Die automatische Kennzeichenerkennung ist eine besondere Form der
Heute ist der Einsatz in zahlreichen Landespolizeigesetzen zur Gefahrenabwehr geregelt. Daneben ist sie seit 2021 nach Externer Link: § 163g der Strafprozessordnung (StPO) im Rahmen der Strafverfolgung zulässig. Darüber hinaus wird die automatische Kennzeichenerkennung zur Kontrolle von Umweltzonen, zur Verkehrsüberwachung oder zur Durchsetzung von Maut- und Parkraumbestimmungen eingesetzt. Ihr Einsatz bleibt jedoch rechtlich und politisch umstritten – insbesondere mit Blick auf flächendeckende Überwachungsmöglichkeiten, den Datenschutz und die Gefahr einer anlasslosen Kontrolle des öffentlichen Raums.
Informationen zum Glossar
Das Glossar aus dem Jahr 2012 wurde aktualisiert und im Mai 2026 neu veröffentlicht.
Autor des überarbeiteten Glossars: Dr. Christian Wickert, Professor für Soziologie und Kriminologie an der HSPV NRW, ist Betreiber und Herausgeber der unabhängigen, wissenschaftlich fundierten digitalen Plattform für Soziologie und Kriminologie Externer Link: SozTheo.de und Externer Link: SozTheo.com. Seine Forschungsschwerpunkte liegen unter anderem in der Kritischen Kriminologie, Cultural Criminology sowie in der Beziehung zwischen Polizei, Medien und Kultur.
Begutachtung: Dipl.-Jur. Christian Steffan ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kriminologie, Strafrecht und Medizinrecht einschließlich Jugendstraf- und Strafvollzugsrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sowie Mitglied des dortigen Zentrums für interdisziplinäre Forensik (ZiF). Er studierte Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Kriminologie und Strafrecht und promoviert derzeit im Medizinrecht.
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