Großer Lauschangriff ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die akustische Überwachung von Wohnräumen, die durch Externer Link: Art. 13 Abs. 3 GG und Externer Link: § 100c StPO geregelt ist. Er ist zu unterscheiden vom sogenannten kleinen Lauschangriff, der die akustische Überwachung von privaten Gesprächen außerhalb von Wohnungen bezeichnet. Nach Art. 13 Abs. 3 GG und § 100c StPO darf eine Wohnung abgehört und dürfen Gespräche aufgezeichnet werden, wenn dies zum Zweck der Strafverfolgung bei besonders schweren Straftaten unerlässlich ist und gleichzeitig ein konkreter Tatverdacht vorliegt. Die akustische Wohnraumüberwachung erfordert nach Externer Link: § 100e Abs. 2 StPO zudem stets eine richterliche Anordnung.
Wegen des tiefgreifenden Eingriffs in die Privatsphäre ist der große Lauschangriff umstritten. Das
Informationen zum Glossar
Das Glossar aus dem Jahr 2012 wurde aktualisiert und im Mai 2026 neu veröffentlicht.
Autor des überarbeiteten Glossars: Dr. Christian Wickert, Professor für Soziologie und Kriminologie an der HSPV NRW, ist Betreiber und Herausgeber der unabhängigen, wissenschaftlich fundierten digitalen Plattform für Soziologie und Kriminologie Externer Link: SozTheo.de und Externer Link: SozTheo.com. Seine Forschungsschwerpunkte liegen unter anderem in der Kritischen Kriminologie, Cultural Criminology sowie in der Beziehung zwischen Polizei, Medien und Kultur.
Begutachtung: Dipl.-Jur. Christian Steffan ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kriminologie, Strafrecht und Medizinrecht einschließlich Jugendstraf- und Strafvollzugsrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sowie Mitglied des dortigen Zentrums für interdisziplinäre Forensik (ZiF). Er studierte Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Kriminologie und Strafrecht und promoviert derzeit im Medizinrecht.