzregime der DDR, Aachen 2013; Offiziershochschule „Rosa Luxemburg“. Kaderschmiede der DDR-Grenztruppen, Aachen 2014; Die Grenze. Ein deutsches Bauwerk (mit Jürgen Ritter), 9. Aufl., Berlin 2015; Deutschland grenzenlos. Bilder der deutsch-deutschen Grenze. Damals und heute (mit Jürgen Ritter), 3. Aufl., Berlin 2015; Rollbahnen des Klassenfeindes. Die DDR-Überwachung des Berlin-Transits 1949-1990, Aachen 2015; Kampf und Untergang der 17. Armee im 2. Weltkrieg. Militärhistorische Skizze eines Großverbandes der Wehrmacht an der Ostfront, Aachen 2016 (www.peter-joachim-lapp.de)