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Delinquenz | Innere Sicherheit | bpb.de

Innere Sicherheit Innere Sicherheit: Grundlagen Warum ist innere Sicherheit ein großes Thema in der Gesellschaft? Wie sicher ist Deutschland? Wo häufen sich Straftaten? Wer ist für die innere Sicherheit in Deutschland zuständig? Wie wird in der Gesellschaft über Sicherheit gesprochen? Was passiert nach einer Straftat? Glossar Sicherheitsbegriff Dimensionen des Sicherheitsbegriffs Freiheit und Sicherheit Das Gewaltmonopol des Staates Innere Sicherheit in Parteiprogrammen Ethik der inneren Sicherheit Sicherheitslage Kriminalitätslage in Deutschland Messung von Kriminalität Urbane Sicherheit Sicherheit im ländlichen Raum Sicherheitsherausforderungen Politisch motivierte Kriminalität Politisch Motivierte Gewalt 2024 Jugendkriminalität Vorurteilskriminalität Sexualkriminalität Migration und Kriminalität Grafiken: Terrorismus Cyberkriminalität Wirtschafts- und organisierte Kriminalität "Ausländerkriminalität" Politisch motivierte Gewalt Wie entsteht kriminelles Verhalten? Kriminalitätsfurcht Sicherheitsarchitektur Polizeien Gewalt durch und gegen Polizistinnen und Polizisten Nachrichtendienste Europäisierung von innerer Sicherheit Das Zusammenwachsen von innerer und äußerer Sicherheit Jugendhilfe und Polizei Kontrolle der Polizei Sicherheitsproduktion Situative Kriminalprävention Stadtplanung als Kriminalprävention Technische Überwachungsmaßnahmen Strafe und Strafvollzug Debatte: Extremismus und Sicherheitsbehörden Redaktion

Delinquenz

Der Begriff Delinquenz leitet sich vom lateinischen delinquere („sich vergehen“, „ein Unrecht begehen“) ab und bezeichnet in der Kriminologie und den Sozialwissenschaften strafrechtlich relevantes Verhalten. Anders als Begriffe wie Straftat oder Tatverdächtiger ist Delinquenz kein Rechtsbegriff. Vielmehr dient er als wissenschaftlicher Sammelbegriff, um strafbares Verhalten als gesellschaftliches Phänomen zu beschreiben und zu untersuchen. Nicht jedes delinquente Verhalten wird verfolgt und sanktioniert, weil nicht in allen Fällen die Polizei davon erfährt.

Der Begriff der Delinquenz ist von den Begriffen Straftat und Devianz zu unterscheiden. Eine Straftat ist ein im Strafgesetzbuch oder in anderen Strafgesetzen definierter Rechtsverstoß. Devianz (lateinisch deviare, deutsch “vom Weg abweichen“) bedeutet abweichendes Verhalten und umfasst alle Verhaltensweisen, die von gesellschaftlichen Normen oder Erwartungen abweichen. Nicht jede Form der Devianz ist strafbar, und nicht jede Straftat wird in jeder Gesellschaft gleichermaßen als sozial abweichend wahrgenommen. Delinquentes Verhalten ist immer auch deviantes Verhalten, deviantes Verhalten jedoch nicht immer delinquentes Verhalten (z. B. das Vordrängeln an der Supermarktkasse).

Insbesondere im Zusammenhang mit strafrechtlich relevantem Verhalten von Jugendlichen hat sich der Begriff Jugenddelinquenz etabliert. Er verdeutlicht, dass die Kriminologie strafbares Verhalten als Teil individueller Entwicklungsverläufe und sozialer Lebensbedingungen betrachtet. Die kriminologische Forschung untersucht daher nicht nur einzelne Rechtsverstöße, sondern auch deren Ursachen und soziale Rahmenbedingungen. Statistiken zeigen: Delinquentes Verhalten ist im Jugendalter weit verbreitet. Unabhängig von Sanktionen nimmt delinquentes Verhalten dann im Lebensverlauf wieder ab. Das wird auch Alters-Kriminalitäts-Kurve genannt.

Informationen zu diesem Glossarbeitrag

Dieser Glossarbeitrag wurde im September 2026 veröffentlicht.

Autor des Glossarbeitrags: Dr. Christian Wickert, Professor für Soziologie und Kriminologie an der HSPV NRW, ist Betreiber und Herausgeber der unabhängigen, wissenschaftlich fundierten digitalen Plattform für Soziologie und Kriminologie Externer Link: SozTheo.de und Externer Link: SozTheo.com. Seine Forschungsschwerpunkte liegen unter anderem in der Kritischen Kriminologie, Cultural Criminology sowie in der Beziehung zwischen Polizei, Medien und Kultur.

Fussnoten

Eine Straftat ist ein rechtswidriges Verhalten, das im Gesetz ausdrücklich als strafbar bezeichnet und mit einer Strafe bedroht ist. Die Tatbestände und die weiteren Voraussetzungen...

Interner Link: Kompletten Eintrag "Straftat" lesen