Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Linksextremismus – analytische Kategorie oder politisches Schlagwort? | Linksextremismus | bpb.de

Linksextremismus Extremismus - Linksextremismus Die Protestform des zivilen Ungehorsams Links- und rechtsextremistische Straftaten im Vergleich Politisch Motivierte Kriminalität (PMK) – links "Linksaffine" und "linke Militanz" Linksextremismus: Kategorie oder Schlagwort? Definitionen und Probleme Linksextremismus Rechts- und Linksextremismus, Islamismus Totalitarismus Totalitarismusbegriff im Wandel Marxismus Antisemitismus von links Streitbare Demokratie Akteure, Gruppen und Strömungen Gibt es eine aus Links- und Rechtsextremisten bestehende „Querfront“? Linksextremistische Einflussnahme auf die Klima-Bewegung Die internationale Vernetzung von Linksextremisten Repräsentation des Linksextremismus in öffentlichem Diskurs und Wissenschaft Linksextremisten in Bewegung Linksextremismus in der deutschen Parteienlandschaft Medien Linksextremismus in Deutschland im europäischen Vergleich "Nazi-Outing" Autonome Zentren Linksextremismus im vereinten Deutschland Antifaschismus Trotzkisten Antideutsche und Antiimperialisten militante gruppe DKP DKP-Programm MLPD Autonome Das Politikverständnis in linksautonomen Publikationsorganen Hintergrund Vom Sozialismus zum Kommunismus Politischer Extremismus und Liberalismus Weimarer Republik Bundesrepublik Essay: Die radikale Linke und die RAF Debatte Pro Extremismusmodell Contra Extremismusmodell Interview: "Es gibt keine gute Gewalt in der Demokratie" Die Linke - Meinungsbeitrag von Richard Stöss Die Linke - Meinungsbeitrag von Eckhard Jesse Redaktion

Linksextremismus – analytische Kategorie oder politisches Schlagwort? Begriffsbestimmung – Kritik – Kritik der Kritik

Prof. Dr. Armin Pfahl-Traughber

/ 13 Minuten zu lesen

In den 1980er Jahren bildete sich ein systematisch entwickeltes Verständnis von Extremismus in den Politikwissenschaften heraus, das bis heute umstritten ist. Dient der Extremismusbegriff der "Definitionsherrschaft über die zentralen Standards einer Gesellschaftsordnung"?

Polizisten sichern am 14.08.2013 in der Rigaer Straße in Berlin die Durchsuchung von Wohnungen der linken Szene ab. Nach mehreren Anschlägen mutmaßlicher Linksextremisten haben etwa 400 Polizisten in Berlin Wohnungen durchsucht. Anlass seien ein Anschlag mit Brandsätzen auf Polizisten in Kreuzberg im Juni und Schmierereien an Jobcentern. Gesucht werde nach Beweismitteln vor allem in Zusammenhang mit einem versuchten Tötungsdelikt am Kottbusser Tor. (© picture-alliance/dpa)

Ist der Begriff "Linksextremismus" eine analytische Kategorie oder ein politisches Schlagwort? Der letztgenannten Auffassung neigen die Autoren des Sammelbandes "Verfassungsfeinde? Wie die Hüter von Denk- und Gewaltmonopolen mit dem 'Linksextremismus' umgehen" zu: Danach handelt es sich um ein "disqualifizierend gemeintes Verdikt, das nicht nur Sicherheitsbehörden und konservativen Parteien zur ultimativen Wunderwaffe gegen politisch Andersdenkende gerät". Für sie drückt "sich im Begriff 'Linksextremismus' eine bestimmte ideologisch geprägte Form der politischen, wissenschaftlichen und exekutiven Auseinandersetzung mit oppositionellen Ideen, Organisationen und Praxen" aus. Hier ergibt sich nun die Frage: Können diese Einwände inhaltliche Richtigkeit beanspruchen? Eine Betrachtung des in der Extremismusforschung mit "Linksextremismus" gemeintem Phänomens macht deutlich, dass von einer Gleichsetzung von Extremismus und Gesellschaftskritik gerade nicht gesprochen werden kann.

Negativ-Definition von Extremismus

In den Politikwissenschaften bildete sich erst ab Mitte der 1980er Jahre ein systematisch entwickeltes Verständnis von "Extremismus" heraus. Entscheidenden Anteil hatten daran die beiden Extremismusforscher und Politikwissenschaftler Uwe Backes und Eckhard Jesse, die zahlreiche Publikationen zum Verständnis von Demokratie und Extremismus als einem "antithetischen Begriffspaar" veröffentlichten. Demnach sollte der Terminus zwar weiterhin über die Ablehnung eines politischen Systems definiert werden. Im Unterschied zu den referierten Auffassungen ging es aber nur um eine bestimmte Staatsordnung. Die grundlegende Verwerfung von Diktaturen würde demnach nicht unter diese Bezeichnung fallen. Backes und Jesse definieren: "Der Begriff des politischen Extremismus soll als Sammelbezeichnung für unterschiedliche politische Gesinnungen und Bestrebungen fungieren, die sich in der Ablehnung des demokratischen Verfassungsstaates und seiner fundamentalen Werte und Spielregeln einig wissen ..."

Demnach bezog sich der Begriff nur auf politische Bestrebungen und Ideologien, die sich gegen die Grundlagen einer modernen Demokratie richten. Sofern gesellschaftskritische und oppositionelle Auffassungen und Organisationen deren Normen und Regeln teilen, kann in diesem Sinne nicht von "Extremismus" gesprochen werden. Die Verwendung des Terminus "Sammelbezeichnung" macht außerdem deutlich, dass damit sowohl hinsichtlich der ideologischen Ausrichtung als auch des politischen Vorgehens ganz unterschiedliche Bewegungen und Parteien, Organisationen und Personen erfasst werden können. Die Gemeinsamkeiten bestehen in der Ablehnung der Minimalbedingungen eines demokratischen Verfassungsstaates. Insofern nimmt dieses Verständnis entgegen anderslautenden Fehldeutungen auch keine Gleichsetzung der gemeinten Bestrebungen vor. Darüber hinaus bezieht sich die von Backes und Jesse zitierte Definition nicht nur auf politische Aktivitäten, sondern auch auf ideologische Prinzipien.

Diese Begriffsbestimmung von Extremismus setzt die Definition des demokratischen Verfassungsstaates voraus. Demnach wird hier zunächst nicht politischer Extremismus, sondern dessen erklärtes Gegenteil bestimmt. Allgemein gelten als grundlegende Merkmale solcher Staatsordnungen, die sich aber institutionell wie praktisch unterschiedlich gestalten: Gewaltenteilung und Individualität, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit, Pluralismus und Volkssouveränität. Auf Basis der Akzeptanz dieser Minimalbedingungen können die unterschiedlichsten politischen Ideen um gesellschaftliche Akzeptanz werben, während eine auf die Prinzipien gerichtete politische Bestrebung eine solche Möglichkeit aufheben würde. Alle Auffassungen, Handlungen und Organisationen in diesem Sinne gelten demnach als Erscheinungsformen des "Extremismus". Es handelt sich insofern um einen Abgrenzungsbegriff und eine Negativ-Definition – konstitutiv für das Verständnis ist die Ablehnung der Normen und Regeln des modernen demokratischen Verfassungsstaates.

Positiv-Definition von Extremismus

Hier besteht dann aber das bereits angedeutete Problem: Es wird nicht erklärt, was Extremismus ist, sondern was Extremismus nicht ist. Dies sieht auch Backes so, bestehe doch die Gefahr einer inhaltsleeren und zirkulären Begriffsbestimmung nach dem Motto: "antidemokratisch = extremistisch" und "antiextremistisch = demokratisch". Außerdem werde diese Negativ-Definition dem Phänomen nicht gerecht, da der Eindruck entstünde, "als sei der politische Extremismus etwas Sekundäres, dessen Existenz vom Primärphänomen des demokratischen Verfassungsstaates abhänge. Eine derartige Vorstellung muss jedoch ahistorisch sein." Die reine Negativ-Definition hat für Backes den "entscheidenden Nachteil, dass sie das Feld der extremistischen Phänomene nur in seinem Schattenriss abbildet, so dass das breite Spektrum der Extremismen strukturell unbestimmt bleibt. Daher kann der Eindruck entstehen, als handele es sich um ein Spiel mit antithetischen Begriffen, deren Definitionsbereich allzu Disparates zusammenzwingt".

Der bedeutende Schritt, den Backes gegenüber dem bisherigen Verständnis von Extremismus weiter geht, besteht in der aufgezeigten Notwendigkeit einer Positiv-Definition. Dies läuft bei ihm auf die Erfassung der formalen Gemeinsamkeiten bei der Ablehnung des demokratischen Verfassungsstaates durch die gemeinten Extremisten hinaus. Angesprochen sind damit die Strukturmerkmale, die alle Formen des gemeinten Phänomens besitzen, so unterschiedlich sie auch in ideologischer Hinsicht sein mögen. Als solche benennt Backes offensive und defensive Absolutheitsansprüche, Dogmatismus, Utopismus bzw. kategorischer Utopie-Verzicht, Freund-Feind-Stereotype, Verschwörungstheorien, Fanatismus und Aktivismus. So sehr sich die einzelnen Bewegungen und Organisationen des politischen Extremismus ideologisch unterscheiden und widersprechen mögen, ihnen gemeinsam sind in dieser Perspektive die erwähnten formalen Eigenschaften ihrer Ideologie in der Frontstellung gegen die Normen und Regeln des modernen demokratischen Verfassungsstaates.

Ähnliche Merkmale arbeitete der Autor nach einer Analyse des linken, rechten und religiösen Extremismus heraus: erstens den exklusiven Erkenntnisanspruch (Glaube an ein "höheres Wissen"), zweitens den dogmatischen Absolutheitsanspruch (Behauptung der unbezweifelbaren Richtigkeit eigener Positionen), drittens das essentialistische Deutungsmonopol (alleinige Erfassung des "wahren Wesens" der Dinge), viertens die holistischen Steuerungsabsichten (angestrebte ganzheitliche Kontrolle der Gesellschaft), fünftens das deterministische Geschichtsbild (Wissen um den vorgegebenen historischen Weg), sechstens die identitäre Gesellschaftskonzeption (Forderung nach politischer Homogenität der Gesellschaft), siebtens den dualistischen Rigorismus (Denken in kompromisslosen Gegensatzpaaren wie Gut-Böse) und achtens die fundamentale Verwerfung (rigorose Verdammung des Bestehenden). Allen extremistischen Ideologien sind die genannten formalen Merkmale bei bestehenden ideologischen Unterschieden eigen.

Kritik am Extremismusverständnis

Im Rahmen der politischen und wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit den mit "Extremismus" gemeinten Bestrebungen wurden immer wieder Einwände gegen das referierte Verständnis erhoben. Diese Kritik lässt sich in drei Kernaussagen aufteilen: Erstens formulierte man den Vorwurf, es handele sich lediglich um einen "politischen Kampfbegriff". Hierzu einige Stimmen aus der Politikwissenschaft zur Veranschaulichung: Für Manfred Funke nutzen die Inhaber der "Definitionsherrschaft über die zentralen Standards einer Gesellschaftsordnung" die Bezeichnung, um erkannte oder vermutete "Zerstörer der Basisstabilität" so markieren und ausgrenzen zu können. Wolf-Dieter Narr spricht davon, dass der Terminus dem "Irrgarten der Kampfbegriffe" entstamme. Für Wolfgang Rudzio ist "Extremismus" mehr "ein praktisch-politischer ... Abgrenzungsbegriff". Und Christoph Kopke und Lars Rensmann meinen, dem vorgetragenen Extremismusverständnis sei eine "politisch motivierte Setzung" eigen.

Ein zweiter Einwand unterstellt eine unangemessene Gleichsetzung unterschiedlicher Phänomene. Die Historikerin Helga Grebing spricht etwa von einer "falschen Gleichung" , wollten doch "Linke" eine Erweiterung der Autonomie des Individuums und "Rechte" die Bindung an eine hierarchisch gestufte Ordnung umsetzen. Der Politikwissenschaftler Hans-Gerd Jaschke meint, dass die Auffassung von der "streitbaren Demokratie" im Kontext des Extremismusverständnisses "keinen substanziellen Unterschied zwischen Links- und Rechtsextremismus" macht. Auch der Politikwissenschaftler Gero Neugebauer betont, dass die "nationalsozialistischen Rechten ... antidemokratisch" wären und die "sozialistische Linke ... antikapitalistisch" sei. Und nach dem Politikwissenschaftler Christoph Butterwegge befinden sich in der Perspektive des Extremismusverständnisses "Todfeinde wie Faschisten und Kommunisten ... per definitionem ‚im selben Boot’" und dies würde auf eine "Gleichsetzung von Links- und Rechtsextremismus" hinauslaufen.

Als dritter Einwand gegen das Extremismusverständnis kann der Vorwurf der mangelnden analytischen Reichweite gelten, wobei hier eine besondere Dimension des Erkenntnisinteresses angesprochen ist: Jaschke meint, diese Auffassung sei, "wenig geeignet, tieferliegende Ursachen ins Blickfeld zu bekommen. Die erzwungene Gegenüberstellung von Demokratie und Extremismus "individualisiert Ursachenkomplexe und vernachlässigt das gesellschaftliche Bedingungsgefüge". Ähnlich argumentiert auch Neugebauer, könne das Extremismusverständnis aufgrund seiner Fixierung auf den demokratischen Rechtsstaat "der Komplexität der gesellschaftlich-politischen Wirklichkeit kaum gerecht" werden. Und für Butterwegge klassifiziert die Extremismustheorie "zwar alles, erklärt aber nichts". Demgemäß spricht er ihr auch die Wissenschaftlichkeit ab, könnten deren Anhänger einen solchen Anspruch doch nicht erheben, "weil es sich oft nur um Typologien handelt, die bestimmte Phänomene erfassen, beschreiben und klassifizieren".

Kritik der Kritik am Extremismusverständnis

Bei den referierten Auffassungen handelt es sich um Fehldeutungen und Missverständnisse, aber auch um Unterstellungen und Verzerrungen. Daher soll hier zu den drei Einwänden eine Kritik der Kritik erfolgen, was allerdings nur in kurzer Form geschehen kann.. Die erste Aussage behauptet, es handele sich lediglich um einen "politischen Kampfbegriff": Richtig ist an diesem Einwand, dass "Extremismus" auch als Schlagwort in politischen Debatten inhaltlich Verwendung findet. Da dies aber für zahlreiche Begriffe der Politikwissenschaft gilt, lässt sich hieraus nicht die Notwendigkeit eines Verzichts auf den Terminus ableiten. Ansonsten dürfte man politisch instrumentalisierbare Bezeichnungen wie etwa "Demokratie", "Gerechtigkeit" oder "Moderne" auch nicht mehr nutzen. Darüber hinaus sind die Kriterien zur Einordnung einer politischen Organisation als extremistisch klar benannt. Bei einschlägigen Bewertungen stehen die jeweiligen Autoren in der Pflicht, überzeugende Argumente und Belege für ihre Einschätzung vorzubringen.

Der zweite Einwand unterstellt eine unangemessene Gleichsetzung unterschiedlicher Phänomene: Hierbei handelt es sich um eine Fehlwahrnehmung, geht es dem Extremismusverständnis doch nur um die Hervorhebung einer Frontstellung gegen die Normen und Regeln eines demokratischen Verfassungsstaates. Eine Auffassung nach dem Motto "Links gleich Rechts" oder "Rot gleich Braun" geht damit nicht einher, zumal es sich um ideologisch divergierende Auffassungen handelt. Das Extremismusverständnis nimmt auch keine Gleichsetzung des Gefahrenpotentials von Links- und Rechtsextremismus vor. Dies kann je nach Handlungsebene oder Rahmensituation ganz unterschiedlich ausgerichtet sein. Das Extremismusverständnis konzentriert sich in der vergleichenden Betrachtung auf die strukturellen Gemeinsamkeiten der politischen Auffassungen und Handlungsweisen, die sich gegen Demokratie und Menschenrechte richten. Die Gegner des Ansatzes müssten erklären, warum ihnen diese Perspektive nicht wichtig ist.

Und die dritte Kritik hebt die eingeschränkte oder mangelnde analytische Reichweite des Extremismusverständnisses hervor. Es ist in der Tat auf das Spannungsverhältnis zum demokratischen Verfassungsstaat fixiert, womit sich allein aber wichtige Fragen nicht beantworten lassen: Wie kommt es zur Herausbildung extremistischer Bestrebungen? Welche Faktoren erklären deren Entwicklung? Wie ist das Verhältnis zu etablierten politischen Kräften? Welche gesellschaftlichen Ursachen spielen eine Rolle? Das konventionelle Extremismusverständnis konzentriert sich mitunter allzu sehr auf die Einordnung der untersuchten politischen Bestrebungen im Spannungsfeld zur Demokratie. Aber diese Feststellung nötigt nicht zu deren Verzicht. Gleichwohl bedarf es der Ergänzung durch andere Problemstellungen. Denn die Frage nach dem Verhältnis einer Organisation zu Demokratie und Menschenrechten bedeutet nicht, dass man die Frage nach den Gründen für deren Entstehung und Entwicklung nicht mehr stellen muss.

Unterscheidung von "links" und "rechts"

Bevor der Linksextremismus im engeren Sinne definiert wird, sollen noch einige Erörterungen zur allgemeinen Unterscheidung von "links" und "rechts" angestellt werden. Auch heute noch dienen die beiden Kategorien aus dem 19. Jahrhundert häufig zur Einordnung von Personen oder Parteien. Gleichzeitig äußern kritische Stimme ihre Vorbehalte gegen die Angemessenheit der Unterscheidung. Daher fragt der Sozialphilosoph Norberto Bobbio nach einem geeigneten Kriterium, um die beiden politischen Richtungen zumindest in relativer Betrachtung hinsichtlich ihrer Differenzen zu erfassen. Er erblickt es in der Einstellung zur "Gleichheit": Als "Egalitarier" bzw. "Linke" gelten Bobbio jene, "die, ohne zu verkennen, dass die Menschen ebenso gleich wie ungleich sind, eher dem größere Bedeutung beimessen, was sie gleich statt ungleich macht", und als "Nichtegalitarier" bzw. "Rechte" jene, "die von der gleichen Feststellung ausgehen, um des selben Zieles willen dem größere Bedeutung beimessen, was die Menschen ungleich statt gleich macht."

Gegen diese Auffassung kann der Einwand erhoben werden, es handele sich um eine eindimensionale und vereinfachende Unterscheidung, die der Komplexität und Vielschichtigkeit zur Erfassung des politischen Spektrums der Gegenwart nicht entspricht. So suggeriere die Rede von einer "Linken" und einer "Rechten" eine Einheitlichkeit der gemeinten politischen Spektren, welche angesichts ihrer inneren Unterschiede über die Einstellung zu Demokratie, Staat oder Wirtschaft nicht bestehe. Darüber hinaus müssten andere Dimensionen wie "autoritär – demokratisch", "bewahrend – verändernd" oder "individualistisch – kollektivistisch" zur Differenzierung genutzt werden. So angemessen diese Einwände allgemein sein mögen, so treffen sie Bobbios Unterscheidung nur eingeschränkt: Er macht auch in der zitierten Formulierung deutlich, dass es ihm um ein Kriterium in relativierender und nicht in starrer Perspektive geht. Und Bobbio verwies selbst noch auf andere Dimensionen seiner Unterscheidung von "links – rechts".

Zunächst aber noch zu dem allgemeinen Merkmal, wozu Backes und Jesse kritisch formulieren: "Die von Bobbio zur Unterscheidung von 'links' und 'rechts' eingeführte Orientierung am Gleichheitsideal ist in Wirklichkeit zu einem so großen Ausmaß Gemeingut der freiheitlich-demokratisch ausgerichteten Parteien geworden, dass die so entstandene Rechts-Links-Dimension im breiten Mittelfeld des politischen Spektrums nur mehr graduelle Unterschiede kennt, jedenfalls keine tiefen, die Koalitionsfähigkeit stark beschränkenden Klüfte." Diese Einschätzung trifft auf das demokratische Lager und die politische Sphäre zu. Bezogen auf die sozialen und wirtschaftlichen Bereiche lassen sich aber durchaus noch Differenzierungen über die Einstellung zur Egalität vornehmen: Zwar kann man auch hier von einer gewissen Annäherung der politischen Lager sprechen, hinsichtlich des relativen Stellenwertes von "Gleichheit" bestehen aber auch bei "linken" und "rechten" Demokraten erkennbare Unterschiede. Diese machen den Nutzen des Egalitätskriteriums deutlich.

Definition "Linksextremismus"

Bobbios Auffassungen zu einer politischen Unterscheidung zweier Grundrichtungen ist darüber hinaus keineswegs eindimensional ausgerichtet. Für ihn dient auch das "Ideal der Freiheit" und nicht nur das "Ideal der Gleichheit" zur Differenzierung: "Es gibt sowohl auf der Rechten wie auf der Linken freiheitliche und autoritäre Doktrinen und Bewegungen. Und zwar deshalb, weil das Kriterium der Freiheit dazu dient, das politische Ordnungssystem nicht so sehr im Hinblick auf seine Ziele, als vielmehr im Hinblick auf seine Mittel oder auf seine Methode zu unterscheiden, die es zur Erreichung seiner Ziele einsetzt: das heißt es bezieht sich auf die Annahme oder auf die Verweigerung der demokratischen Methode unter der man die Gesamtheit von Regeln zu verstehen hat, die es möglich machen, kollektive Beschlüsse aufgrund freier Diskussionen und freier Wahlen zu fassen, und nicht, weil zu Mitteln der Gewalt gegriffen wird." Hinsichtlich der Einstellung zur Freiheit lasse sich demnach eine extreme und eine gemäßigte "Linke" und "Rechte" unterscheiden.

Ganz im Sinne dieser Perspektive findet auch die hier genutzte Bezeichnung "Linksextremismus" Verwendung: Es handelt sich zunächst einmal um eine Sammelbezeichnung, d.h. mit ihr sollen durchaus unterschiedliche Phänomene unter einem Oberbegriff erfasst werden. Demnach können bezüglich der Ideologie, Organisation und Strategie auch Differenzen bestehen. Folgende Gemeinsamkeiten erlauben es aber, die gemeinten politischen Bestrebungen unter die Bezeichnung "Linksextremismus" zu fassen: Erstens geht es um alle politischen Auffassungen und Handlungen, die der Gleichheit eine herausgehobene Position im eigenen politischen Selbstverständnis zuweisen. Zweitens müssen sich die damit einhergehenden Bestrebungen gegen die Normen und Regeln eines modernen demokratischen Verfassungsstaates richten. Und demnach stehen dabei drittens primär die angewandten Mittel und weniger die beschriebenen Ziele im Zentrum des Interesses.

Eine demokratische und eine extremistische "Linke" können also in Deutungsmustern, Idealen oder Utopien durchaus gewisse Gemeinsamkeiten haben. Ihre grundlegende Differenz ergibt sich aus der Antwort auf die Frage, ob sie auf dem Weg zu deren Umsetzung Demokratie und Menschenrechte, Pluralismus und Rechtsstaatlichkeit zur Disposition stellen wollen oder nicht. Daher müssen demokratische "Linke" keineswegs eine Position der "Mitte" einnehmen und auf grundlegende Gesellschaftskritik verzichten. Solange sie die erwähnten Minimalbedingungen akzeptieren, auf schrittweise Reformen setzen und eine gewalttätige Revolution ablehnen, können sie auch nicht als extremistische "Linke" gelten. Bilanzierend lässt sich somit "Linksextremismus" wie folgt definieren: Der Begriff steht für eine Sammelbezeichnung für alle politischen Auffassungen und Bestrebungen, die im Namen der Forderung nach einer von sozialer Gleichheit geprägten Gesellschaftsordnung die Normen und Regeln eines modernen demokratischen Verfassungsstaates grundsätzlich ablehnen und für nicht reformierbar halten.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Feustel, Susanne/Stange, Jennifer/Strohschneider, Tom: Vorwort, in: Verfassungsfeinde? Wie die Hüter von Denk- und Gewaltmonopolen mit dem „Linksextremismus“ umgehen, hrsg. von Susanne Feustel, Jennifer Stange und Tom Strohschneider, Hamburg 2012, S. 7-9, hier S. 7f.

  2. Vgl. u.a. Backes, Uwe/Jesse, Eckhard: Politischer Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland. Bd. 1: Literatur, Bd. 2: Analyse, Bd. 3: Dokumentation, Köln 1989; Backes, Uwe/Jesse, Eckhard: Politischer Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland, Berlin 1993.

  3. Backes, Uwe/Jesse, Eckhard: Demokratie und Extremismus. Anmerkungen zu einem antithetischen Begriffspaar, in: Aus Politik und Zeitgeschichte B 44/1993, S. 3-18.

  4. Backes/Jesse, Politischer Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland, S. 40.

  5. Vgl. u.a. Enzmann, Birgit: Der demokratische Verfassungsstaat. Entstehung, Elemente, Herausforderungen, Wiesbaden 2012; Kielsmansegg, Peter Graf: Die Grammatik der Freiheit. Acht Versuche über den demokratischen Verfassungsstaat, Baden-Baden 2013.

  6. Backes, Uwe: Politischer Extremismus in demokratischen Verfassungsstaaten. Elemente einer normativen Rahmentheorie, Opladen 1989, S. 298-311.

  7. Vgl. Backes, Politischer Extremismus in demokratischen Verfassungsstaaten, S. 298-311.

  8. Vgl. Pfahl-Traughber, Armin: Gemeinsamkeiten im Denken der Feinde einer offenen Gesellschaft. Strukturmerkmale extremistischer Doktrine, in: Jahrbuch für Extremismus- und Terrorismusforschung 2009/2010, hrsg. von Armin Pfahl-Traughber, Brühl 2010, S. 9-32.

  9. Funke, Manfred: Extremismus, in: Handlexikon zur Politikwissenschaft, hrsg. von Wolfgang Mickel, Bonn 1986, S. 132-136, hier S. 133

  10. Narr, Wolf-Dieter: Radikalismus/Extremismus, in: Kampf um Wörter? Politische Begriffe im Meinungsstreit, hrsg. von Martin Greiffenhagen, München-Wien 1980, S. 366-375, hier S. 374.

  11. Rudzio, Wolfgang: Extremismus, in: Lexikon des Sozialismus, hrsg. von Thomas Meyer u.a., Köln 1986, S. 167.

  12. Kopke, Christoph/Rensmann, Lars: Die Extremismus-Formel. Zur politischen Karriere einer wissenschaftlichen Ideologie, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, Nr. 12/2000, S. 1451-1462, hier S. 1452.

  13. Grebing, Helga: Linksradikalismus gleich Rechtsradikalismus. Eine falsche Gleichung, Stuttgart 1971.

  14. Jaschke, Hans-Gerd: Streitbare Demokratie und innere Sicherheit. Grundlagen, Praxis und Kritik, Opladen 1994, S. 143

  15. Neugebauer, Gero: Extremismus – Rechtsextremismus – Linksextremismus. Einige Anmerkungen zu Begriffen, Forschungskonzepten, Forschungsfragen und Forschungsergebnissen, in: Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Bilanz, hrsg. von Wilfied Schubarth und Richard Stöss, Bonn 2000, S. 13-37, hier S. 22.

  16. Butterwegge, Christoph: Extremismus-, Totalitarismus- und Populismustheorien: Ideologien zur Diskreditierung der Linken. Eine Grundsatzkritik an ihren analytischen Defiziten, verborgenen Interessen und politischen Implikationen, in: Jahrbuch für Extremismus- und Terrorismusforschung 2009/2010, Brühl 2010, S. 33-60, hier S. 35, 38.

  17. Jaschke, Streitbare Demokratie und innere Sicherheit, S. 53.

  18. Neugebauer, Extremismus – Rechtsextremismus – Linksextremismus, S. 14

  19. Butterwegge, Extremismus-, Totalitarismus- und Populismustheorien, S. 39

  20. Vgl. ausführlicher: Backes, Uwe/Jesse, Eckhard: Die „Extremismus-Formel“ – Zur Fundamentalkritik an einem historisch-politischen Konzept, in: Jahrbuch Extremismus & Demokratie. Bd. 13, Baden-Baden 2001, S. 13-29; Brodkorb, Matthias: Eine Kritik der Kritik. Über die missverstandene Extremismustheorie, in: Extremistenjäger!? Der Extremismus-Begriff und der demokratische Verfassungsstaat, hrsg. von Matthias Brodkorb, Banzkow 2011, S. 89-99; Pfahl-Traughber, Armin: Kritik der Kritik der Extremismustheorie. Eine Auseinandersetzung mit einschlägigen Vorwürfen, in: Jahrbuch für Extremismus- und Terrorismusforschung 2013, hrsg. von Armin Pfahl-Traughber, Brühl 2013, S. 31-55.

  21. Bobbio, Norberto: Rechts und Links. Gründe und Bedeutungen einer politischen Unterscheidung, Berlin 1994, S. 78.

  22. Backes, Uwe/Jesse, Eckhard: Die Rechts-Links-Unterscheidung. Betrachtungen zu ihrer Geschichte, Logik, Leistungsfähigkeit und Problematik, in: Jahrbuch Extremismus & Demokratie. Bd. 9, hrsg. von Uwe Backes und Eckhard Jesse, Baden-Baden 1997, S. 13-38, hier S. 27.

  23. Bobbio, Rechts und Links, S. 83.

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autor/-in: Prof. Dr. Armin Pfahl-Traughber für bpb.de

Sie dürfen den Text unter Nennung der Lizenz CC BY-NC-ND 3.0 DE und des/der Autors/-in teilen.
Urheberrechtliche Angaben zu Bildern / Grafiken / Videos finden sich direkt bei den Abbildungen.
Sie wollen einen Inhalt von bpb.de nutzen?

Dipl.-Pol., Dipl.-Soz., Jg. 1963, ist hauptamtlich Lehrender an der Fachhochschule des Bundes in Brühl mit den Schwerpunkten Extremismus und Ideengeschichte, Lehrbeauftragter an der Universität zu Bonn mit dem Schwerpunkt Politische Theorie und Herausgeber des seit 2008 erscheinenden Jahrbuchs für Extremismus- und Terrorismusforschung (Brühl).