Sicherheit hat sich zu einem Schlüsselbegriff des politischen und gesellschaftlichen Diskurses der Gegenwart entwickelt. In einem allgemeinsprachlichen Verständnis wird unter Sicherheit die Abwesenheit von Gefahren und Bedrohungslagen verstanden.
Der Begriff ist jedoch keineswegs klar umrissen und wird nicht einheitlich gebraucht. Es gibt weder einen übereinstimmenden Rechtsbegriff der Sicherheit – oftmals geht es hier um die öffentliche Sicherheit im Sinne der Unverletzlichkeit der Rechtsordnung,
Was als Herausforderung für die Sicherheit gilt und welche Maßnahmen daraus folgen, ist daher immer auch Ausdruck gesellschaftlicher und politischer Aushandlungsprozesse, die sich auf gegenwärtige und zukünftige Bedrohungen beziehen können.
Staatliche Sicherheit: Fokus auf die äußere Dimension
Sicherheit zu gewährleisten, ist ein zentrales Versprechen und eine
Lange Zeit stand dabei die Verteidigung staatlicher
Auch die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Sicherheit fokussierte zunächst auf eben diese Dimension von Sicherheit. Sie drehte sich vor allem um Fragen nach militärischer Strategie, nuklearer Abschreckung und zwischenstaatlicher Aggression.
Zentral war dabei die Suche nach Antworten darauf, wie Staaten ihre territoriale Unversehrtheit und
Herrschend war dabei die Auffassung, dass Staaten im Kern auf sich allein gestellt seien, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. Dieses Verständnis prägte die Sicherheitsforschung bis zum Ende des Kalten Kriegs, 1989 bis 1991.
Staatliche Sicherheit: Blick auf die innere Dimension
Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist traditionell eine zentrale
Erst in den 1970er Jahren erlangte durch den
Unter diesem unbestimmten Begriff werden unterschiedliche staatliche Aufgaben im Bereich der Gefahrenabwehr zusammengefasst. Dazu zählt die Bekämpfung von Kriminalität, die Abwehr terroristischer Gefahren im Inland und das Vorgehen gegen politischen, religiösen oder sonstigen ideologischen Extremismus. Innere Sicherheit ist daher als politisches Schlagwort zu verstehen, nicht als eigenständige wissenschaftliche Kategorie.
In der Rechtswissenschaft wird – orientiert an den Sicherheitsgesetzen des Bundes und der Länder – mit den Begriffen „öffentliche Sicherheit“ und „öffentliche Ordnung“ gearbeitet. Der Fokus liegt neben der Bestimmung der Eingriffsbefugnisse der Sicherheitsbehörden vor allem auf deren Auswirkungen auf die Grund- und Menschenrechte. In diesem Kontext wird auch die zunehmende und auch umstrittene Annäherung und Verflechtung nachrichtendienstlicher, polizeilicher und strafverfahrensrechtlicher Aufgaben und Befugnisse in den Blick genommen.
Wie veränderte sich die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden?
Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit einer „allmächtigen“ Polizei während der nationalsozialistitschen Dikatur (1933 bis 1945) besteht in Deutschland ein Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizeien. Die Trennung der Sicherheitsbehörden wurde im sogenannten Polizeibrief der Militärgouverneure der westdeutschen Besatzungszone vom 14. April 1949 festgelegt.
Nachrichtendienste und Polizeibehörden sind demzufolge und bis heute in der Bundesrepublik Deutschland organisatorisch, personell und funktionell voneinander getrennt. Nachrichtendienste dürfen keine polizeilichen Befugnisse wahrnehmen, während umgekehrt Polizeien nicht in gleichem Umfang auf nachrichtendienstliche Mittel zurückgreifen dürfen.
Allerdings haben Polizeien und Staatsanwaltschaften in den vergangenen Jahrzehnten stetig neue Ermittlungsbefugnisse erhalten, auch solche mit nachrichtendienstlicher Prägung – etwa die Möglichkeiten zur akustischen Wohnraumüberwachung, zur Telekommunikations- und Online-Überwachung und zum Einsatz verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler.
Parallel dazu ist eine zunehmende Verflechtung von Nachrichtendiensten, Polizeibehörden und Staatsanwaltschaft zu beobachten, etwa im Rahmen des sogenannten Gemeinsamen Terrorabwehrzentrums (GTAZ), das die unterschiedlichen Akteurinnen und Akteure als Koordinierungsstelle zusammenbringt. Gemeinsame Verbunddateien, wie die Anti-Terror-Datei oder die Rechtsextremismus-Datei, bündeln polizeiliches und nachrichtendienstliches Wissen.
Diese Entwicklung wird in der öffentlichen Debatte angesichts der historischen Erfahrungen und auch mit Blick auf die individuellen Freiheitsrechte, etwa das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, auch kritisch gesehen. Sie verdeutlicht, dass das staatliche Streben nach einer möglichst umfassenden Gefahrenabwehr in einem zunehmenden Spannungsfeld zu freiheitlich-liberalen Grundprinzipien steht.
In der
Erweiterungen des Sicherheitsbegriffs
Die zunehmende politische und wirtschaftliche Vernetzung sowie die Globalisierung sicherheitsrelevanter Phänomene nach dem Ende des Kalten Kriegs trugen dazu bei, dass der Sicherheitsbegriff erweitert wurde und sich die Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit zunehmend auflöste.
So wurden neue Sicherheitsherausforderungen definiert, wie die grenzüberschreitende Organisierte Kriminalität und der transnationale Terrorismus – der seit den
Unter diesen erweiterten Sicherheitsbegriffs fielen auch Umweltkatastrophen, wie
Sicherheit als menschliche Sicherheit
In den 1990er Jahren gab es zudem vermehrt Versuche, Sicherheit nicht vorrangig in Bezug auf Staatlichkeit, sondern in Bezug auf den einzelnen Menschen und seine Menschenwürde zu verstehen.
Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) legte 1994 einen Bericht vor, in dem menschliche Sicherheit („human security“) in den Mittelpunkt gerückt wurde.
Und auch der Staat selbst, durch sein Handeln oder Nichthandeln, kann eine Bedrohung für seine Bürgerinnen und Bürger darstellen. So bedeute Sicherheit auch Schutz vor staatlicher Willkür oder politischer Unterdrückung. Darüber hinaus wird vom Staat auch Sicherheit vor existenziellen Bedrohungen wie Armut, Hunger, Krankheit und Umweltrisiken erwartet.
Sicherheitbegriff als Ergebnisnis von Aushandlungsprozessen
Zeitgleich wurde der Sicherheitsbegriff auch in der wissenschaftlichen Debatte erweitert. So fanden die kritischen Sicherheitsstudien in den 1980er Jahren ihren Anfang, die Sicherheit vornehmlich als einen Aushandlungsprozess verstehen. Sicherheit beziehungsweise Unsicherheit wird demnach durch Narrative, Technologien oder institutionelle Praktiken produziert.
Hier steht also nicht die Suche nach „der Sicherheit“ im Mittelpunkt, sondern die Frage, welche Akteure und welche gesellschaftlichen Entwicklungen als Herausforderung für die Sicherheit definiert werden. Zudem wird untersucht, wie sich dies gesellschaftlich auswirkt, etwa im Blick auf Gesetzgebung, Polizierung bestimmter Orte oder Gruppen, die Gestaltung des urbanen Raums oder das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung.
Sicherheit ist demnach das Ergebnis politischer und gesellschaftlicher Aushandlungsprozesse.
Was bedeutet Versicherheitlichung?
Das sozialwissenschaftliche Konzept der Versicherheitlichung beschreibt, wie in der politischen Praxis Themen als Sicherheitsbedrohung gerahmt und verhandelt werden. Das Konzept untersucht dabei nicht vorrangig, ob die verhandelte Bedrohung tatsächlich existiert, sondern wie sie von politischen Akteuren aufgegriffen wird und welche Konsequenzen das hat.
Die Rahmung erfolgt durch politische Sprechakte, alltägliche institutionelle Praktiken oder den Einsatz von Sicherheitstechnologien.
Das Konzept der Versicherheitlichung lenkt die Aufmerksamkeit darauf, wie sich politische Handlungsräume durch die Rahmung eines Phänomens verändern, wessen Sicherheit in den Fokus gerückt wird und wessen Perspektiven dabei möglicherweise nicht gehört werden.
So wurde die Covid-19-Pandemie nicht nur als gesundheitliche Herausforderung, sondern auch als Gefahr für die nationale und internationale Stabilität diskutiert. Mit dieser Einordnung wurden in manchen Ländern weitreichende Grundrechtseinschränkungen wie Ausgangssperren oder Grenzschließungen gerechtfertigt, zeigen wissenschaftliche Analysen.
Ein weiteres Beispiel ist der Diskurs um Migration, der im politischen Raum häufig primär als
Das sozialwissenschaftliche Konzept zeigt zudem auf, dass die Versicherheitlichung von Themen neue Unsicherheiten produzieren kann: etwa für die als Bedrohung verstandenen Gruppen, für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und für demokratische Prozesse.
Die Versicherheitlichung von Themen erschwert eine offene politische Debatte, da Sicherheitsmaßnahmen alternativlos erscheinen. Zugleich spaltet die Unterteilung zwischen „uns” und „ihnen” die Gesellschaft in „Schutzbedürftige” und „Bedrohliche” und gefährdet so den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Diese Dynamik kann antidemokratische Kräfte stärken, denn Versicherheitlichung schafft einen Maßstab, an dem demokratische Institutionen strukturell scheitern müssen – denn absolute Sicherheit ist weder herstellbar noch mit rechtsstaatlichen Grundprinzipien vereinbar.
Herstellbar ist sie nicht, weil Menschen – darauf verweist etwa die Gewaltforschung – grundsätzlich verletzlich sind und einander verletzen können; ein Restrisiko lässt sich daher nie ausschließen.
Sicherheit als Thema in allen politischen Bereichen
Die Referenzobjekte von Sicherheit – also das, was geschützt werden soll – unterscheiden sich je nach Bereich beziehungsweise Sektor,
Während im – klassischen – militärischen Sektor die territoriale Unversehrtheit und staatliche Souveränität im Fokus stehen, nimmt der ökologische Sektor Ökosysteme und die natürlichen Lebensgrundlagen in den Blick. Im gesellschaftlichen Sektor stehen kollektive Identitäten im Fokus von Sicherheitsbemühungen und im politischen sowie ökonomischen Sektor die jeweiligen politischen beziehungsweise wirtschaftlichen Systeme und Strukturen.
Wenn konkrete Phänomene als Sicherheitsprobleme verhandelt werden, können diese freilich mehrere Sektoren betreffen: So bedroht beispielsweise die Klimakrise nicht nur Ökosysteme (ökologischer Sektor), sondern etwa durch Ernteausfälle oder steigende Kosten für Ressourcen auch wirtschaftliche Strukturen (ökonomischer Sektor).
Gleichzeitig stellt sie politische Systeme vor grundlegende Steuerungsprobleme (politischer Sektor) und kann kollektive Selbstverständnisse infrage stellen – etwa von Gemeinschaften, deren Lebensweise an bestimmte Naturräume gebunden ist (gesellschaftlicher Sektor).
Zudem beziehen Militär und Geheimdienste die Auswirkungen der Klimakrise zunehmend in ihre sicherheitspolitischen Analysen ein – so benennt etwa das Bundesministerium der Verteidigung in seiner Strategie „Verteidigung und Klimawandel“ (2024) Konfliktpotenziale durch Ressourcenkonkurrenz und Extremwetterereignisse (militärischer Sektor).
Unsicherheit durch neue technische Möglichkeiten
Mit der fortschreitenden Digitalisierung ist eine weitere Dimension hinzugekommen, die sich den bisherigen Kategorisierungen entzieht: Cyber- und Drohnenangriffe auf die kritische Infrastruktur und die Verbreitung von Desinformation, die demokratische Willensbildungsprozesse gefährden kann.
Hybride Bedrohungslagen werden durch andere Staaten oder externe nichtstaatliche Akteure verursacht, die auf Mittel unterhalb der Schwelle militärischer Interventionen zurückgreifen. Dazu zählen Cyberangriffe, Sabotageakte im Inland oder Störaktionen mit Drohnen. Die Kategorisierung all dieser Phänomene als „hybride Bedrohung“ birgt allerdings die Gefahr, dass ungleiche Ereignisse einem einheitlichen Bedrohungsschema zugeordnet werden. Das kann die Entwicklung differenzierter Erklärungs- und Reaktionsmöglichkeiten erschweren.
Im Zuge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine steht neben der Bedrohung durch hybride Angriffe die äußere Sicherheit, also die direkte territoriale Bedrohung durch einen externen staatlichen Akteur, erstmals seit Ende des Kalten Kriegs wieder im Zentrum der gesellschaftlichen und politischen Debatte in Deutschland. Das schließt auch
Gefühlte Sicherheit
In der Sicherheitsforschung besteht weitgehend Konsens darüber, dass Sicherheit und die Wahrnehmung von Sicherheit orts-, gruppen- und kontextabhängig sind.
Sicherheitswahrnehmungen und -bedürfnisse lassen sich zudem oft nicht unmittelbar aus der tatsächlichen Bedrohungslage ableiten. Ängste vor Kriminalität entsprechen häufig nicht dem statistischen Risiko, tatsächlich Opfer einer Straftat zu werden. Das polizeilich registrierte
Ängste scheinen sich hingegen zumindest in Teilen aus grundlegenden Verunsicherungen zu speisen. Diese können infolge von ökonomischen Unsicherheiten, strukturellem Wandel, schwindendem Vertrauen in staatliche Institutionen und einem Gefühl von Kontrollverlust entstehen, die teilweise medial verstärkt werden.
Ob eine Zunahme von Ängsten und Verunsicherungen in der deutschen Bevölkerung existiert, ist in der Wissenschaft umstritten. Auf der Grundlage von langjährigen sozialwissenschaftlichen Untersuchungen lässt sich erkennen, dass Phasen erhöhter Verunsicherung regelmäßig von Phasen relativer Entspannung abgelöst wurden.
Multidimensionalität des Sicherheitsbegriffs
Sicherheit hat viele Dimensionen. Der traditionelle Sicherheitsbegriff bleibt trotz Ausweitung des Sicherheitsbegriffs bestehen – und nimmt durch die aktuelle geopolitische Verschiebung wieder einen zentralen Stellenwert ein. Und auch im Alltagsverständnis von Sicherheit kommt der Abwesenheit von Bedrohung der physischen und psychischen Unversehrtheit eine zentrale, aber eben nicht alleinige Bedeutung zu. Denn auch Themen wie die eigene Existenzsicherung sowie die Wahrnehmung von Sicherheit spielen eine wichtige Rolle.
Daher sind auch die Ansätze, wie auf Bedrohungen und Unsicherheit reagiert werden kann, deutlich vielfältiger. Neben den klassischen institutionellen Maßnahmen, Sicherheit zu schaffen, können auch weitere Ansätze die eigene Sicherheit und das eigene Sicherheitsgefühl stärken. Dazu zählen etwa die Stärkung nachbarschaftlicher Beziehungen und Strukturen, die Absicherung der Lebensgrundlagen angesichts sich überlagernder Krisen, die Schaffung von Räumen der Begegnung und einer Infrastruktur zum Schutz vulnerabler Personen.