Kriminalität in Deutschland
Aktuelle Zahlen und Herausforderungen
Tobias Singelnstein
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Kriminalität beschäftigt Bevölkerung, Medien und Politik in besonderer, oft emotionalisierender Art. Wie lässt sich die Kriminalitätslage in Deutschland anhand aktueller Zahlen beschreiben?
Das Zusammenleben in Gesellschaften ist durch soziale Normen geprägt, die von Höflichkeitsregeln bis hin zum Gewaltverbot reichen. Zentrale Normen dieser Art, wie zum Beispiel das Tötungsverbot oder der Schutz des Eigentums, werden in besonderer Weise hervorgehoben, indem Verstöße dagegen vom Gesetzgeber mit Strafe bedroht werden. Solche Verhaltensweisen stellen Straftaten dar. Ist man selbst von solchen Taten betroffen, ist dies meist zumindest ärgerlich oder mit Kosten verbunden; in den selteneren Fällen schwerer Straftaten können diese auch traumatisierend wirken oder sehr selten sogar tödliche Folgen haben. Als soziales Phänomen ist das Abweichen von sozialen Normen und damit auch Kriminalität jedoch ein normaler Bestandteil sozialen Zusammenlebens und gehört zur Gesellschaft dazu.
Ob ein bestimmtes Verhalten eine Straftat darstellt, wohnt diesem Handeln nicht inne, sondern wird ihm als Bewertung zugeschrieben: Der Gesetzgeber entscheidet, welches Verhalten unter Strafe stehen soll und welches nicht. Was in einer Gesellschaft als Kriminalität gilt, verändert sich im Laufe der Zeit und kann sich zwischen verschiedenen Gesellschaften unterscheiden.
Viele Delikte sind dabei praktisch zu allen Zeiten und in allen Gesellschaften verboten, wie zum Beispiel die Tötung oder Verletzung eines anderen Menschen und der Diebstahl. Andere gelten nur zu bestimmten Zeiten oder an bestimmten Orten als Kriminalität, wie zum Beispiel Homosexualität, bestimmte Formen von Korruption oder die Vergewaltigung in der Ehe. Welche Interessen sich in diesen Prozessen der Normsetzung durchsetzen können, ist wesentlich durch gesellschaftliche Machtverhältnisse geprägt.
Hell- und Dunkelfeld der Kriminalität
Welches Bild wir als Gesellschaft von Kriminalität haben und wie wir darüber reden, hängt aber nicht nur davon ab, was das Gesetz verbietet. Es wird entscheidend auch davon geprägt, was in der Praxis von den Strafverfolgungsbehörden als Kriminalität bearbeitet wird und auf diese Weise als besonders problematisch erscheint beziehungsweise als Kriminalität sichtbar gemacht wird. Von den strafbaren Verhaltensweisen, die in der Gesellschaft stattfinden, wird stets nur ein kleiner Teil von den Strafverfolgungsbehörden herausgegriffen und strafrechtlich verfolgt (siehe Trichtermodell).
Der Großteil der Fälle verbleibt im Dunkelfeld. Die Auswahl der verfolgten Fälle ist nicht zufällig oder gleichmäßig, sondern folgt gewissen Selektionskriterien, die dazu führen, dass der verfolgte Teil der Fälle nicht repräsentativ ist, sondern einen verzerrten Ausschnitt der Kriminalitätswirklichkeit darstellt: Manche Taten werden eher und intensiver verfolgt als andere, manche Personen geraten eher in das Blickfeld der Strafverfolgungsbehörden als andere.
Welche das jeweils sind, hängt unter anderem von der Sichtbarkeit der Verhaltensweisen ab, von den Eigeninteressen der Anzeigeerstattenden, von der Gefährlichkeitsbeurteilung der Handlungen oder Personen durch die Polizei und von der Beschwerdemacht der Handelnden. So wird der Ladendiebstahl durch einen wohnungslosen Mann oder die Schlägerei vor einer Diskothek in der Praxis eher und anders verfolgt werden als Steuerstraftaten oder häusliche Gewalt in der Mittelschicht. Auf diese Weise reproduziert Strafverfolgung gesellschaftliche Ungleichheitsverhältnisse und stellt soziale Marginalisierung her.
Entwicklung der Kriminalität im Hellfeld
Das Kriminalitätsaufkommen in Deutschland hat sich in den zurückliegenden Jahrzehnten konstant entwickelt. Es bewegt sich auf einem Niveau, das im Vergleich mit anderen westeuropäischen Gesellschaften als normal bezeichnet werden kann. Erste Hinweise für diese Konstanz ergeben sich aus der Interner Link: Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), auch wenn diese nur das Hellfeld erfasst – das heißt, alle Straftaten, die in dem jeweiligen Jahr als polizeilich abgeschlossen an die Staatsanwaltschaft übermittelt wurden – und deshalb in ihrer Aussagekraft beschränkt ist.
Ausweislich dieser Statistik hat die Polizei 2024 insgesamt 5.837.445 Verdachtsfälle mutmaßlicher Straftaten registriert und bearbeitet. Dieses Gesamtaufkommen bewegt sich seit den 1990er Jahren rund um die Marke von sechs Millionen Fällen und befindet sich damit seit Jahrzehnten auf einem gleichbleibenden Niveau (siehe Grafiken „Registrierte Verdachtsfälle pro 100.000 Einwohner/-innen“), auch was die Gesamthäufigkeitszahl angeht.
Zwischen 2017 und 2021 gab es einen kontinuierlichen Rückgang der erfassten Verdachtsfälle und der Gesamthäufigkeitszahl. Erst 2022 und 2023 waren wieder Anstiege zu verzeichnen, ohne dass dabei das Niveau der Jahre bis 2016 erreicht wurde; 2024 gingen die Zahlen wieder ein Stück weit zurück.
Während in der öffentlichen Debatte vor allem schwere und aufsehenerregende Straftaten thematisiert werden, wie schwere Sexual- und Gewaltstraftaten, dominieren in der Statistik leichte Delikte wie Diebstahl oder Sachbeschädigung. Mehr als die Hälfte der erfassten Verdachtsfälle betreffen Eigentums- und Vermögensdelikte, während Körperverletzungs- und sonstige Gewaltdelikte etwas mehr als zehn Prozent ausmachen. Schwere Gewalt- und Interner Link: Sexualstraftaten werden nur sehr selten festgestellt (siehe Grafik „Anteile von Deliktsgruppen an den polizeilich erfassten Fällen“). Männer sind insgesamt etwa dreimal so häufig polizeilich auffällig wie Frauen; Jugendliche und junge Erwachsene werden erheblich häufiger erfasst als ältere Menschen.
In einzelnen Deliktsbereichen zeigen sich trotz der beschriebenen Konstanz im Gesamtbereich über die Jahre durchaus auch erhebliche Veränderungen. So wurden 2024 beispielsweise deutlich mehr mutmaßliche Wirtschaftsstraftaten erfasst als im Vorjahr. Auch die von der Polizei aufgenommene mutmaßliche Gewaltkriminalität hat seit 2022 zugenommen, nachdem sie zuvor konstant und seit 2017 gesunken war. Dies gilt in besonderer Weise für Kinder und Jugendliche, die auch 2024 erneut häufiger in diesem Bereich erfasst wurden. In der Zusammenschau mit anderen Daten und Dunkelfeldstudien stellt sich dieser Anstieg allerdings nicht als dramatisch dar. Zur Erklärung wird unter anderem auf Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie sowie zunehmende psychische Belastungen bei Kindern und Jugendlichen verwiesen. Einen 2024 im Vergleich zum Vorjahr festgestellten Anstieg bei mutmaßlichen Sexualdelikten erklärt die PKS mit einer möglicherweise gestiegenen Sensibilisierung und Anzeigenbereitschaft der Betroffenen wie auch einer möglichen tatsächlichen Zunahme von Taten. Auch die erfassten Beleidigungen, Bedrohungen und Stalking-Fälle stiegen 2024 im Vergleich zum Vorjahr. Einen Rückgang der Fallzahlen gab es bei den Drogendelikten. Diese Entwicklung lässt sich vor allem auf die Interner Link: Teillegalisierung des Besitzes und Anbaus von Cannabis zurückführen. Gleichzeitig sind für manche andere Drogen, etwa Kokain, die Fallzahlen gestiegen.
Die Aufklärungsquote, das heißt der Anteil an Fällen, bei denen die Polizei mindestens eine Tatverdächtige oder einen Tatverdächtigen ermitteln konnte, lag 2024 bei 58 Prozent.
Weitere Erkenntnisse durch Dunkelfeldstudien
Ein genaueres Bild von der Kriminalitätswirklichkeit als die polizeilichen Statistiken vermitteln wissenschaftliche Untersuchungen, die neben dem Hellfeld auch das Dunkelfeld berücksichtigen können. Hierzu zählen insbesondere Täter- und Opferbefragungen. Dabei zeigt sich, dass die von der Bevölkerung als Kriminalität wahrgenommenen Ereignisse die Menge der in den amtlichen Statistiken erfassten Verdachtsfälle, um ein Vielfaches übersteigen. In welchem Maße dies der Fall ist, unterscheidet sich zwischen verschiedenen Deliktsbereichen sehr stark und hängt insbesondere vom Anzeigeverhalten der Betroffenen ab. Besonders groß ist das Dunkelfeld in den Bereichen Cyberkriminalität und Sexualstraftaten. Demgegenüber werden Kfz-Diebstähle und vollendeten Wohnungseinbruchdiebstähle zu einem großen Teil zur Anzeige gebracht. Ein weiterer zentraler Befund der Dunkelfeldforschung ist, dass ein Großteil aller Menschen im Laufe des Lebens Straftaten begeht. Kriminalität ist also kein Phänomen einer problematischen Minderheit, sondern jedenfalls im Hinblick auf leichte und mittelschwere Straftaten – etwa einfache Diebstähle, Steuervergehen, Beleidigung, Sachbeschädigung und Straßenverkehrsdelikte – durchaus in der ganzen Gesellschaft verbreitet.
Besonders hervorzuheben ist in diesem Bereich der wissenschaftlichen Untersuchungen die repräsentative Bevölkerungsbefragung SKiD des BKA, die im Jahr 2020 unter anderem nach Opfererlebnissen in bestimmten Deliktsbereich in den vergangenen zwölf Monaten gefragt hat. Dabei konnte die Studie viele Befunde anderer kriminologischer Dunkelfelduntersuchungen bestätigen. So zeigte sich etwa, dass auch im Dunkelfeld leichte Straftaten aus dem Bereich der Eigentums- und Vermögensdelikte dominieren. 14,7 Prozent der Befragten gaben etwa an, in den zwölf Monaten vor der Befragung Opfer von Cyberkriminalität geworden zu seien, insbesondere dem Missbrauch persönlicher Daten sowie Waren- und Dienstleistungsbetrug im Internet. Auch sonstige Betrugs- und Diebstahlsdelikte sowie die Beschädigung von Kfz und Fahrraddiebstahl wurden häufig genannt (siehe Grafik „Prävalenzrate für Eigentums- und Vermögensdelikte“).
Bei Gewalt- und Sexualdelikten fand ein Großteil der Viktimisierungen ebenfalls im Internet statt, etwa in Form von verbaler Gewalt. Schwere physische Taten wie Interner Link: sexueller Missbrauch beziehungsweise Vergewaltigung oder schwerere Körperverletzungstaten wurden hingegen sehr selten berichtet (siehe Grafik „Prävalenzrate für Gewalt- und Sexualdelikte“).
Tendenziell werden Männer häufiger Opfer von Straftaten als Frauen. Jedoch sind Frauen insgesamt sehr viel häufiger von Sexualstraftaten und Partnerschaftsgewalt betroffen. Jüngere Menschen werden den Befunden zufolge häufiger Opfer als ältere Menschen, insbesondere auch bei Gewalt- und Sexualstraftaten.
Kriminalität und Migration
In den vergangenen Jahren hat die Interner Link: Kriminalität von Geflüchteten beziehungsweise Nichtdeutschen die öffentliche Debatte in besonderer Weise beschäftigt. Neben einzelnen aufsehenerregenden Taten hat dies auch mit einer politischen Instrumentalisierung der Thematik zu tun. Ausgangspunkt der Debatte ist in der Regel, dass nichtdeutsche Tatverdächtige in der PKS überrepräsentiert sind, also häufiger von der Polizei erfasst werden, als man angesichts der Größe der Gruppe erwarten würde. Dieser Befund lässt indessen nicht den Schluss zu, dass Menschen ohne deutschen Pass mehr Straftaten begehen. Zunächst ist die Kategorie „Nichtdeutsche“, wie sie in der PKS erfasst wird, praktisch kaum aussagekräftig, da sie sehr unterschiedliche, kaum vergleichbare Gruppen von Menschen zusammenfasst, wie zum Beispiel Touristinnen und Touristen, Geflüchtete, Pendlerinnen und Pendler sowie Personen, die vor Jahrzehnten in Deutschland geboren wurden.
Darüber hinaus sind bei der Interpretation dieser Zahlen verschiedene Verzerrungen zu berücksichtigen. Erstens unterliegen fremd gelesene Personen einer erhöhten Verfolgungsintensität, werden insbesondere eher angezeigt. Zweitens weisen Teilgruppen in der Kategorie „Nichtdeutsche“ eine besondere Sozialstruktur auf im Hinblick auf Alter, Geschlecht und sozioökonomischen Status. So gibt es etwa in manchen dieser Gruppen überproportional viele junge Männer. Diese Gruppe begeht aber in allen Gesellschaften und Bevölkerungsgruppen stets besonders viele Straftaten. Eine Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung konnte 2025 zeigen, dass die Überrepräsentation in der PKS vor allem darauf zurückzuführen ist, dass Nichtdeutsche häufiger in Ballungsgebieten leben, wo die Interner Link: Polizeidichte höher ist und stets mehr Kriminalität erfasst wird.
Diese und weitere Verzerrungsfaktoren können einen großen Teil der Überrepräsentation Nichtdeutscher in der Statistik erklären. Eine verbleibende Überrepräsentation mancher Gruppen ist insbesondere auf die gegenwärtigen sozialen Lebenslagen zurückzuführen. Gesellschaftlich wird darüber hinaus diskutiert, inwiefern soziokulturelle Prägung und Kriminalität zusammenhängen. Dabei wird dieser Zusammenhang im politischen und medialen Diskurs oftmals überzeichnet. Welche Bedeutung diesen Faktoren tatsächlich zukommt, ist wissenschaftlich wenig geklärt und nur für bestimmte Deliktbereiche und bestimmte Gruppen anzunehmen. Die generalisierende Verknüpfung von Kriminalität mit Staatsangehörigkeit oder Herkunft ist angesichts dessen falsch und auch problematisch, da sie zu Stigmatisierung und Ausgrenzung führt. Tatsächlich begeht auch in den Gruppen, die in der Kategorie Nichtdeutsche zusammengefasst werden, nur eine kleine Minderheit der Menschen Straftaten, die nicht nur geringfügig sind.
Fazit: Gesellschaftliche und wissenschaftliche Bewertung von Kriminalität
Kriminalität verstehen wir Menschen als negative, abzulehnende Verhaltensweisen, für die wir meist wenig Verständnis haben. Dieses Wissen und diese Einstellungen sind allerdings kaum durch eigene Erfahrungen geprägt. Einzelnen Menschen kommen nämlich nur punktuell mit Straftaten in Berührung. Das meiste Wissen schöpfen die Menschen aus den Medien und der Berichterstattung über Kriminalität. Die dort abgebildete öffentliche Debatte, die von Politik und Medien erheblich mitgeprägt wird, thematisiert Kriminalität meist in stark emotionalisierender und dramatisierender Weise. Sie trägt auf diese Weise entscheidend zu einer verzerrten Wahrnehmung der Kriminalitätswirklichkeit in der Bevölkerung bei. So gehen etwa die meisten Menschen davon aus, dass Kriminalität permanent zunehmen würde oder dass das Feld der Kriminalität vor allem von schwerwiegenden Straftaten geprägt wäre, auch wenn jeweils das Gegenteil der Fall ist.
Aus wissenschaftlicher Sicht ergibt sich hingegen ein sehr viel nüchternerer Blick auf das Thema: Von sozialen Normen abweichendes Verhalten beziehungsweise Kriminalität gab und gibt es in allen Gesellschaften, die wir kennen und die von sozialen Normen strukturiert sind. Eine Reduzierung von Kriminalität auf null, wie sie von der Politik als Ziel zumindest implizit häufig formuliert wird, ist nicht möglich. Gleichzeitig erfüllen Straftaten für die Gesellschaft insgesamt auch positive Funktionen: Sie weisen auf gesellschaftliche Missstände und bei übermäßigem Anstieg auf soziale Desintegration hin; der Umgang mit Normverstößen bestätigt die jeweilige soziale Norm für die Allgemeinheit und kann soziale Wertegefüge stabilisieren; Kriminalität zwingt eine Gesellschaft dazu, sich mit ihren Problemen auseinanderzusetzen und so soziale, moralische und rechtliche Normen neu zu verhandeln.
Gesellschaftliche Debatten über Kriminalität orientieren sich oft an der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Doch deren Aussagekraft hat Grenzen. Weiteren Aufschluss geben Dunkelfeldstudien.
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Prof. Dr. Singelnstein ist Inhaber der Professur für Kriminologie und Strafrecht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in der Kriminologie sowie im Straf- und Strafprozessrecht.