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Was passiert nach einer Straftat?

Nicole Bögelein Gina Rosa Wollinger

/ 7 Minuten zu lesen

Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht sind die drei Hauptakteure im deutschen Strafverfahren. Der Täter-Opfer-Ausgleich ist eine außergerichtliche Form der Konfliktlösung.

Im Schaubild lassen sich Hinweise entdecken, was passiert, nachdem eine Straftat zur Anzeige gebracht wird. Überlege einmal: Welche Aufgabe hat die Polizei? Welche Aufgabe die Staatsanwaltschaft? Und welche das Gericht? Interner Link: Schaubild herunterladen (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/4.0/deed.de

Menschen, die Opfer einer Straftat werden, entscheiden sich nicht immer für eine Anzeige. Das hat ganz unterschiedliche Gründe: Bei einem Fahrraddiebstahl ist es beispielsweise häufig unwahrscheinlich, dass die Tat aufgeklärt wird – das geschah 2024 bei nicht einmal jedem zehnten Fall. Dennoch melden Betroffene zumeist den Diebstahl, wenn das Rad versichert ist, da die Versicherung in der Regel ein polizeiliches Aktenzeichen benötigt. Bei Interner Link: sexualisierter Gewalt wurde laut einer bundesweiten Dunkelfeldstudie 2020 je nach Delikt nur ein bis zehn Prozent der Taten angezeigt. Angegebene Gründe für das Ausbleiben einer solchen Anzeige sind hauptsächlich die Angst vor dem Täter beziehungsweise der Täterin oder vor dem Gerichtsverfahren sowie der Mangel an Beweisen.

Insofern kommt nicht immer die formale Strafkontrolle zum Einsatz. Zum Teil wenden sich Betroffene ausschließlich an das soziale Umfeld oder bei manchen Deliktarten an Beratungsstellen. Diese Taten verbleiben im Dunkelfeld und werden strafrechtlich nicht verfolgt.

Wie es zu Ermittlungen kommt

In den meisten Fällen wenden sich Menschen, die eine Straftat melden möchten, an die nächstgelegenen Polizeidienststelle, etwa über den Notruf, oder sie suchen die Dienststelle auf. Die Interner Link: Polizei nimmt die Anzeige auf und übernimmt die Ermittlungen. Beweismittel werden etwa erhoben, indem Zeuginnen und Zeugen befragt, Spuren gesichert und Beschuldigte vernommen werden. In Deutschland werden seit den 1990er Jahren jährlich rund sechs Millionen Straftaten angezeigt. Erfahren Strafverfolgungsbehörden von einer möglichen Straftat, sind sie verpflichtet, diesem Verdacht nachzugehen (Legalitätsprinzip).

Die Staatsanwaltschaft übernimmt die Leitung des Ermittlungsverfahrens und wird von der Polizei über wichtige Erkenntnisse informiert. Haben die Ermittlungen eine tatverdächtige Person ergeben, übergibt die Polizei den Fall an die Staatsanwaltschaft. 2024 wurden – wie in den Vorjahren auch – rund zwei Millionen tatverdächtige Personen an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Diese übernimmt dann die rechtliche Bewertung eines Falles und entscheidet, wie damit weiter zu verfahren ist.

Welche Möglichkeiten die Staatsanwaltschaft hat

Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob sie Anklage erhebt (§ 170 StPO). Sie verzichtet und stellt die Ermittlungen ein, wenn nicht genug belastbare Beweise vorliegen, die tatverdächtige Person unter 14 Jahren und damit nicht strafmündig ist (§ 19 StGB) oder die Tat geringfügig war (§ 153 StPO). 2024 wurden 60 Prozent der Fälle eingestellt. Die Staatsanwaltschaft kann einen Fall auch gegen Auflagen wie Geldzahlungen vorläufig einstellen (§ 153a StPO). Dieses Vorgehen lässt sich bei weniger schweren Vergehen einsetzen, unter anderem um die Justiz zu entlasten. Eine Vorstrafe für die Beschuldigte oder den Beschuldigten wird bei Erfüllung der Auflagen vermieden, da die Unschuldsvermutung bestehen bleibt. Kritisiert wird dieses Vorgehen dahingehend, dass Menschen, sich „freikaufen“ können und diejenigen, die über mehr Geld verfügen, dabei bessergestellt sind.

Bei den Fällen, die nicht eingestellt werden, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie einen Strafbefehl erteilen kann (§§ 407-412 StPO). Dabei handelt es sich um ein schriftliches Verfahren, das bei Vergehen mit eindeutiger Aktenlage angewandt wird. Die Staatsanwaltschaft befindet die Person in solchen Fällen als hinreichend verdächtig und schlägt dem Gericht eine Strafe vor. Die Richterin oder der Richter entscheidet daraufhin auf Aktenlage. Über Strafbefehl können Strafen bis zu einem Jahr mit Bewährung verhängt werden. Menschen können einem Strafbefehl widersprechen. Dann wird ein Hauptverfahren mit mündlicher Verhandlung eröffnet. Allerdings legen wenig Menschen einen Widerspruch ein, denn oft fehlt diesen Menschen die Beschwerdemacht – sie verstehen das juristische System nicht ausreichend und kennen ihre Möglichkeiten nicht.

Was bei der Hauptverhandlung passiert

Entscheidet die Staatsanwaltschaft, dass ein Fall vor Gericht muss, kommt es zu einer Hauptverhandlung. Dabei kann das Gericht den Fall gegen Geldauflagen einstellen. Im Rahmen der Hauptverhandlung kann der oder die Angeklagte einen Rechtsbeistand, also eine Anwältin oder einen Anwalt, nehmen. Zudem sind eine Vertretung der Staatsanwaltschaft und mindestens eine Richterin oder ein Richter und teils Schöffinnen und Schöffen zugegen. 2024 waren mehr als ein Viertel aller erledigten Verfahren im Bereich Eigentums- und Vermögensdelikte, darauf folgte der Bereich der Straßenverkehrsdelikte. Zehn Prozent der erledigten Verfahren beschäftigten sich mit Delikten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit. Die Dauer einer Hauptverhandlung hängt unter anderem vom zu verhandelnden Sachverhalt ab. So können Verfahren weniger als eine Stunde, mehrere Tage oder Wochen oder in einigen Fällen mehrere Jahre dauern.

Die Staatsanwaltschaften und Gerichte in Deutschland sind überlastet, das liegt hauptsächlich an fehlendem Personal. Bis man einen Termin für eine Verhandlung erhält, vergehen oft mehrere Monate, teils länger. Die Betroffenen haben bis dahin häufig schon einen Verarbeitungsprozess durchgemacht, der mit dem Prozess vor Gericht wieder unterbrochen wird. Die lange Dauer bis zum Prozessbeginn trifft auch diejenigen, die in Untersuchungshaft sitzen. Eine Untersuchungshaft kann durch einen Haftbefehl von einer Richterin oder einem Richter angeordnet werden und soll unter anderem sicherstellen, dass die oder der Beschuldigte in der Hauptverhandlung anwesend sind und bis zum Prozessbeginn nicht untertauchen. Bis zur Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Was sekundäre Viktimisierung bedeutet

Ein Mensch, der von einer Straftat betroffen ist, wird in dem Moment primär viktimisiert, also erstmals zum Opfer, während die Straftat geschieht. Im Anschluss kann es zu einer sogenannten sekundären Viktimisierung kommen. Diese geschieht dann, wenn das Umfeld oder Polizistinnen und Polizisten, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richterinnen und Richter im Verlauf eines Verfahrens an den Aussagen der Betroffenen zweifeln. Gerade im Bereich der sexualisierten Gewalt, wo Scham oft mitschwingt und häufig Aussage gegen Aussage steht, ist eine sekundäre Viktimisierung zu befürchten.

Welche Unterschiede das Strafsystem kennt

In Deutschland werden zwei verschiedene Formen des Strafrechts unterschieden: das allgemeine Strafrecht und das Interner Link: Jugendstrafrecht (JGG).

Im JGG sind die Straffolgen für Menschen zwischen 14 und 18 Jahren, teils bis zu 21 Jahren, geregelt. Anders als bei Erwachsenen ist das Ziel nicht unbedingt die Bestrafung des jungen Menschen, sondern die Erziehung. Jugendliche können drei mögliche Rechtsfolgen erhalten: Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und – als stärkstes Mittel des JGG – die Jugendstrafe.

Das allgemeine Strafrecht kennt zwei Hauptstrafen: die Geldstrafe und die Freiheitsstrafe. Zudem gibt es mit dem Fahrverbot eine Nebenstrafe (§ 44 StGB). Die Freiheitsstrafe kann zur Bewährung ausgesetzt werden, das heißt, die verurteilte Person muss nicht in Haft, wenn sie in dieser Zeit keine weiteren Straftaten begeht und erteilte Bewährungsauflagen erfüllt. Bewährungsauflagen können beispielsweise das Ableisten von Sozialstunden oder die Zahlung von Schadensersatz sein. Zum Teil überwacht eine Bewährungshelferin oder ein Bewährungshelfer die Einhaltung der gerichtlich erteilten Auflagen und berät und betreut die verurteilte Person während der Wiedereingliederung in die Gesellschaft (Resozialisierung).

Die häufigste Strafe ist allerdings die Geldstrafe. Ungefähr eine halbe Million Geldstrafen wurden 2024 – wie in den Vorjahren auch – in Deutschland verhängt, etwa 80 Prozent der Verurteilungen. Wer eine Geldstrafe nicht bezahlen und auch nicht alternativ gemeinnützige Arbeit leisten kann – was hauptsächlich für Personen gilt, die mit sozialen, gesundheitlichen und finanziellen Problemen belastet sind – muss dafür in Haft, um eine Ersatzfreiheitsstrafe abzuleisten. Und übrigens: Die Geldstrafe hat nichts mit der Geldbuße zu tun, die man erhält, wenn man etwa falsch parkt. Geldbußen gehören zum Ordnungswidrigkeitenrecht.

Wie außergerichtliche Konfliktlösung aussieht

Neben formellen Strafen gibt es auch ein außergerichtliches Verfahren, das in manchen Fällen eingesetzt wird: den Täter-Opfer-Ausgleich, der die gemeinsame Klärung des zwischenmenschlichen Konflikts anstrebt. Dafür müssen beide Seiten bereit sein, miteinander zu sprechen, und der Täter beziehungsweise die Täterin muss Verantwortung für ihre oder seine Tat übernehmen. Das Opfer muss sich auf einen Ausgleich, zum Beispiel in Form einer Entschuldigung oder eines finanziellen Schadensersatzes, einlassen wollen.

In Deutschland wurden in den jeweiligen Jahren 2021 und 2022 mehr als 6.000 Fälle entsprechend behandelt. Themen waren Nachbarschaftskonflikte, Fälle von häuslicher Gewalt oder andere Beziehungskonflikte. In mehr als 85 Prozent der Fälle kommt es zu einem erfolgreichen Ausgleich. Untersuchungen zufolge kann nach einem Täter-Opfer-Ausgleich die Rückfälligkeit verringert werden. Auch der überwiegende Anteil der Geschädigten zeigte sich zufrieden mit dem Verfahren.

Nach einer Straftat …

Nach einer Straftat wird in der Regel zunächst von der Polizei in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft ermittelt. Die Staatsanwaltschaft entscheidet nach Vorliegen aller Ermittlungsergebnisse, ob der Fall eingestellt wird, sie bei Gericht einen Strafbefehl beantragt oder den Fall anklagt. Als mögliche Strafen sind Geld- oder Freiheitsstrafen vorgesehen. Außergerichtlich kann ein Täter-Opfer-Ausgleich angestrebt werden.

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PD Dr. phil. Nicole Bögelein ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Kriminologie an der Universität zu Köln. Zu ihren Forschungsschwerpunkten zählen Strafen und soziale Ungleichheit sowie Justiz und Institutioneller Rassismus. Gemeinsam mit Prof. Dr. Wollinger veröffentlicht sie den Kriminologie-Podcast „True Criminology“.

Prof. Dr. Gina Rosa Wollinger hat seit 2018 eine Professur für Kriminologie und Soziologie an der HSPV NRW am Studienort Köln. Zu ihren Forschungsschwerpunkten zählen Wohnungseinbruchdiebstahl, Cybercrime und Viktimologie. Gemeinsam mit PD Dr. Bögelein veröffentlicht sie den Kriminologie-Podcast „True Criminology“.