Anti-Terror-Gesetz ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das Externer Link: Terrorismusbekämpfungsgesetz (TBG, 2002) und das Externer Link: Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG, 2007).
Beide enthielten diverse Gesetzesänderungen (u. a. im Bundesverfassungsschutzgesetz, im Gesetz über den militärischen Abschirmdienst und im Bundeskriminalamtgesetz) und erweiterten die Kompetenzen verschiedener Sicherheitsbehörden wie die Kompetenzen des Bundesamts für
Auch über das TBG hinaus wurden gesetzgeberische Maßnahmen zur Terrorbekämpfung ergänzt und erweitert. Hiervon umfasst sind unter anderem das Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern (2006), die Einführung von Externer Link: § 89a StGB, der eine Freiheitsstrafe zur Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten vorsieht (2009), Reformen des BND-Gesetzes (2016), das Externer Link: Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus (2016), in den Regelungen zur Dokumentation der Identität von Nutzerinnen und Nutzer sogenannter Prepaid-Handys getroffen werden, sowie weitere Regelungen zur Gefahrenabwehr, wie zur Datenspeicherung und Überwachung (z. B. Externer Link: Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, 2017). Geplant ist auch die Umsetzung von Vorgaben durch die EU zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit.
Die Gesamtheit dieser Regelungen zielt auf einen präventiven Schutz vor terroristischen Gefahren und wird in der öffentlichen und juristischen Debatte regelmäßig hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit und möglicher Eingriffe in Grundrechte kritisch diskutiert.
Informationen zum Glossar
Das Glossar aus dem Jahr 2012 wurde aktualisiert und im Mai 2026 neu veröffentlicht.
Autor des überarbeiteten Glossars: Dr. Christian Wickert, Professor für Soziologie und Kriminologie an der HSPV NRW, ist Betreiber und Herausgeber der unabhängigen, wissenschaftlich fundierten digitalen Plattform für Soziologie und Kriminologie Externer Link: SozTheo.de und Externer Link: SozTheo.com. Seine Forschungsschwerpunkte liegen unter anderem in der Kritischen Kriminologie, Cultural Criminology sowie in der Beziehung zwischen Polizei, Medien und Kultur.
Begutachtung: Dipl.-Jur. Christian Steffan ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kriminologie, Strafrecht und Medizinrecht einschließlich Jugendstraf- und Strafvollzugsrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sowie Mitglied des dortigen Zentrums für interdisziplinäre Forensik (ZiF). Er studierte Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Kriminologie und Strafrecht und promoviert derzeit im Medizinrecht.
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