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Anti-Terror-Gesetz | Innere Sicherheit | bpb.de

Innere Sicherheit Innere Sicherheit: Grundlagen Warum ist innere Sicherheit ein großes Thema in der Gesellschaft? Wie sicher ist Deutschland? Wo häufen sich Straftaten? Wer ist für die innere Sicherheit in Deutschland zuständig? Wie wird in der Gesellschaft über Sicherheit gesprochen? Was passiert nach einer Straftat? Glossar Sicherheitsbegriff Dimensionen des Sicherheitsbegriffs Freiheit und Sicherheit Das Gewaltmonopol des Staates Innere Sicherheit in Parteiprogrammen Ethik der inneren Sicherheit Sicherheitslage Kriminalitätslage in Deutschland Messung von Kriminalität Urbane Sicherheit Sicherheit im ländlichen Raum Sicherheitsherausforderungen Politisch motivierte Kriminalität Politisch Motivierte Gewalt 2024 Jugendkriminalität Vorurteilskriminalität Sexualkriminalität Migration und Kriminalität Grafiken: Terrorismus Cyberkriminalität Wirtschafts- und organisierte Kriminalität "Ausländerkriminalität" Politisch motivierte Gewalt Wie entsteht kriminelles Verhalten? Kriminalitätsfurcht Sicherheitsarchitektur Polizeien Gewalt durch und gegen Polizistinnen und Polizisten Nachrichtendienste Europäisierung von innerer Sicherheit Das Zusammenwachsen von innerer und äußerer Sicherheit Jugendhilfe und Polizei Kontrolle der Polizei Sicherheitsproduktion Situative Kriminalprävention Stadtplanung als Kriminalprävention Technische Überwachungsmaßnahmen Strafe und Strafvollzug Debatte: Extremismus und Sicherheitsbehörden Redaktion

Anti-Terror-Gesetz

Anti-Terror-Gesetz ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das Externer Link: Terrorismusbekämpfungsgesetz (TBG, 2002) und das Externer Link: Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG, 2007).

Beide enthielten diverse Gesetzesänderungen (u. a. im Bundesverfassungsschutzgesetz, im Gesetz über den militärischen Abschirmdienst und im Bundeskriminalamtgesetz) und erweiterten die Kompetenzen verschiedener Sicherheitsbehörden wie die Kompetenzen des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), des Bundesnachrichtendiensts (BND), des Militärischen Abschirmdiensts (MAD) und des Bundeskriminalamts (BKA). Unter anderem wurde den Sicherheitsbehörden die Abfrage von Fluggast-, Kontobewegungs- und Telekommunikationsdaten zur Abwehr von terroristischen Bedrohungen ermöglicht. Das ursprüngliche TBG war auf fünf Jahre befristet und wurde durch das TBEG um weitere fünf Jahre verlängert und ergänzt. Viele der ursprünglich befristeten Regelungen wurden später entfristet oder in andere Gesetze überführt.

Auch über das TBG hinaus wurden gesetzgeberische Maßnahmen zur Terrorbekämpfung ergänzt und erweitert. Hiervon umfasst sind unter anderem das Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern (2006), die Einführung von Externer Link: § 89a StGB, der eine Freiheitsstrafe zur Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten vorsieht (2009), Reformen des BND-Gesetzes (2016), das Externer Link: Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus (2016), in den Regelungen zur Dokumentation der Identität von Nutzerinnen und Nutzer sogenannter Prepaid-Handys getroffen werden, sowie weitere Regelungen zur Gefahrenabwehr, wie zur Datenspeicherung und Überwachung (z. B. Externer Link: Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, 2017). Geplant ist auch die Umsetzung von Vorgaben durch die EU zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit.

Die Gesamtheit dieser Regelungen zielt auf einen präventiven Schutz vor terroristischen Gefahren und wird in der öffentlichen und juristischen Debatte regelmäßig hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit und möglicher Eingriffe in Grundrechte kritisch diskutiert.

Informationen zum Glossar

Das Glossar aus dem Jahr 2012 wurde aktualisiert und im Mai 2026 neu veröffentlicht.

Autor des überarbeiteten Glossars: Dr. Christian Wickert, Professor für Soziologie und Kriminologie an der HSPV NRW, ist Betreiber und Herausgeber der unabhängigen, wissenschaftlich fundierten digitalen Plattform für Soziologie und Kriminologie Externer Link: SozTheo.de und Externer Link: SozTheo.com. Seine Forschungsschwerpunkte liegen unter anderem in der Kritischen Kriminologie, Cultural Criminology sowie in der Beziehung zwischen Polizei, Medien und Kultur.

Begutachtung: Dipl.-Jur. Christian Steffan ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kriminologie, Strafrecht und Medizinrecht einschließlich Jugendstraf- und Strafvollzugsrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sowie Mitglied des dortigen Zentrums für interdisziplinäre Forensik (ZiF). Er studierte Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Kriminologie und Strafrecht und promoviert derzeit im Medizinrecht.

Siehe auch:

Fussnoten

Unter Verfassungsschutz werden nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 10b des Grundgesetzes staatliche Maßnahmen verstanden, die dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung...

Interner Link: Kompletten Eintrag "Verfassungsschutz" lesen

Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist der Auslandsnachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland. Er ist dem Bundeskanzleramt untergeordnet und wird durch das Parlamentarische Kontrollgremium überwacht...

Interner Link: Kompletten Eintrag "Bundesnachrichtendienst (BND)" lesen

Der Militärische Abschirmdienst (MAD) ist der Nachrichtendienst der Bundeswehr mit Hauptsitz in Köln. Der MAD untersteht dem Bundesministerium der Verteidigung...

Interner Link: Kompletten Eintrag "Militärischer Abschirmdienst (MAD)" lesen

Das Bundeskriminalamt (BKA) ist eine dem Bundesministerium des Innern unterstellte Polizeibehörde mit Hauptsitz in Wiesbaden. Es nimmt zentrale Aufgaben im polizeilichen Informationsaustausch...

Interner Link: Kompletten Eintrag "Bundeskriminalamt (BKA)" lesen