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Eurojust | Innere Sicherheit | bpb.de

Innere Sicherheit Innere Sicherheit: Grundlagen Warum ist innere Sicherheit ein großes Thema in der Gesellschaft? Wie sicher ist Deutschland? Wo häufen sich Straftaten? Wer ist für die innere Sicherheit in Deutschland zuständig? Wie wird in der Gesellschaft über Sicherheit gesprochen? Was passiert nach einer Straftat? Glossar Sicherheitsbegriff Dimensionen des Sicherheitsbegriffs Freiheit und Sicherheit Das Gewaltmonopol des Staates Innere Sicherheit in Parteiprogrammen Ethik der inneren Sicherheit Sicherheitslage Kriminalitätslage in Deutschland Messung von Kriminalität Urbane Sicherheit Sicherheit im ländlichen Raum Sicherheitsherausforderungen Politisch motivierte Kriminalität Politisch Motivierte Gewalt 2024 Jugendkriminalität Vorurteilskriminalität Sexualkriminalität Migration und Kriminalität Grafiken: Terrorismus Cyberkriminalität Wirtschafts- und organisierte Kriminalität "Ausländerkriminalität" Politisch motivierte Gewalt Wie entsteht kriminelles Verhalten? Kriminalitätsfurcht Sicherheitsarchitektur Polizeien Gewalt durch und gegen Polizistinnen und Polizisten Nachrichtendienste Europäisierung von innerer Sicherheit Das Zusammenwachsen von innerer und äußerer Sicherheit Jugendhilfe und Polizei Kontrolle der Polizei Sicherheitsproduktion Situative Kriminalprävention Stadtplanung als Kriminalprävention Technische Überwachungsmaßnahmen Strafe und Strafvollzug Debatte: Extremismus und Sicherheitsbehörden Redaktion

Eurojust

Eurojust ist eine Agentur der Europäischen Union (EU) mit Sitz im niederländischen Den Haag. Ihre Aufgabe ist es, die justizielle Zusammenarbeit bei der Verfolgung von grenzübergreifender, organisierter Kriminalität zu verbessern. Die im Jahr 2002 gegründete Organisation hat das Ziel, die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten zu koordinieren, und unterstützt sie bei komplexen Ermittlungen. Ihr gehört jeweils ein Vertreter beziehungsweise eine Vertreterin pro EU-Mitgliedstaat an. Eurojust wird tätig, wenn laufende Ermittlungen mehrere Mitgliedsstaaten betreffen, ein besonderes europäisches Interesse an der Strafverfolgung besteht, grenzüberschreitende Ermittlungen vorliegen oder ein Mitgliedstaat um Hilfe ersucht.

Neben dem Externer Link: Gründungsbeschluss der EU aus dem Jahr 2002 (2002/187/JI) ist Rechtsgrundlage von Eurojust die Externer Link: Eurojust-Verordnung (EU) 2018/1727 von 2019. Die Verordnung sieht insbesondere eine engere Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO), eine verbesserte Verarbeitung von Fallinformationen sowie den Ausbau der digitalen Infrastruktur für grenzüberschreitende Strafverfolgung vor.

Informationen zum Glossar

Das Glossar aus dem Jahr 2012 wurde aktualisiert und im Mai 2026 neu veröffentlicht.

Autor des überarbeiteten Glossars: Dr. Christian Wickert, Professor für Soziologie und Kriminologie an der HSPV NRW, ist Betreiber und Herausgeber der unabhängigen, wissenschaftlich fundierten digitalen Plattform für Soziologie und Kriminologie Externer Link: SozTheo.de und Externer Link: SozTheo.com. Seine Forschungsschwerpunkte liegen unter anderem in der Kritischen Kriminologie, Cultural Criminology sowie in der Beziehung zwischen Polizei, Medien und Kultur.

Begutachtung: Dipl.-Jur. Christian Steffan ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kriminologie, Strafrecht und Medizinrecht einschließlich Jugendstraf- und Strafvollzugsrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sowie Mitglied des dortigen Zentrums für interdisziplinäre Forensik (ZiF). Er studierte Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Kriminologie und Strafrecht und promoviert derzeit im Medizinrecht.

Fussnoten