Der Begriff Delinquenz leitet sich vom lateinischen delinquere („sich vergehen“, „ein Unrecht begehen“) ab und bezeichnet in der Kriminologie und den Sozialwissenschaften strafrechtlich relevantes Verhalten. Anders als Begriffe wie Straftat oder Tatverdächtiger ist Delinquenz kein Rechtsbegriff. Vielmehr dient er als wissenschaftlicher Sammelbegriff, um strafbares Verhalten als gesellschaftliches Phänomen zu beschreiben und zu untersuchen. Nicht jedes delinquente Verhalten wird verfolgt und sanktioniert, weil nicht in allen Fällen die Polizei davon erfährt.
Der Begriff der Delinquenz ist von den Begriffen
Insbesondere im Zusammenhang mit strafrechtlich relevantem Verhalten von Jugendlichen hat sich der Begriff Jugenddelinquenz etabliert. Er verdeutlicht, dass die Kriminologie strafbares Verhalten als Teil individueller Entwicklungsverläufe und sozialer Lebensbedingungen betrachtet. Die kriminologische Forschung untersucht daher nicht nur einzelne Rechtsverstöße, sondern auch deren Ursachen und soziale Rahmenbedingungen. Statistiken zeigen: Delinquentes Verhalten ist im Jugendalter weit verbreitet. Unabhängig von Sanktionen nimmt delinquentes Verhalten dann im Lebensverlauf wieder ab. Das wird auch Alters-Kriminalitäts-Kurve genannt.
Informationen zu diesem Glossarbeitrag
Dieser Glossarbeitrag wurde im September 2026 veröffentlicht.
Autor des Glossarbeitrags: Dr. Christian Wickert, Professor für Soziologie und Kriminologie an der HSPV NRW, ist Betreiber und Herausgeber der unabhängigen, wissenschaftlich fundierten digitalen Plattform für Soziologie und Kriminologie Externer Link: SozTheo.de und Externer Link: SozTheo.com. Seine Forschungsschwerpunkte liegen unter anderem in der Kritischen Kriminologie, Cultural Criminology sowie in der Beziehung zwischen Polizei, Medien und Kultur.