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Dimensionen des Sicherheitsbegriffs | Innere Sicherheit | bpb.de

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Dimensionen des Sicherheitsbegriffs

Prof. Dr. Nina Perkowski Prof. Dr. Aziz Epik

/ 9 Minuten zu lesen

Sprechen wir von Sicherheit, ist damit etwa die äußere oder innere Sicherheit, individuelle Sicherheit oder gefühlte Sicherheit gemeint. Ein Blick auf die verschiedenen Facetten des Begriffs.

Die politische und wirtschaftliche Vernetzung sowie die Globalisierung sicherheitsrelevanter Phänomene nach dem Ende des Kalten Kriegs führten dazu, dass der Sicherheitsbegriff erweitert wurde. Die Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit löste sich zunehmend auf. (© picture-alliance, Amazing Aerial Agency | Volker Gehrmann)

Sicherheit hat sich zu einem Schlüsselbegriff des politischen und gesellschaftlichen Diskurses der Gegenwart entwickelt. In einem allgemeinsprachlichen Verständnis wird unter Sicherheit die Abwesenheit von Gefahren und Bedrohungslagen verstanden.

Der Begriff ist jedoch keineswegs klar umrissen und wird nicht einheitlich gebraucht. Es gibt weder einen übereinstimmenden Rechtsbegriff der Sicherheit – oftmals geht es hier um die öffentliche Sicherheit im Sinne der Unverletzlichkeit der Rechtsordnung, subjektiver Rechte Einzelner sowie des Staats und seiner Einrichtungen – noch eine einheitliche rechts- oder sozialwissenschaftliche Definition.

Was als Herausforderung für die Sicherheit gilt und welche Maßnahmen daraus folgen, ist daher immer auch Ausdruck gesellschaftlicher und politischer Aushandlungsprozesse, die sich auf gegenwärtige und zukünftige Bedrohungen beziehen können.

Staatliche Sicherheit: Fokus auf die äußere Dimension

Sicherheit zu gewährleisten, ist ein zentrales Versprechen und eine Legitimationsquelle des modernen Staats. Sie wurde bereits von den Staatstheoretikern des 17. Jahrhunderts in den Mittelpunkt gerückt.

Lange Zeit stand dabei die Verteidigung staatlicher Souveränität gegenüber militärischen Bedrohungen durch andere Staaten im Mittelpunkt. Insbesondere der Fokus auf die Verteidigung gegenüber äußeren Bedrohungen hielt sich bis zum Beginn der 1990er Jahre. Dies war bedingt durch zwei Weltkriege und den Interner Link: Kalten Krieg mit der Konfrontation zwischen den westlichen Alliierten und der Sowjetunion und ihren Verbündeten.

Auch die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Sicherheit fokussierte zunächst auf eben diese Dimension von Sicherheit. Sie drehte sich vor allem um Fragen nach militärischer Strategie, nuklearer Abschreckung und zwischenstaatlicher Aggression.

Zentral war dabei die Suche nach Antworten darauf, wie Staaten ihre territoriale Unversehrtheit und Souveränität in einer Welt wahren können, in der es zwar insbesondere mit den Vereinten Nationen seit 1945 ein Forum für die friedliche Lösung von zwischenstaatlichen Auseinandersetzungen gibt, es aber an einer übergeordneten Autorität fehlt, die eine verbindliche Entscheidung auch durchsetzen könnte.

Herrschend war dabei die Auffassung, dass Staaten im Kern auf sich allein gestellt seien, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. Dieses Verständnis prägte die Sicherheitsforschung bis zum Ende des Kalten Kriegs, 1989 bis 1991.

Staatliche Sicherheit: Blick auf die innere Dimension

Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist traditionell eine zentrale Interner Link: Aufgabe der Polizei, die diese auf Grundlage entsprechender Polizeigesetze und Verwaltungsvorschriften wahrnimmt. Diese Dimension von Sicherheit war lange Zeit Gegenstand staats- und rechtswissenschaftlicher Spezialliteratur und stand – anders als die äußere Sicherheit – nicht im Fokus der politischen oder wissenschaftlichen Debatte.

Erst in den 1970er Jahren erlangte durch den Interner Link: Terrorismus der Roten Armee Fraktion (RAF) und zunehmende politische Auseinandersetzungen um das richtige Maß staatlicher Eingriffsbefugnisse der Begriff der „inneren Sicherheit“ in Deutschland an Bedeutung, der sich seither fest etabliert hat.

Unter diesem unbestimmten Begriff werden unterschiedliche staatliche Aufgaben im Bereich der Gefahrenabwehr zusammengefasst. Dazu zählt die Bekämpfung von Kriminalität, die Abwehr terroristischer Gefahren im Inland und das Vorgehen gegen politischen, religiösen oder sonstigen ideologischen Extremismus. Innere Sicherheit ist daher als politisches Schlagwort zu verstehen, nicht als eigenständige wissenschaftliche Kategorie.

In der Rechtswissenschaft wird – orientiert an den Sicherheitsgesetzen des Bundes und der Länder – mit den Begriffen „öffentliche Sicherheit“ und „öffentliche Ordnung“ gearbeitet. Der Fokus liegt neben der Bestimmung der Eingriffsbefugnisse der Sicherheitsbehörden vor allem auf deren Auswirkungen auf die Grund- und Menschenrechte. In diesem Kontext wird auch die zunehmende und auch umstrittene Annäherung und Verflechtung nachrichtendienstlicher, polizeilicher und strafverfahrensrechtlicher Aufgaben und Befugnisse in den Blick genommen.

Wie veränderte sich die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden?

Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit einer „allmächtigen“ Polizei während der nationalsozialistitschen Dikatur (1933 bis 1945) besteht in Deutschland ein Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizeien. Die Trennung der Sicherheitsbehörden wurde im sogenannten Polizeibrief der Militärgouverneure der westdeutschen Besatzungszone vom 14. April 1949 festgelegt.

Nachrichtendienste und Polizeibehörden sind demzufolge und bis heute in der Bundesrepublik Deutschland organisatorisch, personell und funktionell voneinander getrennt. Nachrichtendienste dürfen keine polizeilichen Befugnisse wahrnehmen, während umgekehrt Polizeien nicht in gleichem Umfang auf nachrichtendienstliche Mittel zurückgreifen dürfen.

Allerdings haben Polizeien und Staatsanwaltschaften in den vergangenen Jahrzehnten stetig neue Ermittlungsbefugnisse erhalten, auch solche mit nachrichtendienstlicher Prägung – etwa die Möglichkeiten zur akustischen Wohnraumüberwachung, zur Telekommunikations- und Online-Überwachung und zum Einsatz verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler. Umgekehrt liefern Nachrichtendienste immer öfter Informationen für präventive wie repressive Polizeiarbeit.

Parallel dazu ist eine zunehmende Verflechtung von Nachrichtendiensten, Polizeibehörden und Staatsanwaltschaft zu beobachten, etwa im Rahmen des sogenannten Gemeinsamen Terrorabwehrzentrums (GTAZ), das die unterschiedlichen Akteurinnen und Akteure als Koordinierungsstelle zusammenbringt. Gemeinsame Verbunddateien, wie die Anti-Terror-Datei oder die Rechtsextremismus-Datei, bündeln polizeiliches und nachrichtendienstliches Wissen.

Diese Entwicklung wird in der öffentlichen Debatte angesichts der historischen Erfahrungen und auch mit Blick auf die individuellen Freiheitsrechte, etwa das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, auch kritisch gesehen. Sie verdeutlicht, dass das staatliche Streben nach einer möglichst umfassenden Gefahrenabwehr in einem zunehmenden Spannungsfeld zu freiheitlich-liberalen Grundprinzipien steht.

In der Interner Link: Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurde der Begriff „Sicherheit“ hingegen vor allem mit dem Ministerium für Staatssicherheit (umgangssprachlich Stasi) und der staatlich gelenkten sozialen Sicherheit verknüpft. Die flächendeckende Überwachung unterlag keiner gesetzlichen Einschränkung. Sicherheit bedeutete in diesem Kontext die absolute Machtabsicherung der regierenden Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) sowie die Abwendung jeglicher Form von Abweichung oder Kritik am Regime, das als Bedrohung für den sozialistischen Staat gedeutet wurde.

Erweiterungen des Sicherheitsbegriffs

Die zunehmende politische und wirtschaftliche Vernetzung sowie die Globalisierung sicherheitsrelevanter Phänomene nach dem Ende des Kalten Kriegs trugen dazu bei, dass der Sicherheitsbegriff erweitert wurde und sich die Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit zunehmend auflöste.

So wurden neue Sicherheitsherausforderungen definiert, wie die grenzüberschreitende Organisierte Kriminalität und der transnationale Terrorismus – der seit den Interner Link: Anschlägen vom 11. September 2001 in den Mittelpunkt des Interesses gerückt und nach wie vor von zentraler Bedeutung im Sicherheitsdiskurs ist.

Unter diesen erweiterten Sicherheitsbegriffs fielen auch Umweltkatastrophen, wie Interner Link: die Reaktorexplosion im sowjetischen Atomkraftwerk Tschernobyl 1986 oder die Ölverschmutzung nach einer Explosion einer Bohrplattform im Golf von Mexiko 2010. Durch solche verheerende Ereignisse wurde deutlich, dass auch ökologische Krisen die gesellschaftliche Stabilität ganzer Regionen und menschliches Leben gefährden können.

Sicherheit als menschliche Sicherheit

In den 1990er Jahren gab es zudem vermehrt Versuche, Sicherheit nicht vorrangig in Bezug auf Staatlichkeit, sondern in Bezug auf den einzelnen Menschen und seine Menschenwürde zu verstehen.

Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) legte 1994 einen Bericht vor, in dem menschliche Sicherheit („human security“) in den Mittelpunkt gerückt wurde. Sicherheit dürfe demnach nicht ausschließlich als Abwesenheit von Gewalt verstanden werden. Sicherheit habe auch eine soziale, ökonomische, gesundheitliche, ökologische und politische Dimension.

Und auch der Staat selbst, durch sein Handeln oder Nichthandeln, kann eine Bedrohung für seine Bürgerinnen und Bürger darstellen. So bedeute Sicherheit auch Schutz vor staatlicher Willkür oder politischer Unterdrückung. Darüber hinaus wird vom Staat auch Sicherheit vor existenziellen Bedrohungen wie Armut, Hunger, Krankheit und Umweltrisiken erwartet.

Sicherheitbegriff als Ergebnisnis von Aushandlungsprozessen

Zeitgleich wurde der Sicherheitsbegriff auch in der wissenschaftlichen Debatte erweitert. So fanden die kritischen Sicherheitsstudien in den 1980er Jahren ihren Anfang, die Sicherheit vornehmlich als einen Aushandlungsprozess verstehen. Sicherheit beziehungsweise Unsicherheit wird demnach durch Narrative, Technologien oder institutionelle Praktiken produziert.

Hier steht also nicht die Suche nach „der Sicherheit“ im Mittelpunkt, sondern die Frage, welche Akteure und welche gesellschaftlichen Entwicklungen als Herausforderung für die Sicherheit definiert werden. Zudem wird untersucht, wie sich dies gesellschaftlich auswirkt, etwa im Blick auf Gesetzgebung, Polizierung bestimmter Orte oder Gruppen, die Gestaltung des urbanen Raums oder das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung.

Sicherheit ist demnach das Ergebnis politischer und gesellschaftlicher Aushandlungsprozesse. Wo Themen zunehmend als Sicherheitsherausforderungen diskutiert werden, greift die sozialwissenschaftliche Forschung auf den Begriff „Versicherheitlichung“ zurück.

Was bedeutet Versicherheitlichung?

Das sozialwissenschaftliche Konzept der Versicherheitlichung beschreibt, wie in der politischen Praxis Themen als Sicherheitsbedrohung gerahmt und verhandelt werden. Das Konzept untersucht dabei nicht vorrangig, ob die verhandelte Bedrohung tatsächlich existiert, sondern wie sie von politischen Akteuren aufgegriffen wird und welche Konsequenzen das hat.

Die Rahmung erfolgt durch politische Sprechakte, alltägliche institutionelle Praktiken oder den Einsatz von Sicherheitstechnologien. Vielfach zielt die Versicherheitlichung eines Themenkomplexes darauf ab, besondere Ressourcen zu mobilisieren, einen speziellen Rechtsstatus zu schaffen oder staatliche Kompetenzen festzulegen oder auszuweiten, um dem als Bedrohung identifizierten Phänomen zu begegnen.

Das Konzept der Versicherheitlichung lenkt die Aufmerksamkeit darauf, wie sich politische Handlungsräume durch die Rahmung eines Phänomens verändern, wessen Sicherheit in den Fokus gerückt wird und wessen Perspektiven dabei möglicherweise nicht gehört werden.

So wurde die Covid-19-Pandemie nicht nur als gesundheitliche Herausforderung, sondern auch als Gefahr für die nationale und internationale Stabilität diskutiert. Mit dieser Einordnung wurden in manchen Ländern weitreichende Grundrechtseinschränkungen wie Ausgangssperren oder Grenzschließungen gerechtfertigt, zeigen wissenschaftliche Analysen.

Ein weiteres Beispiel ist der Diskurs um Migration, der im politischen Raum häufig primär als Interner Link: Bedrohung für die innere Sicherheit debattiert wird. Andere Facetten, wie die Differenzierung zwischen Arbeits- und Fluchtmigration, Integrationskonzepte und rechtliche Verpflichtungen im Bereich der Flüchtlingsaufnahme treten zugunsten des Sicherheitsdiskurses in den Hintergrund. Die mediale und politische Debatte fokussiert mitunter stark auf einzelne aufsehenerregende Gewalttaten von Menschen mit Migrationsgeschichte beziehungsweise Fluchterfahrung. Grenzschließungen, schnellere Abschiebungen und eine Verschärfung des Migrationsstrafrechts werden im Rahmen des Sicherheitsdiskurses als Lösungsstrategien hervorgehoben. Weitere Lösungsansätze wie eine schnellere gesellschaftliche Einbindung von Geflüchteten, die Unterstützung von aufnehmenden Gemeinden und Verwaltungen durch Ressourcen sowie eine Verbesserung der Versorgungslage, insbesondere bei psychischen Erkrankungen, geraten dabei häufig aus dem Blickfeld.

Das sozialwissenschaftliche Konzept zeigt zudem auf, dass die Versicherheitlichung von Themen neue Unsicherheiten produzieren kann: etwa für die als Bedrohung verstandenen Gruppen, für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und für demokratische Prozesse.

Die Versicherheitlichung von Themen erschwert eine offene politische Debatte, da Sicherheitsmaßnahmen alternativlos erscheinen. Zugleich spaltet die Unterteilung zwischen „uns” und „ihnen” die Gesellschaft in „Schutzbedürftige” und „Bedrohliche” und gefährdet so den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Diese Dynamik kann antidemokratische Kräfte stärken, denn Versicherheitlichung schafft einen Maßstab, an dem demokratische Institutionen strukturell scheitern müssen – denn absolute Sicherheit ist weder herstellbar noch mit rechtsstaatlichen Grundprinzipien vereinbar.

Herstellbar ist sie nicht, weil Menschen – darauf verweist etwa die Gewaltforschung – grundsätzlich verletzlich sind und einander verletzen können; ein Restrisiko lässt sich daher nie ausschließen. Mit dem Rechtsstaat unvereinbar ist sie, weil ihre Verfolgung eine lückenlose Überwachung und Eingriffe im Vorfeld konkreter Gefahren erfordern würde – im Konflikt mit Freiheitsrechten, der Unschuldsvermutung und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Ein freiheitlicher Rechtsstaat nimmt Restrisiken deshalb bewusst in Kauf. Genau hier setzen autoritäre Politikangebote an: Sie versprechen, ohne rechtsstaatliche „Bremsen” für Sicherheit zu sorgen, und gewinnen so an Attraktivität.

Sicherheit als Thema in allen politischen Bereichen

Die Referenzobjekte von Sicherheit – also das, was geschützt werden soll – unterscheiden sich je nach Bereich beziehungsweise Sektor, in dem Sicherheit verhandelt wird, grundlegend.

Während im – klassischen – militärischen Sektor die territoriale Unversehrtheit und staatliche Souveränität im Fokus stehen, nimmt der ökologische Sektor Ökosysteme und die natürlichen Lebensgrundlagen in den Blick. Im gesellschaftlichen Sektor stehen kollektive Identitäten im Fokus von Sicherheitsbemühungen und im politischen sowie ökonomischen Sektor die jeweiligen politischen beziehungsweise wirtschaftlichen Systeme und Strukturen.

Wenn konkrete Phänomene als Sicherheitsprobleme verhandelt werden, können diese freilich mehrere Sektoren betreffen: So bedroht beispielsweise die Klimakrise nicht nur Ökosysteme (ökologischer Sektor), sondern etwa durch Ernteausfälle oder steigende Kosten für Ressourcen auch wirtschaftliche Strukturen (ökonomischer Sektor).

Gleichzeitig stellt sie politische Systeme vor grundlegende Steuerungsprobleme (politischer Sektor) und kann kollektive Selbstverständnisse infrage stellen – etwa von Gemeinschaften, deren Lebensweise an bestimmte Naturräume gebunden ist (gesellschaftlicher Sektor).

Zudem beziehen Militär und Geheimdienste die Auswirkungen der Klimakrise zunehmend in ihre sicherheitspolitischen Analysen ein – so benennt etwa das Bundesministerium der Verteidigung in seiner Strategie „Verteidigung und Klimawandel“ (2024) Konfliktpotenziale durch Ressourcenkonkurrenz und Extremwetterereignisse (militärischer Sektor).

Unsicherheit durch neue technische Möglichkeiten

Mit der fortschreitenden Digitalisierung ist eine weitere Dimension hinzugekommen, die sich den bisherigen Kategorisierungen entzieht: Cyber- und Drohnenangriffe auf die kritische Infrastruktur und die Verbreitung von Desinformation, die demokratische Willensbildungsprozesse gefährden kann. Diese und weitere Phänomene werden unter dem Begriff der „hybriden Bedrohungen“ zusammengefasst.

Hybride Bedrohungslagen werden durch andere Staaten oder externe nichtstaatliche Akteure verursacht, die auf Mittel unterhalb der Schwelle militärischer Interventionen zurückgreifen. Dazu zählen Cyberangriffe, Sabotageakte im Inland oder Störaktionen mit Drohnen. Die Kategorisierung all dieser Phänomene als „hybride Bedrohung“ birgt allerdings die Gefahr, dass ungleiche Ereignisse einem einheitlichen Bedrohungsschema zugeordnet werden. Das kann die Entwicklung differenzierter Erklärungs- und Reaktionsmöglichkeiten erschweren.

Im Zuge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine steht neben der Bedrohung durch hybride Angriffe die äußere Sicherheit, also die direkte territoriale Bedrohung durch einen externen staatlichen Akteur, erstmals seit Ende des Kalten Kriegs wieder im Zentrum der gesellschaftlichen und politischen Debatte in Deutschland. Das schließt auch Interner Link: die Frage nuklearer Abschreckung mit ein, die lange Zeit als überwunden galt und nun wieder vermehrt diskutiert wird.

Gefühlte Sicherheit

In der Sicherheitsforschung besteht weitgehend Konsens darüber, dass Sicherheit und die Wahrnehmung von Sicherheit orts-, gruppen- und kontextabhängig sind. Etwa können in einer pluralen Gesellschaft staatliche Sicherheitsmaßnahmen unterschiedlich erlebt werden. Was für die einen Schutz verspricht – etwa eine verstärkte Polizeipräsenz –, kann für andere mit Verunsicherung verbunden sein, beispielsweise aufgrund von Erfahrungen mit Diskriminierung.

Sicherheitswahrnehmungen und -bedürfnisse lassen sich zudem oft nicht unmittelbar aus der tatsächlichen Bedrohungslage ableiten. Ängste vor Kriminalität entsprechen häufig nicht dem statistischen Risiko, tatsächlich Opfer einer Straftat zu werden. Das polizeilich registrierte Interner Link: Gesamtaufkommen an Kriminalität hält sich laut Polizeilicher Kriminalstatistik seit den 1990er Jahren auf einem weitgehend gleichbleibenden Niveau.

Ängste scheinen sich hingegen zumindest in Teilen aus grundlegenden Verunsicherungen zu speisen. Diese können infolge von ökonomischen Unsicherheiten, strukturellem Wandel, schwindendem Vertrauen in staatliche Institutionen und einem Gefühl von Kontrollverlust entstehen, die teilweise medial verstärkt werden. Öffentliche und politische Diskurse bilden solche Ängste ab. Gleichzeitig können sie diese auch hervorbringen, verstärken, formen und auf konkrete Phänomene lenken.

Ob eine Zunahme von Ängsten und Verunsicherungen in der deutschen Bevölkerung existiert, ist in der Wissenschaft umstritten. Auf der Grundlage von langjährigen sozialwissenschaftlichen Untersuchungen lässt sich erkennen, dass Phasen erhöhter Verunsicherung regelmäßig von Phasen relativer Entspannung abgelöst wurden.

Multidimensionalität des Sicherheitsbegriffs

Sicherheit hat viele Dimensionen. Der traditionelle Sicherheitsbegriff bleibt trotz Ausweitung des Sicherheitsbegriffs bestehen – und nimmt durch die aktuelle geopolitische Verschiebung wieder einen zentralen Stellenwert ein. Und auch im Alltagsverständnis von Sicherheit kommt der Abwesenheit von Bedrohung der physischen und psychischen Unversehrtheit eine zentrale, aber eben nicht alleinige Bedeutung zu. Denn auch Themen wie die eigene Existenzsicherung sowie die Wahrnehmung von Sicherheit spielen eine wichtige Rolle.

Daher sind auch die Ansätze, wie auf Bedrohungen und Unsicherheit reagiert werden kann, deutlich vielfältiger. Neben den klassischen institutionellen Maßnahmen, Sicherheit zu schaffen, können auch weitere Ansätze die eigene Sicherheit und das eigene Sicherheitsgefühl stärken. Dazu zählen etwa die Stärkung nachbarschaftlicher Beziehungen und Strukturen, die Absicherung der Lebensgrundlagen angesichts sich überlagernder Krisen, die Schaffung von Räumen der Begegnung und einer Infrastruktur zum Schutz vulnerabler Personen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Conze, E. 2024. Sicherheit. Ein historisches Konzept zwischen Versprechen und Bedrohung. In: Polizei und Sicherheit Akteure - Heuristiken - Repertoires, S. 27-43.

  2. K. Krause and M. C. Williams (Hrsg.) Critical Security Studies: Concepts and Cases. London: UCL Press.

  3. Baumann, I., Reinke, H., Stephan, A., Wagner, P. 2012. Schatten der Vergangenheit. Das BKA und seine Gründungsgeneration in der frühen Bundesrepublik. Köln: Luchterhand, S. 336.

  4. Singelnstein, T. und Stolle, P., Die Sicherheitsgesellschaft, 3. Aufl. 2012, 108 f.; zum Ganzen Bäcker, M., Kriminalpräventionsrecht, 2015.

  5. Puschke, J., in: Hefendehl, R. (Hrsg.), Grenzenlose Vorverlagerung des Strafrechts?, 2010, 9, 22; siehe auch Epik, A., GA 2024, 181, 192 m.w.N.

  6. Zu den verfassungsrechtlichen Grenzen BVerfG NJW 2020, 2235, 2255 ff.; NJW 2022, 1583, 1599; NVwZ-RR 2023, 1, 10.

  7. Vgl. Epik, A., GA 2024, 181, 193; Singelnstein, T. und Stolle, P., Die Sicherheitsgesellschaft, 3. Aufl. 2012, S. 110.

  8. Zu diesem Spannungsfeld vgl. Volkmann, U., APuZ v. 5.8.2022, abrufbar unter: Interner Link: https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/freiheit-und-sicherheit-2022/511503/zwischen-individueller-freiheit-und-staatlicher-sicherheitsgewaehr/.

  9. UNDP (United Nations Development Programme). 1994. Human Development Report 1994: New Dimensions of Human Security. New York.

  10. Peoples, C., und N. Vaughan-Williams. 2021. Critical Security Studies: An Introduction. 3. Aufl. Routledge.

  11. Buzan, B., O. Wæver, und J. de Wilde. 1998. Security: A New Framework for Analysis. Boulder, CO: Lynne Rienner Publishers. Huysmans, J. 2006. The Politics of Insecurity: Fear, Migration & Asylum in the EU. Abingdon: Routledge.

  12. Kaunert, C., S. Léonard, und O. Wertman. 2022. „Securitization of COVID-19 as a Security Norm: WHO Norm Entrepreneurship and Norm Cascading“. Social Sciences 11 (7): 266. Externer Link: https://doi.org/10.3390/socsci11070266.Kirk, J., und M. McDonald. 2021. „The Politics of Exceptionalism: Securitization and COVID-19“. Global Studies Quarterly 1 (3): ksab024. Externer Link: https://doi.org/10.1093/isagsq/ksab024.

  13. Althoff, M. und C. Graebsch. 2022. „Crimmigration: die Verschmelzung von Kriminalität und Migration: Editorial zum Themenheft“. Kriminologisches Journal, 1 (März): 3–15. Externer Link: https://doi.org/10.3262/KJ2201003.

  14. Czudnochowski, D. 2025. „Diskurse um Migration und Sicherheit“. In S. Ellebrecht, R. Poscher, S. Jarolimek, S. Kaufmann (Hrg.) Die Polizei in der offenen Gesellschaft: Zum polizeilichen Umgang mit Vielfalt und Diversität, S. 257-288. Bielefeld: transcript Verlag.

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  16. Koloma Beck, T., und K. Schlichte. 2014. Theorien der Gewalt zur Einführung. Hamburg: Junius.

  17. Bello, V., und A. Torner. 2025. „The Paradox of Ontological Security in Far-Right Narratives and the Securitization of Identified Alterities: The Cases of Spain and Italy“. International Politics 62 (4): 814–38. Externer Link: https://doi.org/10.1057/s41311-024-00652-y.

  18. Buzan, B., O. Wæver, und J. de Wilde. 1998. Security: A New Framework for Analysis. Boulder, CO: Lynne Rienner Publishers.

  19. Siehe Externer Link: https://www.bmvg.de/de/aktuelles/auf-klimawandel-vorbereiten-5753752

  20. Dwyer, A. C., C. Stevens, L. Pijnenburg Muller, M. Dunn Cavelty, L. Coles-Kemp, und P. Thornton. 2022. „What Can a Critical Cybersecurity Do?“ International Political Sociology 16 (3): olac013. Externer Link: https://doi.org/10.1093/ips/olac013. Heynen, J. 2025. „Desinformation: Eine Antwort im Mass“. Herausgegeben von N. Schepers. Preprint, Center for Security Studies (CSS), ETH Zürich. Externer Link: https://doi.org/10.3929/ETHZ-B-000730829.

  21. Vgl. auf EU-Ebene Externer Link: https://www.consilium.europa.eu/de/policies/hybrid-threats/.

  22. T. Bunde, J. W. Davis, C. Major, J. Dill, H. Fayet, L. Horovitz, Ł. Kulesa, A. Lutsch, M. Onderco, J. Pauly, J. Wucherpfennig, “Mind the Deterrence Gap: Assessing Europe’s Nuclear Options,” München/Berlin/St. Gallen: Münchner Sicherheitskonferenz, Centre for International Security der Hertie School, Institut für Politikwissenschaft an der Universität St. Gallen, Februar 2026, Externer Link: https://doi.org/10.47342/SNSE5421.

  23. Jarvis, L., M. Lister, und A. Oyawale. 2025. „Twenty Years of Vernacular Security Research: An Introduction“. Security Dialogue online first. Externer Link: https://doi.org/10.1177/09670106251363163.

  24. Nyman, J. 2021. „The Everyday Life of Security: Capturing Space, Practice, and Affect“. International Political Sociology 15 (3): 313–37. Externer Link: https://doi.org/10.1093/ips/olab005. Vaughan-Williams, N., und D. Stevens. 2015. „Vernacular theories of everyday (in)security: The disruptive potential of non-elite knowledge“. Security Dialogue, 47(1): 40-58. Externer Link: https://doi.org/10.1177/0967010615604101.

  25. Feltes, T. 2019. „Die ‚German Angst‘. Woher kommt sie, wohin führt sie? Innere vs. gefühlte Sicherheit. Der Verlust an Vertrauen in Staat und Demokratie“. Neue Kriminalpolitik 31 (1): 3–12. Externer Link: https://doi.org/10.5771/0934-9200-2019-1-3. Danewid, I. 2022. „Policing the (Migrant) Crisis: Stuart Hall and the Defence of Whiteness“. Security Dialogue 53 (1): 21–37. Externer Link: https://doi.org/10.1177/0967010621994074.

  26. Mondon, A. (2022). Populism, public opinion, and the mainstreaming of the far right: The ‘immigration issue’ and the construction of a reactionary ‘people’. Politics, 45(1): 19-36. Externer Link: https://doi.org/10.1177/02633957221104726

  27. Delhey, J. und C. Lübke. “Sorgen und Ängste in soziologischen Gegenwartsdiagnosen: Eine kritische Bestandsaufnahme.” Diagnose Angstgesellschaft?: Was wir wirklich über die Gefühlslage der Menschen wissen, herausgegeben von J. Delhey und C. Lübke, Bielefeld: transcript Verlag, 2019, S. 9–28.

  28. Perkowski, N., und A. Epik. 2024. „Alltägliche (Un-)Sicherheit in Hamburg: Erkenntnisse einer partizipativen Studie“. Wissen schafft Demokratie 16: 142–53. Perkowski, N. 2025. „Radical Imagination and Vernacular Security: Creating Spaces for Alternative Security Futures“. International Political Sociology 19 (4): olaf033. Externer Link: https://doi.org/10.1093/ips/olaf033.

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ist Juniorprofessorin für Soziologie, insbesondere Gewalt- und Sicherheitsforschung, an Universität Hamburg. Zu ihren Schwerpunkten zählen u. a. die Soziologie der Unsicherheit und Sicherheit, Migrations- und Grenzregimeforschung und Stadtsoziologie.

ist Juniorprofessor für Strafrecht, Internationales Strafrecht und Kriminologie an der Universität Hamburg. Er forscht schwerpunktmäßig zum Themenkomplex „Migration und Strafrecht“ sowie zum Internationalen Strafrecht

Recht, das einer Person bzw. einem Rechtssubjekt zusteht. Im Zivilrecht siehe Anspruch und Eigentum, im Öffentlichen Recht vor allem

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Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Mit L. bezeichnet man einen Ausweis, eine Vollmacht, Beglaubigung oder Berechtigung etwas Bestimmtes tun zu dürfen....

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Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

[franz.] S. bezeichnet die höchste, nach innen und außen unabhängige staatliche Herrschaftsmacht und Entscheidungsgewalt:...

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Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

[franz.] S. bezeichnet die höchste, nach innen und außen unabhängige staatliche Herrschaftsmacht und Entscheidungsgewalt:...

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In deskriptiver Hinsicht kann Innere Sicherheit (iS) definiert werden als ein System von staatlichen Institutionen und Einrichtungen, die durch Verfassung und Organe der demokratischen Willensbildung legitimiert sind, das öffentliche Gewaltmonopol im Rahmen kodifizierter Regeln exekutiv unter Anwendung auch von unmittelbaren Zwang auszuüben. iS ist in diesem Sinne weiterführend als ein Politikfeld zu verstehen. iS als Politikfeld weist daraufhin, dass an der zugrunde liegenden ...

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Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 8., aktual. Aufl. Heidelberg: Springer VS 2021. Autor des Artikels: Hans-Jürgen Lange

Strafverfolgung als Aufgabe der Polizei. Eine Verletzung von Strafvorschriften ist geschehen und soll nun geahndet werden. Die repressiven Befugnisse ergeben sich im Wesentlichen aus der Strafprozessordnung (StPO). Repressive Aufgaben sind zu unterscheiden von...

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Recht, das einer Person bzw. einem Rechtssubjekt zusteht. Im Zivilrecht siehe Anspruch und Eigentum, im Öffentlichen Recht vor allem

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Mit L. bezeichnet man einen Ausweis, eine Vollmacht, Beglaubigung oder Berechtigung etwas Bestimmtes tun zu dürfen....

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[franz.] S. bezeichnet die höchste, nach innen und außen unabhängige staatliche Herrschaftsmacht und Entscheidungsgewalt:...

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Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

[franz.] S. bezeichnet die höchste, nach innen und außen unabhängige staatliche Herrschaftsmacht und Entscheidungsgewalt:...

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Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

In deskriptiver Hinsicht kann Innere Sicherheit (iS) definiert werden als ein System von staatlichen Institutionen und Einrichtungen, die durch Verfassung und Organe der demokratischen Willensbildung legitimiert sind, das öffentliche Gewaltmonopol im Rahmen kodifizierter Regeln exekutiv unter Anwendung auch von unmittelbaren Zwang auszuüben. iS ist in diesem Sinne weiterführend als ein Politikfeld zu verstehen. iS als Politikfeld weist daraufhin, dass an der zugrunde liegenden ...

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Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 8., aktual. Aufl. Heidelberg: Springer VS 2021. Autor des Artikels: Hans-Jürgen Lange

Strafverfolgung als Aufgabe der Polizei. Eine Verletzung von Strafvorschriften ist geschehen und soll nun geahndet werden. Die repressiven Befugnisse ergeben sich im Wesentlichen aus der Strafprozessordnung (StPO). Repressive Aufgaben sind zu unterscheiden von...

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Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.