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Gewaltkriminalität

Als Gewaltkriminalität wird Kriminalität bezeichnet, die sich gegen die Unversehrtheit von Personen richtet. Unter Gewaltkriminalität werden Delikte wie Mord, Totschlag, Vergewaltigung, schwere Körperverletzung, Raub, erpresserischer Menschenraub und Geiselnahme gefasst. Der Begriff wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) als eigenständige Deliktkategorie verwendet und dient hier der statistischen Erfassung besonders schwerer Gewaltdelikte. Einfache Körperverletzungsdelikte nach Externer Link: § 223 des Strafgesetzbuchs (StGB) zählt nicht zu den Gewaltdelikten.

Siehe auch:

Fussnoten