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Private Sicherheitsdienste

Patricia M. Schütte

/ 7 Minuten zu lesen

Private Sicherheitsdienste haben vielfältige Aufgaben. Für die öffentliche Sicherheit sind sie ein wichtiger Akteur. Zugleich fehlt es an Standards und klaren Regelungen in der Sicherheitswirtschaft.

Private Sicherheitsdienste werden unter anderem auf Volksfesten - wie hier auf den Cannstatter Wasen - eingesetzt, um für die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher zu sorgen. (© picture-alliance/dpa, Sebastian Gollnow)

Private Sicherheitsdienste sind Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft. Sie haben sich in den letzten Jahrzehnten zu wichtigen Akteuren der öffentlichen Sicherheit entwickelt. Private Sicherheitsdienste unterstützen staatliche Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), übernehmen aber auch eigene Aufgabenfelder. Dabei steht die Branche vor diversen Herausforderungen wie schwierigen Arbeitsbedingungen, definitorischen Grauzonen, rechtlichen Lücken und Regelungsbedarfen, die seit Jahren in Wissenschaft und Praxis diskutiert und bearbeitet werden.

Einsatzgebiete privater Sicherheitsdienste

Es gibt keine allgemeingültige Definition der privaten Sicherheitswirtschaft. Näherungsweise lässt sich aber sagen, dass sämtliche Unternehmen darunterfallen, die nach privatrechtlichen Bedingungen Dienstleistungen und Produkte zur Sicherheitsgewährleistung, dem Schutz von Menschen sowie (kritischen) Infrastrukturen anbieten. Unter anderem sollen Sicherheitsdienste dabei vor Gefahren wie Kriminalität und Interner Link: Terrorismus schützen.

Den Schwerpunkt der Branche bildet das Bewachungsgewerbe, womit vor allem Aufgaben wie Objekt- und Werkschutz, Personenschutz, Veranstaltungsschutz sowie Geld- und Werttransporte gemäß § 34a der Gewerbeordnung (GewO) gemeint sind. Private Sicherheitsdienste übernehmen unter anderem Empfangsdienste, Schutz von Flüchtlingsunterkünften und militärischen Einrichtungen, sowie Aufgaben in der Luftsicherheit, im Einzelhandel und im öffentlichen Personennahverkehr.

Was private Sicherheitsdienste dürfen – und was nicht

Die Befugnisse von privaten Sicherheitsdiensten sind ähnlich wie jene von Privatpersonen einzustufen. Sie haben das sogenannte Jedermannsrecht inne, also gesetzlich geregelte Befugnisse einzelner Personen in Notsituationen, um Angriffe oder Gefahren abzuwehren. Dazu zählen die Notwehr gemäß Externer Link: § 32 StGB, der Notstand gemäß Externer Link: § 34 StGB, und die vorläufige Festnahme nach Externer Link: § 127 StPO. In Ausübung ihrer Tätigkeit sind sie dabei in der Regel von Privatpersonen zu unterscheiden, da sie je nach Kontext eine Kleiderordnung einhalten müssen, wie das Tragen schwarzer Anzüge, Hemden und Schuhe oder uniformähnlicher Kleidung, etwa Westen mit Unternehmenslogo. Auch Ausweise können sie sichtbar bei sich tragen.

Private Sicherheitsdienstleister sind dabei in Hausrechtsbereichen tätig, sodass ihnen ihre Auftraggeber*innen im Rahmen der Verträge Sonderrechte einräumen, wie beispielsweise Hausverbote zu erteilen oder Zutrittskontrollen durchzuführen. Ihnen werden Befugnisse ihrer Auftraggeber*innen übertragen, die sie ermächtigen, das Hausrecht gegenüber Dritten durchzusetzen.

Neben privaten Auftraggebern wie Privatpersonen, Event-, Industrie- und Einzelhandelsunternehmen werden private Sicherheitsdienste von öffentlicher Hand beziehungsweise staatlichen Behörden wie Interner Link: Polizeien beauftragt. So übernehmen sie im Rahmen von öffentlich-privaten Partnerschaften Staatsaufgaben. Finanziert werden sie dabei vom jeweiligen Auftraggeber, zum Beispiel Behörden, für die sie tätig werden. Seit etwa zwei Jahrzehnten werden sie dabei zunehmend im öffentlichen Raum tätig, wie zum Beispiel in der Luftsicherheit und beim Schutz kritischer Infrastrukturen, des Öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) oder bei (Groß-)Veranstaltungen. Im Bereich der Luftsicherheit werden etwa an einigen deutschen Verkehrsflughäfen Luftsicherheitsassistent*innen aus den privaten Sicherheitsdiensten für die Bundespolizei tätig. Sie unterstützen bei Personen- und Gepäckkontrollen. Im ÖPNV werden private Sicherheitsdienste eingesetzt, um Fahrgäste und Infrastrukturen zu schützen sowie die Einnahmen beim Transport zu sichern.

Im Vergleich zu staatlichen Organisationen wie der Polizei bleiben die Befugnisse privater Sicherheitsdienste bei diesen Einsätzen stark eingeschränkt, da sie keine hoheitlichen (Kern-)Aufgaben mit Eingriffsbefugnissen übernehmen dürfen, sondern lediglich unterstützend oder ergänzend arbeiten. Private Sicherheitsdienstleister informieren also die zuständigen Polizeidienststellen über ihre Tätigkeiten und melden sicherheitsrelevante Ereignisse, die sie beobachten. Verankert ist dies in den Kooperationsvereinbarungen verschiedener Länderpolizeien mit den entsprechenden Landesgruppen des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW).

Arbeitsbedingungen privater Sicherheitsdienste

Die Sicherheitswirtschaft ist geprägt von wenigen großen Unternehmen, vielen kleinen Unternehmen und Kleinstunternehmen. Lange galt sie als Niedriglohnsektor. Erst mit der Einführung des allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags im Jahr 2011 und des Mindestlohns 2022 wurden größere Veränderungen angestoßen. Wenngleich für die Branche aufgrund der föderalen Tarifhoheit keine zentrale Regelung möglich war, sorgten die drei Arbeitgeberverbände BDSW, Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW) und Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) zumindest für ihre Mitgliedsunternehmen – ausweitbar auf Nicht-Mitglieder durch eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung – für weitgehend einheitliche Tarifverträge, die auch die untersten Lohngruppen über den gesetzlichen Mindestlohn heben sollten. Bei mehr als der Hälfte der Beschäftigten in der Branche ist das inzwischen der Fall. Die Mehrheit der Beschäftigten ist heute sozialversicherungspflichtig beschäftigt und nur noch etwa 30 Prozent geringfügig entlohnt.

Da der Großteil der Kosten der Branche auf den Lohn entfällt, sind Sicherheitsdienstleistungen im Zuge der höheren Entlohnung teurer geworden. Auf Seiten der Auftraggeber*innen ist in wirtschaftlich angespannten Zeiten allerdings nicht gleichsam von einer gestiegenen Bereitschaft auszugehen, mehr in Sicherheit zu investieren. Deshalb werden Aufträge zwar nicht weniger, aber eher mit kostengünstigeren Beschäftigten mit Mindestqualifikation umgesetzt.

Dauerbaustelle Qualifikation

Bislang ist die Teilnahme an einer vierzigstündigen Unterrichtung nach § 34a GewO die Mindestqualifikation zu Basistätigkeiten im Sicherheitsgewerbe. Es lässt sich aber beobachten, dass in der Sicherheitswirtschaft an einer Professionalisierung gearbeitet wird. So wurden die Ausbildungsberufe „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ im Jahr 2002 und „Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ im Jahr 2008 eingeführt. Seit 2006 gibt es die IHK-Lehrgänge „Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft“ und „Meister für Schutz und Sicherheit“. Dazu kommen diverse Studiengänge an polizeilichen und nicht-polizeilichen Hochschulen, weitere Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten durch die Allianz für Sicherheit und Wirtschaft und BDSW-zertifizierte Sicherheitsschulen. Diese Angebote sind aber nicht verpflichtend und werden, wenn überhaupt – zusätzlich zu einer Sachkundeprüfung § 34a GewO – vor allem auf Führungsebenen wahrgenommen.

An der Qualifizierungssituation entzünden sich einige Diskussionen, wie etwa für Sicherheitsdienste und Veranstaltungsordungsdienste. Für die Branche besteht insgesamt ein Entwicklungsbedarf hinsichtlich der Qualifizierung und ihrer rechtlichen Regelungsbedarfe, um den aufgefächerten Sicherheitsdienstleistungen gerecht zu werden. Denn viele Aufgaben beinhalten mittlerweile hohe Anforderungen an Fachwissen, Kommunikationsfähigkeiten und soziale Kompetenzen, die sowohl im Kontakt mit Bürger*innen als auch in der Zusammenarbeit mit BOS und Unternehmen gestellt werden.

Rechtliche und politische Perspektiven

Für die praktische Arbeit privater Sicherheitsdienste sind die GewO, das Bürgerliche Gesetzbuch, das Strafgesetzbuch, das Versammlungsgesetz und das Hausrecht rechtlich maßgebend. Es gibt allerdings keine bundeseinheitliche gesetzliche Grundlage, welche sich direkt auf das private Sicherheits- und Bewachungsgewerbe bezieht. Somit fehlen Möglichkeiten, zu einheitlichen Strukturen und Qualifizierungen zu verpflichten. Im Koalitionsvertrag von 2018 wurden Bestrebungen festgehalten, das private Sicherheitsgewerbe neu zu regulieren und verbindliche Standards zu schaffen. Auch in der Koalitionsvereinbarung der Nachfolgeregierung wurde dieser Ansatz weiterverfolgt.

Im Jahr 2020 erfuhr das Bewachungsrecht einen Ressort- und Zuständigkeitswechsel vom Bundeswirtschaftsministerium in das Bundesministerium des Inneren (BMI). Ziel war es, alle Akteure der inneren Sicherheit, das heißt, neben den staatlichen nun auch die privaten Sicherheitsorganisationen, unter einem ministeriellen Dach zu vereinen, die Kompetenzen zu bündeln und in der Folge höhere Standards für die Sicherheitswirtschaft zu schaffen. Als Basis für Letzteres wurde ein branchenbezogenes Gesetz, das Sicherheitsgewerbegesetz (SiGG) entwickelt, das 2023 als Referentenentwurf vom BMI zur Beratung vorgelegt wurde. Das Ergebnis dieser Beratungen steht noch aus.

Entwicklungen der Sicherheitswirtschaft

In der Sicherheitswirtschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten dennoch viel bewegt. Seine Ursprünge hat die stetige Bedeutungszunahme der Branche bereits in den 1990er Jahren in der Privatisierung staatlicher Aufgaben. Mit der Senkung hoher Kosten, Reformen und Verschlankungen des Polizeiapparates wurden einige Aufgaben in die Verantwortung der Wirtschaft (z. B. Schutz kritischer Infrastruktur) oder als Eigenvorsorge an die Bürger*innen übergeben (z. B. das Anlegen von Notfallvorräten). Private Sicherheitsdienste konnten sich durch diese Gegebenheiten in ihren Tätigkeitsfeldern insgesamt breiter aufstellen.

Diese Entwicklung spiegelt sich auch in den Umsatzzahlen der Sicherheitswirtschaft wider: Der Umsatz betrug 2023 knapp 13 Milliarden Euro und lag damit mehr als doppelt so hoch wie im Jahr 2014. Das stetige Wachstum schlägt sich ebenso in der Anzahl der Unternehmen (2013: 5332 Unternehmen; 2023: 5794 Unternehmen) wie in der Anzahl der Beschäftigten (2014: 214.284 Beschäftigte; 2024: 290.575 Beschäftigte) nieder.

Diese Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Die private Sicherheitswirtschaft wächst. Und noch etwas zeigen die Zahlen und Einsatzfelder: Private Sicherheitsdienste sind zu einer wichtigen Säule der Sicherheitsproduktion in Deutschland geworden. Auch wenn Diskussionen um die Privatisierung von staatlichen Sicherheitsaufgaben nicht verstummt sind, werden sie heute oft von Argumenten für deren Notwendigkeit überlagert, um die öffentliche Sicherheit aufrechtzuerhalten.

Krisen als Chancen für private Sicherheitsdienste

Krisen gelten als Entwicklungsbeschleuniger für Sicherheitsorganisationen, da durch sie das Bedürfnis nach Sicherheit wächst. Auch die private Sicherheitswirtschaft profitiert davon, wie die folgenden Beispiele zeigen.

Der starke Anstieg der Zahl an Menschen, die 2015 und 2016 unter anderem in Deutschland Schutz vor Krieg, Verfolgung und Not suchten, führte zu einer Verwaltungs- und Infrastrukturkrise. Private Sicherheitsdienste wurden daraufhin vermehrt für beispielsweise Rundgänge und Zugangskontrollen in Flüchtlingsunterkünften eingesetzt. Rund um behördliche Liegenschaften kontrollierten private Sicherheitsdienste die Menschenansammlungen, um trotz eines erhöhten Aufkommens die Sicherheit der Asylsuchenden zu gewährleisten. Bis heute übernehmen private Sicherheitsdienste unter anderem Aufgaben in Flüchtlingsunterkünften wie Zugangs- und Zufahrtskontrollen, Überwachung der Anlagen oder die Umsetzung von Sicherheitskonzepten.

Während der Interner Link: Corona-Pandemie ergaben sich nach und nach neue systemrelevante Aufgabenbereiche. Dazu zählten der Aufbau und Schutz von Impf- und Testzentren sowie der Schutz von Geschäften und Behörden. Private Sicherheitsunternehmen brachten ihre Expertise ein, indem sie ihre Ansätze zum Beispiel auf die Lenkung von Schlangen vor Impfzentren, die Überwachung der Einhaltung von Abstandsregeln und Zutrittskontrollen zu Supermärkten übertrugen.

Weltpolitische Entwicklungen, eine Zunahme von Krisen, aber auch staatliche Überlastungsmomente führten in den letzten Jahren dazu und werden auch zukünftig dazu führen, dass auf private Sicherheitsdienste zurückgegriffen wird. Die Notwendigkeit darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die private Sicherheitswirtschaft ihren eigenen Herausforderungen noch mehr und verbindlicher stellen muss. Fragen rechtlicher Regulierung, verbindlicher Standards und besserer Qualifikationen bleiben bestehen und sind trotz einzelner Fortschritte an vielen Stellen ungelöst.

Quellen / Literatur

Bundesregierung (2018): Ein neuer Aufbruch für Europa – Eine neue Dynamik für Deutschland – Ein neuer Zusammenhalt für unser Land – Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. Abrufbar unter: Externer Link: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1 (zuletzt geprüft: 04.08.2025).

Bundesregierung (2021): Mehr Fortschritt wagen ‒ Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abrufbar unter: Externer Link: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1989762/9069d8019dabe546c2449dda2d838453/2021-12-08-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1 (zuletzt geprüft: 04.08.2025).

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Eisenmenger, S. (2023a): Das Projekt Sicherheitsgewerbegesetz. In: Stober, R., Eisenmenger, S., Olschok, H. (Hrsg.): Handbuch Sicherheitswirtschaft und Öffentlich-Private Sicherheitskooperation. Sicherheit – interdisziplinäre Perspektiven. Springer, Wiesbaden, S. 121-129.

Eisenmenger, S. (2023b): Grundlegung und Perspektiven Öffentlich-Privater Sicherheitskooperation. In: Stober, R., Eisenmenger, S., Olschok, H. (Hrsg.): Handbuch Sicherheitswirtschaft und Öffentlich-Private Sicherheitskooperation. Sicherheit – interdisziplinäre Perspektiven. Springer, Wiesbaden, S. 337-343.

Eisenmenger, S. (2023c): Öffentlich-Private Sicherheitskooperation im Unions- und Verfassungsrecht. In: Stober, R., Eisenmenger, S., Olschok, H. (Hrsg.): Handbuch Sicherheitswirtschaft und Öffentlich-Private Sicherheitskooperation. Sicherheit – interdisziplinäre Perspektiven. Springer, Wiesbaden, S. 345-355.

Flörsheimer, F. (2023): Entwicklungen im Sicherheitsgewerbe: Kommt ein Stammgesetz für die Branche. In: CILIP 133. Abrufbar unter: Externer Link: https://www.cilip.de/2023/12/01/entwicklungen-im-sicherheitsgewerbe-kommt-ein-stammgesetz-fuer-die-branche/#_ftn5 (zuletzt geprüft: 31.07.2025).

Holzki, T. (2023): Luftsicherheitsdienste. In: Stober, R., Eisenmenger, S., Olschok, H. (Hrsg.): Handbuch Sicherheitswirtschaft und Öffentlich-Private Sicherheitskooperation. Sicherheit – interdisziplinäre Perspektiven. Springer, Wiesbaden, S. 473-493.

Malyska, A. (2023): ÖPNV-Dienste. In: Stober, R., Eisenmenger, S., Olschok, H. (Hrsg.): Handbuch Sicherheitswirtschaft und Öffentlich-Private Sicherheitskooperation. Sicherheit – interdisziplinäre Perspektiven. Springer, Wiesbaden, S. 473-493.

Olschok, H. (2023a): Perspektiven der Sicherheitswirtschaft. In: Stober, R., Eisenmenger, S., Olschok, H. (Hrsg.): Handbuch Sicherheitswirtschaft und Öffentlich-Private Sicherheitskooperation. Sicherheit – interdisziplinäre Perspektiven. Springer, Wiesbaden, S. 15-58.

Olschok, H. (2023b): Vertragliche Grundlagen Öffentlich-Privater Sicherheitskooperation. In: Stober, R., Eisenmenger, S., Olschok, H. (Hrsg.): Handbuch Sicherheitswirtschaft und Öffentlich-Private Sicherheitskooperation. Sicherheit – interdisziplinäre Perspektiven. Springer, Wiesbaden, S. 415-449.

Schütte, P.; Schönefeld, M.; Fiedrich, F. (2023): Veranstaltungsdienste. In: Stober, R., Eisenmenger, S., Olschok, H. (Hrsg.): Handbuch Sicherheitswirtschaft und Öffentlich-Private Sicherheitskooperation. Sicherheit – interdisziplinäre Perspektiven. Springer, Wiesbaden, S. 3-13.

Schütte, P.M.; Schulte, Y.; Schönefeld, M.; Fiedrich, F. (Hrsg.) (2022): Krisenmanagement am Beispiel der Flüchtlingslage 2015/2016. Akteure, Zusammenarbeit und der Umgang mit Wissen. Springer VS, Wiesbaden. Skrzypietz, T. (2014): Die Sicherheitswirtschaft in Deutschland – eine vertiefende Analyse der BIGS-Marktstudie. Abrufbar unter: Externer Link: https://www.bigs-potsdam.org/app/uploads/2020/06/BIGS-Standpunkt-Sicherheitswirtschaft-Bildschirmversion.pdf (zuletzt geprüft: 25.07.2025).

Stober, R. (2023a): Sicherheit und Sicherheitswirtschaft. In: Stober, R., Eisenmenger, S., Olschok, H. (Hrsg.): Handbuch Sicherheitswirtschaft und Öffentlich-Private Sicherheitskooperation. Sicherheit – interdisziplinäre Perspektiven. Springer, Wiesbaden, S. 3-13.

Stober, R. (2023b): Die Sicherheitswirtschaft und § 34a GewO. In: Stober, R., Eisenmenger, S., Olschok, H. (Hrsg.): Handbuch Sicherheitswirtschaft und Öffentlich-Private Sicherheitskooperation. Sicherheit – interdisziplinäre Perspektiven. Springer, Wiesbaden, S. 83-100.

Völlinger, V. (2019): Alles andere als bewacht. In: ZEIT ONLINE. Abrufbar unter: Externer Link: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-08/innere-sicherheit-bewacherregister-private-wachdienste-sicherheitsdienst-transparenz (zuletzt geprüft: 28.07.2025).

Fussnoten

Fußnoten

  1. Völlinger 2019

  2. Skrzypietz 2014; Stober 2023a

  3. BDSW 2025; Olschok 2023a

  4. Holzki 2023

  5. Malyska 2023

  6. Eisenmenger 2023c; Olschok 2023a

  7. Olschok 2023b

  8. Olschok 2023a

  9. BDSW 2025

  10. Flörsheimer 2023

  11. Flörsheimer 2023; Stober 2023b

  12. Olschok 2023a

  13. Schütte et al. 2023

  14. Flörsheimer 2023

  15. Bundesregierung 2018

  16. Bundesregierung 2021

  17. Eisenmenger 2023a

  18. Olschok 2023a

  19. Schütte et al. 2022

  20. Schütte et al. 2022

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Prof. Dr. Patricia M. Schütte ist Soziologin mit Schwerpunkten in der Sicherheitsforschung, Organisationsforschung und Veranstaltungsforschung. Ihre Forschungsfelder sind Bevölkerungsschutz, Krisenmanagement, öffentliche und private Sicherheit sowie Veranstaltungssicherheit. Seit Oktober 2024 ist Patricia Schütte Professorin für Soziologie und Politikwissenschaft an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV, Studienort Dortmund).