Die Polizeien in Deutschland sind zentrale Akteure der Inneren Sicherheit. Sie haben den Auftrag, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Um ihren Aufgaben nachzukommen, dürfen sie als einzige Institution im Rahmen des staatlichen Interner Link: Gewaltmonopols physische Gewalt anwenden.
Im Alltag begegnet die Polizei den Bürgerinnen und Bürgern vor allem bei Verkehrskontrollen, die präventiv den Verkehr sicherer machen sollen, bei Anzeigenaufnahmen, wenn es zum Beispiel um einen Diebstahl geht, oder im öffentlichen Raum, etwa bei der Sicherung von Demonstrationen oder Fußballspielen. Die Aufgabenbereiche der Polizeien umfassen unter anderem die Gefahrenabwehr, die Verfolgung und Aufklärung von Straftaten, die Verkehrssicherheit sowie den Schutz bei Großveranstaltungen.
Die Verfassung und der Interner Link: föderalistische Staatsaufbau regeln dabei, dass es nicht die eine Polizei in Deutschland gibt. Zwei Polizeien des Bundes, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei (bis 2005 Bundesgrenzschutz), und 16 Länderpolizeien bilden mindestens 18 eigenständige Polizeien. Rechnet man die Polizei des Deutschen Bundestages noch hinzu, gibt es insgesamt 19 Polizeien in Deutschland.
Aufgaben der einzelnen Polizeien
Die verschiedenen Polizeien in Deutschland übernehmen unterschiedliche Aufgaben:
Die Länderpolizeien sind für den Großteil der Polizeiaufgaben in Deutschland zuständig. Sowohl Kriminalitätsbekämpfung und Verkehrssicherheit als auch Ordnungsaufgaben wie die Begleitung von Demonstrationen liegen in ihren Kompetenzen.
Die Polizistinnen und Polizisten der Bundespolizei werden etwa bei der Grenzsicherung, Luftsicherheit, Bahnpolizei und dem Schutz von Bundesorganen eingesetzt.
Das Bundeskriminalamt koordiniert die Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten von Bund und Ländern sowie mit europäischen und internationalen Sicherheitsbehörden. Das BKA ermittelt und verfolgt Straftaten in transnationalen Bereichen wie Terrorismus, Organisierte Kriminalität, Cyberkriminalität sowie Waffen- und Drogenhandel. Außerdem ist das BKA für den Personenschutz von Bundespolitikerinnen und -politikern zuständig.
Die Polizei des Deutschen Bundestags ist für die Sicherheit und Ordnung im Parlament verantwortlich.
Mit Ausnahme der Polizei des Deutschen Bundestages, die dem Parlamentspräsidenten oder der Parlamentspräsidentin unterstellt ist, sind alle Polizeien dem jeweiligen Innenministerium organisatorisch untergeordnet. Zusammenarbeit und Kooperation ergeben sich sowohl zwischen den verschiedenen Polizeien als auch mit anderen Akteuren der Inneren Sicherheit wie etwa kommunalen Ordnungsbehörden, Feuerwehr, Rettungsdiensten und dem Interner Link: privaten Sicherheitsgewerbe.
Vertrauen in die Polizei
Als Institution genießt die Polizei in Deutschland national und im internationalen Vergleich hohes Vertrauen. 2020 sind 85 Prozent der Befragten in Deutschland der Meinung, dass die Polizei „faire und unparteiische Entscheidungen“ trifft; 87 Prozent sind der Ansicht, dass die Polizei „gut in der Verbrechensbekämpfung“ arbeitet. Nur das Bundesverfassungsgericht hat in Deutschland ein höheres Ansehen als die Polizei (Stand 2021).
Im europäischen Vergleich lassen sich folgende Aussagen treffen: 2024 haben mehr als 90 Prozent der Befragten in Finnland, Schweden und Dänemark Vertrauen in die Polizei. Damit genießt die Polizei in diesen drei Ländern das höchste Vertrauen im europäischen Vergleich. In Deutschland sind es 79 Prozent; vier von fünf Befragten haben damit laut den Eurobarometer-Befragungen Vertrauen zur deutschen Polizei, wobei sich zwischen 2016 und 2024 ein leichter Rückgang feststellen lässt. Weniger Vertrauen in die Polizei gibt es in einigen ost- und südeuropäischen Ländern, etwa in Bulgarien, wo nur 52 Prozent Vertrauen in die Polizei haben.
Rechtliche Grundlagen und Organisation
Neben den bundeseinheitlichen Strafgesetzen und der Straßenverkehrsordnung bilden die Polizeigesetze des Bundes und der Länder die entscheidenden Rechtsgrundlagen für die Polizeiarbeit in Deutschland. In ihnen sind für die jeweilige Polizei Aufgaben und Befugnisse geregelt.
Um einen vergleichbaren Rechtsrahmen für alle Polizeien zu schaffen, wurde Mitte der 1970er Jahre ein Musterentwurf für ein Polizeigesetz von der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern (IMK) erarbeitet und beschlossen. In der Umsetzung waren die Länder aber nicht daran gebunden. Deshalb sind bis heute Unterschiede zwischen den Polizeigesetzen der Länder festzustellen, die beispielsweise den „finalen Rettungsschuss“, also die gezielte Tötung eines Täters unter bestimmten Bedingungen, abweichend oder unvollständig regeln. Aktuell gibt es Unterschiede in der Regelung und dem Einsatz von Videoüberwachung im öffentlichen Raum, Body-Cams in Polizeieinsätzen, Tasern – das heißt, Elektroschockpistolen als Ersatz für einen Schusswaffengebrauch – oder dem Einsatz bestimmter KI-basierter Software im Rahmen des Predictive Policing.
Was bedeutet Predictive Policing?
Predictive Policing heißt übersetzt „vorausschauende Polizeiarbeit“. Das umfasst die Auswertung großer Datenmengen aus verschiedenen Quellen, wie zum Beispiel polizeiinternen Dateien, aber auch öffentlich zugänglichen Informationen aus sozialen Medien. Damit sollen mögliche Straftaten und Täterinnen beziehungsweise Täter vorhergesagt werden. Aufgrund neuer technischer Möglichkeiten und mithilfe von künstlicher Intelligenz ergeben sich schnelle Auswertungsmöglichkeiten.
Der Polizei stehen zum Beispiel Systeme der amerikanischen Firma Palantir zur Verfügung. Damit können aus internen und externen Datenquellen Verknüpfungen erzeugt werden, die zuvor in diesem Umfang und dieser Schnelligkeit nicht möglich gewesen wären. In Hessen (hessenData) oder Bayern (VeRA: „Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform“) sind solche Systeme im Einsatz.
Da dabei aber auch immer die Möglichkeit besteht, dass Informationen über Unbeteiligte polizeilich verarbeitet werden und das im Konflikt mit dem Datenschutz steht, versucht das Bundesverfassungsgericht, Predictive Policing auf schwere Straftaten einzugrenzen und einer rechtlichen Überprüfung zu unterziehen. Ein Urteil von 2023 normiert die Leitplanken für den Einsatz der Software. Hier werden ähnliche Maßstäbe angelegt wie bei den „Staatstrojanern“, also einer Überwachungssoftware, die auf elektronischen Geräten von Verdächtigen installiert wird, um etwa terroristische Anschläge zu verhindern.
Da sich die Befugnisse der einzelnen Polizeien zum Teil stark voneinander unterscheiden, können sich Schwierigkeiten ergeben, wenn Polizeibeamte außerhalb ihres eigenen Bundeslandes eingesetzt werden. Das ist etwa im Rahmen von Großdemonstrationen und Fußballspielen regelmäßig der Fall. Hier gilt dann das Polizeirecht des Landes am Einsatzort. Selbst bundeseinheitliche Polizeidienstvorschriften, die im Detail die Arbeit der Polizei normieren, sind teilweise mit landesspezifischen Regelungen versehen. Polizeipolitisch wird in der Innenministerkonferenz auf Kompromisslösungen hingearbeitet, die aber oft mit Ausnahmeregelungen für bestimmte Länder versehen sind. Somit gilt es als Herausforderung, die föderalistische Sicherheitsarchitektur Deutschlands zu koordinieren.
Welche Farbe hat die Polizei?
Die Polizei in Deutschland ist blau, doch das war nicht immer so. Die augenfälligste Veränderung innerhalb deutscher Polizeien in den letzten Jahren ist der Wechsel der Polizeifarbe von der für ganz Deutschland seit den 1970er Jahren geltenden Farbe Grün-Beige hin zu Blau. Er nahm 2005 in Hamburg seinen Ursprung und wurde dann trotz anfänglicher Widerstände in manchen Ländern von allen Polizeien übernommen. Der Farbwechsel hatte vor allem ästhetische Gründe. Viele weitere europäische Polizeien setzen auf die Farbe Blau.
Dabei bedeutet blau aber nicht gleich blau. Es lassen sich mittlerweile Abstufungen von dunkelblau-schwarz wie Niedersachsen oder Hamburg bis zu einem helleren Blau etwa in Hessen oder Bayern beobachten.
Personal und Budget von Polizeien
Die 16 Polizeien der Bundesländer stehen für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Polizei ist in Deutschland vor allem Ländersache. Dies verdeutlicht auch ein Blick auf die Zahl der Vollzugsbeamtinnen und -beamten: Rund 226.000 Polizistinnen und Polizisten arbeiten 2024/2025 für die Polizeien der Länder. Im Vergleich dazu sind rund 45.000 Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamte bei den beiden Polizeien des Bundes im Dienst.
Die Polizeidichte in Deutschland beträgt rund eins zu 309. Das heißt, rein statistisch ist eine Polizistin beziehungsweise ein Polizist für 309 Einwohnerinnen und Einwohner zuständig. In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen ist die Polizeidichte am höchsten, wobei die Hauptstadt mit einer Polizeibeamtin oder einem Polizeibeamten auf 199 Einwohnerinnen und Einwohner den Spitzenplatz einnimmt, was auch mit der Sicherung von Ministerien und Botschaften, Staatsbesuchen und dem Demonstrationsgeschehen in Berlin zu tun hat. Ostdeutsche Länder haben im Vergleich zu den westdeutschen Flächenländern tendenziell mehr Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, ein Erbe der DDR, in der es im Vergleich zur BRD mehr Volkspolizistinnen und Volkspolizisten gab. Im Rahmen der deutschen Wiedervereinigung wurden gut die Hälfte der Volkspolizistinnen und Volkspolizisten in die Polizeien der neuen Bundesländer übernommen.
Innerhalb der EU liegt Deutschland mit dieser Polizeidichte etwas unter dem Durchschnitt; die skandinavischen Staaten, insbesondere Finnland, gefolgt von Dänemark und Schweden haben dabei die wenigsten Polizistinnen und Polizisten pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Griechenland oder Zypern haben etwa vier- bis fünfmal so viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte wie Finnland.
Nachdem die Zahl der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bei den Polizeien der Länder zwischen 2005 und 2016 um rund 5.000 Personen sank, stieg sie danach bis 2024 um 10.000 Beamtinnen und Beamte an. Besonders hoch ist der Anstieg beim BKA und der Bundespolizei. So steigt die Zahl der Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten der Bundespolizei von 2019 bis 2024 um knapp 4.800 auf 40.600, ein Anstieg um 13 Prozent in nur fünf Jahren.
Der mit Abstand größte Ausgabeposten für Polizeien in Deutschland bildet das Personal. Etwa zwei Drittel der Gesamtausgaben werden für die Besoldung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und die Bezahlung der Verwaltungsbeschäftigten eingesetzt. Der Rest deckt die Kosten für Ausrüstung wie Einsatzfahrzeuge, Polizeihubschrauber und die Ausstattung der Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten, etwa Schutzwesten oder Schusswaffen und Verbrauchsmaterial wie insbesondere Treibstoff oder Munition.
Das Gesamtbudget für die Polizei in Hessen ist beispielsweise von 2018 bis 2025 kontinuierlich von 1,246 auf 1,825 Milliarden Euro gestiegen, eine Steigerung um knapp die Hälfte innerhalb von sieben Jahren. Das BKA erhöht seinem Etat zwischen 2010 und 2024 um 130 Prozent auf 874 Millionen Euro; die Bundespolizei hat zwischen 2019 und 2023 eine Steigerung um 16 Prozent auf 4,14 Milliarden Euro zu verzeichnen. Der Anstieg ist insbesondere auf mehr Personal und Tariferhöhungen zurückzuführen.
Nach einem Jahrzehnt des Anstiegs von Personal und Budget in den Polizeien Deutschlands sind aktuell aufgrund von Haushaltsproblemen bei Bund und Ländern Tendenzen zu beobachten, die auf eine Stagnation und teilweise Einsparungen hinauslaufen dürften.
Diversität in der Polizei: Frauen und Migrationshintergrund
Mit einem Frauenanteil bei der Bundespolizei von 20 Prozent bildet diese das Schlusslicht im Vergleich zu den Polizeien der Länder und dem BKA, die mit steigender Tendenz über Frauenanteile bis zu einem Drittel verfügen. Dabei ist zu bedenken, dass erst seit den 1980er Jahren Frauen in die uniformierte Schutzpolizei aufgenommen werden, was zuvor eine reine Männerdomäne war. Frauen sind damit in deutschen Polizeien weitgehend integriert, erleben zum Teil aber weiterhin in ihrem Arbeitsalltag – ob innerhalb der Polizeibehörde oder bei Einsätzen – Diskriminierung.
Polizisten und Polizistinnen mit Migrationshintergrund werden in zunehmendem Maße für die deutschen Polizeien rekrutiert und erhöhen ihren Anteil seit den 2000er Jahren. Diese Daten liegen aber nicht für alle Länder vor und fehlen etwa für Brandenburg, Thüringen oder Bayern. Bei Bewerberinnen und Bewerbern und tatsächlich eingestellten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten hat Berlin mit über 30 Prozent den höchsten Anteil, während in ostdeutschen Ländern unter 10 Prozent einen Migrationshintergrund vorweisen. Im Vergleich zu anderen Sektoren des öffentlichen Dienstes wie zum Beispiel Bildung oder Kommunalverwaltung waren Polizeien damit Vorreiter in der Integration von Beschäftigten mit Migrationshintergrund. So haben etwa in der Bundesverwaltung 2024 nur 16 Prozent der Beschäftigten einen Migrationshintergrund.
Ausbildung und Rekrutierung von Personal
In der Organisation und der Ausbildung unterscheiden sich deutsche Polizeien. Gemeinsam ist allen Länderpolizeien, dass es eine Sparteneinteilung zwischen der uniformierten Schutzpolizei (ca. 80 Prozent der Gesamtstärke) und der Kriminalpolizei (ca. 20 Prozent) gibt. Hinsichtlich der Ausrüstung und Befugnisse verfügt die Schutzpolizei über spezielle Einsatzmittel wie Hubschrauber, Hunde- oder Polizeireiterstaffeln. Spezialeinsatzkommandos (SEK) und Mobile Einsatzkommandos (MEK) sind hochqualifizierte Einheiten für extrem schwierige und gefährliche Einsätze. Die Bereitschaftspolizei bei den Polizeien der Länder dient mithilfe geschlossener Einheiten zur Bewältigung umfangreicher Einsätze, etwa bei Großdemonstrationen. Es handelt sich hierbei um Personal der Länder, an deren Ausstattung – etwa Wasserwerfer oder gepanzerte Fahrzeuge – sich der Bund beteiligt.
Je nach Bundesland unterscheiden sich die Voraussetzungen, um Polizeibeamtin oder Polizeibeamter zu werden. Neben einer dreijährigen Berufsausbildung gibt es Länder, die auf ein Polizeistudium setzen. Bundeseinheitlich wird allein für den höheren Polizeidienst an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster ausgebildet. Mit ein bis zwei Prozent aller Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten stehen letztere an der Spitze der Polizeihierarchie. Inhaltlich werden in einem Polizeistudium neben den „Polizeifächern“ wie der Einsatzlehre, Kriminalistik oder Schießausbildung juristische Inhalte wie Polizeirecht oder Strafrecht und sozialwissenschaftliche Disziplinen (z.B. Psychologie oder Politikwissenschaft) gelehrt.
Der Polizeiberuf wird nach wie vor als attraktiv bewertet, wobei insbesondere zwei Faktoren die Berufswahl beeinflussen: Zum einen spielen der sichere Arbeitsplatz als Lebenszeitbeamtin und Lebenszeitbeamter und Anwärterbezüge während der Ausbildung oder des Studiums eine gewichtige Rolle für die soziale Absicherung. Zum anderen üben inhaltliche Aspekte der Polizeiarbeit, die mit Abwechslung oder Spannung in Verbindung gebracht werden, einen Reiz aus.
In den letzten Jahren gab es bei deutschen Polizeien genügend Bewerberinnen und Bewerber, und von etwa fünf Bewerbungen war und ist eine erfolgreich. Aufgrund des demografischen Wandels, mit dem geburtenstarke Jahrgänge aus dem Polizeidienst ausscheiden und geburtenschwache Jahrgänge sich bewerben, ergeben sich zusammen mit einer höheren Konkurrenz zu anderen potenziellen Arbeitgebern Schwierigkeiten. Vermehrt scheitern Studierende und Auszubildende bei der Polizei oder brechen Ausbildung beziehungsweise Studium ab.
Herausforderungen für Polizei und Innere Sicherheit
Der Sicherheitsbegriff hat sich in den letzten Jahren erweitert. Dabei verschwimmen zum Teil die Grenzen zwischen äußerer und innerer Sicherheit. Landesverteidigung und die Abwehr von Bedrohungen innerhalb des Staatsgebietes sind nicht mehr klar zu trennen. Für die Polizei bedeutet das einen höheren Koordinationsaufwand, etwa mit der Bundeswehr.
Zudem fällt die Abgrenzung zwischen polizeilichen und nachrichtendienstlichen Aufgaben immer schwerer. Rechtlich gesehen sollen Verfassungsschutzbehörden im Vorfeld von Straftaten aktiv werden, die Polizeien haben präventive und aufklärende Aufgaben. Es gibt ein fixiertes Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizeien. In der Praxis sind diese Zuständigkeiten nicht ganz klar voneinander abzugrenzen. Beispiele, wo sich Verantwortlichkeiten nicht strikt voneinander abgrenzen lassen, sind etwa politisch-extremistisch motivierte Messerangriffe oder Attentate mit Kraftfahrzeugen bei öffentlichen Veranstaltungen. Der Verfassungsschutz sieht sich hier wegen dem politisch-extremistischen Hintergrund der Tat verantwortlich, die Polizei aufgrund ihres Auftrags, Verbrechen generell zu ahnden. Dieses Zuordnungsproblem kann die Aufklärung und Strafverfolgung erschweren.
Trotz einer objektiv guten Sicherheitslage in Deutschland ist das subjektive Sicherheitsgefühl vieler Menschen in Deutschland beeinträchtigt, wofür Bedrohungen wie terroristische Anschläge oder ein in der Polizeilichen Kriminalstatistik beobachtbarer Anstieg von Gewaltkriminalität verantwortlich gemacht werden. In einem medialen Umfeld, das durch soziale Medien geprägt ist, wird das Kriminalitätsgeschehen zusätzlich verzerrt dargestellt. Hier entstehen auch Filterblasen, in denen ausgewählte Fälle beispielsweise skandalisiert werden. Für die Polizeien ist damit ein möglicher Verlust an Vertrauen verbunden. Innerhalb der Polizeien wird auch das Problem der Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte zunehmend problematisiert und mit fehlendem Respekt gegenüber der Polizei erklärt. Zugleich werden auch immer wieder Fälle von Polizeigewalt bekannt; im Oktober 2025 wurde etwa über Ermittlungen gegen Polizisten in Frankfurt am Main unter anderem wegen des Verdachts auf Körperverletzung im Amt berichtet.
Polizeien mit ihrem Alleinstellungsmerkmal als Vertreter des staatlichen Gewaltmonopols sehen sich zunehmend mit anderen Sicherheitsakteuren konfrontiert. Allein das private Sicherheitsgewerbe beschäftigt in etwa genauso viele Menschen wie alle deutschen Polizeien zusammen. Kriminalitätsformen wie Diebstahl, Einbruch, Raub oder Körperverletzung bilden jedoch weiterhin die Hauptarbeit der Polizei. Alle deutschen Polizeien haben sich zusätzlich technisch, organisatorisch und personell auf immer neue Deliktformen insbesondere im Bereich des Internets (z. B. Betrug und Datenmissbrauch) einzustellen.
Die föderalistisch fragmentierte Polizeilandschaft Deutschlands bedarf einer stärkeren Koordinierung und internen Zusammenarbeit, wofür Koordinationsgremien wie das Gemeinsame Terrorabwehrzentrum (GTAZ) stehen. Seit 2004 tauschen sich darin rund 40 Polizei- und Verfassungsschutzbehörden aus Bund und Ländern im Kampf gegen den islamistischen Terror aus. In einem Projekt zum besseren Austausch von Informationen wird aktuell ein sogenanntes Datenhaus der Polizei geschaffen, das die Datensammlungen der einzelnen Polizeibehörden besser miteinander vernetzen und nutzbar machen soll.
Wie unter anderem die Debatte rund um den Einsatz von KI-basierten Programmen im Rahmen von Predictive Policing zeigt, sehen sich Polizeien und Polizeipolitik außerdem immer mit einer Abwägung zwischen den beiden Kernwerten Freiheit und Sicherheit konfrontiert.